Abgeleitet von: Tauchunfall, Tauchlehrer verurteilt
Geändert von gr3yw0lf,weil ich denke, daß gewisse aspekte und überlegungen im eigentlichen "Rechtsforum" nicht mehr passend sind, mach ich einfach mal hier weiter - hoffentlich ohne persönlichen zwist einiger weniger user......
etwas dabei hat mich nachdenklich gemacht:
-----zitat boltsnap, 14.12.2019,07:57---
Die Konsequenzen aus dem Urteil müssen beim VDST sein:
Wer aufgrund der Tauchgruppenzusammenstellung als erfahrener Taucher mit Anfängern taucht, der muss sich bewusst sein, dass er unter Umständen eine Garantenstellung hat und der sollte daher peinlichst genau die Tauch- und Verhaltensregeln des VDST einhalten. Dies gilt ganz besonders für *** Taucher und Tauchlehrer, da die ja gerade auch mit dem Thema Gruppenführung Verantwortung übernehmen.
Darüber hinaus sollte jeder(!) sein eigenes Verhalten in Bezug auf Buddycheck, Awareness, Blasencheck überdenken. Was er dann daraus macht, liegt ja in seinem Ermessen.
-----zitat ende-----
ist denn nicht jeder taucher grunz-sätzlich (moralisch) schon für seinen mittaucher verantwortlich? und gibt es diese tauch- und verhaltensregeln nicht sowieso in JEDEM verband?
ich, für meinen teil, hatte in meiner ausbildung oft das gefühl, daß diese tauch- und verhaltensregeln als "obergrenze" angesehen werden und da schon gerne mal das eine oder andere "nach unten" korrigiert bzw. einfach nicht durchgeführt wurde. natürlich sind diese regeln nicht zu 100% auf alle tauchvorhaben/tauchgänge und schon garnicht auf alle gewässer anwendbar, aber vielleicht sollte man sie nicht als obergrenze, sondern als untergrenze sehen und dann fallem einem selbstständig denkenden taucher sicherlich noch ein paar punkte ein, die man zusätzlich, also mehr als das vom verband geforderte, noch tun/kontrollieren kann.