Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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SirManfredSternenflotte
21.03.2018 16:05Geändert von SirManfred,
21.03.2018 16:24

Es war offenbar ein sherwood-Regler, aber irgendwie kann man nicht verstehen, was da passiert ist.

"Der Sauerstoffmangel unter Wasser aufgrund eines defekten Atemreglers führte zu einem Gehirnschaden"

Das arme Mädchen!!!

arureusCMAS-TL**, Nitrox**
21.03.2018 16:47
Ja ganz schlimm für das arme Mädchen!
Von diesen Billigreglern (mach mal einen Sherwood auf!) halte ich überhaupt nix. CBS! Constant bleeding system - DAS mußt Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen! Der muss undicht sein um zu funktionieren! Und wenn er nicht undicht ist darf man nicht mit tauchen. Super Sache! Braucht kein Mensch!
Zum Urteil äußere ich mich nicht.
Grüße arureus
21.03.2018 17:03

Ich verstehe die Begründung nicht ganz.
1. der Angeklagte unterließ vor dem Tauchgang die Kontrolle des Atemreglers seiner Tauchpartnerin;
2. der Angeklagte verlor seine Tauchpartnerin beim Auftauchen aus den Augen.

1. Es gibt einen BuddyCheck, der hoffentlich gemacht wurde.
Dabei prüft jeder selbst seinen Automaten, ich würde niemanden erlauben meinen Regler in den Mund zu nehmen.
Sowohl zweite Stufe wie auch Ersatzregler werden von mir geprüft.

2. Das passiert in Seen öfters, deswegen gibt es die Regel, dass man 1 Minute sucht und dann auftaucht und sich an der Oberfläche wieder findet.
Das kann jetzt nicht wirklich eine Urteilsbegründung sein.

Das arme Mädchen, welches Martyrium muss es unter Wasser erlebt haben, dass es einen Gehirnschaden erlitt?
Das müssen ja Minuten gewesen sein mit einer deutlichen Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff.

Horace PinkerKlassenbester
21.03.2018 17:13
Verstehe ich auch alles nicht so ganz.
Mal abgesehen davon, dass es ein anderes Verfahren wäre... Die zwei defekten Ausrüstungsgegenstände sind ja wohl wesentlich ausschlaggebender als das Verhalten des Buddys.
21.03.2018 18:26Geändert von germandiver1,
21.03.2018 18:29
zu Punkt 1: der Regler scheint ja wohl (ob mit oder auch ohne BuddyCheck) problemlos funktioniert zu haben, da er ja bis zum Auftauchen funktioniert hat....

zu Punkt 2: im Allgemeinen wird der Sicherheitsstop bei geführten Touren in der Ausbildung wie auch mit ungeübten Tauchern GEMEINSAM absolviert und erst nach Abfrage des Guides nach OK des LETZTEN Stop-pflichtigen Tauchers gemeinsam aufgetaucht.
21.03.2018 19:22
Nun, zu Punkt 1 ist wohl der Punkt, dass der Tauchlehrer des Vereins, die Ausrüstung des Vereins hätte kennen sollen. Somit hätte er erkennen könnne/ müssen, dass bei dem Exotenregler ein Defekt vorlag, als dieser keine Lufblasen abgab.
Wenn das CBS-System verstopft/ defekt ist, wird der Mitteldruck nicht richtig nachreguliert, so dass dies an der Oberfläche beim atmen nicht am Atemkomfort erkennbar sein muss, wohl aber auf Tiefe.
nandersenIANTD CCR
21.03.2018 19:59
Sorry wenn ich mal so total bekloppt und naiv dazwischenfrage, aber was hat es denn mit der Urteilsbegründung auf sich?

Es hätte dem TL auffallen müssen daß dieser spezielle Regler nur dann funktionierte wenn er einen kontinuierlichen Blasenstrom von sich gäbe und das Ausbleiben spräche für einen offensichtlichen Defekt? Habe das jetzt zweimal gelesen- aber entweder bin ich zu verpeilt das zu verstehen oder ich habe da entscheidende Wissenslücken...

(...)oder spätestens nach dem Eintauchen hätte der Angeklagte den Bläschenstrom beim Atemregler seiner Tauchpartnerin vermissen müssen. (...)

nandersenIANTD CCR
21.03.2018 20:03
Ok, Google hats mir beantwortet. Scheint, als müsste ich noch viel lernen.

-Und mit sowas soll man also rechnen?

CBS System

Vercingétorixold school
21.03.2018 21:05
Ohne die schriftliche Urteilsbegründung und die Akte kann man das Urteil nicht wirklich kommentieren. Der Journalist war offenkundig kein gelernter Prozessbeobachter, das ist Zuviel emotionales Gelaber und zu wenig juristische Information. Käseblattstyl.
Ich würde vermuten, dass das Schöffengericht davon ausgegangen ist, das der TL aus seiner Garantenstellung heraus Kenntnis über die Funktion des Automaten haben musste und das er die Verstorbene nicht ausreichend überwacht hat. Mal sehen was die zweite Instanz sagt und ich hoffe das Frank O. im Sporttaucher nicht wieder unqualifiziert rumlabert.
TondobarPassivtaucher
21.03.2018 21:36
Die journalistische Qualität ist nicht doll, aber man kann immerhin herauslesen, dass der Prozess eine einzige Schlammschlacht gewesen sein muss. Da haben lauter Blinde über Farbe philosophiert. Amtsgericht halt. Schade, dass das Gericht nur definieren muss, was angeblich falsch gemacht wurde und nicht, wie es richtig gewesen wäre. Beispiel: Du verlierst deinen Tauchpartner und suchst ihn eine Minute lang. Dann tauchst du ohne Selbstgefährdung, also mit der Auftauchgeschwindigkeit, die dein Verband dich gelehrt hat, zu Oberfläche auf. Wenn du dort angekommen bist und deinen Tauchpartner nicht vorfindest, darfst du keine Minute auf ihn warten und tauchst unverzüglich in die Brühe ab, um ihn zu suchen. Dein Tauchpartner wiederum macht das selbe, aber 30 Sekunden verzögert. So findet ihr euch also nicht an der Oberfläche wieder, sondern sucht euch unterwasser, bis der Zufall euch wieder zusammenführt oder die Luft ausgeht. Verstehen muss man das nicht, weil ja schon das Verlieren des Tauchpartners eine fahrlässige Handlung an sich ist. Wir Taucher werden also das Verlieren des Partners ab sofort unterlassen und daher kommen wir gar nicht mehr in die Verlegenheit, uns gegenseitig zu suchen.

Was mir mehr zu schaffen macht ist, dass ich meine Flossen ab heute gerichtsfest anziehen muss:
Seltsam erschienen zumindest Anzeichen dafür, dass die Verunglückte ihre Taucherflossen selber abgenommen haben könnte, was wohl durch die festsitzenden Riemen im Wasser nur schwer zu bewerkstelligen gewesen wäre.
Es wird also erwartet, dass man die Flossen im Wasser nicht mehr ablegen kann. Ist das eine rein mechanische Sicherung, oder gibt es das auch als elektronische Flossenfessel im Rahmen des offenen Vollzugs? Wie komme ich denn dann mit angezogenen Flossen wieder ins Boot, wenn das keine Flossenleiter hat?

Witzigerweise habe ich die Besonderheit der Sherwood-Regler noch im Gedächtnis, alldieweil gewisse Tauchzeitungen die Regler seinerzeit gehypt hat, als ich vor meinem ersten Reglerkauf stand. Schwein gehabt, wurde ein Apeks.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
21.03.2018 21:47Geändert von Gelbe Maske,
21.03.2018 21:55
Woher will das Gericht wissen, dass das CBS schon bei Tauchgangsbeginn defekt, und zwar völlig defekt, war? Dass man einen etwas besser zu überprüfenden Reglertyp und eine scheinbar schlecht gewartete Auftriebshilfe als Leihausrüstung vorsieht, ist schlecht, aber nicht die Schuld eines einzelnen Tauchlehrers. Übrigens funktioniert der Sherwoodregler auch bei defektem CBS noch in üblichen Tiefen, in Kombination mit einem tiefen See, einem defekten Jacket und einem nicht ganz aufmerksamen Buddy mag es eng werden. Tauche nie allein.. mit nur 1 Regler.

P.S. Tondobar, genau genommen müsste man noch analysieren, ob durch Sherwoodregler statistisch wirklich mehr Unfälle geschehen. Ich würde nicht davon ausgehen, dass Apeksregler keine Defekte haben können. Immerhin hat Sherwood sozusagen eine Überwachungseinrichtung der Funktion der Dichtigkeit eingebaut, den feinen Blasenstrom nämlich, si eine Überwachungsfunktion haben andere Regler gar nicht. Das Vorhandensein so einer Überwachung sicherheitsrelevanter Funktionen wird woanders gefordert und anerkannt, hier ist es plötzlich schlecht und macht misstrauisch... seltsame Welt.
nandersenIANTD CCR
22.03.2018 01:14
...es ist dennoch bedenklich, daß solch haarsträubende Argumente den Weg in eine Urteilsfindung eines Gerichts finden. Vermutlich muss man die Amtsgerichte in der Hinsicht eher als Dokumentations- und Schiedsorgan betrachten.

Ich hoffe es liegt am journalistischen Mangel- ansonsten finde ich die Begründungen in denen es um ein Menschenleben auf der einen Seite und der beruflichen Zukunft eines TL auf der Anderen geht durchaus besorgniserregend.
SirManfredSternenflotte
22.03.2018 07:38

Sherwood hin oder her. Fakt ist doch, dass der Regler nicht das getan hat, was er sollte, nämlich ausreichend Luft liefern.
Hat jemand einen medizinisch-physikalischen Erklärungsansatz was passiert sein könnte, von dem Zeitpunkt an wo der Regler seinen Dienst aufgegeben hat, bis zu dem Zeitpunkt an dem die junge Frau wieder an der Oberfläche war und die Diagnose Sauerstoffmangel gestellt wurde, der zu massiven Hirnschäden geführt hat.

Eine Idee habe ich, bin aber auf sachliche Antworten gespannt.

@ Tondobar: Woher hast Du das mit den Flossen???

IvoryAOWD DTSA**
22.03.2018 09:21Geändert von Ivory,
22.03.2018 09:24
Also ich finde den Fall nicht so einfach. Grundsätzlich bin ich voll bei Tondobar, das Versagen des TL darin zu sehen, dass er den Atemregler an Land nicht auf einen Defekt überprüft haben soll, den man erst im Wasser feststellen kann, oder gar das verlieren des Tauchpartners als solches schon als eine strafbare Handlung zu bezeichnen finde ich absolut abenteuerlich und auch nicht sachgerecht. Trozdem war der Atemregler ein ausgeliehener Vereinsregler, der Buddy ein Tauchlehrer. Das junge Mädchen musste sich schon in gewissem Maße darauf verlassen können, dass der TL das Equipment, welches er ihr mitgiebt kennt und verstanden hat. Und dass er im Rahmen der Garantenstellung, die er hier definitiv haben sollte, auch ein besonderes Augenmerk auf sie hat.

Um allerdings bewerten zu können, ob der TL während des TG wirklich einen fahrlässigen Fehler gemacht hat, fehlen aber doch jede Menge Infos. Wie war denn die Sicht, wie Tief war der TG, wann sind die Probleme aufgetaucht und wann hat der TL diese wie bemerkt? Wie hat er dann genau reagiert? Handelte es sch um einen Fundive, Ausbildung oder gar Schnuppertauchgang? Gab es wirklich keinen Blasenstrom an dem Atemregler, oder ist der defekt etwa erst während des TG entstanden? Man kann ja nicht erwarten, dass er sich den kompletten TG über eines lückenlosen Blasenstroms vergewissert...

Die Begründung des Gerichts jedenfalls wird unserem Sport in keiner Weise gerecht. Wenn das Verlieren des Buddies schon eine strafbare Handlung ist, dürfte in unseren Seen das halbe Jahr nicht getaucht werden.
StoneXNormoxic Trimix IANTD Minediver
22.03.2018 09:33
Man sollte sich noch die Links auf der im ersten Posting genannten Homepage ansehen. Dort steht noch mehr zu dem Prozess. Ganz aufgeklärt wird man da nicht aber man versteht ein wenig mehr, was da passiert sein muss.

Der Tauchlehrer hat anscheinend die Taucherin aus den Augen verloren und ist aufgetaucht. Dann hat er 7 Minuten an der Oberfläche verbracht und ist dann erneut abgetaucht um die Taucherin zu suchen. So wie es sich liest, hat er sie sofort gefunden und an die Oberfläche gebracht.

Diese 7 Minuten an der Oberfläche sind wohl in den Augen des Gerichts falsch gewesen. Er hätte anscheinend viel früher aufbrechen sollen, um die Taucherin zu suchen.

Das widerspricht doch allen Regeln der anerkannten Verbände? Oder hab ich da was in meiner Ausbildung falsch interpretiert? Ich suche meinen Buddy 1 Minute und tauche dann unter Einhaltung der max Geschwindigkeit und Dekostops aus. Dann verbleibe ich an der Oberfläche und warte. Ich finde da die 7 Minuten die er gewartet hat völlig in Ordnung. Früher würde bedeuten, das er abtaucht und seine Partnerin gerade auftaucht, und das geht dann 1 Stunde so weiter bis beide keine Luft mehr haben oder wie soll man sich das vorstellen?
StoneXNormoxic Trimix IANTD Minediver
22.03.2018 09:45Geändert von StoneX,
22.03.2018 09:47
Das er überhaupt erneut abgetaucht ist.

Der Taucher war zwar TL, aber kein ausgebildeter Rettungstaucher und er hat sich mit einer Rettungsaktion nur selber unnötig in Gefahr gebracht. Er hatte eine Flasche die nicht voll war, hatte schon seinen Tauchgang absolviert, wusste nicht genau wo er suchen sollte, war alleine und die Rettungskette war nicht informiert. Da war eigentlich der nächste Unfall schon vorprogrammiert.

Was man ihm evtl. vorwerfen könnte m.M.n. ist, dass das CBS System versagt hat, er es nicht gesehen hat und das möglicherweise an dem Unfall schuld ist. Aber dazu müsste man zweifelsfrei feststellen, dass das CBS schon vor dem Tauchgang defekt war und die Kausalität für den Unfall war.
22.03.2018 10:18

"Auf der Homepage sind noch weitere Artikel zu den anderen Sitzungstagen verlinkt."

Da die Transferleistung wohl für einige zuviel verlangt ist, hier noch die einzelnen Links:

http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-heinsberg/tauchunglueck-am-lago-laprello-ein-gericht-stochert-im-nebel-1.1781411
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-heinsberg/prozess-um-tauchunglueck-im-lago-laprello-ursache-weiter-unklar-1.1755972
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-heinsberg/tragischer-tauchunfall-experte-vermutet-fehlerhafte-ausruestung-1.1767135
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-heinsberg/taucherprozess-welcher-tauchlehrer-war-im-dienst-1.1815467
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-heinsberg/prozess-um-verunglueckte-taucherin-experte-entlastet-angeklagten-1.1760464
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-heinsberg/lago-laprello-wird-der-taucherprozess-neu-aufgerollt-1.1801515
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-heinsberg/beweisaufnahme-im-prozess-um-das-tauchunglueck-abgeschlossen-1.1831406
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-heinsberg/urteil-im-prozess-um-verunglueckte-taucherin-soll-am-montag-fallen-1.1848302


Woodstock

ramklovApnoeTL, TL**
22.03.2018 10:37
Es gibt dort noch mehr BErichte als Woodstock verlinkt hat.

Entweder die Journalisten der Aachener Nachrichten sind unfähig oder die Richter verknacken bei einem Unfall grundsätzlich den zufällig Überlebenden, erst recht, wenn der höher brevetiert ist. Das Risiko sich zu verlieren gehen in der Gefahrengemeinschaft der Taucher alle ein. Wem das nicht gefällt, der bleibt an Land.

Zum Thema Sherwood System, Felhlermöglichkeiten und mögliche Folgen scheint mir der Bericht von Werner Scheyer VIT sehr aufschlussreich zu sein. Bis zu Tauchtiefen von 15 Metern merkt man kaum etwas. In größeren Tiefen geht der immer schwerer (um dan wieder ausreichend Luft zu liefern, wenn man etwas höher taucht). Wenn ein Regler keine Luft liefert, lernt jeder Taucher gleich zu beginn entweder den Regler zu wechseln oder sich Luft vom Partner zu holen.

gruß ramklov
22.03.2018 10:47
@ramklov: kannst du die Links, die ich ausgelassen habe bitte posten, dann füge ich sie ein.
Vercingétorixold school
22.03.2018 11:05
Liebe Leute,
ich habe den Links folgendes entnommen und bitte ggf. um Korrektur.
Das Schöffengericht (1 Richter, 2 Schöffen, zuständig bei Strafdrohung über 3 Jahre) hatte keine Ahnung von der Materie. Der Anwalt der Nebenklage bezeichnet sich als Fachmann für Tauchunfälle, Auweia. Der Gutachter scheint auch ein so called Fachmann zu sein, die Zeugen konnte sich an nichts erinnern, der Angeklagte hat seinen Rechner nicht weggeworfen, die Richterin war offenbar beseelt und der Reporter brauchte Zeilen.
Daraus einen brauchbaren Unfallhergang zu konstruieren erscheint mir ohne Akte nicht wirklich sinnvoll. Sprich es handelt sich hier um Sandkastenspiele. Fest steht nur, eine ist gestorben, eine Familie ist traumatisiert, einer ist in erster Instanz verurteilt und ein Käseblatt hatte ein zugkräftige Story.
SolosigiPADI DM, RAB/VDST/CMAS CCR Tec, Poseidon SE7EN CCR
22.03.2018 11:27
Aus den Links habe ich herausgelesen, dass es offensichtich kein "richtiges" Unfallprotokoll gegeben hat. Da hat der Vorstand offensichtlihc nicht mit dem Betroffenen TL gesprochen etc. Und daran scheint sich das Gericht zu stören...

Da frage ich mich, wo war die Polizei?
Bei allen Unfällen mit Personenschaden, egal ob Tauchen oder sonstige, muss es eine Meldung geben.

Zur Erinnerung:
1.) Unfallstelle absichern
2.) Verunfallten aus Gefahrenzone bringen
3.) Rettung verständigen
4.) Erste Hilfe leisten
5.) Unfall melden.
Dies sind die "berühmten" 5 Punkte, die bei JEDEM Unfall angewendet werden müssen (siehe Rot-Kreuz-/Samarierbund- Kurse, Erste Hilfe Kurse Führerschein etc.).

Und wenn die Polizeit anwesend war (dies lässt sich ja überprüfen) dann sind diese für die Unfallprotokollierung zuständig; dann hätten diese IMHO nach ihre Pflicht nicht ordnungsgemäß getan... Erst dann käme eine eventuelle (Mit-)Schuld des TL Betracht.

Und wenn der Unfall nicht gemeldet wurde, dann ist das an sich schon ein Verstoß gegen die Richtlinien... Und in diesem Fall wäre diese Unterlassung bereits so schwerwiegend, dass es auf die (Mit-)Schuld des TL auch nicht mehr drauf ankommt...

Gruss
Solosigi
TondobarPassivtaucher
22.03.2018 19:39

@Sir Manfred:
Du findest die Textpassage unter der Absatzüberschrift "Dreierlei spricht für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht" in dem Artikel vom
(Letzter Link in Woodstocks Liste)

SirManfredSternenflotte
22.03.2018 19:57Geändert von SirManfred,
22.03.2018 19:59
Danke Dir!!!!

Habe jetzt alles gelesen. Was passiert ist, bleibt unklar.
Es ist Berufung zugelassen. Hoffentlich gehen sie den Weg.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
22.03.2018 21:11
Nach dem, was ich nun noch gelesen hab, scheint ein behauptetes defektes CBS als Ursache unwahrscheinlich, die maximale Tauchtiefe war zu gering. Selbst wenn das CBS defekt war, muss das nicht schon zu Tauchbeginn so gewesen sein, jedenfalls hätte der Regler (mit ca. 8bar statt ca.10bar MD) noch problemlos funktioniert. Nach meiner Erfahrung sogar noch in viel größerer Tiefe. Auch je nach Sherwoodregler (2.Stufe) und Einstellung natürlich.
Irgendwo war auch zu lesen, dass das Opfer oben treibend gefunden wurde, wenn das stimmt, wäre auch ein evt. defektes Jacket als Ursache unwahrscheinlich. Soweit ich mich erinnere, wird auch im OWD das orale Befüllen des Jackets geübt.
Fraglich ist auch, warum, falls doch der Regler versagt haben sollte, das Blei nicht abgeworfen wurde, dafür aber die Flossen wohl gelöst wurden.

Einzig die geringe Erfahrung (16TG) der Taucherin spricht für einen unnormal hohen Betreuungsbedarf, den der TL wohl nicht voll erbracht (vielleicht nicht einmal erkannt?) hatte, er hätte die Taucherin wohl permanent an die Hand nehmen müssen, so mein Eindruck.

Ob die Strafe dafür angemessen ist, für so eine Fehleinschätzung des Betreuungsbedarfs und die Folgen eines unglücklichen Unfalls, ich weiß nicht. Nach der Logik dürfte man OWDs nach der Tauchausbildung die ersten 20 Tauchgänge nicht ohne individuellen Begleiter, am Besten Tauchlehrer, tauchen lassen, schon gar nicht mit Leihausrüstung. Das hat mit der gelebten Praxis nichts zu tun, wäre aber sicher nicht schlecht...
ramklovApnoeTL, TL**
22.03.2018 23:08Geändert von ramklov,
22.03.2018 23:26
Nach der Logik dürfte man OWDs nach der Tauchausbildung die ersten 20 Tauchgänge nicht ohne individuellen Begleiter, am Besten Tauchlehrer, tauchen lassen,...
Dann sage ich Tauchlehrer, von der Grundregel "Tauche nie allein" verabschieden wir uns und dann tauche ich selbst nur noch allein.

gruß ramklov

Kleiner Nachtrag: Erstinstantlich wurde der Tauchlehrer fast genauso verurteilt, wie die Raser, die sich ein Rennen auf öffentlichen Straßen geliefert haben: koeln-landgericht-hebt-urteil-in-koelner-raserfall-auf
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