"Hersteller", "Produkthaftung", "Gefährdungshaftung"
Geändert von Tina,29.07.2022 12:50
Basierend auf einer Diskussion zum Thema Longhose (hier selbst montierter langer Schlauch), was erlaubt ist und/oder evtl. gesetzlich geregelt, entwickelte sich eine Diskussion um die Themenblöcke „Wann wird man zum Hersteller“, „Produkthaftung“, „Gefährdungshaftung“.
Eventuell ist es möglich in diesem Thread Klarheit zu den Themen zu erlangen und bei zukünftigen Fragen und Diskussionen zu dem Thema korrekte Antworten parat zu haben.
Dominik hatte kurz vor Eröffnung des Threads noch drei Fragen im alten Thread gepostet, weshalb wir diese hier in Folge einkopieren um das ganze übersichtlicher zu halten:
Dominik schrieb: "1.: Frage hier in diesem Thread: "Darf ich als Privatanwenderin einen 210cm Schlauch an einen Aqualung Regler montieren auch wenn Aqualung das als nicht zulässig deklariert?" --> Mein Verständnis der Antwort "Ja darfst Du, die Regler gehören Dir, Du darfst damit tun was Dein Herz begehrt. Es gibt kein Gesetz das Dir irgendeine Art Atemregler beim Tauchen vorschreibt. Ausserdem gibt es auch keinen ersichtlichen Grund aus dem so etwas gefährlich sein sollte, wenn man den Umbau richtig macht."
2.: Auch eine irgendwie interessante Frage, aber nicht hier: "Kann ein privater Endanwender jemals Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes werden?" --> Mein Verständnis der Antwort "Nein".
3.: Ebenfalls interessante Frage, die von NilsNase: "Ein wie großer Eingriff reicht allgemein, also auch wenn man das gewerblich macht, um zum Hersteller einer Sache zu werden, und was ist das dann für eine Sache genau? Wurde ja auch schon das Beispiel Dashcam an die Windschutzscheibe saugnapfen genannt, was mit Sicherheit kein Autohersteller zulässt, aber das macht doch dennoch niemanden zum PKW-Hersteller..." --> Mein Verständnis ist "Ich weiss es nicht"."