NicoSignal

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vogiGold - Divemaster

Bitte denkt dran, dass Nico Signal in einigen Lä ...

Bitte denkt dran, dass Nico Signal in einigen Ländern unter anderem Ägypten streng verboten ist!
Auszug:
28. Darf ich mein Seenotsignal im Flugzeug transportieren?

Die Regelungen sind abhängig von der Ausführung des Signalgebers.

* NICOSIGNAL: Das sechsschüssige NICOSIGNAL ist als Gefahrengut der Klasse 1.4 G (UN Nr. 0312) eingruppiert und darf daher grundsätzlich nicht in Passagierflugzeugen mitgeführt werden.
* NICOSIGNAL Handy: Die Signalmunition des vierschüssigen NICOSIGNAL Handy ist aufgrund der speziellen Umverpackung (Blechdose mit Stahlbecher) ein Gefahrgut (Deklarationsname: UN 0432), das der Deklarationspflicht unterliegt und nur entsprechend gekennzeichnet und als Fracht an Bord von Passagierflugzeugzeugen mitgenommen werden darf.

Die UN 0432 mit dem Propper Shipping Name: ARTICLES, PYROTECHNIC (for technical purposes) muss nach der ICAO T.1. und der IATA-DGR nach der Verpackungsvorschrift 135 behandelt werden, d.h.:

1. Luftfrachtbrief (Air Way Bill) muss erstellt werden.
2. Versendererklärung (Shipper´s Declaration) muss vom Versender ausgefüllt werden.
3. Gefahrgut-Annahmeprüfung (Acceptance Check) muss von der Luftverkehrsgesellschaft erfolgen.
4. Das Gefahrgut muss in einer UN- geprüften und für die UN 0432 zugelassenen Verpackung sein. Beim NICOSIGNAL Handy ist dies die Standardverpackung.

Aufgrund der vielen Ausnahmevorschriften der Länder und Ausnahmevorschriften der Luftverkehrsgesellschaften ist es empfehlenswert, beim Transport von UN 0432 vorher mit der Luftverkehrsgesellschaft Kontakt aufzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf der Frachtsendung zu gewährleisten. In zahlreichen Ländern (u.a. Ägypten) fallen Signalschiesser/ -munition unter das geltende Waffengesetz und sind generell nicht erlaubt. Dies sollte man unbedingt berücksichtigen, um den Urlaub nicht im Knast verbringen zu müssen!

Quelle:http://www.moon-divers.net/20_Ausbildung/70_drst_FAQ/2070_drst-FAQ-VI.html