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Hallo Taucher!Achtung das Notsignalschießgerät Ka ...

Hallo Taucher!

Achtung das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal) ist kein waffenscheinfreier Signalgeber!

Auf eine Anfrage beim BMJ hat mir Herr Papsthart vom BMI am 22. Juli 2004 mitgeteilt, dass das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal), deren Erwerb und Besitz nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 des Waffengesetzes (WaffG) zwar erlaubnisfrei ist, jedoch deren Führen im Sinne der Begriffsbestimmung in Anlage l Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 in Verbindung mit §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG des Kleinen Waffenscheins bedarf.

Für bestimmte Fallgestaltungen trifft das WaffG selbst Ausnahmen von der Erlaubnispflichtigkeit des Führens, hier also vom Kleinen Waffenschein. Diese Fälle sind in §12 Abs. 3 WaffG aufgelistet; darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit der Einzelfallausnahme nach §12 Abs. 5 WaffG.

In §12 Abs. 3 WaffG steht: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese… eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt…

Das Ordnungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau erteilt keine Einzelfallausnahme z.B. für Crewmitglieder auf Segelbooten nach §12 Abs. 5 WaffG und verlangt für das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal), einen kleinen Waffenschein (Kosten € 50).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hahne