Tauchausrüstung Foren

Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Zeitwert

Ich habe mir von einer Kollegin einen Luftintegrierten Tauchcomputer ausgeleiht (Siehe Bild: http://www.gere.ch/tauchen/tauchernet/airl.htm). Als ich mit ihm das erste mal abtauchen wollte zeigte er einen Flaschendruck von 374 bar an....!

Die Haftpflichtversicherung zahlt in einem solchen Fall nur den Zeitwert des defekten Teil. Wie ist aber nun der Zeitwert? Wie wird der Zeitwert von Tauchausrüstung bestimmt, bzw. wie wird der Zeitwert dieses Tauchcomputers berechnet? Ich bitte Euch, mir Eure Erfahrungen in ähnlichen Fällen mitzuteilen.

Besten Dank im voraus

gere
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05.08.2002 10:13
Ist Fraglich ob hier eine Versicherung zahl! Wenn Du Dir was leihst es aber nicht wirklich beschädigst sondern das Teil aufgrund von `normalem Verschleiß` den Geist aufgibt ist das meineswissens nach kein Versicherungsschaden. Anders würde es sich verhalten wenn Du den TC hättest fallengelassen.

Zum Zeitwert: Entscheident ist die Lebensdauer des Teils. Dann wird Jahr für Jahr ein entsprechender Teil des Anschaffungspreises `Abgeschrieben`. Hierbei wird von einem `normalen` Gebrauch mit entsprechendem Verschleiß ausgegangen.
05.08.2002 11:56
Keine Haftpflichtversicherung zahlt für Gegenstände, die Du ausgeliehen hast. Anders wäre es, wenn Du den Computer ohne ausdrückliche Einwilligung einfach mal ausprobieren wolltest ...
05.08.2002 13:03
ConLui hat absolut Recht.

Welche Versicherung hat dir denn gesagt sie würde den Zeitwert zahlen????
05.08.2002 13:28
Meine Haftplichtversicherung bezahlt für Sachschäden - falls ich Sachen Dritter beschädige.

Auch wenn ich die Sache zu dieser Zeit in meiner Obhut hatte.
05.08.2002 13:47
Natürlich zahlt die Versicherung für Schäden, die du dritten zufügst.
Ist eine ganz normale "Privathaftpflicht"
Diese wiederum zahlt aber nicht wenn du die Gegenstände geliehen hast.
Sowie du auch keinen Versicherungsschutz ( vom Leihenden ) erwarten kannst, wenn du etwas verleihst.
05.08.2002 14:00
@whale-shark

Lass doch einfach den Versicherungsschutz meine Sorge sein. Wenn die Versicherung sagt, dass sie diesen Obhutsschaden bezahlt, werde ich wohl nicht das Gegenteil behaupten wollen....

Eigentlich wollte ich bloss wissen wie sich der Zeitwert eines TC berechnet.
05.08.2002 18:22
Zeitwert=Neuwert abzüglich eines Betrages für Alter, Abnutzung und Gebrauch

Nach §4 AHB sind Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen aber von der Versicherung ausgeschlossen.
05.08.2002 23:54
Ich denke doch, dass da eine Haftung meinerseits besteht. Aber es geht mir wirklich nur darum, wie der Zeitwert bei einer Tauchausrüstung berechnet wird.
Hier noch ein ein Auszug aus den Bedingungen meiner Privathaftpflicht, für Jene, die so versier im Versicherungsrecht sind:

Was ist versichert?

Die versicherten Personen sind für die Folgen aus ihrem Verhalten im privaten Leben versichert, insbesondere in ihrer Eigenschaft als:

Obhuts- und Bearbeitungsschäden (PH-10)

Verantwortlicher für Schäden an zum Gebrauch oder zur Verwahrung vorübergehend übernommenen oder bearbeiteten Sachen.

07.08.2002 22:13
@gere
Über den Zeitwert des Computers kann ich Dir leider nichts sagen,

aber
@alle anderen:
Nur zur Information: Bei einigen Haftpflichtver-sicherungen kann man geliehene und gemietete Sachen bis zu einer bestimmten Deckungssumme (bei der LVM: 500 €) mitversichern.
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