Alles was nicht direkt zu den obigen Foren passt, findet hier Platz. Also Fragen zu den Verbänden, Vereinen, oder einfach allem was generell tauchspezifisch ist oder sonst einen Bezug zum Taucher.Net hat.

Wer sagt, dass ich zum Tauchen einen Tauchschein benötige?

Heho,

Frage steht ja schon da...

Ich habe einen Schein und will keinen zum Tauchen ohne Ausbildung ermutigen ... aber wer schreibt uns vor ,dass wir einen Tauchschein brauchen??

AntwortAbonnieren
NukelPADI Rescue; 170+TG
17.10.2011 21:26
In Deutschland sagt das niemand. Tauchen ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Ist nur für die Versicherung, mehr nicht. Ausnahmen bilden Seen die von irgendjemanden gepachtet sind und wo Regeln erstellt wurden(Hemmoor, Sundhäuser See etc.), bzw allgemeine Nutzungsbedinungen von Gemeinden erstellt wurden.

In Frankreich z.B. sieht das anders aus. Da ist das Tauchen vom Staat her reglementiert.

Es kommt also immer auf den Staat in dem du tauchen möchtest drauf an

Gruß
Nukel
MorsPADI Rescue
17.10.2011 21:26
Hmm wann und wo willste denn tauchen. Was moechtest Du passieren haben wenn etwas falsch laeuft und Du medizinsche Hilfe brauchst oder ne Rettungskette.
Ist wie mit Allem anderen Du kannst alles tun aber Du musst den Preis zahlen...
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
17.10.2011 21:32
"Ausnahmen bilden Seen"

Nicht nur die Seen ...

Keine Basis oder deren Leute werden jemanden mit zum Tauchen nehmen, der nicht in Besitz eines Tauchscheines ist bzw. in einer Ausbildung dazu ...

Dazu ist ohne Tauchschein das Ausleihen von Tauchausrüstung über einen Shop oder eine Basis auch nicht möglich ...

Ein Taucher, der auch nur etwas auf sich achtet, wird auch nicht mit einem anderen, der keinen Tauchschein hat zum tauchen gehen ...

Die Möglichkeiten für Leute ohne Tauchschein sind also deutlich geringer ...
QRMMSD, Full Cave
17.10.2011 21:36
Spätestens, wenn du einen Tauchurlaub machen möchtest, wird man dir sagen, dass du einen "Tauchschein" brauchst. Jede Basis lässt sich zunächst einmal das Brevet zeigen.

Abgesehen davon (und dem drohenden Verlust des Versicherungsschutzes etc.) macht es einfach Sinn, das Tauchen richtig zu erlernen. Man kann sich zwar Vieles anlesen und selbst beibringen - aber eine gute fundierte Ausbildung ist da schon mit Sicherheit (im wahrsten Sinne des Wortes) besser.
17.10.2011 22:04
@Napo

und wieder eine sinnlose frage in einen taucherforum!
17.10.2011 23:17
In Ägypten gibt es jede Menge Tauchbasen, in denen man auch ohne Brevet tauchen kann.Insch´allah.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
18.10.2011 00:45
"aber wer schreibt uns vor ,dass wir einen Tauchschein brauchen?? " -> unter Umständen derjenige, dessen Infrastruktur, Gewässernutzungsrecht und Dienste du gegebenfalls in Anspruch nehmen willst
18.10.2011 05:48
Brauche ich einen Schein zum Ski fahren oder Tennis spielen? Nein, warum also für das Tauchen?

Solange das nicht geregelt ist, was hoffentlich nie passieren wird, da das Meiste das geregelt ist, Müll ist, da von inkomptetenten Politikern, solange kannst du dir dein Equipment selber kaufen und tauchen.

Wen interessiert schon, daß du ab spätestens 60 meter nicht mehr klar denken kannst? Tausende gehen am Wochenende zum Komasaufen, warum nicht auch tauchen gehen zum komatiefenrausch?

Ich habe mir sagen lassen, daß dies nicht unbedingt der schlechteste Tod sein soll.....

Also warum einen Tauchschein machen?

Weil wir uns bei unserem Sport in einer für uns nicht tauglichen Materie bewegen und die Physik gegen uns haben.

Ist nichts zum Vergleich gegen ein gebrochenes Bein beim Ski fahren oder einen Tennisball auf dem Auge.
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
18.10.2011 07:12
@ Nukel:

"In Frankreich z.B. sieht das anders aus. Da ist das Tauchen vom Staat her reglementiert"

Das stimmt so nicht, dem Arrete unterliegst Du nur, wenn Du über eine Basis tauchst. Was Du privat machstund / oder mit dem eigenen Boot interessiert (taucherisch) niemanden , solange andere Regularien nicht verletzt werden .

tg
18.10.2011 12:59
@schwob

"Weil wir...die Physik gegen uns haben".

Nein - sie ist unsere Rationale, warum wir tauchen können.
18.10.2011 14:58
Hm, interessante Fraged, trotz 235. Widerholung...

Ich habe die ersten 15 Jahre ohne Brevet getaucht, "ausgebildet" wurde ich dabei von DLRG-Tauchern und Rettungstauchern der Feuerwehr, die ich privat kannte und die mich einfach so zum tauchen immer mal wieder mitgenommen haben.

Ich habe dann für viele Jahre das Tauchen komplett aus den Augen verloren. Als ich jetzt vor 10 Jahren wieder anfing, habe ich als erstes sofort eine Ausbildung mit einem Brevet gemacht!

Nicht, weil man es inzwischen fast überall vorzeigen muss (wie rainerm schon treffend schrieb, gibt es in Ägypten, und nicht nur dort, viele Basen, die das nicht so genau nehmen), sondern ich habe diese Brevets gemacht, weil es auch die Learning-by-doing Methode erfahrener Rettungstaucher einfach nicht bringt.

Ich brauche zwar lt. Gesetz keinen Schein, auch nicht zum Skifahren oder ähnlichem, aber ich brauche eine vernünftige Ausbildung. Kein vernünftiger Mensch fährt eine steile Profi-Abfahrt im Winter ohne Ausbildung runter - ok, es tun einige, aber die Todesrate in den Skigebieten übersteigt die der Sporttaucher daher auch um ein Vielfaches! Ist bloß wenig bekannt...

Es geht hier nicht um die typisch deutsche Reglementierungswut, sondern schlicht darum, das man mit Brevet einfach den Sport besser erlernt. Schließlich wollen wir unsere Tauchgänge ja überleben...

Wer das nicht will, kann sich jederzeit eine Ausrüstung kaufen und in den nächsten freien See hüpfen - Darwin wird es schon richten...

Trotzdem - so wie es augenblicklich ist, finde ich es auch ok. Eine gesetzl. Regelung führt in Deutschland wie immer zu einer Überregulierung, ausgedacht von ein paar Unwissenden an ihren Schreibtischen und dient nicht unbedingt der Sache.



18.10.2011 15:16
Wenn Tauchschein gleichgesezt wird mit guter Ausbildung, dann solltest du dir den TS hoechstpersoenlich selbst vorschreiben !
Mehr braucht man dazu nicht zu sagen! Bitte jetzt nicht eine Diskussion ueber die Ausbildung vom Zaun brechen.
18.10.2011 19:52
@Castelpena,
und warum postest du dann diesen - sorry - Stammtischunsinn?
18.10.2011 21:40
OK danke...

sowas habe ich schon geahnt aber nicht gewusst...

hketTL CMAS
21.10.2011 11:36
als nächstes kommt der Fahrradführerschein,
noch vor dem Schnaxelbrevet.
Wobei letzteres für viele gar nicht so ausgeschlossen wäre.
AndySIAC Basic Instructor
24.10.2011 14:12
In Deutschland ist soweit ich weiss für jedes legal betauchbare Gewässer (in allen anderen ist das Tauchen verboten - ob mit oder ohne Brevet) ein Tauchschein (Brevet) vorgeschrieben - entweder durch den Pächter des Gewässers oder aber durch die Gemeinde, in der das Gewässer liegt, und die eben dieses Gewässer zum Tauchen unter Einhaltung bestimmter Regeln freigegeben hat. Und eine dieser Regeln ist immer der Besitz eines Brevets...
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
24.10.2011 14:39
"In Deutschland ist soweit ich weiss ... " ->nun, dann ist dieses Wissen nicht sehr ausgeprägt. In Deutschland haben zunächst einmal die verschiedenen Länder unterschiedliche Verordnungen, was den Gemeingebrauch betrifft, desweiteren die einzelne Gemeinden wiederum die Möglichkeit .... Bei uns in BadenWürttemberg ist es z.B. so, dass überall Tauchen erlauben ist, wo es nicht explizit verboten ist, da Tauche zum Gemeingebrauch gehört. Mach dich einfach mal mit verschiedenen Gewässerverordnungen in verschiedenen Bundesländern vertraut, und dann äußere dich dazu.

"Und eine dieser Regeln ist immer der Besitz eines Brevets... " -> immer ? so so. Dann schauen wir uns mal (wahllos gegriffen) diese Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs, des Tauchens mit Atemgerät etc. an :

Zitat (Auszg):

§ 6
Regelung des Tauchens mit Atemgerät


(1) Das Tauchen mit Atemgerät wird für den Bereich der Rothsee - Hauptsperre mit Ausnahme des in § 4 Abs. 1 bezeichneten Gebietes sowie des ausgewiesenen und mit Bojen gekennzeichneten Badebereiches als Gemeingebrauch zugelassen.
Im Bereich der Rothsee - Vorsperre ist das Tauchen mit Atemgerät neben dem in § 4 Abs. 1 bezeichneten Gebiet verboten.

(2) Der Tauchbetrieb hat im verbleibenden Bereich der Rothsee - Hauptsperre so zu erfolgen, dass Andere (insbesondere Badende, Surfer, Segler, Bootsfahrer oder Angler) nicht behindert oder gestört werden.

(3) Der Tauchbetrieb hat so zu erfolgen, dass Anlagen und Uferbereiche nicht beschädigt oder zerstört werden.

(4) Das Tauchen ist während der Nachtzeit (22.00 bis 07.00) verboten.

(5) Beim Tauchen von Land aus ist eine Flagge Buchstabe „A“ der Internationalen Flaggenordnung (Doppelstander, deren Hälfte am Stock weiß und die andere Hälfte blau ist) aufzustellen.

(6) Beim Tauchen vom Gewässer aus muss diese Flagge auf dem Fahrzeug oder einer mitgeführten Boje von allen Seiten sichtbar sein; bei unsichtigem Wetter ist sie wirksam anzuleuchten.

(7) Von den Verboten und Auflagen der Absätze 1 und 4 - 6 darf nur abgewichen werden, soweit sich dies im Rahmen von Rettungstätigkeiten (Notfälle) als notwendig erweisen sollte.

....

Quelle: http://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/tabid-73/81_read-7339/
deep_downCMAS ***
24.10.2011 14:47
@schwob
"Ich habe mir sagen lassen, daß dies nicht unbedingt der schlechteste Tod sein soll....."

Na dann erzähl mal, wer Dir Jeniges berichtete (bzw. berichten konnte)
Ouija-Brett zuhause?
AndySIAC Basic Instructor
26.10.2011 21:38
@shuttle: Ein bischen weniger Überheblichkeit tut`s auch. So Sätze wie "nun, dann ist dieses Wissen nicht sehr ausgeprägt" kannst Du Dir sparen...
Dass das Gemeingebrauchsrecht Ländersache und somit von Land zu Land unterschiedlich ist, ist mir bekannt. Ich habe von "legal betauchbaren Gewässern" geschrieben, da ist dann das jeweilige Gemeingebrauchsrecht also gar nicht mehr relevant.
Bei uns in Hessen ist das Tauchen überall verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Trotzdem gibt es auch bei uns "legal betauchbare Gewässer" (z.B. Edersee, Kärchersee Biblis, etc.).
Wenn das Landratsamt Roth (Bayern) keinen Tauchschein vorschreibt, so ist das eine Ausnahme (und Ausnahmen bestätigen die Regel...). Eine weitere Ausnahme ist z.B. Bruchsal (BW), die schreiben für Untergrombach auch kein Brevet vor. Gegenbeispiele findest Du gerade in BW (mit einem für Taucher sehr positiven Gemeingebrauchsrecht) genug, um nur ein paar wenige zu nennen z.B. bei der Stadt Stutensee (Spöck, Staffort), der Stadt Philippsburg (Freyersee, Brechtsee, Balkert), der Stadt St. Leon-Roth (Eigenbetrieb Leoner See). Lußhardt- und Althäusersee in Kronau sind nur über die Seahorse-Tauchbasis zu betauchen, da geht ohne Brevet genau so wenig wie im Oberhausener Erlichsee (Tauchbasis Erlichsee). Und auch im Waidsee in Weinheim darfst Du nur mit Brevet abtauchen. Diese Liste wäre beliebig erweiterbar...
Zu Deiner Beruhigung und meinetwegen auch Bestätigung füge ich in den Satz "In Deutschland ist soweit ich weiss für jedes legal betauchbare Gewässer " ein "fast" vor "jedes" ein, genauso wie in den Satz "Und eine dieser Regeln ist immer der Besitz eines Brevets" ein "fast" vor "immer". Zufrieden?
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
27.10.2011 01:18
"Zufrieden?" nein. ->

"Ich habe von "legal betauchbaren Gewässern" geschrieben, da ist dann das jeweilige Gemeingebrauchsrecht also gar nicht mehr relevant"

Das ist genauso falsch wie der Ursprungssatz, dass "in Legal betauchbaren Gewässern" für ein Tauchschein (Brevet) vorgeschrieben ist.

Einfach deswegen, weil es viele Seen gibt, in denen man "legal", also ohne irgendwelche Rechtsvorschriften zu verletzen, ohne Brevetpflicht tauchen kann. Z.B. weil der Gemeingebrauch es allgemein hergibt. Und insofern ist er halt sehr wohl relevant.

Ich mag nun mal keine Pauschalierungen und in den Raum geworfenen Behauptungen.

In meinem Umkreis gibt es zig Seen, von der NAchbargmeinde bis zum Bodensee, bei denen ausschließlich genau das gilt, was immer als oberste Prämisse gilt: der betreffende Gemeingebrauch. Da dieses für die Seen, die ich meine, nicht eingeschränkt ist, kann ich in diese Seen hüpfen, mit und ohne Brevet. Völlig Legal.

Übrigens gibt es Seen, die gepachtet sind und Pächter Schilder aufstellen mit Tauchen verboten und ähnlichem, obwohl sie dazu nach Pachtgegenstand gar nicht berechtigt sind (z.B. lediglich zur Nutzung). Na ja, ein weites Feld. Wie gesagt, die Pauschalierung hat mich gestört, that`s all.
Antwort