"In Deutschland ist soweit ich weiss ... " ->nun, dann ist dieses Wissen nicht sehr ausgeprägt. In Deutschland haben zunächst einmal die verschiedenen Länder unterschiedliche Verordnungen, was den Gemeingebrauch betrifft, desweiteren die einzelne Gemeinden wiederum die Möglichkeit .... Bei uns in BadenWürttemberg ist es z.B. so, dass überall Tauchen erlauben ist, wo es nicht explizit verboten ist, da Tauche zum Gemeingebrauch gehört. Mach dich einfach mal mit verschiedenen Gewässerverordnungen in verschiedenen Bundesländern vertraut, und dann äußere dich dazu.
"Und eine dieser Regeln ist immer der Besitz eines Brevets... " -> immer ? so so. Dann schauen wir uns mal (wahllos gegriffen) diese Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs, des Tauchens mit Atemgerät etc. an :
Zitat (Auszg):
§ 6
Regelung des Tauchens mit Atemgerät
(1) Das Tauchen mit Atemgerät wird für den Bereich der Rothsee - Hauptsperre mit Ausnahme des in § 4 Abs. 1 bezeichneten Gebietes sowie des ausgewiesenen und mit Bojen gekennzeichneten Badebereiches als Gemeingebrauch zugelassen.
Im Bereich der Rothsee - Vorsperre ist das Tauchen mit Atemgerät neben dem in § 4 Abs. 1 bezeichneten Gebiet verboten.
(2) Der Tauchbetrieb hat im verbleibenden Bereich der Rothsee - Hauptsperre so zu erfolgen, dass Andere (insbesondere Badende, Surfer, Segler, Bootsfahrer oder Angler) nicht behindert oder gestört werden.
(3) Der Tauchbetrieb hat so zu erfolgen, dass Anlagen und Uferbereiche nicht beschädigt oder zerstört werden.
(4) Das Tauchen ist während der Nachtzeit (22.00 bis 07.00) verboten.
(5) Beim Tauchen von Land aus ist eine Flagge Buchstabe „A“ der Internationalen Flaggenordnung (Doppelstander, deren Hälfte am Stock weiß und die andere Hälfte blau ist) aufzustellen.
(6) Beim Tauchen vom Gewässer aus muss diese Flagge auf dem Fahrzeug oder einer mitgeführten Boje von allen Seiten sichtbar sein; bei unsichtigem Wetter ist sie wirksam anzuleuchten.
(7) Von den Verboten und Auflagen der Absätze 1 und 4 - 6 darf nur abgewichen werden, soweit sich dies im Rahmen von Rettungstätigkeiten (Notfälle) als notwendig erweisen sollte.
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Quelle: http://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/tabid-73/81_read-7339/
