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CabrinhaCMAS ***

Wem gehören Wracks?

Hallo!

Frage 1: Angenommen ein Schiff aus Deutschland versinkt irgendwo etwa in der Mitte zwischen Afrika und Amerika im Atlantik.
Wem gehört das Wrack? Deutschland (bzw. dem Eigentümer des Schiffes)?

Frage 2:
Ein Schiff aus Deutschland geht im Roten Meer nahe der ägyptischen Küste unter. Wem gehört dieses Wrack und die ganzen Gegenstände/ ggf. Waren auf dem Schiff?

Frage 3:
Ein Schiff aus Deutschland sinkt irgendwo im Meer. Nach Jahren findet ein Taucher das Schiff durch Zufall. Hat der Taucher irgendwelche Ansprüche/Rechte?

Grüße
und danke vorab für Antworten
Cabrinha
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03.06.2009 17:46
Hallo,

hier gibt es die Info: http://www.juristiauskunft.de

Gruß

Uwe
03.06.2009 17:55
"Ein Schiff aus Deutschland sinkt irgendwo im Meer. Nach Jahren findet ein Taucher das Schiff durch Zufall. Hat der Taucher irgendwelche Ansprüche/Rechte?" ja klar, davon träumt doch jeder mal.

Zumindest hast du das Recht die Fundstelle zu verschweigen und inder nächsten Nacht die Goldbarren zu bergen, wenn dein Buddy die nicht schon zuvorgekommen ist.
03.06.2009 22:59
Zu Wracks von Kriegsschiffen http://www.zaoerv.de/66_2006/66_2006_2_b_455_490.pdf

Was Handelsschiffe angeht, bin ich mit den Einzelheiten auch nicht so vertraut. Auch dort bleiben aber soweit ich weiß Eigentumsrechte bestehen, allerdings hat der Taucher Anspruch auf Finderlohn in beträchtlicher Höhe.
04.06.2009 08:35
Sieh mal hier: http://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A685C/Doc~E53BB56CDDCC5482AA1B2812734930282~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Gruß

Andreas
CabrinhaCMAS ***
04.06.2009 08:45
Danke für die Antworten

Werde mich da nun mal in Ruhe durch alles lesen.

Cabrinha
Achiminstructor
05.06.2009 16:24
Wem gehören Wracks?

Hm, eigentlich einfach...

...im zweifelsfall mir
CabrinhaCMAS ***
05.06.2009 18:15
Ich habe selber noch ein wenig im Internet gesucht, da mich das wirklich interessiert.
Bin auf folgendes gestoßen:

Und zwar regeln die Gesetze des Staates wem das Schiff gehört.
Im Internet habe ich ein Gesetz von den USA gefunden.
Abandoned Shipwreck Act
http://en.wikipedia.org/wiki/Abandoned_Shipwrecks_Act
So wie ich das daraus lese, ist es so, dass alle gesunkenen Schiffe dem Staat gehören, wenn die Eigentümer nicht mehr ermittelt werden können.

§ 984 BGB
Schatzfund
Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
Hieße ja, dass ein Wrack das ewig im Meer lag und nicht mehr zu ermitteln ist, wem es gehört, zur Hälfte mir gehört. Aber wem die andere Hälfte? Wenn man doch den Eigentümer nicht mehr ermitteln kann??
Oder stehe ich da irgendwie auf dem Schlauch?

Ob das nun auch auf andere Länder oder nur Deutschland zutrifft weiß ich nicht... weiß darüber denn noch jemand etwas??

Grüße
Cabrinha
CabrinhaCMAS ***
05.06.2009 18:22
Ach ja... habe noch ein paar Seiten vergessen, die ich ebenfalls im Netz gefunden habe und noch einstellen wollte für die, die meine Frage auch interessiert:

http://www.cbc.ca/world/story/2009/02/02/f-marine-law.html
(leider nur auf englisch)

Und hier noch etwas zum Schatzfund:
http://www.kalledat.de/Scientifical_Stuff/Treasure_finding/Kalledat_Schatzfunde_und_ihr_rechtlich-okonomischer_Kontext.PDF

Cabrinha
07.06.2009 04:33
Moin

als erstes muss das Land dem Schiff ursprünglich mal gehörte alle Rechte abgetreten haben, sprich "Schiff gesunken, bergen lohnt nicht, habe kein Interesse daran". Die besten Beispiele sind die alten Spanischen Goldschätze. Jedesmal gibt es Streit wem es gehört. Die Spanier haben nie ihr Interesse eindeutig abgelegt. Oder poln. Fährschiff "Jan Heweliusz". Der Besitzer hat kein Interesse mehr, somit kann man dort tauchen. Mitnehmen sollte man aus päitätsgründen nichts weil es über 50 Tote gab und somit einem Grab gleich kommt. Ich verschenke ja auch keine Blumen von Friedhof.
Solange wie ein Besitzer (Reeder, Land)noch Interesse zeigt, wird es nicht dir gehören was du raufholst. Oder du birgst etwas mit Zustimmung und bekommst einen Anteil. Nur meistens sind die Bergungskosten höher als der Nutzen.
Ruf mich an wenn du etwas tolles altes findest. Ich helfe Dir dann.
nacktmulle
08.06.2009 09:51
Dürfte bei wertvollen Sachen eh immer auf einen Prozess hinauslaufen.

Liegt ein Wrack z.B. im Niemandsland außerhalb jeder noch großen "Meilenzone" irgendeines Staates und hat der Eigentümer es aufgegeben, gehört es normalerweise dem Finder.

Das Problem ist, ob der Eigentümer es definitiv aufgegeben hat. Fragst du bei der Reederei nach, klingeln da alle Alarmglocken und die werden natürlich sagen, das sie es nie aufgegeben haben... obwohl es nie einen Bergeversuch gab noch Taucher zur Bergung von Gegenständen runter geschickt wurden. Die Versicherung hat gezahlt, raus aus dem Sinn und vergessen.

Und da kommen jetzt die Versicherungen ins Spiel. Haben die einen Totalverlust, was ein Untergang ohne Begung ja ist, komplett bezahlt, gehört das Wrack der Versicherung und nicht mehr dem Eigentümer; es sei denn, in dem Vertrag mit dem Eigentümer ist das ausgeschlossen...

Du hast also im ungünstigsten Fall den Eigentümer und die Versicherung am Hals... das macht keine Spaß.

Also lieber ruhig bleiben, nix erzählen und sich die Goldbarren zu Hause ins Regal stellen...
CabrinhaCMAS ***
08.06.2009 19:30
Danke
@nacktmulle und RogerT
Antwort