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was darf ich mit dem

hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr mögt mir helfen.

1993 habe ich die Ausbildung und Prüfung zum Deutschen Tauchsportabzeichen >Grundtauchschein< abgelegt.
als ehm. GSTler war dies reine formsache. seither habe ich zahlreiche gruppentauchgänge im in- und ausland absolviert, allerdings ist der letzte nun auch schon 3 jahre her..
aufgrund von mehreren umzügen, liegen mir nur noch wenige alte logdaten vor.

kurz und gut, möchte ich wissen:

- ist mein schein noch gültig? (muss ich logdaten nachweisen?)
- was darf ich mit diesem schein?
- darf ich mit diesem schein an gruppentauchgängen z.b. im urlaub teilnehmen?
- was kann ich wie tun um z.B. auf 1* zu kommen?

danke für alle infos

tom
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tl3Instructor Trainer
11.11.2009 10:38
Hallo Tom,

ja, er ist noch gültig und wird es auch bleiben.
Du darfst damit tauchen.
Du darfst natürlich auch in der Gruppe tauchen.
Wenn du den ersten „Stern“ haben willst, musst du mit einem TL ein paar Übungen im Freigewässer machen, di du bestimmt auch schon während deines GTS im Schwimmbad gemacht hast.
Da der GTS schon über 15 Mon. Her ist wirst du auch die Theorie und die Schwimmbad Sachen wiederholen müssen.
11.11.2009 10:40
Hallo tom125,

alter ehemaliger GST-ler hast Du "nur" den Grundtauschein gemacht? Warum nicht gleich Deutsches Tauchsportabzeichen (DTSA) * und/oder ** ??

Denn die Reihenfolge der ehemaligen GST-Tauchsportausbildung war: Rettungsschwimmerabzeichen (heute in etwa DLRG Silber), Tauchsportabzeichen A (heute DTSA Apnoeschein **) und danach Tauchsportabzeichen B (ein Mischmasch aus heute DTSA*, ** und ***). Höher gab es dann nur noch den Tauchausbilder.

Was Du heute jedoch mit Deinem Grundtauchschein "machen darfst", kannst Du hier nachlesen: http://www.ausbildung.vdst.de/inhalt/vdst-downloads/ordnungen_2009/vdst-dtsa-ordnung_01-01-09.pdf . Wenn er (der Grundtauchschein) max. 15 Monate alt wäre, dann entfällt beim DTSA* der gesamte theoretische Teil und Du könntest gleich in die DTSA*-Praxis einsteigen. Denn gültig ist und bleibt Dein Grundtauchschein bis zum Sankt Nimmerleinstag. Nur sein "Wert" hat sich rapide verschlechtert.

Nun musst Du halt den gesamten Ablauf (Theorie und Praxis) durchlaufen. Egal ob Du bei DTSA bleibst oder Dich einem anderen Verband (Pxxx, Baxxxxxx Sxx) zuwendest.

Ob Du im Urlaub mit Deinem Grundtauchschein an Gruppentauchgängen teilnehmen darfst, entscheidet immer die jeweilige Tauchbasis. Man wird Dir jedoch "empfehlen", einen DTSA*- oder OWD- oder Sonstwas-Schein zu machen. Nicht nur aus Ausbildungs- und Sicherheitsgründen, sondern auch aus reinem finanziellen Interesse der jeweiligen Tauchbasis
EuregiotaucherTaucher i.R.
11.11.2009 11:09
Lügbuchdaten ... ob die wirklich wichtig sind ausser für den eigenen Erinnerungsbedarf an längst vergangene Tauchgänge .... ... ich weiss nisch
11.11.2009 14:48
"..du darfst in der Gruppe tauchen.."

Aha?!

Gibts jetzt schon Gruppentauchbrevets

was bedeutet "machen darfst"?

Wer sagt was man machen darf und was nicht? Zum tauchen brauche ich im Grunde nichtmal ein Brevet...
11.11.2009 15:22
@JasminBlond

der TE hat gefragt was er mit diesem Schein machen darf und nicht was irgendein Verband gerne hätte.

@Tom
In D darfst du mit diesem Schein, genauso wie ohne irgendeinen, alles machen was du möchtest. Das tauchen ist in D nicht geregelt.
Im Ausland sieht es anders aus, da sind die Gesetze von Land zu Land verschieden. Du mußt dich also über jedes Land einzeln erkundigen.

Im Ausland ist es leider oft so:
Grundtauchschein = wertlos
Unter einem Stern wird es schwierig, daß dich jemand zum tauchen mitnimmt (es sei denn, du zahlst extra dafür).

Viele Grüße, Michael

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www.hid-tec.de
11.11.2009 16:51
die Antwort von tl3 hat das Thema abschließend beantwortet.

Gruß,
D3
11.11.2009 22:55
@Doppeldreier und @tl3, um Eurer Unwissenheit auf die Sprünge zu helfen: tom125 hat, wie er es selbst beschreibt, als ehemaliger GST-ler einen DTSA-Grundtauchschein gemacht. Und nicht "einen GTS-Grundtauchschein". Auch wenn GTS (Grundtauchschein) und GST (Gesellschaft für Sport und Technik, der ehemaligen DDR) fast ähnlich klingen.

Und, @micbu, auch in Deutschland und im Ausland darf man mit einem Grundtauchschein nicht alles machen. Vor allem nicht dann, wenn man geführte Tauchgänge mit einer Tauchschule/einem Tauchshop bucht. Denn die meisten werden Dir was husten, wenn Du damit an deren Tauchausflügen teilnehmen willst. Außer sie verbuchen es unter "geführter Schnuppertauchgang unter Aufsicht eines Tauchgupupenführers/Tauchlehrers" und kassieren dafür kräftig ab. Was man in einer privaten Gruppe (tom125 schreibt dazu: ... zahlreiche gruppentauchgänge im in- und ausland absolviert...) jedoch mit dem Grundtauchschein macht oder nicht macht, da hast Du völlig Recht, ist etwas anderes. Denn dafür braucht man "privat" in Deutschland überhaupt keinen Tauchschein, um tauchen zu gehen.
11.11.2009 23:50
ja, blonde jasmin? Was willst Du uns damit sagen? tl3 Ausführungen sind vollkommen korrekt.

Gruß,
D3
12.11.2009 09:04
Liebe Jasmin,

den semantisch feinen Unterschied zwischen "dürfen" und "können" solltest Du eventuell nochmal prüfen

Gruß
Hansi
hketTL CMAS
12.11.2009 09:36
man darf immer das, was der Hausherr (Teichgraf) erlaubt.
Und da Du nicht alleine tauchen willst und evtl. auch nicht über komplettes Equipement incl. Kompressor verfügst, bist du von einer Füllstation / Tauchbasis / sonstwas abhängig.
Dort zählen meist nur die Plastikkärtchen mit den international bekannten Standards, auch mit meiner alten DLRG GTG (Gerätetauchgrundschein) musste ich trotz damals 300-400 TG immer mit dem Basenpersonal diskutieren, damit ich nicht ausschließlich an der Hand eines Tauchlehrers in Wasser durfte.
Was Du darfst: wenn du komplettes Equipement hast, wird dir in D meist überall die Flasche gefüllt, ausleihen wird schon schwieriger.
Dein Buddy wird dich nach deinem Ausbildungsstand fragen, sage ihm ehrlich, wie gut du heute bist, nicht wie gut du 1993 warst.
Fürs Ausland wirst Du früher oder später Plastik brauchen - oder einen Guide bezahlen.
Such dir doch einen Verein / Club in deinem Umfeld.
Zeig Ihnen, was du kannst und mach das nächshöhere Brevet / Kärtchen.
Wenn Du mitteilst wo du wohnst, wird dir bestimmt auch hier geholfen.

Helmut
KarpfenteichAOWD/RDS/Tief/EAN
18.11.2009 19:35
Mein Vorschlag wäre: Starte ganz bewusst und ganz gezielt einen neuen PADI OWD Kurs. Du triffst nette Menschen und lernst das Neueste vom Neuesten. Dann bist Du wieder innerlich und äußerlich topfit - und Du kannst beruhigt weitere und neue Tauchgänge machen. Auf Dein altes Wissen solltest Du nur noch bedingt bauen. Denn die Erfahrungen sind verblasst.
14.08.2011 17:50
Hallo@all

Ich möchte hier noch etwas klärendes zur GST Tauchsportprüfung A und B loswerden obwohl dieser Thread schon etwas älter ist.

1. Thema GST
Der Tauchsportverband der DDR (TSV der DDR) war unter dem Dachverband der GST (Gesellschaft für Sport und Technik) organisiert und Mitglied der CMAS.

Hier wörtlich Punkt 1.3. aus der Satzung des Tauchsportverbandes der DDR Ausgabe 1988:

Der TSV der DDR ist Mitglied der internationalen Tauchsportföderation "confèdèration mondiale des activitès subaqatiques" (CMAS) und organisiert seine sportliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der CMAS.

Im TSV der DDR (GST)gab folgende Tauchsportprüfungen (nur diese stehen zumindest in meinem blauen GST-Tauchernachweisbuch ab S. 60 unter Prüfungen/Abnahmeberechtigungen):

- Tauchsportprüfung A

- Tauchsportprüfung B (Anmerkung 2 Taucher mit B konnten zusammen eigenständig tauchen gehen so wie 2 CMAS** Taucher dies tun können)

- Tauchausbilder (Abnahmeberechtigung für Tauchsportprüfung A)

- Tauchausbilder (Abnahmeberechtigung für Tauchsportprüfung B)

Da sich die Ausbildung in verschiedenen Tauchsportverbänden teilweise stark unterscheidet kann Man die Tauchsportprüfungen auch nicht so einfach 1:1 übertragen.

Als Ergebnis dessen wurde in der Regel die Tauchsportprüfung B als mindestens CMAS* anerkannt/umgeschrieben während die Tauchsportprüfung A nicht umgeschrieben wurde obwohl diese von den Ausbildungsinhalten her über dem CMAS Open Water und Grundtauchschein anzusiedeln ist.
In einigen Fällen wurde meines Wissens die Tauchsportprüfung A als CMAS* und die Tauchsportprüfung B als CMAS** anerkannt, jedoch üblicherweise mit einem Crossgrade, d.h. als vorheriger Ausbildungsstand zur Weiterbildung auf die nächsthöhere Qualifikation.

Man darf natürlich nicht erwarten dass ein anderer Tauchsportverband / Tauchschule (zumal ohne entsprechende Hintergrundinfos) gerne Risiken eingeht und einfach Brevets verteilt, zumal derjenige dem dieses Brevet erteilt wird dann natürlich keinen (kostenpflichtigen) Kurs / Prüfungen mehr absolvieren muß.

Wer die Umschreibung so viele Jahre später noch durchziehen will kann ja Mal eine Anfrage beim Dachverband CMAS stellen.

Ich war und bin jedenfalls der Meinung dass nach langer Inaktivität ein neuer Kurs als Auffrischung nichts schaden kann (mir hat es zumindest nicht geschadet), zumal Heute nicht mehr mit den Medi Zweischlauchautomaten und ohne Tarierhilfen getaucht wird (jaja ich weiss einige hatten schon Klobrillen und die meisten hatten schon Zweistufige Automaten

Ach ja und eine Plastikkarte zum Flaschenfuellen hat hier in Deutschland noch nie jemand von mir verlangt, nur TÜV wollen die immer sehen.

P.S. kleines Schmankerl aus dem oben genannten blauen Tauchernachweisbuch (das war bei der GST Logbuch und Taucherpass/Brevet in einem) ist die Dekotabelle auf S. 77, da geht die Dekotabelle (für Luft) bis 60 Meter und bei 60 Meter und 10 Minuten Tauchzeit (da ist die Grundzeit gemeint) steht nur ein Dekostopp bei 3 Meter mit 16 Minuten
Deko...

MfG

Frank
GST A
CMAS**
SSI AOWD





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