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Was darf eine Tauchuntersuchung kosten?

Hallo,

ich habe mich bei 3 verschiedenen Ärzten informiert, was bei ihnen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung kostet. Und ich habe 3 verschiedene Antworten bekommen. Der Unterschied zwischen den verschiedenen Angeboten ist erheblich: 52 EUR, 75 EUR und 120 EUR.

Was bezahlt ihr für eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Anna
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20.02.2006 10:40
Auf jeden Fall nicht die 120! Das ist auf jeden Fall zu viel.
DeaconRescue
20.02.2006 11:54
Es ist nicht immer nur der Preis den man erfragen sollten, frag doch mal welche Leistungen dafür erbracht werden, sprich was getestet wird. Aber auch ich finde 120,- € wesenlich zu hoch angesetzt.
20.02.2006 12:08
Dr. med. Neils Larsen . HNO . Allergologie und Tauchmedizinische Untersuchungen... Nach den Richtlinen der GTÜM....

Alte Elbgaustr. 14, 22523 Hamburg, 040 570 57 71 -
ca 49,- EUR

20.02.2006 12:30
Als Privat-Versicherte hat mir mal der HNO 151,- für eine Untersuchung abgeknöpft, die ein Jahr zuvor als Gesetzlich-Versicherte noch 50,- gekostet hat. Beim Hausarzt kamen dann nochmal 169,- dazu für sehr umfangreiche Untersuchungen. Alles nach GTÜM.
Es gibt also seeeeehhhhhr große Unterschiede. Wenn Du alles privat und komplett nach GTÜM machen läßt, wird es wie du siehst sehr teuer.
Grüßle
Schnecke
20.02.2006 13:06
Beim HBO-Zentrum Aachen kostet die TTU 60 Euro. Dauert etwa eine Stunde (inkl. Lungenfunktionstest, Belastungs-EKG).

http://www.hbo-aachen.de/

Gruß
Bert
20.02.2006 13:25
Mein Hausarzt berechnet für die Untersuchung Euro. Dabei sind Lungenfunktionstest und Belastungs EKG sowie allg Untersuchung, besonders natürlich Mund und Nasenbereich.
Ich finde das ist am oberen finanziellen Bereich, den eine solche Untersuchung kosten sollte. Mehr würde ich persönlich dafür nicht ausgeben wollen, trotz aller Qualität, so sind die Unterschiede schon da. Finde es sehr gut das díeses thema mal behandelt wird.
20.02.2006 14:19
@Manfred:
Ja wieviele denn nun? Dass es Euro sind ist sehr wahrscheinlich.... Nebenbei wurde das schon x-mal hier thematisiert

Gruß
Martin,
der ca. 70,- EUR für sein Paket mit BelastungsEKG zahlt.
20.02.2006 16:42
Moin, moin,

zu dem Thema war im "Sporttaucher" vor kurzen ein Artikel, da wurde auch erklärt, wie sich der Preis zusammensetzt.
Als Arzt ist man gesetztlich verpflichtet, nach der Gebührenordnung (GOÄ) abzurechnen, die Preise dort werden vom Geseztgeber vorgeschrieben. Eine gründliche Untersuchung nach GTÜM kostet danach so um die 75 Euronen. Wenn der Kollege natürlich den 3.5fachen Satz berechnet...
Ach ja, Rabatte (z.B. für Vereinskameraden das Ganze kostenfrei anbieten) sind gesetzteswidrig!
Schönen Gruß
Der Wikinger
20.02.2006 17:16
Die Frage ruft echt nach einer Datenbankrubrik... Hallo, Redaktion - wie wär`s?
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
21.02.2006 08:50
@ Wikinger

Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung handelt es sich um eine rein privatärztliche Leistung. Warum sollte darauf die GOÄ angewandt werden. Es wird ja nichts mit den Krankenkassen abgerechnet.

Bitte schreib doch mal wo das konkret steht, das privatärztliche Leistungen nach GOÄ abgerechnet werden müssen. Und dann schreib doch auch mal, wo die GOÄ den Satz für eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung benennt oder wo steht, was dafür zu machen ist.

Ein bischen konkreter darf es schon sein...

Grüße,

henri (, der wahlwiese nichts oder 35,00 € bezahlt, je nachdem wo er hingeht.)
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
21.02.2006 09:01
Noch ein Zusatz:

Interessant wird es übrigens, wenn der Arzt einen Befund hat. Dann kann er nämlich die Untersuchung mit der Kasse abrechnen und es kostet nur die 10 € Eintrittsgebühr für Frau Schmidt.

@ Schnecke
Du bist ja gleich an zwei Strauchdiebe geraten... Wir empfehlen unseren Mitgliedern, auf alle Fälle vorher nach den Kosten zu fragen. In deinem Fall hätte ich den Arzt gewechselt.

Grüße,

henri
21.02.2006 09:59
Hi Henri,
also erstens: ein Arzt muß immer nach GOÄ abrechnen! Das ist gesetzlich geregelt. Bei Privatpatienten wird i.d.R. der 2,3-fache Satz für solche Untersuchungen und ich glaub der 1,8-fache für Laborg`schichten berechnet. Insofern sind die Abrechnungen eigentlich alle rechtens.
Zweitens: diese doofe Nuss von Sprechstundenhilfe beim HNO hat mir auf Anfrage VOR derUntersuchung gesagt, diese würde 50,- kosten! Bei Erhalt der Rechnung hab ich dann erst mal reklamiert, aber was soll man da machen?
Dass es beim Hausarzt teurer wird, war mir vorher klar. Allerdings ist der wirklich fair mit den Rechnungen und hat mich auch ewig lang und bei Problemen mit dem Lungentest auch nachträglich nochmal untersucht. Kein Grund, den zu wechseln.
Es war übrigens beim Hausarzt die erste so umfassende Untersuchung mit EKG usw.

Allerdings werd ich künftig bei HNO Problemen/Untersuchungen mit Sicherheit nicht mehr direkt zum HNO gehen. Der zieht nämlich jedesmal sein Standard-Programm für ca. 130,- durch: 10Sek. in beide Ohren reinleuchten kostet bei 2,3 z.B. schon 25,-...

Aber das Nächste Mal schenk ich mir EKG usw. und lass es bei irgendeinem "Billig" Arzt machen. Hauptsache Stempel kriegen. Weiß ja jetzt, dass ich in Ordnung bin und jeder halbwegs körperbewußte Mensch merkt auch selber, wenn er nicht mehr tauchtauglich ist...

Grüßle
Schnecke
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
21.02.2006 10:15
@ Schnecke

Der Begriff "Gang zu Billigarzt" ist nicht ganz korrekt. Ich zahle halt nur 35 € für eine komplette TTU nach GTÜM. Oder halt gar nichts, wenn ich die komplette Unetrsuchung bei unserem Werksarzt mache.

Das Ärzt nach GOÄ abrechnen ist mir klar, wenn sie mit eine Krankenkasse oder Versicherung abrechnen. Aber wo steht, was sie einer Privatperson abnehmen müssen?

Ich würde auch nicht mehr auf das Belastungs-EKG verzichten. Bei mir war auch immer jahrelang alles im grünen Bereich. Aber beim letzten Mal viel halt was auf. Nicht das ich jetzt arnsthaft krank bin, aber ich bin vorgewarnt.

Grüße,

henri

henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
21.02.2006 10:19
@ Schnecke

Der Begriff "Gang zu Billigarzt" ist nicht ganz korrekt. Ich zahle halt nur 35 € für eine komplette TTU nach GTÜM. Oder halt gar nichts, wenn ich die komplette Unetrsuchung bei unserem Werksarzt mache.

Das Ärzt nach GOÄ abrechnen ist mir klar, wenn sie mit eine Krankenkasse oder Versicherung abrechnen. Aber wo steht, was sie einer Privatperson abnehmen müssen?

Ich würde auch nicht mehr auf das Belastungs-EKG verzichten. Bei mir war auch immer jahrelang alles im grünen Bereich. Aber beim letzten Mal viel halt was auf. Nicht das ich jetzt arnsthaft krank bin, aber ich bin vorgewarnt.

Und wenn ein Arzt vorher sagt, es kostet 50 € würde ich auch nicht mehr dafür bezahlen. Dann muß er halt mal ein Wörtchen mit seiner Helferin reden, wenn die falsche Auskunft gibt.

Wenn ich mein Auto z.B. in die Werkstatt bringe und dafür einen Kostenvoranschlag erhalte, darf die Rechnung auch nicht mehr als 10 % nach oben abweichen. Ich denke, das kriegen Ärzte auch hin.
Im Zweifelsfall sollte man sich dann vielleicht auch mal mit der Ärztekammer in Verbindung setzen. Es fallen doch immer wieder bestimmte Ärzte mit ihren Abrechnungsmethoden auf.

Grüße,

henri

dnb_deSSI TL/Assi
21.02.2006 14:54
Erst heute habe ich meine Tauchtauglichkeitsuntersuchung bei meinem Hausarzt
machen lassen. Wie jedes Jahr in Verbindung mit einer Krebsvorsorgeuntersuchung. EKG und Lungentest gehören mit dazu. Bei den Leistungen die ausserhalb der Krebsvorsorgeuntersuchung gemacht wurden ( und nicht von der Krankenkasse bezahlt werden ) musste ich wie jedes Jahr 10 € in die Kaffeekasse ( absolut freiwillig ) spenden.

Also, es ist alles eine Sache der Vereinbarung mit seinem Arzt...

Gruß Guido
21.02.2006 18:27
@henri
Mein Schönheitschirurg hat seine eigenen Entgelte für OPs. Mag daran liegen, dass sowas i.d.R keine Krankenkasse zahlt. Aber woher soll mein Hausarzt wissen, ob ich die Rechnung später mal bei der Privaten einreiche oder nicht? Weiß ich ja selber nicht. Ich hab schließlich `ne hohe SB. So siehts aus. Und warum sollte ein Arzt freiwillig auf diese gute Einnahmequelle verzichten? Wenn ich nunmal unbedingt bei ihm das machen will und nicht beim Vereinskollegen, der zwar nur 70,- verlangt, dafür aber weder HNO Gerätschaften hat noch ein EKG oder Lungenfunktion prüft... Selber schuld. Wie gesagt, nächstes Mal kann ich mich ja weiter umhören.

Leider habe ich keine Möglichkeit, zu einem Werksarzt zu gehen. Und ich glaub auch nicht, dass Du als Privatpatient so eine Untersuchung für grade mal 35,- kriegst. Sieht man ja beim HNO: 50,- gesetzlich, 150,- privat. Mit den von der Gesetzlichen genehmigten Sätzen dürften da auch mindestens 50,- über die Kasse abgerechnet worden sein...
Die Sprechstundenhilfe hat den Irrtum damit begründet, dss die verstanden hätte, ich wäre Gesetzlich... so wie die meisten Leute halt. Shit happens.

Also an alle "Gesetzlichen" Taucher: jammert net über die mangelnden Leistungen Eurer Kassen - die zahlen mehr als Ihr denkt.

Grüßle
Schnecke
21.02.2006 19:45
Moin, moin,

@ Henri
Google bildet! Ich habe nicht den genauen Link, aber über "Gebührenordnung für Ärzte" findest Du eine genaue Aufstellung aller Leistungen und Preise. Dort einfach mal nachsehen unter EKG, Ergometrie, ausführliche körperliche Untersuchung, etc. (Die für die TTU vorgesehenen Untersuchungen sind nachzulesen auf der GTÜM Homepage!)
Zur Privatabrehnung: ich bin kein niedergelassener Arzt, also muß ich nicht jedes relevante Gesetz kennen... wie oben schon erwähnt, ist die GOÄ aber Grundlage auch bei Privatärztlicher Abrechnung. Wenn Du was anderes aushandeln kannst, soll es mir auch recht sein.
Den Artikel aus dem Sporttaucher habe ich nicht mehr, da stand wie schon gesagt eine ausführliche Auflistung der Leistungen und Preisempfehlung drin. Wenn Du es so konkret haben möchtest, frage doch mal beim VDST an, ob die Dir den Artikel schicken können (Verfasser war, soweit ich mich erinnern kann, der Verbandsarzt)

Aber was erwartet Ihr eigentlich??? Soll der Arzt die Untersuchung umsonst machen, oder was. Mich ärgert bei diesen ganzen Diskussionen, daß alle Unsummen für irgendwelchen technischen Schnickschnack ausgeben, die TTU soll aber so billig wie möglich sein, am besten bezahlt von der Kasse (also der Solidargemeinschaft, die das teure Hobby des einzelnen damit mitfinanziert!)
Wenn der Schlüsseldienst kommt, kostet das 200€, da sagt auch keiner was... aber wehe, der Arzt möchte seine Leistungen angemessen vergütet haben.

Schönen Gruß
Der Wikinger
21.02.2006 23:20
Wenn ein Arzt für eine TTU einen Unterschied zwischen "gesetzlich" und "privat" macht ist er entweder ein Gierhals oder ein Betrüger, denn entweder versucht er beim Kassenpatienten nachher unter "Umdeklaration" Geld für etwas zu bekommen, dass definitiv keine Kassenleistung ist, oder er verlangt ohne jede sachliche Grundlage für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise von Kunden, die alle selbst bezahlen müssen.

Als Privatpatient kann man das Thema ja auch einfach lösen: Natürlich behauptet man bei der Preisanfrage (nur auf Nachfrage), gesetzlich versichert zu sein. Vor Ort hat man seine Versichertenkarte dann "vergessen" - macht ja nichts, da man ohnehin für diese Leistung privat zahlen muss. Und wenn daraufhin ein anderer Preis verlangt werden sollte, dann geht man halt wieder. Sollte der höhere Preis erst nachträglich verlangt werden, dann würde ich schlicht den zunächst genannten Preis zahlen, Mahnbescheiden widersprechen und in Ruhe eine Klage abwarten.

Viel besser ist aber natürlich, gleich zu einem Arzt zu gehen, der einen klar benannten, vernünftigen Preis ohne Ansehen des Versicherungsstatus verlangt - davon gibt es zum Glück durchaus einige - und solange taucher.net dazu keine Datenbank einrichten will, muss man halt Bekannte oder Foren fragen - oder wir machen mal eine Seite in diesem Taucher-Wiki dazu, das neulich hier irgendwo erwähnt wurde.
22.02.2006 12:04
Hallo,

der Unterschied bei den Preisen von gesetzlich Versicherten und privat Versicherten ist ganz einfach und ist allgemeingültig.
Während bei den gesetlich Versicherten nur der 1,0 fache Satz abgerechnet werden darf, ist der übliche Satz beim privat Versicherten der 2,3 fache. Mit Begründung bis zum 3,5 fachen üblich. Diese werden auch von den privaten Kassen bezahlt.
Für die gleiche Behandlung verdient also der Arzt beim Privaten min. 2,3 x so viel wie beim gesetzlich Versicherten.
Dies schlägt sich auch leider bei den Tauchärztlichen Untersuchungen einiger Ärzte nieder. Diese halten sich einfach an die GOÄ, deshalb ist es durchaus möglich, dass bei dem selben Arzt für die gleichen Untersuchungen der gesetzlich Versicherte 50 Euro (1-facher Satz) bezahlt, der Privat Versicherte 115 Euro (2,3facher Satz) bzw. beim 3,5 fachem Satz eine Rechung über 175 Euro erhält. Und das alles streng nach der GOÄ.

CU
22.02.2006 12:24
@überbreiter Schwertransport:
Wie kann denn das funktionieren? Wenn der privat Versicherte (selbst oder über die Versicherung) das Doppelte bezahlt, aber die Privatversicherung ja gewählt hat, um *weniger* (nicht mehr) Beitrag zu zahlen, und die Privatversicherung auch noch Profit machen will...

Da liegt die Vermutung nahe, daß da der ganz große generelle Betrug (und Selbstbetrug) läuft. Ärzte betrügen Kasse und Privatpatient, Privatversicherte klinken sich (in Hoffnung auf dauerhaft hohes Einkommen) aus Solidargemeinschaft aus, Staat und Gesundheitswesen verschleiern das (mit Einschränkungen, Zuzahlungen, Vermeidung von einsehbaren Abrechnungen, Kassenvielfalt usw.), und alle machen irgendwie scheinbar plus.

So 70EUR sind m.E. angemessen, bei ordentlicher Untersuchung. Sonst die Hälfte für den Stempel. Ich weiß nicht, ob polnische TTU auch akzeptiert werden (warum eigentlich nicht?); dann wird`s vielleicht noch etwas billiger.
22.02.2006 13:10
@ all:
sorry, aber hier wird teilweise viel polemisiert und Falsches erzählt...-weil Ärzte ja als vermeindliche Spitzenverdiener eh nur Wegelagerer sind.....??
Der 1,8 fache Satz GOÄ entspricht in etwa dem 1fachen Satz für die gesetzlich Versicherten. Die Gebühren für gesetzlich Versicherte sind vom Gesetzgeber und von den Selbstverwaltungen vorgeschrieben, und richten sich NICHT nach wirtschaftlichen Aspekten der Arztpraxis, sondern NUR nach den vermeintlich wirtschaftlichen Aspekten der gestzl. Krankenkassen und treiben damit viele Praxen in den Ruin (Wenn man für dieses Geld vernünftige, sprich zeitaufwändige Arbeit leistet).
Die GOA ist übrigens kein Gesetzbuch, sondern schon etwas flexibel.
ABER WER REGT SICH DENN DARÜBER AUF; DASS EINE ARBEITSSTUNDE BEIM ELEKTRIKER ODER INSTALLATEUR AUCH GERNE MIT CA 90 € IN RECHNUNG GESTELLT WIRD.....-UND DIE 20€ BEI MR WASH ZAHLEN WIR AUCH; OHNE MIT DER WIMPER ZU ZUCKEN......

Sorry, geht wohl etwas am Thema vorbei, aber diese Feilscherei gerade im Gesundheitswesen geht mir ziemlich auf den Senckel, obwohl ich kein Arzt bin !!! - aber berufsbedingt sehr wohl darunter zu leiden habe....
lg
jo
22.02.2006 13:44
@jodiver
Der Elektriker (der übrigens höchstens in München (?) 90EUR/h verlangen kann), erstellt eine einsehbare Rechnung. Ärzte, Krankenkassen, Privatversicherungen, Gesundheitssystem betreiben Verschleierung; jeder betrügt jeden, ein paar Leute verdienen daran wirklich.

Wer sich die Autowäsche nicht leisten kann, läßt das Auto dreckig. Wer sich den Elektriker nicht leisten kann, bastelt selbst (klappt meistens). Wer sich den Zahnarzt nicht leisten kann, läßt die Zähne dreckig. Wer sich den TTU-Arzt nicht leisten kann... kauft sich einen Stempel
(Über notwendigere Arztbesuche schweigen wir mal lieber.)
22.02.2006 13:58
@flasche
prinzipiell hast Du natürlich recht! ICh rege mich nur darüber auf, dass in einer Zeit, in der der Parkplatz fürs Auto mehr kostet als das Suppenhuhn, welches ich kaufen will, eine Untersuchung, die, ärztliche Sorgfalt vorausgesetzt:
-knapp ne Stunde dauert
-mir gegebenenfalls auch Klarheit über andere gesundheitliche Probleme/Risiken beschert
-für die Ausübung meines Hobbys sinnvoll bzw.notwendig ist,
70-100 € zu teuer sein sollen...!!

Meine Betonung liegt auf der ärztlichen Sorgfalt dabei !
ps: ich lasse meine Untersuchung bei einem befeundeten Arzt machen und zahle garnix...!

lg
jo
22.02.2006 14:10
http://www.vivantes.de/daten/3764_DEU_internet.html
dann unter "Tauglichkeits-Untersuchung" steht, was gemacht wird und was es kostet: 69,90 EUR. Kompetent sind die Leute dort allemal. Wenn man brav nachfragt, den Leuten nicht auf den Sack geht und sonst gerade ruhige Schicht ist darf man auch mal gratis in die Kammer...

Kassenflasche: Auf meinen Arzt- und Zahnarztrechnungen stehen die Einzelpositionen nach GOÄ nebst Datum und Leistungsbeschreibung. Wenn mir einzelne Punkte zweifelhaft vorkommen frage ich nach und kürze gegebenenfalls die Rechnung. Auch die Versicherung verschleiert nichts, sie erstattet vertragsgemäß die eingereichten Rechnungen auf hohem Niveau. Dass ich deutlich weniger Beitrag zahle als wenn ich GKV-versichert wäre muß dich nicht kratzen.
22.02.2006 14:35
Jo 26, Recht hast!
Und wenn man mal überlegt, wieviel manche Männer an einem Wochenende versaufen können... Da sind für mich z.B. 100,- für so eine Untersuchung durchaus ok und sinnvoller "angelegt" - alle zwei Jahre...
Also wat solls?
Wäre natürlich trotzdem ganz gut, eine Art DB zu haben, wo man zumindest mal ansatzweise erfährt, welcher Doc im näheren Umkreis für etwa welche Leistungen bei welchem Versicherungsstatus was verlangt hat... Kann schon sein, dass ein passionierter Taucher-Doc dabei ist, der sowas eben aus Spaß an der Freud günstiger anbietet....

Grüßle
Schnecke
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