eine ARGE- Tauchpolizei fehlt uns an deutschen Seen gerade noch. Fezustellen ist dass die ARGE in Östereich von Tauchshops (zumeist PADI) betrieben wird die sich, um an die alleinigen Rechte zu kommen, vertraglich gegenüber der ÖBf verplichtet hat....
Zitat aus dem Vertrag: Die IG-Tauchen (ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH und TSVÖ) verpflichtet sich bei allfälligen von Tauchern verursachten Schadensfällen der ÖBf AG mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bei der Ausforschung des Verursachers behilflich zu sein.
Die ARGE ist keine Interessensgemeinschaft freier Taucher sonden eine Interessengemeinschaft Kommerzieller- logischerweise wollen freie Taucher frei tauchen und Kommezielle frei kassieren, das können die Betreiber der ARGE auch nicht mit dem Märchen vom "runden Tisch" vernebeln- zum Glück glaubt nicht jeder diesen Dummenfang....
Zu bedenken ist dass in Österreich nicht alle Shopbetreiber Freunde oder Gesellschafter der ARGE sind und viele die Rechtsauffassung vertreten ohne Dive Card in öffentlichen Seen tauchen zu dürfen und dieses auch empfehlen- der Rechtsauffassung bin ich auch......
Wer unbedingt will dass sich bei Verstößen, wie der Regel "30m sind genug" oder Missachtung von Tauchzonen, vermeintlichem Müll, Parkverstößen etc von Shopbetreibern eingesetzte Divemaster etc
"mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" bei der Ausforschung der Verursachers behilflich sind soll diese Schnapsidee mal weiter verfolgen- beruhigend ist dass sie in Deutschland nicht kommen wird, die Östereicher können sich ja von Privaten bevormunden lassen.....
In unserer Gegend (NRW) sind in den letzten Jahren mehrere ehemals frei betauchbare Seen gebührenpflichtig geworden weil Shopbetreiber (zumeist PADI), immer mit dem Argument die Interessen der Taucher vertreten zu müssen, Rechte gekauft haben. ES REICHT- noch mehr Tauchplätze an denen komerzielle ARGE`s kassieren müssen nicht sein und wenn die Raffkes das in Deutschland wiedererwarten mal erreichen- ich geh` dann ohne "Dive- Card tauchen.....wie in Österreich und das noch völlig legal- denn alle Gesetze Besitzerrechte ,Anliegerinteressen, Ordnungsvefügungen, Gemeingebrauchsregelungen etc erlauben das Tauchen im "Notfall" ausdrücklich- wobei die Notfallbedingungen in den Begriffsbestimmungen der Gesetze nicht konkretisiert sind
Was machen die Privatsheriffs der ARGE`s oder sonstige Blockwarte wenn ich mich auf den "Notfall" berufen muss? Da nützt auch kein Geschrei nach Ordnungsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Angelverein oder ARGE nichts, weil von denen kann keiner unzweifelhaft den Notfall ausschließen- manchmal sehen in den Wellen versinkenden Blätter aus wie........
Manche deutsche Wasserhaushaltsgesetze scheinen auch aus dem vorigen Jahrhundert zu sein, unter Beriffsbestimmungen für´s Tauchen machen sie das Einbringen von austretenden Gasen zur Vorraussetzung, an geschlossene Kreislaufgeräte und daran das damit tauchende nicht unter´s Gesetz fallen hatten die Gesetzgeber wohl noch nicht gedacht...
Die Vertretung der Interessen durch irgenwelche komerziellen Tauch-ARGE´s lehne ich ab, die Erfahrung zeigt dass die Initiatoren solcher Trickkisten nur eigene Interessen vertreten, daruber täuscht auch nicht hinweg dass sie gerne den uneigennützigen Messias raushängen lassen
