Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Verunglückten Taucher bergen?

Hallo,

habe gerade im Unfallforum über das Unglück in Florida gelesen.
Was mich ein wenig wundert und was ich schon öfters gehört habe: jemand findet einen toten Taucher, lässt ihn aber an Ort und Stelle.
Warum?
Darf ich rein gesetzlich einen toten Taucher nicht bergen wie es bei Todesfällen an Land der Fall ist? Oder gehts hier einfach um die Gefahren bei der Bergung? Oder um die psychische Konstitution?

Gut, in einer Höhle ist das natürlich schwierig, aber im offnen Gewässer?
Man könnte ja zur Not sein Reel mit ner Boje an die Ausrüstung des Tauchers machen.

Bin mal gespannt wie ihr das seht.
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Vercingétorixold school
25.03.2008 12:08
Wenn das Opfer erkennbar verstorben ist, Finger weg, mit einer Boje markieren. Du machst der KTU die Arbeit unnötig schwer.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
25.03.2008 12:17
Sehe das so wie der Gallier. Mal zurückgefragt, WARUM sollte ein Sporttaucher (erkennbare) Leichen bergen? ...
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
25.03.2008 12:35
Zum Bergen würde es vermutlich reichen das Blei abzuwerfen.

Aber vielleicht will die Polizei vorher Fotoßs oder sonstiges machen.

Markieren und die Polizei benachrichtigen.


Anders ist, ob du dir sicher sein kannst, ob der schon tot ist, oder evt. noch gerettet werden kann.
Bei Zweifel muss man dann retten.
25.03.2008 12:52
@chamber, das "...bergen wie es bei Todesfällen an Land der Fall ist?" hat mich in Deiner Frage stutzig gemacht. Wie so darf man bei Todesfällen an Land einen Toten bergen? Da holt man doch auch zuerst die Polizei?
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
25.03.2008 13:11
Andere Frage - welcher Taucher, der keine Erfahrung mit einem Toten unter Wasser hat, sollte in der lage sein einen Toten an die Oberfläche zu verbringen ?
Pers. würde ich es auch eher so halten - Toten markieren, sich den Fundort genau einprägen das man auch eine sinnvolle Ortsangabe machen kann und den Rest die entspr. Fachleute machen lassen.
Die Polizei möchte evtl. selber genaue Fotos von dem Fundort und der lage der verstorbenen Person ...
25.03.2008 13:35
@Telemar-king: genau das meinte ich. Man holt an Land zuerst die Polizei.

@shuttle: hört sich vielleicht jetzt doof an, aber man ist ja grad da. Durch Strömung kann der Leichnahm ja noch weiter abgetrieben werden, da hilft mir dann das Einprägen auch nicht mehr. Bzw. stelle ich mir das auf einem großen See ect. verdammt schwer vor (ohne ein GPS). Klar, man kann ne Kreuzpeilung machen, aber das muss dann schon mal geübt werden.

Aber warum werden dann immer wieder mal Taucher entdeckt und nur später oder gar nicht geborgen?

Da gabs doch mal nen Fall bei München (glaube ich jedenfalls). Da haben zwei Taucher mit Rebreathern eine Leiche gefunden, haben sie unten gelassen und die Polizei kann sie nicht bergen, weil sie zu tief liegt???

@Vercingétorix: was ist denn die KTU?
25.03.2008 14:12
Ich denke man muss hier unterscheiden. Die Jungs die sich da in den Höhlen tummeln betreiben ja so gesehen eine "ExtremArt" des Tauchens, es ist ja alles irgendwo penibelst geplant, berechnet usw. Man bist behangen zum Teil mit mehreren Scooter, die Stageflaschen vermag man gar nicht zu zaehlen. Mal eben zum Partner rüber paddeln wird dabei ja sogar vermieden, jede zusaetzliche Anstrengung die sich auf den Körper auswirken oder ein DCS bewirken kann wird vermieden. Heisst scootern statt zum Buddy zu "flösseln" ... Denke dass es dann erst gar nicht moeglich is einen verunfallten/ verstorbenen Taucher unter diesen Bedingungen zu bergen.

Aber es gab einen Fall am Walchensee wo eine Tekgruppe einen verunfallten Sporttaucher jenseits der 100m Marke fand, auch diesen liesen sie zurueck und meldeten es "nur" der Polizei die dann weitere Schritte einleiten konnten. War es da evtl. auch nich moeglich ihn "einfach" mal hochzuziehen ( es sind ja viele Faktoren allem voran definitiv die Psyche die dann ja erst mal mitspielen muss).
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
25.03.2008 14:14
KTU = KriminalTechnischeUntersuchung ... - für Fernsehfreunde - "CSI"-Deutsche Variante
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
25.03.2008 14:20
Auch die Verweildauer einer Unterwasserleiche sollte nicht außer Acht gelassen werden - darum werden ja zum Bergen und Abtransport entspr. Leichensäcke verwendet ...

Als Beispiel ... - im Walchensee hab ich mal einen sehr gut erhaltenen aber toten Fuchs gefunden und bin als neugiriger Mensch erst mal von einem großen Plüschtier ausgegangen und wollte es fotografieren ... - Beim Berühren eines der Hinterläufe zersetzte sich dann das entspr. Körperteil in seine Bestandteile und mein Buddy überlegte schon, ob man das vorherige Mittagessen wieder durch den Regler heraus bekommt (blieb aber drin ...)

Dieses sollte also auch bedacht werden - der optische Eindruck eines Körpers hat nichts mit der wirklichen Festigkeit desselben zu schaffen ...
25.03.2008 14:21
@Massi: ja, das sehe ich auch irgendwo ein.
Aber ich glaube bei dem Taucher im Walchensee ist noch nichts passiert. Ist natürlich auch nicht so toll für die Familie.

Aber wie sieht denn jetzt eigentlich die rechtliche Lage aus?

@boesewicht
wieder was gelernt
Für CSI - Freunde: www.benecke.com
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
25.03.2008 14:27
Nachtrag ...

Bei Strömung besteht die Möglichkeit einer Fixierung oder halt wirklich (wenn man es kann und schafft) das mitnehmen - das macht für die Polizeilichen Untersuchungen dann schon keinen Unterschied mehr ...

Aber die meisten hier tauchen überwiegend in Seen (mit wenig bis keiner Strömung) und meist in Tiefen bis 40mtr. - da ist also das merken der Fundstelle nicht wirklich das große Problem (und auch nicht das spätere Bergen durch Polizei und dergleichen)


25.03.2008 15:31
@chamber: Meines Wissens gibt es in D keine gesetzliche Bestimmung, die Dir das Bergen von Leichen verbieten würde.

Du darfst die Leiche anschließend allerdings nicht behalten. Zwar stehen Leichen grundsätzlich in niemands Eigentum, aber die Angehörigen können über sie im Rahmen der Totenfürsorge bestimmen. Die Tauchausrüstung, die die Leiche in der Regel noch anhat, geht im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge in das Eigentum der Erben über.
Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
25.03.2008 15:44
@ ClausNadeschdin:

aber alles was nicht verboten ist, muß auch gemacht werden Es sind ja einige gute Gründe "gegen" eine Bergung genannt worden. In anderen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, auch eine Leiche zu bergen. Insofern sicher eine Frage, die man nicht nur mit "schwarz" oder "weiß" beantworten kann. Hoffen iwr mal, dass wir nie den genauen "Farbton" des Grau bestimmen müssen
25.03.2008 15:51
@Kölle Alaaf: da gebe ich Dir natürlich recht! Einzelfallbetrachtung ist immer gut.

Die Fragestellung lautete aber: "Darf ich rein gesetzlich einen toten Taucher nicht bergen?"

Vielleicht möchte der Fragesteller ja ein Bergungsunternehmen gründen
25.03.2008 16:11
Der einzige der den Tod eines Menschen feststellen darf ist ein Arzt. Von daher muß man, solange man sich selbst nicht in Gefahr begibt natürlich versuchen einen Menschen zu Bergen. Auch wenn der schon stinkt. Das Recht der Polizei auf ein paar Erinnerungsfotos rückt dabei in den Hintergrund. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie ein paar Fotos von Dir schießen, aber nicht zur Erinnerung.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
25.03.2008 16:23
Claus: ... ich habe gerade einen Polizisten (meinen Nachbarn) gefragt. Der wiederum sagt, das eigenwillige Bergen (eines klar ersichtlichen Toten) könnte man als Behinderung von Polizeiaufgaben ansehen. Es sei allgemein bekannt, dass man bei Leichenfunden nichts berühren sowie die Polizei verständigen solle. Das gelte über wie unter Wasser. ... eine gewisse Logik hat das für mich.
25.03.2008 16:51
rummel: Es ist von einem offensichtlich Toten die Rede gewesen. Und wenn das wirklich offensichtlich ist wuerde ich mich shuttle`s Nachbarn anschliessen.


Richard
25.03.2008 16:53
@shuttle: strafbar wäre das nur, wenn die Leiche vorher bereits behördlich sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurde (sog. Verstrickungs- oder Verwahrungsbruch).

Welche poenalen Tatbestände sollen denn nach Ansicht Deines Nachbarn verletzt sein, wenn ein Nicht-Polizist eine Leiche birgt und dabei die Erfüllung von Polizeiaufgaben behindert?
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
25.03.2008 16:55
... keine Ahnung, ich frag mal nach. Aber ganz brav, mit bestimmten Nachbarn stellt man sich besser gut
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
25.03.2008 17:25
Claus: sinngemäß
"fahrlässige Behinderung von Ermittlungsarbeiten, die bei Leichenfunden obligat seien. Da es i.d.R. keinen Grund für Laien gibt, Leichen zu bergen, nimmt ein solcher dadurch billigend in Kauf, dass u.U. der evtl. Ort einer denkbaren Straftat kontaminiert und Strafverfolgung erschwert wird. "
Geht also Richtung Strafvereitelung. Der Mann denkt halt gleich an Mord und Totschlag. Ich werde es nicht weiter mit ihm ausdiskutieren, nur, weil du gefragt hast.
25.03.2008 17:45
@shuttle: das ist aber ein bisschen weit hergeholt. Um mich wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) strafbar zu machen muss es
1. naheliegen und mir erkennbar sein, dass jemand anderes an dem Opfer eine Straftat verübt hat und deswegen möglicherweise bestraft wird und
2. es mir bei der Leichenbergung gerade darauf ankommt, dass durch meine Handlung der Täter nicht bestraft wird. Ich will durch meine Handlung gerade verhindern, dass der andere ins Fadenkreuz der Ermittlungen gerät. Der Jurist spricht hier von direktem Vorsatz (Absicht oder wider besseren Wissens; ein Eventualvorsatz = billigende Inkaufnahme reicht hier nicht aus)
25.03.2008 17:46
shuttle: Also bei Bedarf stellen dir sicher einige hier eine frische Leiche ihrer Schwiegermutter zum direkten Testen der Theorie deines Nachbarn zur Verfuegung ;)


Richard
Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
25.03.2008 18:06
@ Shuttle:

Strafvereitelung sehe ich auch nicht. Wenn die Leiche unten bleibt und die Aale ... jetzt wird es makaber
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
25.03.2008 18:14
... hm bei der Schwiegermutter könnte es mit der Strafvereitelung gar nicht mal so weit hergeholt sein (Stichwort Erbe )

Claus: Ja, nachvollziehbar.
Ich hab ihm jedoch recht gegeben und gesagt, dass ich aufgrund seiner amtlichen Belehrung künftig die Leichen der armen Mäuse, die i.d.R. unsere Katze oder auch seine gekillt hat, nicht mehr entfernen, sondern jeweils auf seiner Diensstelle anrufen werde ... irgendwie ist er jetzt eingeschnappt ... und wer ist schuld? ->der Hausjurist hier, der hat mich aufgehetzt
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
25.03.2008 18:16
Kölle: jetzt haben wir`s ... also dich beregen, um die Leiche vor der Kontaminierung durch die Aale zu schützen ....


... irgendwie morbid, die Diskussion hier
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