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SchaffelAOWD/Solo-Diver

Vertonung Videos nach Einigung Youtube/Gema

Wie man Anfang November erfahren hat, haben sich Youtube und die Gema nach jahrelangem Streit "geeinigt".

Die meisten Videos, die bisher vor allem in Deutschland, gesperrt waren, sind jetzt wieder zu sehen.

Soweit ok - aber was bedeutet das nun in der Praxis?

Darf ich jetzt meine UW-Videos mit jedem beliebigen Song vertonen, auch wenn ich nicht Rechteinhaber des Songs bin?

Wohl nicht wirklich.....oder doch?Wie sieht es aus, wenn ich mir den Song von Youtube runtergeladen habe?

Zu sehen sein wird das Video wohl, aber welche rechtlichen Folgen sind möglich (bzw. realistisch zu erwarten)?

Weiß jemand näheres?

LG Schaffel

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10.12.2016 11:27Geändert von ECIv2,
12.12.2016 10:19

"Wie sieht es aus, wenn ich mir den Song von Youtube runtergeladen habe?"
-> meine das es einen Unterschied zwischen angemeldeten Nutzer und nicht-angemeldeten Nutzer gibt - war zumindest früher mal so. Sinngemäß so wie in dem Artikel der CHIP beschrieben, der Unterschied (so mein Stand) liegt darin, ob du der AGB etc. gezeigt bekommen und zugestimmt hast. Als registrierter Nutzer sollte das bei der Anmeldung geschehen sein.


10.12.2016 16:09

Hallo Schaffel,

auch ich habe keine eindeutige Aussage zur Nachvertonungsproblematik gefunden. Ich würde die Einigung zwischen GEMA und youtube so interpretieren, dass man ein selbst hergestelltes Video mit jedem beliebigen Titel nachvertonen darf, solange die anschließende Nutzung (also Veröffentlichung) sich auf youtube beschränkt.

Ich bin überzeugt, dass es auch weiterhin darauf ankommt, was du mit dem nachvertonten Video machst:

1. Reiner privater Gebrauch - jede Musik darf verwendet werden (war schon immer so)

2. Öffentliche, unentgeltliche Vorführung, wenn die Veröffentlichung nicht ausschließkich bei youtube erfolgt (öffentliche Vorträge, andere Internetplattformen, eigene Homepage) - entweder GEMA-freie Musik oder Bezahlen

3. Kommerzielle Verwendung des Videos (Vorführung gegen Bezahlung oder Verkauf der DVD) - GEMA-freie Musik verwenden oder bezahlen

Das sind meine persönlichen Schlussfolgerungen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die o.g. Einigung zwischen GEMA und youtube weitere Bereiche berührt und ich denke, das ist kein Freifahrtschein für alle Nachvertonungen, egal für welchen Zweck. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der eine fundiertere Auskunft parat hat.

Gruß

cmas3cmas 3*
12.12.2016 08:55

Würde mich auch interessieren, wobei, besser aufgehoben wäre die Frage im Rechtsforum,

vielleicht könnte ein Mod, 

die Anfrage in den Bereich Verschieben, so hätte man keine Doppelposts

krongSSI AOWD
12.12.2016 11:44

Sobald das Video bei Youtube öffentlich sichtbar ist und nicht nur im privaten Umfeld via link o.ä. verteilt wird, ist die Nutzung von "Gema Musik" auch für den Privatmann, der damit kein Geld verdient, nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig! 

Warum sollte das einen Unterschied machen, ob das Video nur bei Youtube (der mit Abstand größten Videoplattform) gehostet ist oder auch noch anderweitig verteilt/beworben wird?

Vermutlich gibts jetzt die nächste Abmahnwelle, da Youtube durch die Einigung nicht mehr automatisch verhindert, dass bestimmte Videos hochgeladen werden. Im einfachsten Falle werden die Videos nachträglich durch Youtube gelöscht, im schlimmsten Fall bekommt man Ärger mit nem Anwalt des Plattenlabels...

12.12.2016 20:11

Den Unterschied vermute ich deshalb, weil in diesem Falle youtube an die GEMA zahlt. s.h.:  https://www.gema.de/aktuelles/gema_unterzeichnet_vertrag_mit_youtube_meilenstein_fuer_eine_faire_verguetung_der_musikurheber_im_d/  (erster Absatz)

krongSSI AOWD
12.12.2016 21:48

Und du bist jetzt der Meinung, dass du bei Youtube alles hochladen darfst, weil die jetzt Geld an die Gema zahlen?

Klares Nein!

Wenn du Content in die Plattform schiebst, brauchst in jedem Fall die Erlaubnis der Rechteinhaber. 

Die Einigung hilft im Endeffekt nur den Konsumenten, da die lästigen Sperren wegfallen.

Ich sehe das eher so wie die Pauschalabgabe (umgangssprachlich auch Urheberrechtsabgabe) auf Drucker, Brenner, Rohlinge, PCs, Festplatten, Speicherkarten etc. Dadurch ist eine Vervielfältigung ja auch nicht automatisch erlaubt.

StoneXNormoxic Trimix IANTD Minediver
13.12.2016 08:33Geändert von StoneX,
13.12.2016 08:33

Wenn man mal ein Video hochlädt, wird man feststellen, dass man dieses Video in der Regel nicht monetarisieren kann, wenn fremde Musikstücke enthalten sind. Es ist so, dass die Rechteinhaber diese Videos schon monetarisiert haben.

Solange das so bei Deinen Videos der Fall ist, würde ich mir keine großen Sorgen machen. Einige Künstler/Agenturen etc. verbieten auch die Nutzung komplett und sollte ein solcher Song erkannt werden, wird die gesamte Tonspur gemutet.

Das obige stellt natürlich nur meine Meinung dar und ersetzt auf keinen Fall eine Rechtsberatung!!!

13.12.2016 08:55

Ich habe noch einen Kommentar gefunden, der die Auffassung von krong untermauert: http://www.bz-berlin.de/ratgeber/computer-technik/darf-ich-auf-youtube-jetzt-jedes-video-hochladen

Also werde ich es weiterhin so halten, Videos für die Öffentlichkeit vertone ich nur mit GEMA-freier Musik.

13.12.2016 13:12

etwas anderes hätte ich auch gewundert.

StoneXNormoxic Trimix IANTD Minediver
13.12.2016 13:33

Der/die Künstler/Rechteinhaber bekommt also Geld von youtube durch die Monetarisierung aber eigentlich darf man das nicht?

Klingt ja richtig logisch...

krongSSI AOWD
13.12.2016 13:55Geändert von krong,
13.12.2016 13:57

Die bekommen aber nur Geld fürs Abspielen, nachdem alles rechtliche bereits geklärt ist. Wenn du "Gema Musik" in deinen Videos nutzen willst, musst du das getrennt davon mit dem jeweiligen Rechteinhaber (Plattenlabel, o.ä.; nicht Gema) regeln.

Beispiel: Du produzierst einen Naziporno und wählst als Begleitmusik einen Titel von Silbermond. Nach deiner Auffassung kann man das einfach machen ohne beim Künstler anzufragen, weil die ja anschließend eh Geld von Youtube für jeden Klick bekommen.
Der Rechteinhaber hat aber immer die Hoheit über die Titel und kann bestimmen für was er die Songs hergibt oder eben nicht...

StoneXNormoxic Trimix IANTD Minediver
13.12.2016 14:15

Ne bekommen sie nicht.

Das Video wird sofort nach Upload für den/die jeweiligen Rechteinhaber monetarisiert. Du selber kannst das Video dann nicht mehr für Dich monetarisieren. Also völlig unabhängig ob Du Dich mit irgendwem geeinigt hast oder nicht bekommt der Rechteinhaber Geld dafür solange der Künstler das nicht strikt ablehnt und somit die Tonspur bei Youtube gemutet wird. 

Aber ich bin hier jetzt auch raus. Dieses Thema ist so ultrakomplex und wir Hobbyjuristen (oder auch  nicht Hobbyjuristen) können einfach nur dumm in der Gegen rumraten. Ich mach das so wie ich das für richtig halte und alle anderen machen das so wie sie es jeweils für richtig halten.

krongSSI AOWD
13.12.2016 14:25

Da haben wir uns falsch verstanden. Das "nur" war darauf bezogen, wofür das Geld von der Gema kommt, nämlich fürs abspielen. Ob das Video legal oder illegal hochgeladen wurde ist hierbei irrelevant.
Dehalb kann ich mir auch gut vorstellen, dass es bald eine neue Abmahnwelle bei Youtube geben könnte. 

13.12.2016 14:32

Zitat aus o.g. Link: "Die geschlossene Vereinbarung zwischen Youtube und Gema bezieht sich nur auf diejenigen Rechte, die die Gema vertritt (die Wiedergabe eines Streams)"
 



Bert667CMAS***
16.12.2016 11:38Geändert von Bert667,
16.12.2016 12:00

Ich bin da voll bei Stonex:

Wenn ich ein youtube Video mit geschütztem Tonmaterial hochlade, bringt youtube meistens sinngemäß folgende Meldung:
"Du verwendest Tonmaterial des Rechteinhabers XYZ. Dieser erlaubt dir aber die Verwendung in deinem Video. Allerdings wird in deinem Video Werbung geschalten und du selbst kannst mit diesem Video kein Geld verdienen. Bist du damit einverstanden, musst du nichts weiter tun."

D.h. youtube nimmt mir die Prüfung hier komplett ab. Gibt es eine solche Einigung zwischen den Rechteinhabern und youtube, darf ich das Video verwenden. Wenn nicht, bekomme ich entweder keine solche Meldung oder die Tonspur wird gemutet. In beiden Fällen darf ich das Tonmaterial natürlich nicht verwenden. Ich darf es nur verwenden, wenn diese Meldung kommt oder der Rechteinhaber es mit explizit direkt erlaubt.

Aber dies gab es schon immer und hat überhaupt nichts mit der neuen Einigung mit der GEMA zu tun. Das eine ist das Abrechnen der Tantiemen über die GEMA, die überhaupt nichts mit Nutzungsrechten Dritter in ihren eigenen künstlerischen Werken zu tun hat. Das andere ist eine direkte Einigung zwischen youtube und den Rechteinhabern, die die Nutzung ihres Materials in youtube-Videos Dritter erlaubt. Gut für die Rechteinhaber: Sie verdienen an einem solchen Video jetzt doppelt: Sie bekommen Geld aus der geschaltenen Werbung und zusätzlich GEMA Tatiemen.

16.12.2016 13:00

Und wenn der Rechte-Inhaber gegen die Verwendung in dem Machwerk was hat, sich an den Abmahn-Profi oder die Gema - oder beide wendet - dann viel Spaß

Von daher werde ich meine Youtube- oder Vimeo-Meisterwerk nie mit Pink Floyd und Co vertonen... 

Das mache ich - da ich die CD´s im Regal hab für meinen privaten gebrauch! 

mfg

Roland

Bert667CMAS***
16.12.2016 16:05Geändert von Bert667,
16.12.2016 16:17

Dann wäre ich sehr gespannt wie da ein Gericht entscheidet wenn sich der Nutzer genau so verhalten hat, wie youtube es ihm gesagt hat. Das könnte vielleicht sein bei sittenwidriger oder kommerzieller Nutzung aber als Hintergerundgedudel bei einem privaten Tauchvideo glaube ich kaum, dass solch eine Klage durchgehen würde, wenn youtube explizit sagt, dass man es verwenden darf.

Außerdem ist das monetäre Risiko sehr gering, wenn man mit der "widerrechtlichen Nutzung" keinerlei Geld erwirtschaftet, wie das bei mir der Fall wäre. Ich kenne ein Beispiel aus dem Bekanntenkreis. Der musste knapp 300,- Strafe bezahlen weil er nicht freigegebenes Tonmaterial hinter einem Video hatte. Also das könnte ich mir dann grade noch leisten, wenn es denn überhaupt dazu kommen würde nach einer anwaltlichen Prüfung. Ich verwende aber nur freigegebenes Material.

Mit der GEMA hat übrigens auch das nichts zu tun. Die GEMA interessiert es nur, wenn ein bei ihnen registrierter Song öffentlich abgespielt wird, ohne dafür zu bezalen. Aber da youtube ja inzwischen an die GEMA abdrückt ist für die GEMA alles gut.

Bin selbst "verkaufender Musiker" und kenne mich mit dem GEMA Zeug daher etwas aus.

16.12.2016 16:17

Da geht es ja schon mit los - mit dem Anwaltlichen Rat - der kostet i.d.R. Dein Geld !

Dann gilt nach wie vor: Vor Gericht und auf hoher See - da bist du in Gottes Hand !

Die Gema waltet und schaltet in Deutschland recht kurios - wenn es Dich trifft - dann viel Spaß.......

Mir feht einfach die Zeit und das Geld mich mit so einem Mist zu befassen - da gibt es wirklich einen schöneren Zeitvertreib !

Wenn ich (wir), was öffentlich zeigen, da findet das ohne Musik statt, bei aufwändigen Geschichten fügen wir aus einem nicht Gema Archiv den passenden Sound dazu, den wir allerdings dann auch noch explizit zusätzlich (neben den Kosten für die CD´s ) bezahlten. 

mfg

Roland

Bert667CMAS***
16.12.2016 16:26Geändert von Bert667,
16.12.2016 16:47

Ok zum Glück hätte ich da einen darauf spezialisierten Anwalt an der Hand der mich da auch mal umsonst beraten würde da er schon genug Geld von mir bekommen hat. Ansonsten hilft die Rechtschutzversicherung ;)

Aber ich finde der angehängte Screenshot sagt alles. Wenn diese Nachricht kommt, hat der Urheber einen Deal mit youtube und erlaubt die Nutzung seines Materials. Und auch hinter dem "Read More" Link steht nochmals dass der Urheber die Nutzung definitiv erlaubt und man als uploader weiter nichts tun muss.

Dieses Konzept ist doch genau dazu da: Dass Uploader fremdes Material frei und ohne Risiko nutzen können und der Urheber damit Geld verdient. Der Urheber schließt diesen Deal ja absolut bewusst ab, weil er damit Kohle verdient, dass alle seine Musik nutzen. Der ist doch über jedes Video froh, das seine Musik dahinter hat.

Und gerichtlich hat er wenig Handhabe, wenn er seine Musik zur freien Nutzung freigibt und sich dann ohne triftigen Grund trotzdem über die Nutzung beschwert.

Google mal ein Bisschen. Ich habe keinen einzigen Fall gefunden, indem ein solcher Urheber einen Nutzer verklagt hätte.

Kannst übrigens in dieser Liste alle freigegebenen Songs checken:
https://www.youtube.com/music_policies

Solange du dich vorher anhand dieser Liste schlaumachst und dich an diese Liste hältst, gehst du keinerlei Risiko ein.

16.12.2016 18:39

Zur Rechtschutzversicherung: Dein Anwalt wird Dich darüber aufklären, das er von der Versicherung eine Deckungszusage einholen muss - erst wenn die Versicherung diese auch erteilt, dann bist Du gut drann. ( Frag mal Deinen Anwalt wie oft die Versichurungen diese Deckungszusage leider verweigern ! )

Um dann wieder auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Nein, man darf eben nicht mit jedem x-beliebiigem Song für Youtube vertonen !!

Aber so langsam bekommt man ja eine Ahnung was man nach wie vor beachten sollte !

mfg

Roland

Antwort