Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Versicherung Tauchgänge >40m und CMAS*-Geschichte

Hallo zusammen,
Habe die Suche benutzt leider nichts gefunden hoffe das Thema gab es noch nicht.
Haben heute im Verein über Versicherung geredet. Angenommen ich mache als CMAS** oder auch CMAS*** in einem See einen Tauchgang tiefer wie die EMPFOHLENE Tiefe von 40m. Bin ich dann noch über eine Tauchversicherung versichert oder giltet diese nur bis zur 40m-Grenze?
Da wenn man CMAS*** machen möchte sind 10 TG in einer Tiefe von 30-40m vorgesehen, es kann ja mal sein, man kommt dann etwas über die 40 hinaus, oder hat eine falsche Auflistung auf welcher steht 10 Tauchgänge tiefer 40m (was mir passiert ist) Wäre ich in einem Solchen Fall also noch versichert?

Und wenn ich privat tauchen gehe, mit einer Flasche vom DLRG (da ich dort Einsatztaucher bin) würde dann der Verein bei einem Unfall oder wenn ich nicht nach den bestimmungen der DLRG (z.B. 4-Sterne-Regel) ärger bekommen sollte etwas passieren?
Da wir 2 Taucher mit CMAS** (in Ausbildung zum CMAS**) und 2 Taucher mit CMAS* (in Ausbildung zum CMAS**) sind und gerne zusammen tauchen würden. Aber eben beim DLRG nur 4 Sterne, also 2xCMAS** oder CMAS*** mit CMAS* tauchen darf. Beim VDST ist jedoch CMAS** mit CMAS* erlaubt bis 20m (und das reicht ja locker in unseren Seen aus)
Also nochmal die Frage zur Sicherheit: Würde es hier ärger geben DLRG-Eigentum für PRIVATE Tauchgänge nach VDST-Regelung zu verwenden?

DANKE schonmal für eure Antworten, hoffe ihr versteht was ich möchte!?

Grüße
Sports-Guy
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Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
17.02.2010 23:07
Den ersten Ärger würdest du schonmal bekommen wenn du ohne Erlaubnis DLRG-Eigentum nimmst.
OK, ich setze mal das OK voraus.

Die andere Frage wäre was genau in den Versicherungsbedingungen steht.
Dann natürlich ob du fahrlässig (das wäre versichert) oder grob fahrlässig (das wäre NICHT versichert) die Tiefenlimits überschreitest.

Wenn du unter der Aufsicht des DLRG´s tauchst, dann hat der Verantwortliche die Verantwortung übernommen.
Wenn du Eigenverantwortlich tauchst liegt logischerweise die Verantwortung bei dir.

Weiteres Problem wäre, wenn die Ausrüstung nicht zugelassen oder getüvt wäre.
Der Verantwortliche ist auch hierbei dafür Verantwortlich. Also solltes du eigentlich bei privaten Tauchgängen von dem ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung überzeugen.


18.02.2010 07:35
Hallo Sports-Guy, was sagt denn Deine aktuelle GUV und Deine Dienstvorschrift?
Da sollte dies geregelt sein, inwiefern, Du DLRG-Ausrüstung für Privat verwenden darfst/oder eben auch nicht.
18.02.2010 09:23
Hai Sports-Guy, warum sollte es Ärger geben wenn Du privat eine Flasche vom Verein leihst und damit privat tauchen gehst ist auch Deine private Unfallversicherung dafür zuständig. Und welche das ist weiß keiner hier außer Dir
Nach VDST Regeln tauchen würde Dir auch nur helfen wenn Du über die VDST-Mitgliedschaft versichert wärst.

Gruß, Michael
18.02.2010 09:23
In der GuV R 2101 steht dazu nichts. Also in wieweit man Privat tauchen darf. Da sind nur die Regeln für das Tauchen an der Leine aufgeführt und da ist klar bei 20m schluss, bei erfahrenen Tauchern bei 30m.
Aber die von mir angesprochenen Tauchgänge wären ja komplett auf privater Ebene. Eben nur mit den Flaschen vom DLRG. Bisher sind wir damit auch immer Privat getaucht aber dann eben nach den DLRG-Richtlinien einem Tauchlehrer und der 4-Sterne-Regel. Da aber Tauchlehrer auch noch ein anderes Leben haben und wir "jungen Wilden" auch gern mal öfters Tauchen haben wir eben diese Richtlinie vom VDST gefunden bzgl CMAS* + CMAS** und würden das gerne machen. Aber es geht uns halt auch darum, dass wir dann noch Versichert sind wenn wir die Flaschen vom DLRG (natürlich MIT Erlaubnis) nehmen!
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
18.02.2010 09:36
Wie bist du denn versichert?
Nur über die DLRG, oder auch selber privat bei DAN, Aquamed usw.

Wenn du keine eigene Versicherung hast bist du bei privaten TG´s natürlich nicht versichert.
Auch nicht wenn du eine Flasche von der DLRG benutzt.

Über die DLRG-Versicherung seid ihr nur versichert wenn ihr im Auftrag des DLRG´s taucht.
kwmIntro to Cave Diver (TDI),
DTSA-Gold (VDST),
Taucher *** (CMAS),
18.02.2010 09:38
http://www.aqua-med.de da wird Dir geholfen.
18.02.2010 11:14
Im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben besteht für DLRG-Taucher gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Für rein private Tauchgänge greift dieser nicht. Als DLRG-Mitglied hast du die Möglichkeit, über deine Gliederung eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die auch private Tauchgänge weltweit versichert:
http://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Versicherungneu/optionaleVersicherungen/UnfallTaucher.pdf

Ansonsten gibt es auf dem Versicherungsmarkt natürlich auch noch die allseits bekannten privaten Tauchunfallversicherer.
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
18.02.2010 12:29
Damit ist aber immer noch die Frage nach der Benutzung von vereinseigener Ausrüstung offen.

Hier sind mE verschiedene Gesichtspunkte zu betrachten.
Ärger deswegen kann es bei einem Unfall eigentlich nur dann geben, wenn der Unfall deshalb passiert ist, weil mit dem Leihequipment etwas nicht in Ordnung war und dies kausal für den Unfall war.

Eine andere Frage ist es aber ganz grundsätzlich, in wieweit die DLRG Vereinseigentum für private Zwecke an ihre Mitglieder verleihen darf.

Eine explizite Vorschrift hierzu ist mir ad hoc nicht bekannt. Mir stellt sich aber folgende Überlegung.
Die DLRG ist primär eine Rettungsorganisation, die, je nach örtlicher Gegebenheit, mehr oder weniger in das lokale/regionale Rettungswesen integriert ist.
Gleichzeitig pflegt die DLRG aber auch sehr stark ihren Vereinscharakter, mit einer Vielzahl von Aktivitäten außerhalb des Rettungswesens.

Die entscheidende Frage dürfte daher sein, welchem Zweck die ausgeliehenen Ausrüstungsteile primär dienen.
Dienen sie primär für Ausbildungszwecke u.ä., dann sehe ich in dem Verleih an Vereinsmitglieder kein Problem (sofern nicht irgendjemand noch eine Vorschrift ausgräbt, die dies explizit untersagt).
Handelt es sich aber um Ausrüstungsgegenstände aus dem Bestand einer Einsatzeinheit, die für den Einsatzfall vorgehalten werden, dann sehe ich schon ein Problem. Denn dann könnte der Verleih für private Zwecke durchaus die Einsatzbereitschaft dieser Einheit gefährden.

Im Klartext, was ist, wenn ihr gerade mit den Flaschen "just for fun" am Tauchen seid und ausgerechnet zu der Zeit die Rettungstauchergruppe zu einem Notfall gerufen wird, aber keine/keine vollen Flaschen hat, weil ihr ja damit am Tauchen seid?

Wenn ich jetzt nicht völlig auf dem Holzweg bin und wenn diese Problematik im Vorfeld geklärt ist, dann dürfte es im Ermessen des Vorstandes stehen, ob er den Verleih von Vereinseigentum an Mitglieder, für private Zwecke, gestattet.
18.02.2010 12:38
Also die Einsatzbereitschaft ist immer sichergestellt. Die Flaschen die für einen Einsatz vorgesehen sind werden von uns NIE angerührt. Diese sind fest auf dem Einsatzfahrzeug installiert un bleiben da auch. Es handelt sich bei den Flaschen um jene die für Ausbildungszwecke etc gedacht sind. Wir haben auch nie Probleme sie zu bekommen wenn wir mit unserem Tauchlehrer und nach den DLRG-Linien tauchen. Uns geht es nun halt darum das man auch alleine mit unseren CMAS* tauchen gehen könnte ohne ärger zu bekommen falls etwas sein sollte!?

Bei der Versicherung sind wir zur Zeit dabei zusätzlich zu der des DLRG`s noch eine rein Private abzuschließen da man ja doch mal außerhalb tauchen möchte. Sonst lief bisher alles über DLRG-Tauchausfahrten

Also falls der Vorstand in diesem Fall nichts dagegen hat sie uns zu leihen könnten wir damit tauchen ohne das es bei einem Unfall ärger gäbe (es sei denn die Flaschen wären Schuld) ?
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
18.02.2010 13:24
Genau so sehe ich das!
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
18.02.2010 13:25
Fassen wir mal zusammen.
Ihr seid ausgebildete Taucher mit min einem Stern
ihr dürft Equipptment ausleihen
ihr habt einen See wo ihr rein dürft
ihr kennt die 4-Sterne EMPFEHLUNG und taucht entsprechend

also dürft ihr tauchen gehen!!!!!

ihr habt DLRG-Ausrüstung taucht aber Privat und habt keine eigene Versicherung

also habt ihr keinen speziellen Tauchunfallversicherungsschutz.


Wo ist das Problem?
Tauchen gehen könnt und dürft ihr, einzig eine eigene Tauchunfallversicherung wäre sehr empfehlenswert, aber keine Pflicht.
18.02.2010 15:39
und wie sieht es mit dem tauchen tiefer 40m aus in bezug auf die Versicherung?

Zur Ausrüstung: wir haben alles privat, lediglich die Flaschen wären vom DLRG.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
18.02.2010 16:04
Im Sinne der 4 Sterneregel dürft ihr bis 40m.
Seid ihr tiefer befindet ihr Euch ausserhalb der üblichen Grenzen und verliert u.U. den Versicherungsschutz. Nicht unbedingt bei 41m aber bei 50m bestimmt.
Aber da müsst ihr bei den entsprechenden Versicherungen im Kleingedrucktem nachlesen.

Manche Versicherungen machen das auch vom Partialdruck abhängig. D.h. mit den entsprechenden Atemgas sind dann auch tiefere Tauchgänge versichert.






Und vergiss endlich das mit der Pressluftflasche.
Nur wegen einer DLRG-Pressluftflasche bekommt ihr keinen Versicherungsschutz von der DLRG.
Im Zweifelsfall muss du dich immer, auch bei DLRG-Einsätzen, vom ordnugsgemäßen Zustand der Ausrüstung überzeugen.

Sollte es wirklich mal zu einem Tauchunfall kommen wird eher nach Tiefe, Atemgas und Ausbildungsstand gefragt.
Und generell wird dann auch der am höchsten brewetierte Taucher ins Visier genammen, weil dieser ein gewisses Maß an Verantwortung übertragen bekommt. Aber eine DLRG-Pressluftflache interessiert da recht wenig.
18.02.2010 19:14
Hi Sports-Guy,

diese 4-Sterne Regel ist eine Empfehlung, keine Regel. Viele Vereine legen es aber so aus und propagieren es als Regel. Ich würde dir auch nicht empfehlen als 1-Stern Taucher auf 40 m zu gehen. Wenn, dann mit erfahrenen Tauchern und dann annährn, aber das entscheidest natürlich du alleine.
Ich persönlich denke, dass alles bis 60 m abgedeckt ist (zumindest bei Aqua Med), denn dort heisst es: "...nach den Richtlinien eines Verbandes..." und die CMAS F taucht nunmal bis 60 m.
Das Thema mit dem "Fahrlässig" und "grob fahrlässig" ist m.E. eine Frage, wer das nachher beurteilt...
Gruß speedy
18.02.2010 20:02
Sicher, daß es diesbezüglich keine eigene Dienstvorschrift von der DLRG gibt?

Das BRK (DRK) Abteilung Wasserwacht hat extra fürs Tauchen eine eigene Dienstvorschrift in der es definitiv untersagt ist, Ausrüstung der Wasserwacht für private Zwecke zu verwenden.
Du mußt halt abklären, ob es da nichts vergleichbares bei der DLRG gibt
Dunkervorhanden
18.02.2010 21:31
Ähmm - meine Zeit als DLRG-Plantscher ist ja nun schon etwas länger vorbei, aber eins würde mich da jetzt brennend interessieren:

Hat die DLRG jetzt neuerdings D10 oder größer im Angebot? Oder M15er?

Oder anderes gefragt: Ihr wollt tiefer als 40m mit den Püllekens, mit denen Ausbildung betrieben wird???

Im Ersnt? Wie sieht euer AMV aus? 1 - 2 l/min. ???

Ansonsten noch mal zurück auf die Schulbank und nix von den Plänen dem Ausbilder erzählen, gelle?


D.

18.02.2010 21:43
Ne wir haben leider keine D10 oder M15er.

In der Ausbildung nur M10er. Reicht ja hier in der Gegend auch. Wenn wir mal an nen See (wie Attersee) mit ordentlich tiefe kommen holen wir uns über Taucherläden 12er. und da kann man schonmal KURZ runter auf 40 damit es auf dem Computer steht. Und wie gesagt wir haben gedacht man brauch für den CMAS*** 10 TG`s über 40m statt zwischen 30 und 40, und über 40m is es auch wenn man da nur 1 minute war und das kann man ohne Probleme mit ner 12er und nem AMV von 20l/min machen un kommt noch locker mit mehr wie 50 bar raus. (Ich hab schon sehr viel rumgerechnet)
Dunkervorhanden
18.02.2010 21:54
OK, dann habt ihr also für euch persönlich nachgerechnet. Schön.

Aber richtig nachgelesen habt ihr nicht:

Vorraussetzung für den CMAS*** sind u.a. 10 TG BIS max. 40m (Süsswasser niedriger). TG darüber werden nicht gewertet.

siehe auch hier: http://www.ausbildung.vdst.de/inhalt/vdst-downloads/ordnungen_2007/dtsa_ordnung_010107.pdf

Frei nach R. Hoffmann:
"12er kann man, muss man aber nicht!"

Und in Anbetracht der Sicherheit würde ich doch auch für`s "nur-anstippen" mindestens eine D7 dabei haben wollen.

Also, viel Spaß beim tauchen,


D.
18.02.2010 23:40
Also: Nach vdst Prüfungsstandard werden TG tiefer 40m gar nicht als Voraussetzung für den *** anerkannt - das nur nebenbei. Diese Zähl-Tauchgänge dürfen max. 40m sein. Das hat aber nichts mit einem Verbot oder der Versicherung des VDST zu tun. (Bei anderen Versicherungen muss man halt die Versicherungsbedingungen dazu durchforsten.) Wer auf 40m "darf", ohne dabei grob fahrlässig zu handeln, der handelt auch auf 45m noch nicht grob fahrlässig (wenns nur um die Tiefe geht).

Bei einem Unfall oder Verssicherungsstreit wird der Richter entscheiden, ob das verantwortungsvoll oder hirnrissig war. Und das hat dann weniger mit starren Regeln zu tun, sondern mit den Fähigkeiten/Erfahrungen der Beteiligten.
18.02.2010 23:42
Oh - lange nicht mehr die Seite aktualisiert - Dunker hat auch schon auf die Anerkennung der Zähl-TG hingewiesen.
tiefenbetrügerCMAS***,AIDA Apnoe**
19.02.2010 11:30
Hallo Sporty-Guy !


Kurz und knapp:

Wenn Du privat tauchen gehst, egal mit wem, wo und wie tief bezahlt:
- deine private Unfallversicherung, diese (das habe ich viele Jahre miterlebt) sind entweder kulant oder drängen auf Selbsthaftung wenn du die "Tauchsport Regeln zB. VDST missachtest.

über die DLRG:
-tauchst du erst wenn dein TEL dir den Auftrag gibt, den dann sind alle Bestimmungen nach der 2101,etc. geregelt und du bist über deine OG oder die GUV versichert

-----
Alternative

*private Tauchunfallversicherung
zB.
Aqua-Med oder die DAN (Divers Alert Network)

Vorteil:
Beide Versicherungen haben sich speziallisiert, haben Erfahrung und haben dadurch eine bessere Bandbreite

Nachteil:
Im Gegensatz zu den Unfallversicherungen keiner.

ABER:

Welche empfiehlt sich?
(ich möchte jetzt keine Diskussion auslösen)


Meiner Meinung nach: DAN

Warum?
Die DAN setzt sich nicht nur mit Versicherungsangelegenheiten ausseinander sonder investiert mit den Mitgliedsbeiträgen (~68euro) auch DEUTLICH in die Tauchunfallforschung.

DER Vorteil gegenüber Aqua-Med:
Die DAN lässt dem versicherten Taucher seinen "Spielraum" - heißt, solange du versichert bist, keine nennenswerte Erkrankung gemäß der AGB hast, darfst du egal mit welchen Gemisch (Luft,Nitrox,Trimix), Taucher und Ort tauchen wie du willst !!!

Siehe AGB:
https://www.daneurope.org/fdw/policy/Versicherungsbedingungen_2008.pdf

Aqua-Med besteht auf die VDST Regeln!
(allgemeine Sterne Regelung)


Damit du dir ein eigenes Bild machen kannst, schreibe einen Text, der ganz klar beinhaltet wie du tauchen möchtest (2 *Taucher mit Luft auf 50m,etc.) und bitte um eine konkrete Information zu dem jeweiligen Punkt.
Du wirst erstaunt sein.

"Ja, sie sind versichert" habe ich von 8 großen Versicherungsunternehmen zurück bekommen.
Davon kenne ich 3 bei denen solche Tauchunfälle passiert sind und KEINE Kostendeckung erfolgte !

Bei Fragen mail mich einfach an.

MfG
tiefenbetrüger
19.02.2010 11:41
Bitte, liebe Kameraden: Es heißt DIE DLRG. G steht für Gesellschaft - also DIE Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (schiss er wieder einmal klug).

In unserem LV Westfalen gibt es die sogenannte Gruppen-Unfallversicherung für Taucher. Dabei müssen die Taucher von der OG zuvor namentlich benannt werden. Diese sind dann für kleines Geld sowohl im Einsatz, als auch bei privaten TG versichert.

Eine Tiefenbegrenzung habe ich in den Bedingungen nicht gefunden. Ebenso fand ich keinen Ausschluss für Auslands-TG.

Da die Beiträge gering sind, wird auch nichts besonderes geleistet. Druckkammerbehandlung z. B. sind nur im allernötigsten Umfang mit drin.
Daher ist ein erweiterter Versicherungsschutz - ob nun per privater Unfallversicherung, per Aqua-Med oder DAN m. E. immer geboten. Die letzteren besonders wg. der Organisation der Hilfe im Ausland.

Wichtig: Wenn Du deine Private Unfallversicherung in Anspruch nehmen willst, MUSST Du abklären, ob das Sporttauchen überhaupt mit eingeschlossen ist. Und zwar vorher und ausdrücklich!!!!

Unsere OG gibt auch Tauchflaschen für private TG heraus. Im Gegenzug stehen auch die privaten Buddeln für Einsätze z. V. -> Es versteht sich von selbst, dass nicht alle Flaschen gleichzeitig unterwegs sein dürfen.

Und von der Vier-Sterne-Regel habe ich seit Ewigkeiten nichts mehr gehört.

Elodeus (auch ET II)
Dunkervorhanden
19.02.2010 12:59
"Aqua-Med besteht auf die VDST Regeln!
(allgemeine Sterne Regelung) "

Hmm - das heißt dann wohl, dass Padi jetzt die VDST-Regeln übernommen hat. Oder wie kann es sein, dass AM von Padi verkauft wird, insbesondere für die Pro`s?

Auszug Aqua Med:

Leistungsausschluss erfolgt bei:

"4.1.2.1 Tauchgängen, bei denen die Empfehlungen international allgemein
anerkannter Verbände für das Freizeittauchen ...
...vorsätzlich oder grob fahrlässig
nicht beachtet werden;"

Wo steht da was von VDST ???

Oder einer 4-Sterne-Regel ???

Bitte keine Unwahrheiten verbreiten und vorher informieren!

D.



tiefenbetrügerCMAS***,AIDA Apnoe**
19.02.2010 14:03
Moin Dunker !

Keine Unwahrheiten ;)
Wie gut, dass ich "zB." geschrieben habe.
Den üblichen Versicherungen ist es egal, in der Regel werden "deutsche Regeln" als Bezug genommen, ja nach Art und Umfang des TGs aber auch die von PADI (sofern die Taucher so zertifiziert worden sind).

Ich habe neben der allgemeinen Information (AGB lesen) auch viele Beispiele aus der Praxis.
Sonst würde ich es auch nicht schreiben

Zum Vorgang:
Bei einem TU (je nach Schwere - evtl. wird das Gerät auch durch die Polizei beschlagnahmt) werden die Basics überprüft !

Die Tauchpartner werden angegeben, der Verlauf des TGs und Brevetierungen ebenso.

Stellt man fest, dass der Unfall bei einem * mit einem ** Taucher auf einer Tiefe von 30m enstanden ist ("abblasender Automat" ist da der Favourit) darf und (öfter mitbekommen) wird die Versicherung keine Kostenübernahme genehmigen!
Dieser Vorgang ist ganz klar grob fahrlässig!

In wie weit man eine Umschreibung des TGs umfasst, sei dahin gestellt. Das ist halt Versicherungsbetrug.

Zu dem kommt noch: die Schuldfrage - wer trägt die Verantwortung ?
Aber das ist ein anders Thema.

Ich habe auch nichts von 4* Regel geschrieben, die gibt es auch nur noch bedingt. Nur dort, wo ein privater/gewerblicher Seebesitzer dieses Vorschreibt (zB. Blausteinsee).
Alle anderen * Regeln erfolgen nach aktuellem angepaßten (PADI,...) Regelwerk:
http://www.ausbildung.vdst.de/inhalt/vdst-downloads/vdst_empfehlungen_dtsa_tauchgruppen.pdf

Zu dem sollte man auf jedenfall die Deckungssummen und auch Bergungskosten beachten, diese können im Notfall wirklich hoch ausfallen!!

MfG
tiefenbetrüger
Dunkervorhanden
19.02.2010 15:06
Ich kann auch AGB`s lesen. Und auch telefonieren

Und so ein Telefonat habe ich gerade geführt:

Für einen deutsche Taucher sind nur die Empfehlungen maßgeblich, die von dem Verband kommen, in dem er ausgebildet wurde. Und der darf auch im Ausland liegen.
Hat er verschienden Ausbildungen von unterschiedlichen Verbänden, kann er sich aussuchen, wonach er tauchen möchte.
Hat der Taucher z.B. seinen CMAS*** in Frankreich gemacht, genießt er auch noch in 59,9m Tiefe Unfallschutz, wenn er mit einem anderen CMAS*** unterwegs war. Und das ist definitiv keine VDST-Empfehlung!

Klare Aussage: Aqua med hat KEINE ausschließliche Festlegung auf das Regelwerk des VDST für seine Versicherungsnehmer. Das könnte auch nicht gehen, da Taucher anderer verbände dieses gar nicht kennen.
So stand es aber in Deinem Posting von 11:30 h

BTW: Das würde von Padi wohl auch kaum akzeptiert werden...



D.


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