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Versicherung bei Diebstahl

Morgen Leute,

durch den vorherigen Thread bin ich ins Grübeln gekommen... .

Angenommen mir wird meine Tauchausrüstung am TAuchplatz gestolen oder Gegenstände aus meinem Auto werden entwendet, wie kann man sich dagegen absichern? Wer hat Erfahrung von Euch. Im "Kleingedrucken" meiner Versicherungspolice (Hausrat) steige ich nicht durch... .

Wer von Euch kennt sich da aus oder weiß worauf es ankommt?
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24.08.2004 10:15
Hallo 21%,

bei Versicherungsverträgen verhält es sich leider nicht so wie bei EU - Bananen. Man weiß eigentlich nicht wirklich was drin steckt. Einem Freund wurde die Golfausrüstung aus dem Auto geklaut und er bekam den Schaden nur ersetzt, da er einen Zusatz zur Hausrat hatte, die auch Sportgepäck abdeckt! Dieser Zusatz soll ziemlich günstig sein! Am Besten, du rufst deinen Makler an! Wünsche dir noch eine Diebstahle Zeit
Vercingétorixold school
24.08.2004 10:20
Die Tauchausrüstung ist bei Diebstahl aus dem Auto im Regelfall nicht versichert. Nur Sachen die unmittelbar zum Auto gehören sind in der Haftpflicht bzw. Teilasko erfaßt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit diesen Fall in der Hausrat mitzuversichern. Da würde ich mal den freundlichen Versicherungsfutzi fragen, was seine Versicherung dazu sagtund wie die Bedingungen sind. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit über die verschiedenen Anbieter von Tauchversicherungen. Wichtigt ist auf jeden Fall eine Liste der Gegenstände mit Seriennummern und Eigentumsnachweis (Bescheinigung vom Händler oder Rechnung). Sonst geht das ganze richtig ins Geld.
24.08.2004 10:42
Hallo,

meine Tauchausrüstung ist generell durch meine Hausratversicherung abgesichert (extra aufgeführt). Eine Klausel meiner Versicherung sagt, dass bis zu 10% meines Hausrats auch außerhalb des Hauses versichert ist, d.h. in diesem Fall auch meine Tauchausrüstung.

Ich denke auch, dass eine entsprechende Hausratversicherung das geschickteste ist. Ich habe aber auch schon von entsprechenden Sportgeräteversicherungen gehört - wäre vielleicht auch interessant. Am besten Du erkundigst Dich wegen beidem bei mehreren (!!!) Versicherungen.

Immer gut Luft,

Andreas
24.08.2004 10:59
Huhu, ich hab nur ne 08/15-Hausratsversicherung, die aber nach einem Einbruch in den Trockenraum der ausländischen Basis, wo ich während meines Urlaubes mein Equipemt gelagert hatte, ohne zu Mucken innerhalb 1 Woche alles per Scheck bezahlt hat. Es gibt wohl ne Klausel in dem Vertrag, die besagt, dass, wenn im Urlaub Sachen aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen werden, diese durch die Versicherung abgedeckt sind. Vorgelegt habe ich dabei ein Polizeiprotokoll, in dem die gestohlenen Gegenstände aufgelistet waren, und die Rechnungen, soweit ich sie da hatte. Auch die Sachen, für die ich keine Rechnung hatte, wurden bezahlt.
LG Puzica
24.08.2004 15:17
Ob ich auf dem neuesten Stand bin: ????

Hausrat im Auto zwischen 6.oo und 22.00
Zwischen 22.00 und 6.00 nur, wenn Fahrzeug eingeschlossen (Gartenpforte reicht, Garage muss es nicht sein.
Sachen, die zum Auto gehören (Radio, Wagenheber, Verbandskasten, ect.) Teilkasko.

Die aktuellen Hausratversicherungen gelten Weltweit (in abgeschlossenen Wohnungen/Apartments, ect), es muss im Grunde nur auf dem Weg irgendwohin aufgepasst werden. (Einhaltung der normalen Sicherheitsmassnahmen, wie im Hotel z.B. nur unter Verschluss, vorausgesetzt)
Vercingétorixold school
24.08.2004 15:35
Die Hausrat gilt aber nicht für Käseschachteln, Zelte etc. Es gibt spezielle Sportgeräteversicherungen, die bei Diebstahl aus dem Auto etc. (soweit nicht sichtbar gelagert) greifen. Ich glaube der Neuwert wird bis zu einem Alter von vier Jahren ersetzt. Danach gibt es einen Abzug von 50%.
25.08.2004 09:51
So, jetzt mal der Exbedde:

Also Nowo, das, was Du meinst ist die Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung. Diese besagt, dass i.d.R. 10% des Hausratwertes auch außerhalb des Versicherungsortes (Wohnung) mitversichert sind, sofern sich diese IN EINEM GEBÄUDE befinden. Hiermit ist also ein Hotelzimmer oder auch ein abgeschlossener Trockenraum gemeint. Das Auto zählt nicht dazu.

Für Diebstahl aus Kfz gibt es mehrere Möglichkeiten: Uralt-Hausratversicherungen (VHB74 z.B.) ersetzen bei Diebstahl aus Kfz bis zu 500 DM/ 253 EUR. Alte DDR-Verträge haben hier keine Beschränkung im Rahmen der Haushaltsversicherung, hier ist also die Gesamtversicherungssumme des Hausrates massgeblich. Aktuelle Hausratversicherungen decken dieses Risiko nur gegen Zusatzbeitrag ab (i.d.R. per Klausel 7014 Reisegepäck). Die Höhe der Prämie richtet sich hierbei nach der Höhe der gewünschten Versicherungssumme. Ich zahle für 2000 EUR ca. 50 EUR jährlich extra.

Es gibt auch noch die gesonderte Reisegepäckversicherung, diese ist aber meist viel teurer als der Einschluss in die Hausratversicherung, ebenso die Spezialversicherungen für Sportgeräte etc..

@ Versicherter: Ja, Du bist wohl auf dem neusten Stand, mit einer Ergänzung, wenn sich das Fahrzeug noch in Benutzung befindet (z.B. Rast auf dem Autobahnparkplatz etc.) dann gilt der Versicherungsschutz meist auch zwischen 22 und 6 Uhr.

@ all zur Klarstellung: Wie bereits eingangs erwähnt wurde, gibt es keine einheitlichen Bedingungen mehr, von daher beziehen sich die von mir gemachten Aussagen auf die oftmals verwendeten Regelungen mehrerer Versicherer. Bei eurer Versicherung kann es evtl. schon wieder ganz anders aussehen, Nachfragen und Vergleichen lohnt in jedem Fall, auch was die Preise angeht.

Viel Spaß beim Bedingungen wälzen und beim Fahcchinesisch lernen
25.08.2004 10:43
Hallo blubber_baer,

was ich meine, ist dass mein Tauchzeug auch im Auto über meine Hausratversicherung abgedeckt ist. Es würde mich nämlich wundern, wenn Du meinen Versicherungsvertrag besser kennst als ich

Gut Luft,

Andreas
26.08.2004 09:56
@ Nowo:

O.K., wenn dem so ist, will ich auf keinen Fall widerspruch einlegen , Deine Schilderung hörte sich nur sehr nach der von vielen missverstandenen Außenversicherung an.

Ich hatte ja aber auch geschrieben, dass man individuell prüfen muss, was drinnen ist. Für Dein Studium der Bedingungen eins rauf mit Hut und dass Du (und alle anderen) hoffentlich nie eine Fall erleben werden, in dem sie eine solche Versicherung benötigen.
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