So, jetzt mal der Exbedde:
Also Nowo, das, was Du meinst ist die Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung. Diese besagt, dass i.d.R. 10% des Hausratwertes auch außerhalb des Versicherungsortes (Wohnung) mitversichert sind, sofern sich diese IN EINEM GEBÄUDE befinden. Hiermit ist also ein Hotelzimmer oder auch ein abgeschlossener Trockenraum gemeint. Das Auto zählt nicht dazu.
Für Diebstahl aus Kfz gibt es mehrere Möglichkeiten: Uralt-Hausratversicherungen (VHB74 z.B.) ersetzen bei Diebstahl aus Kfz bis zu 500 DM/ 253 EUR. Alte DDR-Verträge haben hier keine Beschränkung im Rahmen der Haushaltsversicherung, hier ist also die Gesamtversicherungssumme des Hausrates massgeblich. Aktuelle Hausratversicherungen decken dieses Risiko nur gegen Zusatzbeitrag ab (i.d.R. per Klausel 7014 Reisegepäck). Die Höhe der Prämie richtet sich hierbei nach der Höhe der gewünschten Versicherungssumme. Ich zahle für 2000 EUR ca. 50 EUR jährlich extra.
Es gibt auch noch die gesonderte Reisegepäckversicherung, diese ist aber meist viel teurer als der Einschluss in die Hausratversicherung, ebenso die Spezialversicherungen für Sportgeräte etc..
@ Versicherter: Ja, Du bist wohl auf dem neusten Stand, mit einer Ergänzung, wenn sich das Fahrzeug noch in Benutzung befindet (z.B. Rast auf dem Autobahnparkplatz etc.) dann gilt der Versicherungsschutz meist auch zwischen 22 und 6 Uhr.
@ all zur Klarstellung: Wie bereits eingangs erwähnt wurde, gibt es keine einheitlichen Bedingungen mehr, von daher beziehen sich die von mir gemachten Aussagen auf die oftmals verwendeten Regelungen mehrerer Versicherer. Bei eurer Versicherung kann es evtl. schon wieder ganz anders aussehen, Nachfragen und Vergleichen lohnt in jedem Fall, auch was die Preise angeht.
Viel Spaß beim Bedingungen wälzen und beim Fahcchinesisch lernen


