Was stimmt und was nicht, ist meiner Meinung nach zu höchst vom jeweiligen und damit individuellen Schadenseintritt abhängig und das wird durch das sogenannte Kleingedruckte beschrieben und umrissen.
Vorab sollte aber klar gestellt sein, dass alle drei Anbieter eine gute Sache anbieten und Du im Schadensfall nicht mit Folgen rechnen musst, die Dich das Leben kosten werden, also Du als gewöhnlicher Sporttaucher bei allen drei nicht schlecht aufgehoben bist.
Allerdings hat JEDER der drei Anbieter Einschränkungen und vor allem weiche Formulierungen die es dem Versicherer erlauben werden, im Schadensfall den für ihn entstehenden Schaden zu begrenzen.
Ich nehme mal ein Beispiel, was von nicht wenigen Tauchern, aber auch Ärzten, nicht sonderlich ersnt genommen wird, die Tauchsportmedizinische Untersuchung: Der eine Vers. benennt ganz offen z.B. das beim Fehlen einer gültigen Tauchtauglichkeit die Leistungen der Höhe nach eingeschränkt sind. Der andere Versicherer hat das nicht explizit benannt, es findet sich aber eine Formulierung wie z.B.:"Tauchgänge, bei denen die Empfehlungen international allgemein anerkannter Verbände für das ... Tauchen ...vorsätzlich o. grob fahrlässig nicht beachtet werden".
Da eigentlich alle Verbände die Tauchsportmedizinische ausdrücklich empfehlen und bei Ausbildung verlangen und es StatusQuo ist, kannst Du davon ausgehen, dass beim Fehlen der Untersuchung auch bei diesen Vers. Leistungen gekürzt werden.
Noch ein anderer Versicherer der von Dir benannten schreibt, dass für den Versicherungsvertrag ausdrücklich ausländisches Recht gilt und der Taucher ALLE angemessenen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen MUSS die einen Schadensanspruch verusachen könnten und zusätzlich KEINE Aktivitäten unternehmen darf, wenn medizinische Gründe abraten (für mich und meiner Meinung nach die denkbar schlechteste Ausgangslage: Angemessen sind die Tauchsportärztliche Untersuchung. Angemessen ist auch die Absolvierung eines Kurses zur Befähigung zum tauchen mit Mischgasen, da man bereits in der Anfängerausbildung gelernt hat welche Gefahr mit der Tiefe / Partialdrücken einhergeht, aber auch bei einem einfachen Selbstversuch bei 30m die Narkose wahrnehmbar und nachweisbar ist)
Da ich schon bei Deinem Beispiel war, will ich es nochmal etwas deutlicher sagen: Jeder Versicherer wird bei (!) größeren (!) Schäden sich winden und hat genügend weiche Formulierungen um sich winden zu können Diese Formulierungen lassen sich sehr gut auf viele Eventualitäten anwenden!
Ich persönlich würde größten Wert darauf legen, da ich davon ausgehe im Schadensfall klagen zu müssen, den Gerichtsstand hier in D zu haben und nach deutschem Recht zu verhandeln, weniger ob ich 15000 oder 20000 Euro für den ein oder anderen Fall bekommen kann.
Was mir (unter den Tauchern) auffällt, sind drei Lager, die mehr oder weniger auffällig und mehr oder weniger qualifiziert die eigene Versicherung, bzw. die des Lagers, als DIE richtige, z.T. aktiv und ohne Aufforderung, postulieren! Um es mal etwas Tauchumgangssprachlich auszudrücken: Auqamed scheint im Bereich PAID überwiegend vertreten zu sein, es ist immer das erste Wort was man hört, wenn man irgendwo im Umfeld des Tauchens das Wort "Tauchversicherung" sagt! VDST ist bei den Vereinsmeiern und DAN bei den Unverbesserlichen angesagt, so zumindest meine ganz persönliche Wahrnehmung.
Du solltest Dir daher unbedingt Deine eigene Meinung bilden, indem Du die Prospektangaben (nicht das Gelaber eines anderen Tauchers (incl. meiner Produktion hier), Tauchlehrers oder Shopbediensteten) mit den Versicherungsbedingungen und vor allem mit dem vergleichst was Dir wichtig ist!
Eine Anregung will ich allerdings noch Abschließend geben:
Ich z.B. habe zusätzlich zu einer der hier benannten Vers. eine private Unfallversicherung abgeschlossen, die ausdrücklich in der Rubrik Bergungs-/Transportkosten bis zu 50.000 Euro die Druckkammer und Therapiekosten im In-u. Ausland, stationär wie auch amubulant übernimmt (Rückführungskosten sind davon unberührt und werden nochmal mit bis zu 50TSD Euro übernommen!).
Da alle drei von Dir benannten Versicherer im Bereich der Krankheitskosten (obwohl die Druckkammerkosten bei der Unfallvers. angesiedelt und damit eine Schadensvers. und somit kumulativ zu bestenenden Verträgen zu zahlen wären!) das Subsidiaritätsprinzip anwenden (Soll heißen, sie zahlen nicht wenn andere verpflichtet sind oder zugesagt haben) und sich somit Lücken ergeben KÖNNEN (siehe obige Ausführung), habe ich mich für die Haftpflichtkasse Darmstadt entschieden, damit ich abgesehen von der Invaliditätsabsicherung, bei einem Unfall mit anschließender Invalidität aufgrund Tauchens wie auch bei einer Druckkammerbehandlung wg. Dekokrankheit Typ I o. II nicht der Angeschmierte bin!
Wieso?
Ich zitiere aus den Bedingungen:" ... eine Kostenerstattung erfolgt auch, wenn die gültigen Richtlinien für das Tauchen und Dekomprimieren vorsätzlich oder fahrlässig missachtet wurden."
Zwar wird bei der HPK auch das Subsidiaritätsprinzip im Bereich der Therapiekosten angewendet, allerdings wenn sich die großen drei Streiten, hat die HPK die meiner Meinung nach beste Formulierung.
(Exkurs: Aus eigener familiärer Erfahrung weiß ich, dass die Versicherer bei bestehen mehrer Versicherungen (hier Rückholung aus dem Ausland) folgendermaßen Verfahren: Der Versicherer des ältesten Vertrages gibt zunächst gegenüber dem Leistungserbringer eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung bis geklärt ist welche Versicherung tatsächlich zu zahlen hat und welche wieviel. So ist die Behandlung des Patienten sichergestellt. Entweder wird anteilig an den Leistungserbringer nach Rechnungsstellung gezahlt, wenn man sich schnell einigen konnte oder einer geht in Vorleistung und holt es sich anteilig von den anderen wieder, ggf. wird auch per Gericht verhandelt. Nun kann man sich ja mal überlegen wie das läuft, wenn der Gerichtsstand eines Versicherers im Ausland ist ...)
Es gibt auch noch andere nette Sachen bei der Unfallves. der HPK Darmstadt, wie z.B. den Versicherungsschutz bei Zeckenstichen usw, gleichzeitig gehört sie noch zu den günstigeren privaten Unfallvers. Ich will aber keine Werbung machen! Ich sage daher auch nicht wie der Tarif genau heißt, dann kann man mir das nicht vorwerfen
Fazit:
Bilde Dir Deine eigene Meinung in dem Du die Bedingungen liest oder eine schriftliche Anfrage an die jeweiligen Versicherer richtest.