Versichert bei Vereinsveranstaltungen ??
Hallo Ihr lieben Taucherlein da draußen im WorldWideWater,
ist unter Euch ein Fachmann (oder eine Fachfrau) Dir mir die Frage beantworten kann, wie es sich um die Versicherung von Nichtmitgliedern bei Vereinsveranstaltungen verhält?
Ihr kennt doch sicherlich auch folgende Szenarien:
Vereinsveranstaltung (Ostertauchen, Sommerfest, Weihnachtsfeier) bei der Taucher Dieter (Mitglied) seine Frau Gitte und seine zwei Kinder (alle drei kein Mitglied) mitbringt, oder Opa Horst und Oma Erna (beide Mitglied) ihre Tochter nebst Mann und drei Kinder (alle fünf keine Mitglieder) oder Taucherin Heike (Mitglied) ihren neuen Freund Ben (kein Mitglied).
Nun sind die Vereinsmitglieder im Rahmen der Vereinsversicherung bei allen vom Verein organisierten Veranstaltung versichert (Haftpflicht, Unfall, Leben). Wie verhält es sich jedoch mit den Nichtmitgliedern? Wenn einem von denen im Rahmen der Veranstaltung was passiert: Kinder spielen Fangen und stürzen beim Rennen schwer, Frau Gitte (die immer gern und viel mithilft) gießt sich beim Würstchen heiß machen das kochende Wasser über den Fuß oder beim abendlichen Lagerfeuer explodiert ein Holzscheit und ein glühender Span fliegt Freund Ben quer übers Gesicht?
Welche Versicherung greift bei den Nichtmitgliedern, wenn z.B. die Verletzungen nicht vollständig abheilen und Frau Gitte zwei Zehen amputiert werden müssen oder Freund Ben durch den glühenden Span nicht nur Verbrennungen hatte, sondern auf dem einen Auge dauerhaft sehgeschädigt ist? Und diese Geschädigten nun Schmerzensgeld und Verdienstausfall ersetzt haben wollen?
Haftet dann der Vorstand des Vereins für alle Geld- und Sachleistungen die nicht von den Vereinsversicherungen bezahlt werden? Denn alle Nichtmitglieder sind ja nicht über den Vereinsbeitrag automatisch versichert. Muss oder kann man deswegen bei solchen Veranstaltungen `Tagesmitgliedschaften` verkaufen? Oder soll man gar so hart sein, dass man Nichtmitglieder konsequent von Vereinsveranstaltungen ausschließt (und sich den Zorn der Mitglieder zuzieht)? Haftungsausschlussklauseln unterschreiben lassen ist sicherlich auch nicht der richtige Weg, außer wenn so etwas rechtlich hieb und stichfest ist?!
Wer weiß etwas darüber oder kann gar Erfahrungen aus ähnlichen Geschehnissen berichten? (Eine offizielle Anfrage bei der Vereinsversicherung hat auch nach vielen vielen Tagen noch zu keiner Antwort geführt. Wahrscheinlich sind die `überlastet`.)
Jetzt schon
für Eure hilfreichen Antworten.
ist unter Euch ein Fachmann (oder eine Fachfrau) Dir mir die Frage beantworten kann, wie es sich um die Versicherung von Nichtmitgliedern bei Vereinsveranstaltungen verhält?
Ihr kennt doch sicherlich auch folgende Szenarien:
Vereinsveranstaltung (Ostertauchen, Sommerfest, Weihnachtsfeier) bei der Taucher Dieter (Mitglied) seine Frau Gitte und seine zwei Kinder (alle drei kein Mitglied) mitbringt, oder Opa Horst und Oma Erna (beide Mitglied) ihre Tochter nebst Mann und drei Kinder (alle fünf keine Mitglieder) oder Taucherin Heike (Mitglied) ihren neuen Freund Ben (kein Mitglied).
Nun sind die Vereinsmitglieder im Rahmen der Vereinsversicherung bei allen vom Verein organisierten Veranstaltung versichert (Haftpflicht, Unfall, Leben). Wie verhält es sich jedoch mit den Nichtmitgliedern? Wenn einem von denen im Rahmen der Veranstaltung was passiert: Kinder spielen Fangen und stürzen beim Rennen schwer, Frau Gitte (die immer gern und viel mithilft) gießt sich beim Würstchen heiß machen das kochende Wasser über den Fuß oder beim abendlichen Lagerfeuer explodiert ein Holzscheit und ein glühender Span fliegt Freund Ben quer übers Gesicht?
Welche Versicherung greift bei den Nichtmitgliedern, wenn z.B. die Verletzungen nicht vollständig abheilen und Frau Gitte zwei Zehen amputiert werden müssen oder Freund Ben durch den glühenden Span nicht nur Verbrennungen hatte, sondern auf dem einen Auge dauerhaft sehgeschädigt ist? Und diese Geschädigten nun Schmerzensgeld und Verdienstausfall ersetzt haben wollen?
Haftet dann der Vorstand des Vereins für alle Geld- und Sachleistungen die nicht von den Vereinsversicherungen bezahlt werden? Denn alle Nichtmitglieder sind ja nicht über den Vereinsbeitrag automatisch versichert. Muss oder kann man deswegen bei solchen Veranstaltungen `Tagesmitgliedschaften` verkaufen? Oder soll man gar so hart sein, dass man Nichtmitglieder konsequent von Vereinsveranstaltungen ausschließt (und sich den Zorn der Mitglieder zuzieht)? Haftungsausschlussklauseln unterschreiben lassen ist sicherlich auch nicht der richtige Weg, außer wenn so etwas rechtlich hieb und stichfest ist?!
Wer weiß etwas darüber oder kann gar Erfahrungen aus ähnlichen Geschehnissen berichten? (Eine offizielle Anfrage bei der Vereinsversicherung hat auch nach vielen vielen Tagen noch zu keiner Antwort geführt. Wahrscheinlich sind die `überlastet`.)
Jetzt schon
für Eure hilfreichen Antworten.