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Versichert bei Vereinsveranstaltungen ??

Hallo Ihr lieben Taucherlein da draußen im WorldWideWater,

ist unter Euch ein Fachmann (oder eine Fachfrau) Dir mir die Frage beantworten kann, wie es sich um die Versicherung von Nichtmitgliedern bei Vereinsveranstaltungen verhält?

Ihr kennt doch sicherlich auch folgende Szenarien:

Vereinsveranstaltung (Ostertauchen, Sommerfest, Weihnachtsfeier) bei der Taucher Dieter (Mitglied) seine Frau Gitte und seine zwei Kinder (alle drei kein Mitglied) mitbringt, oder Opa Horst und Oma Erna (beide Mitglied) ihre Tochter nebst Mann und drei Kinder (alle fünf keine Mitglieder) oder Taucherin Heike (Mitglied) ihren neuen Freund Ben (kein Mitglied).

Nun sind die Vereinsmitglieder im Rahmen der Vereinsversicherung bei allen vom Verein organisierten Veranstaltung versichert (Haftpflicht, Unfall, Leben). Wie verhält es sich jedoch mit den Nichtmitgliedern? Wenn einem von denen im Rahmen der Veranstaltung was passiert: Kinder spielen Fangen und stürzen beim Rennen schwer, Frau Gitte (die immer gern und viel mithilft) gießt sich beim Würstchen heiß machen das kochende Wasser über den Fuß oder beim abendlichen Lagerfeuer explodiert ein Holzscheit und ein glühender Span fliegt Freund Ben quer übers Gesicht?

Welche Versicherung greift bei den Nichtmitgliedern, wenn z.B. die Verletzungen nicht vollständig abheilen und Frau Gitte zwei Zehen amputiert werden müssen oder Freund Ben durch den glühenden Span nicht nur Verbrennungen hatte, sondern auf dem einen Auge dauerhaft sehgeschädigt ist? Und diese Geschädigten nun Schmerzensgeld und Verdienstausfall ersetzt haben wollen?

Haftet dann der Vorstand des Vereins für alle Geld- und Sachleistungen die nicht von den Vereinsversicherungen bezahlt werden? Denn alle Nichtmitglieder sind ja nicht über den Vereinsbeitrag automatisch versichert. Muss oder kann man deswegen bei solchen Veranstaltungen `Tagesmitgliedschaften` verkaufen? Oder soll man gar so hart sein, dass man Nichtmitglieder konsequent von Vereinsveranstaltungen ausschließt (und sich den Zorn der Mitglieder zuzieht)? Haftungsausschlussklauseln unterschreiben lassen ist sicherlich auch nicht der richtige Weg, außer wenn so etwas rechtlich hieb und stichfest ist?!

Wer weiß etwas darüber oder kann gar Erfahrungen aus ähnlichen Geschehnissen berichten? (Eine offizielle Anfrage bei der Vereinsversicherung hat auch nach vielen vielen Tagen noch zu keiner Antwort geführt. Wahrscheinlich sind die `überlastet`.)

Jetzt schon für Eure hilfreichen Antworten.
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23.02.2008 21:08
Ob und wer zahlen muss kommt darauf an, wie ein Nichtmitlied zu schaden gekommen ist und was oder wer die Ursache dafür zu verantworten hat. Ist der Verein ursächlich verantwortlich zahlt dessen Haftpflicht. Ist ein Mitglied ursächlich verantwortlich zahlt dessen Haftplicht. Ist das Nichtmitglied selber ursächlich verantwortlich zahlt seine private Unfallversicherung oder niemand.

Eine Unfallversicherung sollte jeder haben.

Gut Luft,
Klaus
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
23.02.2008 23:08
Die Sportunfallversicherung (Sporthilfe) zahlt bei Nichtmitgliedern grundsätzlich nicht. Bei Veranstaltungen kann der Verein eine separate Absicherung vornehmen. Genauso wie bei Teilnehmern am Probetraining oder Schnuppertauchen.
Ansonsten handeln Nichtmitglieder auf eigenes Risiko. Der Vorstand haftet nur, wenn er Grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Gleiches gilt dann wohl auch für alle teilnehmenden Mitglieder.

Auskunft gibt die ARAG-Sportversicherung:

http://www.arag-sport.de/de/ unter Sport & Versicherung

Grüße,

henri

24.02.2008 18:09
So was in der Richtung "fahrlässig" bzw. grob fahrlässig" habe ich mir auch gedacht. Seht genau so auch im BGB unter "Vereinsrecht".

Jedoch, ist es fahrlässig, wenn der Verein weiß, dass Nichtmitglieder teilnehmen und es Frau Gitte (die Frau von Mitglied Dieter)) erlaubt wird, dass heiße Wasser für die Würstel zu betreuen? Oder wenn es erlaubt wird, dass beim abendlichen Lagerfeuer kein ausreichender "Sicherheitsabstand" eingehalten wird, damit Freund Ben beim explodieren eines Holzscheites keinen glühenden Span abbekommt? Siehe § 823, 1, hier kann die Haftpflichtversicherung Regress bei dem (grob fahrlässigen?) Vorstand nehmen.

Vorbeugen ist die Devise (denke ich), denn hinterher in langen Rechtsstreitigkeiten um "Schuld oder nicht Schuld" kämpfen kann sicherlich manchmal den Verein ruinieren?!

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch das Sozialversicherungsgesetz. Denn eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung wird Krankschreibungen, Reha-Maßnahmen oder gar Berufsunfähigkeitsrenten nicht bezahlen:

"Hat ein Vorstandsmitglied in Ausübung der ihm zustehenden "Verrichtung" einen Versicherungsfall (§ 7 Abs. 1 SGB VII) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, so haftet es dem Träger der Sozialversicherung nach Maßgabe des § 110 Abs. 1 SGB VII auf Schadensersatz neben dem Verein (§§ 110, 111 SGB VII), und zwar gesamtschuldnerisch."

Ich sehe schon, den Verein und seinen Vorstand hat man bei Unfällen mit Nichtmitgliedern immer am Arsch.

@henri, wie Du richtig anmerkst: versichert sind in der Sportversicherung NUR Mitglieder.
Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
24.02.2008 20:16
Geh zu einem Versicherer Deines Vertrauens und erkundige Dich mal nach einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Diese gibt es auch als sogenannte Kurzläuferversicherung, wenn nur bestimmte Ereignisse versichert werden sollen oder es geht auch für öfter mal stattfindende kleinere "Events" etc.
25.02.2008 09:03
Ich seh` schon, dass ich die Antwort auf die offizielle Anfrage bei unserem Versicherer abwarten muss. Wenn der`s nicht weiß, wer dann?!
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