Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Uw-Scooter skin

Geändert von Constantin329463,

Ich hab da mal ne Frage...

Angenommen ich klatsch jetzt aus Lust und Laune ein Nuklearsymbol auf mein scooter und irgendjemand sieht das und ruft Polizei/Feuerwehr usw.

Kann ich da rechtlich belangt werden?

Klar sieht es ja irgendwie wie ein Torpedo aus aber im Prinzip dürfte ja jeder normal denkende Mensch schnell merken dass es sich hierbei um etwas anderes handelt.

Freu mich auf antworten

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Spitidiveeinige
28.01.2020 12:46
ich wüde mal behaupten nein... für eine fundierte antwort müsstest wohl preisgeben, in welchem land

28.01.2020 12:51
@spitidive

Das behaupte ich zwar auch aber weiss man es?
In Deutschland. Amerika wäre da wieder etwas anders xD
boltsnapGerman Baggerseebesserwisser
28.01.2020 13:04
es kommt darauf an, ob es sich um eine Anscheinsgefahr handelt oder um eine Scheingefahr. So pauschal kann man das nicht beantworten. Bei so ner Bombe von Scooter wie dem Aquazepp könnte man durchaus von einer Anscheinsgefahr sprechen, denn der sieht durchaus einer Bombe/ einem Torpedo ähnlich

Da würde ich aber in einem speziellen Rechtsforum nachfragen. Hier hat man es nicht so mit Jura im Allgemeinen und im Speziellen...
28.01.2020 13:26
@boltsnap

Na gut mein Cuda 650 sieht auch nicht unschuldig aus.
Hast du was im Kopf wo man nachfragen könnte?
boltsnapGerman Baggerseebesserwisser
28.01.2020 14:54
Sorry, ich bin nicht in irgendwelchen Jura Foren und kann dir deshalb nix dazu sagen (aber wenn die Qualität der Beiträge dort nur annähernd auf dem durchschnittlichen TNet Niveau wäre, nun ja).

Ohne in die Details zu gehen:

Für eine Kostenübernahme müsste ein rechtmäßiger Einsatz vorliegen. Dazu muss eine Anscheinsgefahr angenommen werden. Dies wird im allgemeinen in einer ex ante Sichtweise mit einem "objektiven Polizisten" durch die Gerichte beurteilt. Es käme also darauf an, ob zB die Polizei zum Zeitpunkt des Einsatzes ernsthaft annehmen konnte, ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorlag, auch wenn sich ex post heraustellt, dass es bloß ein harmloser scooter ist.

Kann man so pauschal nicht beantworten. Tendenziell wäre ein scooter am Tauchplatz sicher nicht so problematisch wie in der Innenstadt von Köln. Also wenn Du deinen scooter mit so einem lustigen Sticker "verschönern" willst, dann wird das wohl eher unproblematisch sein.

Ansonsten könntest Du ja mal damit zur Polizei fahren und nachfragen
28.01.2020 15:08
Gibt es einen tieferen Sinn einen solchen Aufkleber zu verwenden??
28.01.2020 15:16
@boltsnap
Ja hört sich doch schonmal ganz gut an und die Idee ist auch nicht schlecht.

@Uwe

Nein. Genauso sinnlos wie camouflage flossen, oder ein piepsender TC. Würd halt nur passen bei der Form;)
28.01.2020 15:31
Hat Dein Scooter Ähnlichkeit mit einem "doomsday" Torpedo, dann würde ich es lassen😂😂😂
29.01.2020 11:27
Hi, boltsnap, passt du den Gehalt deine Antworten an das vermeintliche Niveau hier nach unten an? Ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass deine Texte zu juristischen Fragen hier ausgesprochen fundiert sind
29.01.2020 11:35
Einerseits tragen die meisten Nuklearwaffen kein solches Symbol auf der Außenhülle, andererseits kann man nie ahnen, was dem "aufmerksamen Bürger" so durch den Kopf geht.

Ich stelle mir gerade folgenden Anruf eines Nachbarn vor: "Ja Herr Wachtmeister, er hat etwas, was wie eine Bombe aussah in sein Auto geladen..... ja... darauf war ein Nuklearsymbol.... das KFZ-Kennzeichen lautet..."


RT08IANTD TMX
29.01.2020 12:38Geändert von RT08,
29.01.2020 12:38
Eine etwas andere Überlegung dazu:
Wenn Du auch an öffentlichen Tauchplätzen damit ins Wasser gehst, wo es lediglich geduldet wird einen Scooter zu nutzen,
würde ich es nicht machen um unnötigen Stress zu vermeiden und es nicht an die grosse Glocke hängen das man dort scootert...

Scooterverbote haben wir ja schon genug...
GarfiSchnorchelabzeichen
29.01.2020 13:49Geändert von Garfi,
29.01.2020 13:52
"Einerseits tragen die meisten Nuklearwaffen kein solches Symbol auf der Außenhülle"

Woher weißt du das? In den Filmen die ich gesehen habe, sind auf den Bomben immer riesige Aufkleber. Außerdem haben sie eine Countdownuhr, die tickt oder piepst. Wichtig ist auch, dass die Anzeige irgendwann von grün nach rot springt, z. Bsp. die letzten Sekunden. Wenn man den Countdown stoppt, kann das nicht irgendwann erfolgen, sondern nur kurz vor null also bei 2 oder 1.

Aber enrnsthaft:
Wenn ich mir ansehe, wie viele spaßbefreite Vögel derzeit bei uns so in der Gegend rumlaufen weiß ich nicht, ob man sich mit diesem Gag selbst einen Gefallen tut. Der Standard Wandersmann mit Gamsbart am Hut und dem mit Leistungsabzeichen gespickten Spazierstock ist mit dieser Art von Humor sehr wahrscheinlich überfordert. Die Musikantenstadlfraktion ist nur seichte Witze gewohnt, die anschließend auch noch ausführlich erklärt werden ...
Das Problem ist, dass das genau die Typen sind, die dann bei der nächsten Gemeindeversammlung auf der Matte stehen und Panik verbreiten.
29.01.2020 14:08
"In den Filmen die ich gesehen habe, sind auf den Bomben immer riesige Aufkleber. Außerdem haben sie eine Countdownuhr, die tickt oder piepst."

Stimmt natürlich. Du hast recht!
Aber dann dürfte ja klar sein: Solange keine Uhr am Scooter ist, ist alles ok!
boltsnapGerman Baggerseebesserwisser
29.01.2020 16:38
Aber enrnsthaft:Wenn ich mir ansehe, wie viele spaßbefreite Vögel derzeit bei uns so in der Gegend rumlaufen weiß ich nicht, ob man sich mit diesem Gag selbst einen Gefallen tut. Der Standard Wandersmann mit Gamsbart am Hut und dem mit Leistungsabzeichen gespickten Spazierstock ist mit dieser Art von Humor sehr wahrscheinlich überfordert. Die Musikantenstadlfraktion ist nur seichte Witze gewohnt, die anschließend auch noch ausführlich erklärt werden ...Das Problem ist, dass das genau die Typen sind, die dann bei der nächsten Gemeindeversammlung auf der Matte stehen und Panik verbreiten.

Genauso ernsthaft:

Diese Überlegungen sind absolut unerheblich für die Beurteilung, ob jemand die Kosten eines Einsatzes tragen muss oder nicht.
GegenlungeMaster Scuba Ranger
29.01.2020 17:19
Besonders kniffelig wird es, wenn du dann noch ein T-Shirt mit "Amokläufer" trägst... ohne SEK wird es dann nicht abgehen. Das wird teuer... Und bitte niemals das Teil am Tollensesee auspacken!
GarfiSchnorchelabzeichen
29.01.2020 17:36
Mein Beitrag bezog sich weniger auf die Kostenthematik, sondern eher auf die Duldung von Tauchern. Wenn aneinem Tauchplatz Taucher ohnehin schon argwöhnisch betrachtet werden, ist die von mir beschriebene Propaganda kontraproduktiv.
boltsnapGerman Baggerseebesserwisser
29.01.2020 17:54
Ok, ich sehe schon. Es war ja zumindest einen Versuch wert, die Frage einigermaßen ernsthaft zu beantworten......okdive
GarfiSchnorchelabzeichen
29.01.2020 20:27
Naja, ich sehe das insofern nicht wirklich als Off Topic an, als ja auch unterschwellig die Frage nach der Motivation für so einen Scherz aufkam. Insofern ist in Bezug auf irgendwelche Folgen so eines Scherzes aus meiner Sicht nicht nur der monetäre Aspekt interessant, sondern vielleicht auch noch andere Randerscheinungen. Ohne das jetzt überbewerten zu wollen.
30.01.2020 09:44
Von was für fiktiven kosten ist hier überhaupt die Rede?!
GarfiSchnorchelabzeichen
30.01.2020 10:24
Wenn Du z. Bsp. einen Polizeieinsatz auslöst, weil Du mit einer echt aussehenden Spielzeugpistole durch die Gegend rennst, könnte es sein, dass Du den Polizeieinsatz bezahlen musst.

Beispiel

30.01.2020 12:48Geändert von Niederrheiner,
30.01.2020 12:48
"wird geprüft ob"

Also für andere Bundesländer kann ich nicht sprechen, aber in NRW kostet* ein Polizeieinsatz auch den vermeintlichen Verursacher grundsätzlich nichts. Ausnahmen könnten in Zukunft besondere Fälle von öffentlichem Interesse wie z. B. Hochrisikospiele beim Fußball sein, wobei sich auch hier die Verwaltungsgerichte noch nicht ganz einig sind.

* im Sinne von einer Rechnungserstellung durch eine Polizeibehörde an den Bürger über die erbrachte "Arbeitsleistung".

Beispiel: Du parkst Dein Fahrzeug verkehrsbehindernd im Parkverbot. Der Nachbar ruft die Polizei, ein Streifenwagen kommt.

Mögliche Kosten für dich, hängen von Art und Umfang des Lösungsweges ab:

1. Die Polizisten ermitteln via Halterfeststellung und Telefonbuch deine Nummer, du wirst informiert und fährst dein Auto weg. Kostet im besten Fall ein Verkehrsdidaktisches Gespräch durch den Polizisten, im schlimmsten Fall ein Ticket wegen des Parkverstoßes (Höhe je nach Art des Verstoßes)

2. Die Polizisten erreichen dich nicht, dein Auto darf aber stehen bleiben weil die Behinderung nicht so gravierend ist (der fließende Verkehr wird nicht gestört). Dann gibt es ein Ticket wegen des Parkverstoßes.

3. Die Polizisten erreichen dich nicht, dein Auto muss abgeschleppt oder versetzt werden. Dann zahlst du die Rechnung des beauftragten Abschleppdienstes und das Ticket für den Parkverstoß.

In allen drei Varianten kostet der "Einsatz" der Polizeibeamten genau 0,- Euro.

@ garfi: dein Beispiel ist nicht ganz passend, weil die "Verursacher" zuvor bereits ergangenen Auflagen der Ordnungsbehörde missachtet haben. Wäre der Dreh zuvor bei der Polizei angemeldet worden, wäre eine mögliche Kostenforderung vermutlich sofort vom Tisch gewesen.
boltsnapGerman Baggerseebesserwisser
30.01.2020 12:57
Es geht nicht um die Einsatzkosten der Polizei. Es geht darum, wer die Kosten trägt, wenn die verständigte Polizei vor Ort das Szenario als Gefahr für die öffentliche Sicherheit einschätzt und daraufhin weitere Schritte einleitet. In dem "scooter Fall" wird wohl Feuerwehr und Kampfmittelräumdienst anfahren, falls die Polizei davon ausgeht, dass es sich um ein Bombe etc handelt. Da wird die Polizei sicher nicht mit ner Kneifzange selbst nach dem roten Draht schauen.

Und diese weiteren Kosten können auf den Störer problemlos umgelegt werden, wenn (ja wenn) es sich um eine Anscheinsgefahr handelt. Ob das in dem konkreten Einzelfall vorliegt entscheiden dann die zuständigen Verwaltungsgerichte.
30.01.2020 13:09Geändert von Niederrheiner,
30.01.2020 17:51
Mal davon abgesehen, dass es ja eher unwahrscheinlich ist, dass man seinen Tauch-Propeller im Wert von ein paar tausend Euro stundenlang unbeobachtet und herrenlos an einen frei zugänglichen See liegen lässt, entscheidet zunächst erstmal der vor Ort eingesetzte Polizeibeamte ob und inwieweit weitere Maßnahmen notwendig sind.
Von einem halbwegs erfahrenen und mittlerweile studiertem Polizisten kam man erwarten, daß er im Gesamtkontext (Kofferraum voller Tauchgerödel und "Atombombe" mit Propeller, bzw. "Atombombe mit Propeller" am See mit Taucheinstieg zwischen Tauchern mit Tauchgerödel) die Lage korrekt bewerten kann...

@bolt: das USBV Entschärver oder der Kampfmittelräumdienst nachgefordert werden, dazu bedarf es schon etwas mehr als nem Carbonrohr mit nem Nuklearaufkleber...

Übrigens wird entgegen der anscheinend landläufigen Meinung
bei Thermonuklearen Sprengköpfen eher selten die Feuerwehr gerufen. Ich weiß nicht wie die sonst so ausgebildet werden, aber bei uns löschen die Brände und streuen Ölspuren ab. Bomben entschärfen die eher selten...
SeraphinCMAS**, Sidemount
21.02.2020 21:35
@Niederrheiner

Selbst einfache Geocaches reichen aus, dass es zu (teuren) Sperrungen von Wasserstraßen, Bahnstrecken, öffentlichen Gebäuden und Einsätzen des Kampfmittelräumdienstes kommt ... soviel zum Thema "da braucht es mehr als ein Carbonrohr".

Zumindest liegen Geocaches in der Regel scheinbar Herrenlos und versteckt in der Gegend rum, wodurch unter Umständen kein aufklärender Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Ob da jemals verrechnet wurde, weiß ich aber nicht.
Antwort