Sorry, ich bin nicht in irgendwelchen Jura Foren und kann dir deshalb nix dazu sagen (aber wenn die Qualität der Beiträge dort nur annähernd auf dem durchschnittlichen TNet Niveau wäre, nun ja).
Ohne in die Details zu gehen:
Für eine Kostenübernahme müsste ein rechtmäßiger Einsatz vorliegen. Dazu muss eine Anscheinsgefahr angenommen werden. Dies wird im allgemeinen in einer ex ante Sichtweise mit einem "objektiven Polizisten" durch die Gerichte beurteilt. Es käme also darauf an, ob zB die Polizei zum Zeitpunkt des Einsatzes ernsthaft annehmen konnte, ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorlag, auch wenn sich ex post heraustellt, dass es bloß ein harmloser scooter ist.
Kann man so pauschal nicht beantworten. Tendenziell wäre ein scooter am Tauchplatz sicher nicht so problematisch wie in der Innenstadt von Köln. Also wenn Du deinen scooter mit so einem lustigen Sticker "verschönern" willst, dann wird das wohl eher unproblematisch sein.
Ansonsten könntest Du ja mal damit zur Polizei fahren und nachfragen