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Unfallversicherung

Hi!
Habe eine Frage zum Thema Unfallversicherung: Deckt eine private Versicherung die gleichen Tauchunfälle ab, wie eine DAN-Versicherung oder eine Versicherung über den VDST?
Wäre super, wenn mir jm. weiterhelfen könnte!
Mfg
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26.08.2005 07:45
Moin Yollete
Ich hatte dieses Problem jetzt auch, und habe durch meine UV den Versicherungsvertrag ändern lasse: Tauchbedingte Unfälle sind ausdrücklich im Vertrag erwähnt, die Kosten werden übernommen.
Aber: Für das Ausland ( Ägypten) habe ich eine zusätzliche Tauchunfallversicherung ( zb. DAN abgeschlossen. Hier habe ich im Fall der Fälle einen direkten Ansprechpartner der auch wirklich sachkundig ist.
Ich hoffe, dass ich (und auch du) ihn nie brauchen werde.
Gruß
Richard


Vercingétorixold school
25.08.2005 08:55
Das kommt auf deine private Unfallversicherung an. Anschreiben und um verbindliche Auskunft bitten, ist einzige Möglichkeit.
25.08.2005 09:08
behandlungskosten wie druckkammer werden durch normale unfallversicherungen nicht abgedeckt. diese zahlen such- rettungs- und bergungskosten bis zur versicherten höhe und bei dauernder körperschädigung eine leistung wenn in den bedingungen tauchtypische unfälle ausdrücklich mitversichert sind.

man sollte beide haben

micha
bubblemakerSSI Divecon
25.08.2005 14:36
Ich glaube auch, dass die Anfrage bei deiner Versicherung die einzige Möglichkeit ist, im Falle eines Unfalls auf der "sicheren Seite " zu sein.
Lass dir bestätigen, dass die Versicherungs alle durch einen Tauchunfall hervorgerufenen Kosten trägt. Weise vielleicht auch noch einmal darauf hin, dass die Definition eines Unfalls, also unvorhersehbar, plötzlich, von außen auftretend, im Falle eines Tauchunfalls nicht immer gegeben sein muß.
Sollten die Damen und Herren der Versicherung
dann, wie bei der meinigen anfangen "herumzueiern"
schließe lieber noch eine ausgesprochene Tauchunfallversicherung ab.
Ich hoffe, du brauchst sie nie
Gruß´
bodo
LuzifairAOWD m. Zusatzkursen
27.08.2005 00:23
Ich habe meine Unfallversicherung bei der Continentalen und die haben mir auf meine Anfrage ganz unproblematisch sogar ein Bestätigungsschreiben geschickt, daß auch Tauchunfälle mit versichert sind, einschließlich Druckkammer. Kein Gezetere und keine Rumeierei.

Das Gleiche bei meiner Auslandskrankenversicherung. Auch da habe ich ohne Probleme von denen die schriftliche Zusage, daß die Behandlungskosten bei Tauchunfällen inkl. Druckkammer eingeschlossen sind.
Da ist es die Hallesche Nationale, die ich einmal im Jahr abbuchen lasse. Sind so in etwa 8 oder 9 EUR. Und die gilt für jede Reise im Jahr bis zu 6 Wochen Reisedauer.

27.08.2005 19:35
@ lutifer:
bei der unfallversicherung sind die kosten für die druckkammer versichert?
meld dich mal per mail danke

micha
LuzifairAOWD m. Zusatzkursen
27.08.2005 21:55
@ Michael59:
Die Unfallversicherung zahlt auch für Deko-Unfälle.

Sie schrieben mir:
"Wir bestätigen hiermit, daß Ihre oben angegebene Unfallversicherung Versicherungsschutz.....auch für den Tauchsport beinhaltet. Als Unfälle im Sinne des Vertrages gelten danach auch der Ertränkungs- bzw der Erstickungstod, wie auch Barotraumen und Cassions-Jrankheit.....Konkret bedeutet dies, daß Sie durch unvorher gesehene Ereignisse gezwungen sind, die Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Dekompression) außer Acht zu lassen .... Nicht unter Versicherungsschutz fallen Gesundheitsschädigungen, die auf Krankheit, Überanstrengung - also körperinnere Ursachen - beruhen.
Ohne Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ist der Umstand, bei welchen Veranstanltungen der Tauchsport ausgeübt wird. Lediglich, wenn Sie gegen Entgelt als Tauchlehrer tätig werden , müßten Sie das, wie jede Änderung der beruflichen Tätigkeit, anzeigen...."

Die Krankenversicherung hat mir geschrieben:
"....In Ihrer Anfrage gehen wir davon aus, daß das sogenannte Hobby-Tauchen während des Urlaubes gemeint ist. Hierfür bedarf es keiner gesonderten Zusage. Eventuell anfallende Arztkosten und die Dekokammer sind unter dieser Voraussetzung mitversichert."
Es handelt sich da umdie Auslandskrankenversicherung nach Tarif URJ. Gewährung von Aufwendungen für Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfannfolgen. Der Versicherungfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.


Ist also so, daß die Unfallversicherung zahlt, wenn bleibende Schäden wären, auch nach Unfall durch Dekompression oder anderem Tauchunfall und die Krankenversicherung die Kosten für die Druckkammerbehandlung und alle anderen Krankheiten, die passieren könnten.
Hatte mich ein bissel unklar ausgedrückt, aber versichert bin ich trotzdem. Und die KV ist noch dazu recht billig.
Falls du Einzelheiten brauchst, schreib ne Mail.

28.08.2005 13:52
Hi zusammen,

die zweite Antwort von Michael war die Richtige.

Ohne besondere Vereinbarung sind im Rahmen der privaten Unfall-Versicherung "nur" Geldleistungen bei durch einen Arzt festgestellter Invalidität (in %) sowie Tod versichert.

Bei UNFALL-Tod gibts die vereinbarte Versicherungssumme für die Erben (bzw. die namentlich genannte bezugsberechtigte Person).

Im Invaliditätsfall wird durch einen Arzt der Grad der Invalidität in % festgestellt. Bei (dauernder) Invalidität bekommt die versicherte Person dann den Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt (für die Profis: Ich lass an dieser Stelle mal Progressionen etc. pp unberücksichtigt).

Hieraus folgt das die in Folge eines Deko-Unfalls (und hierum gehts ja eigentlich immer, wenn über versicherte Unfälle im Rahmen DAN, VDST etc. pp diskutiert wird) notwendigen Heilbehandlungskosten(Druckkammersitzungen), um eine vollständige Genesung herbeizuführen, NICHT Gegenstand der privaten Unfall-Versicherung sind.

Wenn also die private Unfall-Versicherung schreibt, dass Tauchunfälle versichert sind, bedeutet dies nur, dass der Tauchunfall (und hier gehts eigentlich immer um Deko-Unfälle) als versichertes Unfallereignis angesehen wird. Im allgemeinen gelten versicherte Unfälle nur als solche Ereignisse, die plötzlich, von aussen, unfreiwillig eine Schädigung verursachen. Da ein Deko-Unfall selten plötzlich, sondern eher allmählich eintritt und eher "von innen" entsteht, bedarf dieser Umstand der Klärung mit der privaten Unfall-Versicherung.

In sofern kann die Heil-/Dekokammer-Behandlung nur im Rahmen spezieller Versicherungsverträge sichergestellt werden (DAN, VDST, etc.), aber auch durch die private Krankenversicherung. Aber auch hier gilt wiederum: Es bedarf u.U. der ausdrücklichen Vereinbarung.

Gruss
Andre
28.08.2005 16:44
hallo andre,
genau deshalb habe ich nachgefragt

micha
31.08.2005 12:54
... und da wir uns alle das sich Drehen und Winden der Versicherungen ausmalen können, sollte man bei Versicherungsabschluss folgende Inhalte beachten und festhalten:

- keine Ausschlussformulierungen
- tauchtypische Gesundheitsschäden
- direkte Kostenübernahme
- Kostenübernahme für den Notfalltransport, Krankenhausunterbringung, Behandlungskosten, Druckkammerbehandlung, medizinisch betreuter Rücktransport aus dem Urlaubsgebiet, Nachbehandlungen
- abgedeckt werden könnten zusätzlich die Leistungen im Todesfall

Und wichtig! Darauf achten, dass die Versicherung Tag und Nacht erreichbar ist :o

Trish
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