Hier können alle Fragen zum Thema Tauchausbildung ausgiebig diskutiert werden. Verbandsübergreifend kann hier nach allem gefragt werden was zum Bereich Aus- und Fortbildung gehört - moderiert von erfahrenen Tauchern.

Übungsleiterzuschuß für TL?

Hallo!

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen... hab auch schon die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden das mir weiterhilft.

Ich bin TL* in einem CMAS Verband und nun in eine neugegründete Tauchgruppe eines Sportvereins eingetreten.

Jetzt fragt mich der Vorstand ob ich mit dem TL-Schein Übungsleiterzuschuß über den Bayerischen Landessportverband beantragen kann...

Was gibts denn da für Regelungen bzw Voraussetzungen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Grüße

t@uchtroll
AntwortAbonnieren
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
12.02.2010 21:16
Da ich von der anderen Fraktion bin , kenne ich mich nicht im Detail mit den Regelungen im Tauchsport aus. Ich kenne es aber von anderen Sportarten.
Um diesen Zuschuss zu bekommen, muss Du eine Lizenz des DSOB als Trainer C oder höher besitzen.
Keine DSOB Lizenz, kein Zuschuss.
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
12.02.2010 21:39
So ist es auch bei uns. Du mußt Übungsleiter sein, um den Zuschuss zu bekommen.
Allerdings muß man dann den Ü-Leiter-Lehrgang besuchen (In NRW 8 komplette Wochenenden nahceinander), muß Weiterbildungen besuchen und was noch wichtiger ist, die Vereine müssen eine Mindestanzahl von Übungsstunden abhalten. Das Ganze dann für einen Zuschuss von ca. 70 Euro pro Jahr. Lächerlich, zumal man bei einer zugestandenen Schwimmbadstunde und den üblichen Ausfällen wie Weihnachten, Ostern, Weiterbildungen, Feiertagen Rosenmontag etc die Mindestübungsstundenzahl ohnehin nicht erbringen kann. Zumindest nicht, wenn man Montags Training hat. (

Grüße,

henri
tl3Instructor Trainer
12.02.2010 23:46
Wenn du nicht nur TL bist, sondern auch Übungsleiter (wie bereits schon geschrieben).
Und es lohn sich auf alle Fälle, wenn du ideell arbeitest.
Ohne Zuschüsse würdest du „nur“ ehrenamtlich arbeiten.
Als gewerblicher TL bekommst du keine Zuschüsse.
13.02.2010 00:01
Hallo,

TL ist keine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder geschützte Berufsbezeichnung.
Also jeder Berufene oder Looser kann sich Tauchlehrer nennen. Kann auch jeder einen Zuschuß beantragen?

Grüße

Uwe
tl3Instructor Trainer
13.02.2010 01:44
@Uwe-Re
Das ist Quatsch und stimmt nicht.
Es darf sich auch nicht jeder, der seine Kinder erzieht, Erzieher nennen.
Es ist sicherlich richtig, das sich einige Tauchausbilder auch Tauchlehrer nennen.

Aber jeder, der die I.T.L.A. absolviert hat, darf sich staatlich anerkannter Tauchlehrer nennen.
Darf sich also TL nennen.
MatttiTL* / ÜL Tauchen
13.02.2010 02:35
Als VDST Tauchlehrer bekommst du die ÜL-Lizenz gleich mit dazu.
Wenn Du kein VDST TL bist, bekommt ihr über dich nur Zuschüsse, wenn du irgendeinen anderen DSOB Trainer machst. - oder bei den VDST Landesverbänden einen den Trainer-C Tauchen.


13.02.2010 09:21
Hallo t@uchtroll,

wie bereits beschrieben ist es ein Ül-Zuschuss und kein TL-Zuschuss, der über den Landessportbund verteilt wird. Die ÜL-Ausbildung findet gemäss den Vorgaben des DOSB statt. Solltest Du Deinen ÜL haben, ist die Beantragung kein Thema. Hast Du den TL als Crossover oder kommerziell gemacht, so fehlt Dir diese ÜL-Ausbildung und es gibt keinen Zuschuss, ausser Du machst noch diesen Schein. Den ÜL-B bekommst Du bei Deiner TL-Ausbildung nur dann, wenn Du den ÜL-C hast, also nicht als Crossover. Dieser berechtigt aber auch nicht für die Beantragung von ÜL-Zuschüssen.
Gruss,
frodobeut
NeptunCMAS 3-Stern
13.02.2010 15:58
@tauchtroll

Eine Mail an den Bayerischen Landessportbund mit Deiner konkreten Frage beseitigt sicherlich manchen Zweifel.

Grüßle vom Neptun
13.02.2010 16:27
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten!

Hab mir schon fast sowas gedacht...

Schönes Faschingswochenende!!!


Frank
13.02.2010 16:37
Hallo Leute,

In NRW kann der Verein (!) Zuschüsse zur Förderung der Übungsarbeit (allgemein als Übungsleiterzuschüsse) beim LSB NRW stellen. Es gibt bestimmte Voraussetzungen - z.B. muss, wie bereits mehrfach genannt wurde eine, Übungsleiter-/Trainerlizens vorliegen. Der Verein muss diese Gelder auch nicht an die Übungsleiter/Trainer auszahlen - er muss lediglich nachweisen können, das diese Gelder für die Übungsarbeit verwendet wurden.

Nun die Frage stammt aber aus Bayern und da gibts eine zusätzliche Schwelle: Es muss eine bayrische Lizenz sein - mit einer Übungsleiter-/Trainerlizenz aus einem anderen Bundesland kann man in Bayern bestenfalls die Wände tapezieren. Außerdem wird auch in Bayern der BTSV nicht für die Mittel zur Förderung der Übungsarbeit zuständig sein.

Noch eine Anmerkung: Im VDST gibt es auch gewerbliche Tauchlehrer. Die brauchen keine Übungsleiter-/Trainerlizenz zu haben. Für diese Personen können daher auch keine Gelder beantragt werden.

Gruß, Ulrich
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
13.02.2010 19:01
"...er muss lediglich nachweisen können, das diese Gelder für die Übungsarbeit verwendet wurden ..."

Um ganz genau zu sein, muß er nicht. Der Verin muß nur Auskunft darüber geben, wieviele Mitglieder er hat und wieviele Übungsstunden er angeboten hat.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob diese Übungsstunden auch die ÜL-Zuschüsse "verschlungen" haben.

Wie schon oben geschrieben, gibt es einen Schlüssel, der sich nach der Anzahl der Mitglieder und der Zahl der Übungsstunden richtet und erst einmal festlegt, wie viele ÜL der Verein überhaupt haben muß und wieviele Übungsstunden er anbieten muß. Werden die Kriterien nicht erfüllt, dann bekommt der verein auch einen Zuschuss. je nachdem, wieviele Trainingsabende ein Verein anbietet, das hängt beim Tauchen ja auch damit zusammen, wie viele Stunden einen die Stadt oder Gemeinde in ein Bad läßt, liegt man auch schnell unter der Mindestanzahl Stunden. Wenn dann nachher alles paßt, bekommt der Verein pro ÜL und Jahr ca. 70 Euro.
70 Euro? Davon kann man normalerweise nicht einmal die Fahrtkosten den ÜL-Aus- und Weiterbildung bezahlen, geschweige denn die Lehrgangskosten etc. Ein totales Minusgeschäft ist das, wenn man dann noch als Verein mehrere Wochenenden Hotel für den ÜL bezahlen muß.

Aus diesem Grund haben wir keine ÜL`s mehr. Wofür man die beim Tauchen braucht ist mir ohnehin nicht klar. Bei anderen Sportarten stellt das wenigstens noch eine Mindestausbildung dar, beim Tauchen braucht man schon eine TL-Lizenz.

tl3, Tauchlehrer können sich alle nennen, nicht nur die von der ITLA. Bei ITLA-Absolventen kam nur noch der Zusatz "staatlich geprüft" hinzu. Aber das Thema mit der ITLA hat sich ja wohl ohnehin erledigt.

Grüße,

henri
14.02.2010 09:38
Zur Info - im Internet

Bayern: http://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/foerderung/foerderung-sportbetrieb.html

NRW: http://www.wir-im-sport.de/templates/dokukategorien/dokumanagement/psfile/file/95/Richtlinie498bfb363099d.pdf

Gruß, Ulrich
14.02.2010 12:40
Verrückte Welt - mit ÜL-Schein gibt´s, wenn auch sehr wenig, Geld. Mit TL-Schein gibt´s nichts.

Das muss man nicht verstehen
Gruß
tauchwolly
14.02.2010 14:14
@tauchwolly,

Du bekommst das Geld glaube ich auch mit der TL Lizenz, wenn Du vorher nicht den ATL sondern den ÜL-C / Trainer C gemacht hast.

Gruß

Mathias
14.02.2010 15:20
Das liegt daran, das die Trainerscheine im Sportbund einheitlich durchgezählt werden. D.h. Trainer C, B A. Der Trainer C ist der Übungsleiter. Es ist egal welche Sportart. Die Anweiser, Meisteranweiser, Stabanweiser, Megaoberarschanweiser sind eine Erfindung der Tauchindustrie.
Die einzige Frage ist, welchen Trainerschein hat der Bundestrainer?
tl3Instructor Trainer
14.02.2010 18:37
@Der Trainer
Der Bundestrainer hat die A-Lizenz.
Währe also min. TL2.
15.02.2010 12:47
@tauchwolly

Tauchlehrer und Trainer (ÜL) sind prinzipiell zwei paar unterschedliche Schuhe.

Der Trainer leitet ein Sporttraining (meist im Verein), d.h. Fitness und Technik und organisiert Sportereignisse etc. (Trainer C Tauchen kann auch bis zum Grundschein ausbilden und brevetieren).

Ein TL bringt jemadem das Tauchen bei. Das mag auch vollkommen unsportlich ablaufern.

Beide sind entsprechend unterschiedlich ausgebildet - Oft haben VereinsTL aber beide Ausbildungen gemacht.
mike-in-the-blueVDST/CMAS TL1
15.02.2010 16:04
@tl3

die A-Lizenz brauchst du aber nicht, denn das ist die Lizenz des DOSB. Für die ÜL-Gelder braucht der Verein zwingend die Lizenz des Landesverbands. (in Bayern die des BLSV).

Wenn mich nicht alles täuscht, sind die Laufzeiten der Lizenzen auch unterschiedlich. Und müssen unterschiedlich verlängert werden.

Wenn man bedenkt, dass es in Bayern ungefähr 115 Vereine (BLTV) gibt und gerade mal 277 Übungsleiter (Trainer C) dann ist die Quote der Trainer in manchen Vereinen nicht allzu gut.

Quellen:
http://bltv.de/?1=1&tab=vereine

http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/UL_Statistik_2009.pdf

hier runterscrollen bis tauchen.
tl3Instructor Trainer
16.02.2010 08:08
@mike-in-the-blue

Das mit der A-Lizenz bezog sich auf die Frage von „Der Trainer“.

„Wenn man bedenkt, dass es in Bayern ungefähr 115 Vereine (BLTV) gibt und gerade mal 277 Übungsleiter (Trainer C) dann ist die Quote der Trainer in manchen Vereinen nicht allzu gut.“
Um ein Vereinstraining zu leiten, brauchst du nicht Trainer-C oder Übungsleiter zu sein.
Und Tauchlehrer müssen auch nicht zwangsläufig einen Trainerschein haben.

Somit haben die 115 Vereine zwar nur 277 Trainer mit Lizenz des DOSB, aber sicherlich einige Trainer, Tauchausbilder und Tauchlehrer ohne Lizenz des DOSB.
mike-in-the-blueVDST/CMAS TL1
16.02.2010 21:58
@tl3 ja klar das stimmt schon aber zur Förderung brauchst du die Lizenz des BLSV. Alle anderen Lizenzen werden nicht mit den ÜL-Geldern gefördert.

Und ein Trainer mit Lizenz bringt den Vereinen richtig Geld. (pro Erwachsenen Mitglied glaube ich gibt es einen Punkt, pro Kind 3 Punkte und pro Trainer mit LV-Liznez 6 Punkte, wobei die Quote der Lizenzen der Trainer abhänigig ist von der Mitgliederanzahl)

"Um ein Vereinstraining zu leiten, brauchst du nicht Trainer-C oder Übungsleiter zu sein."
Für das Training brauchst du den Schein nicht zwingend ist aber nicht verkehrt aus haftungsrechtlicher Sicht.

"Und Tauchlehrer müssen auch nicht zwangsläufig einen Trainerschein haben. "

Ja schon klar, ich bezog mich auf die Trainergelder

Die 277 Trainer lizenzen sind die BLSV Lizenzen also Förderwürdig, gemäß dem LV.



Antwort