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Üble Verbrecher am Neufeldersee (vorsicht - Ironie)

Bericht aus http://burgenland.orf.at/stories/55212/

NEUFELDER SEE 01.09.2005

Taucher mit Harpunen sorgten für Aufregung
Zwei Taucher, die mit Harpunen bewaffnet im Neufelder See tauchen gingen, haben einen Polizeieinsatz ausgelöst. Die beiden Männer gaben an, mit den Harpunen nur trainiert zu haben.


Mitten in der Nacht
Der Fischereipächter am See hatte die beiden mit den Harpunen und einem Scheinwerfer ausgerüsteten Männer mitten in der Nacht an einem Steg vorbeitauchen gesehen. :o

Am Ostufer neben der Bottsverleihstelle wurden die beiden Taucher - zwei Wiener im Alter von 25 und 40 Jahren - dann von der in der Zwischenzeit alarmierten Polizei gestellt.


Rund zehn Mal abgeschossen
Sie gaben an, lediglich das Harpunen-Handling unter Wasser trainiert zu haben. Dabei sei die Harpune rund zehn Mal abgeschossen worden. Man habe aber nicht beabsichtigt, Fische zu erlegen.

Verboten
Harpunen zu Trainingszwecken unter Wasser mitzuführen ist ebenso verboten wie die Unterwasserjagd mit diesen Geräten.


Gefährlich
Das Verhalten der Taucher sei nicht nur ein streng untersagtes sondern auch ein extrem gefährliches Agieren, meinte auch Andrea Lorenc von der Tauchstation am Neufelder See.

"Ein Witz"
"Es ist einfach ein Witz. Bei uns in Österreich kann man, glaube ich, nicht einmal mehr Harpunen kaufen. Die gibt es nur mehr im Ausland. Das bei uns im See auszuprobieren, ist gefährlich. Man kann nicht nur Fischer treffen sondern auch andere Taucher - vor allem, wenn die Sicht schlecht ist", so Lorenc.


Angezeigt
Die Harpunen wurden beschlagnahmt. Die beiden Taucher wurden angezeigt.


Was mich aber bei der ganzen Aktion interessieren würde: wo ist die Rechtliche Grundlage für das Beschlagnamen bzw. wie ist das Verbot definiert?
(mal abgesehen von der Tatsache, dass die ganze Aktion in der Nacht ablief )
Ich war der Meinung, dass das Schiessen auf Fische zwar verboten ist, dass aber ein "Scheibenschießen" erlaubt sei.
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01.09.2005 15:51
harpunen, insbesondere luftdruckpistolen sind im sinne des waffenrechtes schusswaffen. einfuhr, besitz, transport und natürlich benutzung ist unter strafe gestellt (so der stand in deutschland) nach eu-recht wird es wohl in ösiland nicht anders sein?
01.09.2005 16:11
@ hubble

ich hab im Österreichischen Waffengesetz aber nichts gefunden.
Vercingétorixold school
01.09.2005 16:45
Nicht ganz. Das ergibt sich aus der Anlage zum WaffenG BRD. 1.1.2. Den Schußwaffen stehen gleich sabbel etc. z.B. Armbrüste. Damit eigentlich auch Harpunen. Und was ist mit einem Bogen? Vielleicht weiß jemand was genaues.
Das ist in der EU nicht einheitlich geregelt. In Frankreich, Spanien und Italien kannst du Harpunen kaufen wenn du älter als 18 bist.
Scott***/RD
01.09.2005 16:48
ich gehe auch am liebsten in der nacht trainieren, besonders wenn frischer fisch so teuer ist !
HarryCMAS*** usw.
01.09.2005 17:28
eh kloa!

zwa weana

harry
01.09.2005 17:35
Hi,
leider liest man immer wieder, daß der Besitz/der Gebrauch in D verboten ist. Das ist FALSCH. Harpunen können in D ohne Probleme erworben werden. Der Gebrauch in D kann garnicht verboten sein, weil er von den Fischereigesetzen geregelt wird. Hierbei handelt es sich um Länderrecht, kein Bundesrecht. Es ist z.B. in Niedersachsen möglich, eine Ausnahmegenemigung zum Harpunieren, Speerfischen, Schlingenfischen und Sprengstofffischen zu bekommen. Sollte man nicht im Besitz der Genehmigung sein, kann eine Straftat vorliegen, wenn man mit funktionierendem Fanggerät an oder auf dem Wasser angetroffen wird. von unter Wasser steht dort nichts. Wenn ich also den Gummizug in der Beintasche habe und erst unter Wasser montiere, ist erstmal alles OK. Aber vor Verlassen des Wassers nicht vergessen, das Gummi wieder zu verstauen. Falls Interesse oder Zweifel besteht, kann ich die entsprechenden Paragraphen gerne mal raussuchen.

Gruß Markus
01.09.2005 18:43
"Verlassen des Wassers nicht vergessen, das Gummi wieder zu verstauen."


Und ich dachte immer: Ohne gummi is` nich`
02.09.2005 00:27
Über die Regelungen in Östereich kann ich nichts sagen, aber die Aussage daß Harpunen in Deutschland Schußwaffen seien ist falsch. Eine Schußwaffe bedingt daß ein Projektil durch einen auf getrieben wird. Dies ist bei einer Harpune, genau wie bei einem Bogen oder einer Armbrust nicht der Fall. Deswegen ist es auch möglich Bögen oder Armbrüste zu kaufen, deren Durchschlagskraft verheerend ist, während die Schußenergie bei frei verkäuflichen Schußwaffen auf eine Schußenergie von unter 7,5 Joule begrenzt. Alle Schußwaffen, deren Schußenergie darüber liegt sind in Deutschland waffenerwerbscheinpflichtig, und dürfen nur zwischen Wohnung und zugelassenem Schießstand zugriffsicher transportiert, nicht aber geführt werden. Hierzu wäre ein Waffenschein notwendig, der für "Normalsterbliche" jedoch nicht zu bekommen ist.

Gruß Ralf
02.09.2005 08:34
@ralf schmid
@markus e:

bitte nochmal meinen beitrag vom 1.9. lesen:

....insbesondere druckluftpistolen.....

die fallen unter das waffenrecht!!!!

gruß
hubble
Vercingétorixold school
02.09.2005 08:42
Die Armbrust ist im WaffenG ausdrücklich erwähnt. Hat jemand zufällig einen Kommentar zur Hand.
@Markus
Kannst du bitte die Fundstellen raussuchen?
02.09.2005 09:50
mal an alle die sich zu dieser sache zu einer debatte einlassen .(taucher die eine harpune mitfuehren egal ob gummizug oder druckluft, gehoert kraeftig in den a----- getreten.
hoffentlich werden beide richtig verdonnert.
@ndreasPADI MSD
02.09.2005 15:14
Irgendwie sind mir die Laien (z.b. dm , nehm ich mal an) irgendwie (trotz eventueller Anstiftung zur Körperverletzung) heute sympathischer als die werten Herren und Damen Fachkollegen (z.b.Detlef, mein ich aus anderen postings so herausgelesen zu haben, Sepp scheint hingegen juristisch eher halbbelichtet zu sein, kann mich aber auch täuschen).

Also: Das tut man als Taucher nicht! (egal ob das strafbar ist)

Und für die Fachkollegen: Hat jemand schon mal an das allgemeine Polizeirecht gedacht? Fiel mir so als dumpfe Erinnerung aus meiner Referendarzeit ein. Sowas gibt es vielleicht sogar in Österreich. Stichwort: Gefahrenabwehr. Folge: Die Polizei kann gefährliches Verhalten unterbinden, auch wenn es nicht strafbar ist.

Schönen Gruß aus dem fernen China
vom
Weltverbandsparagraphenreiter

@ndreas

05.09.2005 09:22
@ndreas

typisch deutsche Einstellung: es hat alles verboten zu sein, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Mir ist da viel lieber, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist
05.09.2005 12:46
Ich bin ausdrücklich KEIN Jurist, aber so viel weiß ich:

Ich kann mich auch nicht mit einer legal erworbenen und in meinem rechtmäßigen Besitz befindlichen Schusswaffe einfach auf die Straße stellen und dort Schießübungen machen. Das läuft unter "Gefährdung", auch wenn ich nur auf Pappkameraden ballere. Selbiges gilt für das fröhliche Abfeuern von Harpunen unter Wasser. Da braucht in beiden Fällen nur mal ein Schuss daneben gehen oder wo abprallen und einen Passanten bzw. anderen Taucher treffen.

Damit ist bereits die Rechtsgrundlage für Einschreiten der Polizei, Beschlagnahme und Anzeige gegeben. Wenn die zwei Wahnsinnigen dann auch noch Fische erlegt haben, kommt in weiterer Folge "Eingriff in fremde Fischereirechte" und ggf. "Tierquälerei" bzw. "Sachbeschädigung" dazu.
05.09.2005 12:54
Ach, herrje. Ist das schlimm, boahhh - hat von euch schon mal jemand eine Harpunenpfeil abprallen sehen : -)

Ihr Spießer!!!

So ich tauch gleich wieder ab, bevor die Spaßbremsen hier zur Mittagspause loslegen

MIC
05.09.2005 13:08
Hi Detlef,

war am WE tauchen, desshalb erst jetzt Antwort:
Suche ich raus. Kann aber sein, daß es Mittwoch wird (Viel zu tun). Bis dann.

Gruß Markus
@ndreasPADI MSD
05.09.2005 16:57
Hai Sepp,

ich tauche halt nicht gerne dort, wo andere Harpunen-Training machen. Ob sie sich damit dann auch noch strafbar machen, ist mir herzlich egal. Wenn das typisch deutsch ist, bin ich ausnahmsweise mal gern ein Deutscher.
05.09.2005 17:37
Hi Detlef,

ging jetzt duch schneller:

http://www.angeltreff.org/infocenter/gesetze/deutschland/niedersachsen/ns_fischereigesetz/ns_fischereigesetz.html

§44 (2) regelt Ausnahme des Verbotes von u.a. Harpunenfischen (zu wissenschaftlichen Zwecken. Hier wird auch das Sprengstofffischen geregelt.

§62 (1) 1 regelt Ordnungswiedrigkeit beim Antreffen mit Harpune AN oder AUF dem Gewässer.

Nicht vergessen: Dies ist das Niedersächsische Fischereigesetz. Mit der ursprünglichen Fragestellung hat es nichts zu tun. Außerhalb Niedersachsens ist es nicht gültig.

Gruß Markus
08.09.2005 12:42
Sorry, aber das sind wirklich idioten!

Ganz ehrlich, im Neufelder See sind ja nicht immer Tarierungskünstler unterwegs und wenn da ein Anfänger mit einer kleinen Funsel Nachttauchen geht siehst Du den mitunter gar nicht mehr, auch keine 10m weit weg ist von dir!

Diese Tatsache gekoppelt mit einer Harpune....

Ob verboten, oder nicht spielt unter diesen Umständen keine Rolle und ist schlicht weg Allgemeingefährdung!!

scuba.duck
Scott***/RD
08.09.2005 14:50
die wahrscheinlichkeit einen anderen nachttaucher im neufeldersee des nächtens irrtümlich mit einer harpune zu treffen dürfte genausohoch sein wie mit einem 700 kg kübel von einem helikopter aus ne gondel zu treffen.... möglich ist alles (leider)
@ndreasPADI MSD
12.09.2005 06:02
Wenn man Sepps "Logik" folgt, sollte also jederman die Freiheit geniessen, 700 kg-Kuebel aus Helikoptern abzuwerfen (und Harpunen uebungshalber in Tauchgewaessern abzufeuern) , solange das in keinem Gesetz ausdruecklich verboten ist.

Wenn ich Scotts Argumentation richtig verstehe, soll das jedenfalls dann gelten, wenn die Trefferwahrscheinlichkeit (nach wessen Einschaetzung auch immer) gering ist. Nicht viel besser!

Mic ist wohl eher ein schlichtes Gemuet und will nur Fun statt Spassbremsen. Wer fuerchtet sich vor dem schwarzen Mann mit dem Harpunenpfeil? Nur der Spiesser!

Detlef und Markus E (als Zierde der Jurisprudenz) schlagen sich derweil durch das Paragraphengestruepp, wohl weil Deutsche und auch Oesterreicher (siehe Sepp)ohne Paragraphen in dieser Welt nicht zurechtkommen.

Sancta Simpliticas! Gibt es hier auch so etwas wie gesunden Menschenverstand? Moechtet Ihr wirklich (vielleicht gemeinsam mit Euren Kindern)in heimischen Gewaessern tauchen, in denen Harpunenuebungen abgehalten werden?


Dann viel Spass noch
meint
@ndreas
12.09.2005 08:25
@ndreas

und das schreibt jemand, der aus einem Land kommt, wo es keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn gibt........
12.09.2005 21:32
@ndreas

Ich zitier Dich mal kurz: "Wenn das typisch deutsch ist, bin ich ausnahmsweise mal gern ein Deutscher."
Passt so gar nicht zu Deinem letzten Posting.
13.09.2005 00:08
Ach @ndreas,
kaum einer ist wohl so hohl [ein Schüttelreim welch simple Freude für mein schlichtes Gemüt, freu!] sein Harpunentraining im belebten Badesee abzuhalten. Es ging vielmehr um die Reglementierungswut, die mehr und mehr die persönlichen Freiheiten einschränkt (sei es von staatlicher oder Verbands-Seite). Das jeder Normaldenkende sich so etwas verkneift, setze ich mal als gesunden Menschenverstand voraus.

Meiner einer ist zumindest so frei, das mal für mich so anzunehmen. Ansonsten hätten wir, überspitzt ausgedrückt, bald Wild-West-Zustände!

Ich hab mir einen Spaß daraus gemacht ein paar Sätze zu schreiben, weil ich dachte das gleich die Pseudo - Natürschützer mit Vorbild blabla und die Project Aware-Tarierkünstler die Diskussion an sich reißen und dann alle die mal über´n Tellerrand schauen runtergeputzt werden.

Beste Grüße aus dem hohen Norden

Michael
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