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TÜV Termin auf Tauchflaschen

Nabend zusammen,
wenn auf meiner Tauchflasche der nächste TÜV mit 07/2010 angegeben ist, kann ich sie dann im Monat 07 noch füllen lassen oder füllt mir das Ding dann schon keiner mehr?
Ist die Rechtslage wie beim PKW-TÜV, d.h. Vorführung in 07/2010 und Abgelaufen 08/2010, oder bedeutet 07/2010 dass ich eigentlich nur bis Ende 06 füllen lassen darf?

Gibts einen Link auf einen erklärenden Text?
Vielen Dank!
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kwmIntro to Cave Diver (TDI),
DTSA-Gold (VDST),
Taucher *** (CMAS),
19.07.2010 21:51
Der TÜV schlägt vor seinem Siegel das Prüfdatum ein. Dieses ist entscheidend für die nächste TÜV-Prüfung. Das Datum hinter dem Siegel kann auch fehlen. Ist sozusagen ein Erinnerungsservice. In 07/2010 kann die Flasche noch gefüllt werden.

Klaus
19.07.2010 22:50
Nein, kann sie nicht. Im Monat 07/2010 muss die Flasche spätestens geprüft werden, wenn Sicherheitsbewertungen nichts anderes erzwingen. Theoretisch muss du am 30.06.2010 die Flasche drucklos machen und darfst sie nicht mehr als Druckbehälter benutzen.

Gruß,
D3
keepcoolFortgeschrittener
19.07.2010 23:01
in meinen augen irrst du dich D3.

sollte es so sein, wie du geschrieben hast, dann schreib bitte einen quellenverweis dazu.

sie muss im juli zum prüfen, ob es anfang juli oder ende juli ist, steht ja nicht drauf.
der 31.juli ist ja auch noch juli, oder irre ich da?

schönen abend noch
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
19.07.2010 23:20
"...kann ich sie dann im Monat 07 noch füllen lassen oder füllt mir das Ding dann schon keiner mehr? ..."

Kommt auf den Befüller an. Er muß sich gar nicht an dem Datum orientieren, das heißt er darf sie nicht nach 07/2010 befüllen, wenn ihm die Flasche nicht koscher ist kann er aber auch vorher die Befüllugn ablehnen.

Grüße,

henri
19.07.2010 23:34
BetrSicheV §15

es werden eingeschlagen. Prüfdatum, TÜV Stempel und Datum der nächsten Prüfung.

ja, du irrst.

aber man kann es doch auch einfach nachzählen. Vom vorderen Datum bis zum hinteren dürfen nach meiner Zählung genau 31 Monate geschlagen sein also 2 1/2 Jahr + den 1 Monat an den die Prüfung an spätestens erfolgen muss.

Gruß,
D3
19.07.2010 23:40
@Henri

genau genommen muss er sich daran orientieren. Er darf es nicht überziehen, aber und da hast du Recht, er kann schon 5 Sekunden nach der Prüfung das Füllen ablehnen wenn die Flasche den Prüfer vom Tisch gefallen ist. Es besteht eine unbekannte Sicherheitslage und diese muss dann wieder überprüft werden.

Gruß,
D3
20.07.2010 00:15
zum nach lesen

http://www.tuev-sued.de/sport_freizeit/wassersport/tauchen/pruefungen_fristen_kennzeichnung#anchor_Prüffristen
20.07.2010 08:14
Diese bürokratische Erbsenzählerei fasziniert mich hier in DE immer wieder...
ZyanCarlosOWD, AOWD, RD
20.07.2010 08:26

@Roger
Das nennt man Streiten um des Kaisers Bart

Und, um die Sache rund zu machen, werfe ich noch ein, dass die TÜV-Frist 40 Monate beträgt.

Zumindest bei uns in Österreich.

Mit Gruss an alle Erbsenz....





 
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
20.07.2010 08:55
"...es werden eingeschlagen. Prüfdatum, TÜV Stempel und Datum der nächsten Prüfung. ..."

Da irrst Du teilweise. Wir hatten das hier schon vor ein paar Wochen. Das was eingeschlagen wird ist nach Ländern und offensichtlich auch nach Prüforganisationen unterschiedlich.
Bei uns wird nur das Datum der Wiederholungsprüfung und der Stempel der Prüfstelle eingeschlagen. Ich kann Dir das dann am Freitag ganz genau sagen, da hole ich wieder einen Stapel Flaschen vom TÜV.

Außerdem kann ein Befüller grundsätzlich das Befüllen immer ablehnen, wenn er eine Flasche für nicht sicher hält.

Grüße,

henri
20.07.2010 13:00
okay, dann haben wir beide Recht, eben je nach Wohnort.

Das mit dem Befüller haben wir ja beide gesagt, wirkt eine Flasche unsicher, wird sie nicht gefüllt, auch wenn sie gestern bei der Prüfung war. Danach kann ja schon wieder viel passiert sein.


@RogerT

kannst ja gerne in ein besseres Land ausziehen. Italien, Griechenland oder die Türkei bieten sich dann. Hier kümmert sich keiner um Vorschriften, bis deines Lebens aber auch nie sicher. Häuser stürzen weil ich keiner um die Statik kümmert, Abwässer versickern irgendwo im Trinkwassergebiet weil es keiner überprüft, Medizin enthält nicht die angegebenen Wirkstoffe und durch deinen Garten wird eine Straße gebaut, Wälder werden abgebrannt weil niemand so ein spießiges Katasteramt hat. Recht bekommst du nur wenn du genug Geld unter dem Schreibtisch durch schübst.

Hoffentlich verzählen die Erbsenzähler sich nicht bei deinen Gehalt oder bei deiner Rente.

Gruß,
D3
20.07.2010 16:11
Der Link von crislee hat mich auf die (eigentlich naheliegende) Idee gebracht direkt beim TÜV nachzufragen, und zwar beim für mich zuständigen TÜV Rheinland in Köln.
Dort hat mir einer der zuständige Prüfer (einer von denen, die immer die Pfrüfdaten auf unsere Flaschen hämmern) mitgeteilt, dass es bei den Tauchflaschen genauso funzt wie beim PKW.
Er konnte gar nicht glauben, dass es da zu Missverständnissen kommen kann.
In meinem Fall ist die Prüfung 07/2010 zu machen, ob am 1. oder 31. spielt keine Rolle und der TÜV ist demnach erst am 1.8.2010 abgelaufen.
Wie beim Auto halt.
Nützt natürlich nix, wenn sich der Füllbudenbetreiber in Recht sieht...
28.09.2010 23:07
Wer kennt die französischen Bestimmungen zur Flaschenprüfung?

Ich tauche seit einigen Jahren in Korsika, und bisher wurden dort meine österreichischen Flaschen problemlos gefüllt. Diese Flaschen sind nach unserer Versandbehälterverordnung geprüft, die alle 40 Monate eine Sichtprüfung und alle zehn Jahre eine Wasserdruckprüfung vorschreibt.

Heuer, an der korsischen Westküste, gab es fast Probleme.
Die Füllstation hat nur gefüllt, weil die letzte Prüfung zufällig im Jahr davor lag. Denn bei privaten Flaschen sei laut Füllstation nach der französischen Vorschrift jedes Jahr eine Sichtprüfung und alle zwei Jahre eine Druckprüfung fällig.
Lediglich für Tauchclubflaschen gebe es längere Prüfintervalle.

Stimmt das? Ich würde mir zu gerne ersparen, das französische Internet nach diesem Thema zu durchforsten......
Antwort