Moin,
als ich beim letzten Mal zum Prüfen war, konnte ich aussuchen, ob ich die alte 2-Jahres-Regelung beibehalten wollte oder die Kannen auf die 2,5/5-Jahresfristen ändern will.
Der Unterschied besteht auch darin, dass bei der 2-Jahres-Regelung der Stempel ab Prüfung vergeben wird (für 2 Jahre), bei der neuen Regelung jedoch, vergleichbar mit dem TÜV für Autos, der Stempel ab dem letzten Gültigkeitsmonat gilt.
Sollte sich da nichts geändert haben, existieren also beide TÜV-Fristen und Stempelmethoden parallel weiter:
Alt: Prüfmonat/Jahr - TÜV-Zeichen - Gültigkeitsmonat/Jahr
Neu: Prüfmonat/Jahr/Art der Prüfung - TÜV-Zeichen
@FANATIC DIVER:
Deine Aussage wird nicht dadurch richtiger, dass du sie gebetsmühlenartig in jedem einigermaßen passend erscheinenden Thread wiederholst:
Meine privaten Flaschen bleiben privat, auch wenn sie ein (natürlich gewerblicher) Füllbetrieb füllt.
Und damit ist die Farbe der Kanne, auch die der Flaschenschulter, völlig meinem Geschmack überlassen!
Es ist der Bestandschutz, der hier greift; vergleiche dazu das Beispiel eines Brezelkäfers oder Pontonmerzers: diesen wirst du auch heute noch völlig anachronistisch ohne Sicherheitsgurt fahren dürfen, einfach, weil er keinen hatte...
Ob alte Farbe oder kleinkonische Ventile, bislang gab es nie Probleme, weder in Deutschland, noch in Österreich oder Kroatien - woanders war ich noch nicht mit eigenen Kannen tauchen.
Wenn dir deine Tauchbude was anderes weis machen will, dann aus Unwissenheit oder wirtschaftlichen Interessen. Siehe auch die vielen Diskussionen um Flaschen mit kleinkonischen Ventilen, angezettelt durch die Füllverweigerung durch eine Handvoll Buden, die dadurch vielleicht einen kurzfristigen Profit schlagen können, aber weitgreifend für Verunsicherung sorgen
Gruß,
TT