Tauchausrüstung Foren

Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.
M@dCMAS*

TÜV-Frage

Hi,

wenn eine Tauchflasche wie folgt ( http://gallery.e34wiki.de/content/album04/aaa.jpg ) gekennzeichnet ist:
(TÜV-Stempel) 07.06
bedeutet das dann, dass der TÜV Juli 06 neu gemacht worden ist, oder dass der TÜV da abgelaufen ist?

Grüssle


Martin
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tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
17.05.2009 19:43
martin,

das Datum VOR dem runden Stempel der Prüfstelle ist das der letzten Prüfung, das danach folgende ist das Gültigkeitsdatum .
Bei Dir auf dem rechten Bils also Prüfung in 07/2004 . Druckfestigkeitsprüfung gilt bis 07/2006 , also korrketer weise "galt" , da abgelaufen !

tg
LongliIANTD Technical Cave / Normoxic Trimix / Gas Blender
17.05.2009 19:43
Ich kenne es nur so, dass das PTG zum gestempelten Termin wieder überprüft werden muss.
M@dCMAS*
17.05.2009 19:46
Danke schonmal!

Ist mit Schwierigkeiten (mal vom Zustand der Flasche abgesehen) zu rechnen, wenn die Flasche so lange nicht beim TÜV war und man ihn jetzt neu machen lässt?

M@dCMAS*
17.05.2009 20:20
Ok, ich formulier die Frage nochmal um, ist nach x-Jahren abgelaufenem TÜV sowas wie ne erweiterte Prüfung fällig?
17.05.2009 20:50
@tauchgeist >

Da Prüfungen an unseren Tauchflaschen alle 2,5 Jahre (innere sowie äußere Sichtprüfung) und alle 5 Jahre (innere sowie äußere Sichtprüfung UND Druckprüfung) gemacht werden, passt der Stempel 07.04 > 07.06 weder zum Turnus von 2,5 , noch zum Turnus von 5 Jahren?!

@M@d, nicht desto trotz musst Du "heute" in 05.09 mit dieser Flasche zur zugelassenen Prüfstelle. Man wird eine 5-Jahres-Prüfung (Sicht- und Druckprüfung) machen und Dir den Ablauf auf 10.11 stempeln. Bitte achte darauf, dass Du von der zugelassenen Prüfstelle nicht nur einen Kassenbon bekommst, sondern auch den Nachweis über die Art der durchgeführten Prüfung inkl. das Prüfergebnis.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
17.05.2009 22:18
@Jasmin Blond

Es war nicht immer ein Turnus von 5 Jahren, sprich alle 2,5 Jahre ...

Früher mußten die Flaschen alle 2 jahre zum Tüv - von daher passt der Stempel ohne weiteres ...

@M@d

Es kommt keine besondere Prüfung seitens des Tüv`s auf dich zu - die Flasche wird ganz normal geprüft, wenn sie die Tests besteht, dann wird sie ganz normal gestempelt und Du hast wíeder einige jahre Ruhe ...
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
18.05.2009 14:03
@ boesewicht, Danke !

"Früher" ist relativ , die BetrSichV wurde zum 01.01.2005 geändert. Die Fristen (2,5 Jahre äußere Prüfung, innere Prüfung und Gewichtsprüfung sowie eine Wasserdruckprüfung alle 5 Jahre) . Seitdem erst gelten die Fristen , und wenn Jasmin erst später mit der Taucherei begonnen hat, kann sie es nicht wissen , sollte aber dann auch nichts zu dem Thema sagen

tg
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
18.05.2009 15:23
@tauchgeist

Man kann sich ja jederzeit zu einem Thema äußern - man fängt bei etwaigen Wissenslücken dann einfach jeden Satz mit ...

"Meines Wissens nach ..."

an - dann passt es ja wieder
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
18.05.2009 17:32
@ bösewicht,

natürlich kann man das, aber die Phrase wurde nicht genutzt. Da läuft man dann schnell Gefahr, nicht ernst genommen zu werden

tg
19.05.2009 12:57
Hallo,

zur Aufklärung:
Die maximale TÜV-Frist ist derzeit 2,5 Jahe und abwechselnd nur Sicht bzw. Sicht und Druck.
Maximal daher, weil Du die sicherheitstechnische Bewertung machen musst als deren Ergebnis ggf. eine kürzere Frist herauskommen kann. Deshalb wird inzwischen nut noch das Datum des Prüfens gestempelt jedoch nicht mehr das Datum einer zukünftigen Prüfung. (Zusätzlich I für Inneres also Sichtprüfung oer F für Festigkeit also Druckprüfung.)

Ein Druck-Gerät, das einen abgelaugfenen TÜV hat, muss drucklos gemacht werden und dann der kompletten Prüfung (Sicht + Druck) unterzogen werden.

Die Lackierung ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Muss jetzt weiß mit schwarzer Schulter oder weiß mit schwarz-weiß geviertelter Schulter sein.
Die Kosten fürs Lackieren kommen auch auf Dich zu.

Wenn zu viel Rost innen drin ist, dann spielt das eingeschlagene Gewicht eine Rolle. Wenn die Flasche nach dem Sandstrahlen zu leicht ist, gilt sie als unsicher und wird aus dem Verkehr gezogen.

Lass dann auf jeden Fall die Ventile warten wenn die Tauch-Flasche ohnehin zum TÜV auseinander genommen ist.


Gut Luft

FANATIC DIVER

tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
19.05.2009 13:02
@ Fanatic,

bei der Lackierung irrst Du, Du MUSST garnichts als Privatperson .
Solange der Geräte nicht gewerblich genutzt werden, kannst Du sie auch mattschwarz lackieren, wenn es Dir gefällt !

tg
20.05.2009 12:59
@ tg:

Im Kern hast Du Recht und dennoch vollkommen Unrecht.
Als Sporttaucher ist man für gewöhnlich auf kommerzielle Füller angewiesen. Und jeder Füller (auch der Verein) muss seine Angestellten aber auch generell Mensch und Tier gemäß BetrSichV schützen.

Der Flaschen-Füller wird - zumindest solange er seine gesetzlichen Pflichten ernst nimmt - keine Flasche füllen, die eine Diskrepanz aufzeigt zwischen Prägung und Lackierung.
Er kann dann nämlich nicht sicher wissen, was drin ist / drin sein sollte. Und bei einem Unfall mit z.B. CO oder gar einem Gas, das mit Pressluft bereits in der Füllstation reagiert, wäre er in dringender Erklärungsnot dem Staatsanwalt gegenüber.

Ein privater Kompressor ist teurer als eine Lackierung.


Gut Luft

FANATIC DIVER
20.05.2009 13:04
Tja, und leider prüfen/stempeln nicht alle TÜV-Stellen so wie oben gesagt sondern "unser" TÜV stempelt noch für 2 Jahre. Die Farbe ist ihm allerdings egal.
Oder gelten die "neuen" Zeiträume nur für ganz neue Flaschen?
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
20.05.2009 13:28
@ fanatic ,

so sorry, aber es ist nirgendwo definiert, wie die Flaschen , die sich im BESITZ von Privatpersonen befinden, lackiert sein müssen !
Eines meiner Doppel-7 ist seit 4 Jahren schneeweiss , und wenn ich irgendwo unterwegs bin, hatte ich noch nie Probleme beim Füllen, das andere Düppelchen ist letztes Jahr im Rahem der Druckprüfung ebenfalls schneeweiss lackiert worden , ebenfalls ohne Probleme , und dann habe ich ein weiteres Päckchen, das ist einheitlich grau , und auch damit gab es nie Probleme .
Allüberall wurde nur geschaut ob TG und gültige Druckprüfung, bei dem uralten grauen wurde mir einmal das Füllen verweigert, weil das Teilchen mit kleinkonischen Ventilen ausgestattet ist, und sowas ist ja nun für manche Menschen ganz etwas böses

@ Tü, nö, auch mein im letzten Jahr zum zehnten Male druckgeprüftes Düppelchen hat die neuen Fristen bekommen !

Tü, Du bist ja auch viel unterwegs, ist es Dir schonmal wo ( Hemmoor ... ) untergekommen, dass wegen des Lackes nicht gefüllt wurde ???

tg
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
20.05.2009 13:39
@ fanatic, ich bin mal ins Archiv gestiegen,

schau Dir mal diese Geräte an , die Bilder sind vor fast exakt einem Jahr entstanden, niemand hatte beim Füllen Probleme trotz fehlender , Deiner Meinung nach vorgeschriebener Markierung , Probleme :

http://www.ioua.de/images/treff2008/dsc_0082.jpg

http://www.ioua.de/images/treff2008/dsc_0067.jpg

Und ein Jahr vorher beim Antiktreffen wurde auch dieses Konstrukt problemfrei befüllt :

http://www.ioua.de/images/treff2007/hemmoor4.jpg

tg
20.05.2009 14:29
Ich hatte noch nie Probleme mit meiner orangefarbenen Flasche beim Füllen , und die ist wirklich schon weit gereist. (Schweiz, Frankreich, Spanien und viele div. Füllstationen in D) Und neulich waren wir mit 10 Flaschen beim TÜV in den abenteuerlichsten Lackierungen. Das ist dem egal.

Ich dachte immer, dein Düppelchen wäre neonschwarz?

tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
20.05.2009 14:40
@ Tü,

nebb, die D7 sind alle jetzt schneeweiss mit dem Sägezahnfisch , das D 6 mit KK Ventilen Drägergrau und das D4 , das ich neulich geschenkt bekam anlässlcih der Fliegerversenkung in Hemmensdingens ist ebenfalls Drägergrau .
Ich kann mich nicht entscheiden zwischen RAL 9004
Signalschwarz oder RAL 9005 Tiefschwarz
Achso, die Länderpalette erweitere ich jetzt mal um Italien, Niederlande, Dänemark, England und Schweden

tg
M@dCMAS*
20.05.2009 16:19
Mal ne kleine Zusatzfrage von mir:

Bei einer neuen Flasche[1], die noch nicht in Betrieb genommen wurde, muss da bereits ein TÜV-Aufkleber vorhanden sein, oder reicht hier die Prägung und die entsprechenden Dokumente für die ersten 2,5 Jahre aus?

Grüssle


Martin

[1] gebaut 04/2009, also neue Farbkennzeichnung usw.
20.05.2009 16:29
Moin,
als ich beim letzten Mal zum Prüfen war, konnte ich aussuchen, ob ich die alte 2-Jahres-Regelung beibehalten wollte oder die Kannen auf die 2,5/5-Jahresfristen ändern will.

Der Unterschied besteht auch darin, dass bei der 2-Jahres-Regelung der Stempel ab Prüfung vergeben wird (für 2 Jahre), bei der neuen Regelung jedoch, vergleichbar mit dem TÜV für Autos, der Stempel ab dem letzten Gültigkeitsmonat gilt.

Sollte sich da nichts geändert haben, existieren also beide TÜV-Fristen und Stempelmethoden parallel weiter:
Alt: Prüfmonat/Jahr - TÜV-Zeichen - Gültigkeitsmonat/Jahr

Neu: Prüfmonat/Jahr/Art der Prüfung - TÜV-Zeichen



@FANATIC DIVER:
Deine Aussage wird nicht dadurch richtiger, dass du sie gebetsmühlenartig in jedem einigermaßen passend erscheinenden Thread wiederholst:
Meine privaten Flaschen bleiben privat, auch wenn sie ein (natürlich gewerblicher) Füllbetrieb füllt.
Und damit ist die Farbe der Kanne, auch die der Flaschenschulter, völlig meinem Geschmack überlassen!

Es ist der Bestandschutz, der hier greift; vergleiche dazu das Beispiel eines Brezelkäfers oder Pontonmerzers: diesen wirst du auch heute noch völlig anachronistisch ohne Sicherheitsgurt fahren dürfen, einfach, weil er keinen hatte...

Ob alte Farbe oder kleinkonische Ventile, bislang gab es nie Probleme, weder in Deutschland, noch in Österreich oder Kroatien - woanders war ich noch nicht mit eigenen Kannen tauchen.

Wenn dir deine Tauchbude was anderes weis machen will, dann aus Unwissenheit oder wirtschaftlichen Interessen. Siehe auch die vielen Diskussionen um Flaschen mit kleinkonischen Ventilen, angezettelt durch die Füllverweigerung durch eine Handvoll Buden, die dadurch vielleicht einen kurzfristigen Profit schlagen können, aber weitgreifend für Verunsicherung sorgen

Gruß,
TT
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
20.05.2009 19:24
@ M@d .

da kann ich Dir nicht helfen, da ich sowas neues nicht habe , sorry.
Dieser Thread ist sehr weit nach hinten / unten gerutscht, mache einfach einen neuen Thread in diesem Forum mit ebendieser Fragestellung auf, es gibt hier ausreichend Händlerm die mitlesen und Dir korrekt antworten können .

@ Tubby , mein Reden Der, der die Füllung verweigerte, war der in meiner nördlichen Nachbargemeinde , ist aber nicht mehr existent der Laden . Dan etwas weiter gefahren und bei Blecky problemfrei füllen lassen .
Inzwischen haben wir ja mit Freunden einen K14 recht günstig gelauft, aber eben stationär , daher muss man ab und zu draussen füllen .

tg
21.05.2009 19:08
Auswahl zwischen altem und euem TÜV?
Aaaaalso ich habe da ein Gerichts-Gutachten an der Hand, das zwar ncht überall fehlerfrei ist aber da eine klare Sprache spricht.
Es liegt Moderator Claus vom Rechtsforum ebenfalls vor.
Von der Wahl-Möglichkeit wird dort nicht gesprochen sondern hervorgehoben, dass beim neuen TÜV nur noch ein Datum drauf steht.

@Tauchgeist: Was mir bei den ganz weißen Flaschen aufgefallen ist, ist dass keine Bezifferung dessen dran ist, was drin ist. Weiß heißt O2-tauglich aber auch, dass ein durch die Farbgebung unbestimmtes Gas drin ist und benannt sein muss.
Nun kenne ich die Füllstation die Wiese hoch von dem Ponton ebenfalls. Es ist die einzige Station, wo ich mal nach gültigem TÜV meines Flaschen-Paketes gefragt wurde. Daher ist sie als positiv hervorzuheben. Auch scheint da bald Nitrox und Trimix ausgeschenkt zu werden. Daher sollten die ordentlich sein was auch mein persönlicher Eindruck ist.

Trotzdem ist es merkwürdig wenn graue Flaschen (Was ist grau noch mal? Inertgas? Oder war das vor 2005? Ich weiß es nicht einmal.) ohne weiteres gefüllt werden.

@Tauchgeist.
Im übrigen ist mir bei dem Sägezahn-Flaschen-Paket aufgefallen, dass da ein Gefahrgut-Aufkleber drauf ist.
VORBILDLICH ! Auf den würde sogar ich verzichten weil wir Taucher immer unter den 1.000 Litern der ADR/GGVS bleiben. Aber Dein Messer macht bestimmt jedem Hai Angst.

Gut Luft

FANATIC DIVER
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
21.05.2009 19:23
@ Fanatic,

Du erzälst nichts neues ...

Woher willst Du wissen, daß ich " immer unter den 1.000 Litern der ADR/GGVS bleibe" ... ???

Und mein schwedisches Kampfschwert habe ich immer dabie, wo blöde Angelschnüre ... rumhängen .

tg
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
21.05.2009 19:30
Teil 2, falscher Knopf ...

Erstmal reiche ich ein "h" für das "erzählst" nach

Kann es übrigens sein, daß Du da mit der Zahl 1.000 etwas durcheinander gekommen bist bzw. etwas verwechselst ?

Schau mal bitte:
Kennzeichnung beim Einsatz und Transport der Druckluftflaschen, auch im eigenen Fahrzeug. Verbindlich ist zur Kennzeichnung eine Lackierung. Zusätzlich muss ein Aufkleber mit einem auf der Spitze stehenden grünen Quadrat befestigt sein, der im oberen Viertel eine liegende schwarze Druckluftflasche zeigt und im unteren Spitz die Zahl 2. Dazu kann in einem Text aufgeführt sein: Klasse 2; Ziffer 1A; UN-Nr. 1002; Luft, verdichtet (Druckluft), Bruttogewicht in Kg. Zudem sind eigentlich auch amtliche Transportpapiere mitzuführen (s.u.) und es muss ein Feuerlöscher im Fahrzeug sein. Bei Nichtbeachtung können bei Kontrollen der Polizei Strafgelder fällig werden. Folgende Richtlinen sind beim Transport von Pressluft / Nitrox im eigenen KFZ anzuwenden:

Bis zu einem Bruttogewicht von 1000 kg müssen beim Transport im Inland keine das Gefahrgut beschreibenden Papiere mitgeführt werden.

Beim Transport von mehr als 1000 kg muss als Voraussetzung eine Gefahrgutunterweisung mit anschließender Prüfung erfolgt sein.

Bei Grenzüberschreitung (Fahrt ins Ausland, auch EG) müssen auch unter der Grenze von 1000 kg die Gefahrgutpapiere mitgeführt werden.

DAS , also der letzte Absatz, erklärt Dir vielleicht, warum der Bapperl bei mir drauf ist.

Und eine Tonne Bruttogewicht ist bei einer Vereisnausfahrt sehr schnell erreicht !

EOD für mich!

tg
23.05.2009 20:00
@ Tauchgeist

1000 Liter / 1.000 kg ... Ich fürchte, meine Sachkunde ist schon zu lange her.

Ansonsten benennst Du die farbliche Kennzeichnung sogar für den Transport.

Nichts desto trotz scheinst Du da eine Quelle zu haben. Benenne die mir bitte. Danke im Voraus.


Gut Luft

FANATIC DIVER
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt
23.05.2009 21:59


Guckst Du einfach mal in eine aktuelle Version der Quelle , die in meinem Posting vom 21.05.2009 - 19:23h benannt ist . Die GGVS kann man auch käuflich erwerben, relevante Auszüge kann Dir eventuell auch Deine druckprüfende Stelle ( TÜV ) benennen / aushändigen .

tg
Antwort