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HarryCMAS*** usw.

TU: Haftung des Seenbesitzers?!

Gibt es bei einem TU Möglichkeiten, dass der Seebesitzer zur Haftung gezogen wird?

Eigenartige Frage!
Hier der Hintergrund dazu:

Ich hatte letzte Wochen am einem sehr schönen See in der Steiermark/Österr. einen Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben wenn ich darin tauchen möchte.

Auf Nachfrage sagte mir der Zuständige, dass man sich damit rechtlich gegen Schadenersatz sowie zivil- und strafrechtliche Kosequenzen bei einem Tauchunfall absichern möchte.

Gibt es derartige §§ Konsequenzen für den Besitzer eines Sees bei einem Tauchunfall?

Dies ist übrigens kein Einzellfall!

Diese Sorge hält (zumindestens in Österreich) einige (!!) Seenbesitzer davon ab, das Tauchverbot aufzuheben oder zu lockern!!!! (und mit den Tauchern neben den Anglern gutes Geld zu machen)

Danke für Eure Hilfe!

Harry
ps.: ich denke, deutsches und österr. Recht dürften hier ident sein!
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03.06.2004 19:03
1, Ich musste nicht unterschreiben.
2, Welcher Seenbesitzer argumentiert so?
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
03.06.2004 19:09
http://www.tauchrecht.de

Eigentlich ganz nett, aber deine Frage wird dort nicht so richtig beantwortet.

03.06.2004 19:35
hi
naja.kann ja sein,daß es da kanalisationsrohre in den see gibt.wenn ein taucher in so ein rohr reinkriecht weil er neugierig ist,könnten findige juristen argumentieren,der besitzer habe die verkehrssicherungspflichten nicht berücksichtigt und dort kein gitter angebracht. was auf eine strafgeschichte und ggfs. schadenersatz rausläuft. deshalb ist so eine haltung schon zu verstehen.
HarryCMAS*** usw.
03.06.2004 20:15
@peter:
ad1) vielleicht hat er sofort erkannt, dass ich ein störfallgeneigter anfänger bin?

ad2)

harry
03.06.2004 20:31
@ Harry
Dann aber wirklich und nicht sagen ich weiß was, sag aber nicht, was ich weiß.
04.06.2004 08:56
Hi,

es gibt eine Verkehrssicherungspflicht, die besagt, dass ein Seenbesitzer der seinen See für Taucher freibigt, und speziell wenn er daüfr Eintritt verlangt, seinen See so zu sichern hat, dass mögliche Risiken einschätzbar und vermeidbar werden. Wenn z.B. ein Fischernetz bekannterweise im See hängt, so hat er dieses zu beseitigen oder so zu sichern, dass unter denkbaren Umständen nichts passiert. Gleiches gilt für Abflüsse etc.
Auch der Weg zum Wasser muß gewissen Kriterien entsprechen und so weiter. Somit ist eine Haftung bei Nichtbeachtung möglich. Ob jedoch eine Verzichtserklärung immer greift ist eie zweite Sache, Haftung für grob Fahrlässige oder Vorzätzliche Gefährdung ist oftmals nicht abwendbar durch Verträge!!

Viel wichtiger für den See Eigentümer ist eine genaue Beschreibung der Risiken, denn wenn ich darauf hinweise, dann geht der Taucher das Risiko bewußt ein. Aber auch hier die groben dinge sind nicht eingeschlossen..

Zusammenfassend, ja ein See-Betreiber (gewerblich) Haftet unter umständen. Ein privater der nur das Tauchen duldet, wird wohl erst viel später zu Haftung kommen, aber auch er wird Haften, so lange er das Tauchen nicht verbietet und dies durch Schilder etc. Kund tut, und selbt dann muß eer geeinete Maßnahmen treffen, die "nicht erlaubte" Nutzung zu unterbinden, da mögen Schilder in einem Fall reichen, in einem anderen ist da schon ein Zaun notwendig. Anders ist es in einem Schutzgebit wo gennerell Zugang verboten ist oder auf Wege eingeschränkt ist, dort hat mal ein Gericht beschieden, dass irgentwo auch eine Grenze der Haftung ist.

Bitte wie immer alles ohne Gewähr (wegen der Haftung )

Gruß
Gunther
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