TU: Haftung des Seenbesitzers?!
Gibt es bei einem TU Möglichkeiten, dass der Seebesitzer zur Haftung gezogen wird?
Eigenartige Frage!
Hier der Hintergrund dazu:
Ich hatte letzte Wochen am einem sehr schönen See in der Steiermark/Österr. einen Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben wenn ich darin tauchen möchte.
Auf Nachfrage sagte mir der Zuständige, dass man sich damit rechtlich gegen Schadenersatz sowie zivil- und strafrechtliche Kosequenzen bei einem Tauchunfall absichern möchte.
Gibt es derartige §§ Konsequenzen für den Besitzer eines Sees bei einem Tauchunfall?
Dies ist übrigens kein Einzellfall!
Diese Sorge hält (zumindestens in Österreich) einige (!!) Seenbesitzer davon ab, das Tauchverbot aufzuheben oder zu lockern!!!! (und mit den Tauchern neben den Anglern gutes Geld zu machen)
Danke für Eure Hilfe!
Harry
ps.: ich denke, deutsches und österr. Recht dürften hier ident sein!
Eigenartige Frage!
Hier der Hintergrund dazu:
Ich hatte letzte Wochen am einem sehr schönen See in der Steiermark/Österr. einen Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben wenn ich darin tauchen möchte.
Auf Nachfrage sagte mir der Zuständige, dass man sich damit rechtlich gegen Schadenersatz sowie zivil- und strafrechtliche Kosequenzen bei einem Tauchunfall absichern möchte.
Gibt es derartige §§ Konsequenzen für den Besitzer eines Sees bei einem Tauchunfall?
Dies ist übrigens kein Einzellfall!
Diese Sorge hält (zumindestens in Österreich) einige (!!) Seenbesitzer davon ab, das Tauchverbot aufzuheben oder zu lockern!!!! (und mit den Tauchern neben den Anglern gutes Geld zu machen)
Danke für Eure Hilfe!
Harry
ps.: ich denke, deutsches und österr. Recht dürften hier ident sein!
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