Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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mika69AOWD

Trotz Ausgangsbeschränkung (Bayern) zum tauchen?

Geändert von mika69,
28.03.2020 20:34

Hallo zusammen,

ist es jetzt in Bayern erlaubt momentan zum tauchen zu gehen bzw. zu fahren, oder nicht?

Ich wollte am WE mit meiner Frau (wohnhaft im selben Haushalt) zum tauchen fahren. Der See ist ca. 20km von meinem Wohnort entfernt.

Wir hätten zu niemand anderem Kontakt.

Herr Herrmann sagte noch letzte Woche(20.03.2020), dass Sport "an der frischen Luft" weiterhin erlaubt ist und man da auch dann mit dem Auto hin fahren darf. (https://www.youtube.com/watch?v=TEWRmFAnFtQ ab min 42) Zählt da jetzt tauchen drunter?

Und bitte keine Vorträge, wie sinnvoll es ist, Kontakt zu vermeiden. Da bin ich zu 100% dieser Meinung.

Grüße aus München

Mika

Geo Tags: Deutschland, Bayern, DIVESPORT, München
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GarfiSchnorchelabzeichen
28.03.2020 20:45
Damit ist gemeint, dass Du zum Beispiel aus deinem Ort rausfahren darfst um dort einen Spaziergang zu machen.
Ein Ausflug in den bayerischen Wald oder längere Fahrten sind nicht erlaubt. Auch wenn man nur dort klettern kann. Das wäre ein ähnliches Beispiel.
mika69AOWD
28.03.2020 20:57
Danke erstmal für sie schnelle Antwort.

das ist natürlich alles extrem "schwammig". was sind denn "längere" Fahrten. 1km - 5km - 20km.
Warum sollte man spazieren gehen dürfen. Die rede war ja eigentlich von Sport. Den man alleine (bzw. nur mit Mitbewohner) ausführen darf.
GarfiSchnorchelabzeichen
28.03.2020 21:09
Ich verstehe nicht, warum man hier bei uns solche Dinge immer ellenlang diskutieren muss.
Du sollst zu Hause bleiben. So einfach ist das. Nach draußen sollst Du nur um dringend notwendige Dinge zu erledigen. Was ist denn daran schwer zu verstehen?
mika69AOWD
28.03.2020 21:21
oh mann. du sollst auch nicht solche sinnfreien komentare schreiben, und machst es
fusselhirnKinderbeckenapnoebrevet
28.03.2020 22:04
Wer in einem öffentlichen Forum die Meinung anderer erfragt, sollte auch auch damit umgehen können nicht die Antwort zu erhalten die er sich wünscht. By the way die Antwort von Garfi war nicht sinnfrei, sondern trifft den Nagel auf den Kopf, ist nur eben nicht das was du hören wolltest. Frag doch bei der zuständigen Behörde nach, nur die kann dir eine verlässliche Antwort geben und die wird nein lauten.
mika69AOWD
28.03.2020 22:15
dachte das ich in der rubrik "rechtsforum" bin.
wollte eigentlich keine "meinung" lesen, sondern antworten, die eine rechtlichen hintergrund haben.


28.03.2020 22:45Geändert von Claus Nadeschdin,
28.03.2020 23:04
Hallo Zusammen,

einschlägig für die Fragestellung ist derzeit die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/130/baymbl-2020-130.pdf

In Bayern ist es verboten, die Wohnung zu verlassen (Ausgangsbeschränkung), es sei denn es existiert eine Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, siehe § 1 Abs. 4 der Verordnung.

Als Ausnahmetatbestand könnte § 1 Abs. 5 g) in Betracht kommen, also "Sport und Bewegung an der frischen Luft, entweder alleine oder mit Personen, die im eigenen Hausstand leben".

Hier muss man nun berücksichtigen, was die Intention des Verordnungsgebers war. Sport und Bewegung an der frischen Luft zielt zunächst darauf ab, den eigenen Körper in der Krisenzeit fit zu halten, also Joggen, Spazierengehen, usw. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass die Polizei in Bayern Tauchen, Gleitschirm- oder Fallschirmspringen, Angeln oder ähnliche Erlebnissportarten tolerieren wird und deshalb entsprechende Anzeigen schreiben wird, wenn jemand erwischt wird.

Kleine Empfehlung: Wende dich mit deiner Frage an die örtliche Polizeidienststelle oder auch an die Gesundheitsbehörde deines Landkreises oder direkt an das Bayerische Staatsministerium.

Haltet durch, irgendwann geht es auch mit dem Tauchen weiter!

Grüße
Claus


mika69AOWD
28.03.2020 22:49
hey... claus.

vielen dank für diese antwort.

klasse
28.03.2020 22:54
Gerne Mika, bei uns in Baden-Württemberg sieht die Sachlage "noch" anders aus. Wir dürfen noch raus.
Vielleicht schreibt die Bayerische Tauchgemeinde ja mal einen "Dankesbrief" an Herrn Söder. Der überwiegende Teil der Bundesländer hat sich vergangenen Sonntag gegen eine Ausgangsbeschränkung entschieden, sondern "nur" auf ein Kontaktverbot.

29.03.2020 09:55Geändert von kwolf1406,
29.03.2020 09:58
Persönliche Freiheit ist eins unser höchsten Güter und kein Spielgeld. Deshalb muss man sehr genau abwägen, diese einzuschränken. Wenn nun ein Kontaktverbot unter den maßgeblichen Experten völlig ausreichend ist und auch weitestgehend befolgt wird, ist ein Ausgehverbot in unserem Rechtsstast abzulehnen, solange sich die Erkenntnis über die Verhältnismäßigkeit in der Krise nicht ändert.
FotohaieMSD Rebreather (Triton)
29.03.2020 10:15
Die Ausgangsbeschränkung in Bayern sieht nicht vor, dass manjetzt tauchen gehen soll. Und wenn es in anderen Bundesländern anders geregelt ist - sei gewiss, im Ernstfall wird dich jegliche Rettungskette mit vollem Verständis und Aufopferungsbereitschaft empfangen (ich hoffe man erkennt die Ironie). Angefangen davon dass weder Wasserwacht noch DLRG derzeit Aufsicht führen, die Notärzte und Rettungsdienst wirklich beschäftigt sind, die wenigen Therapiezentren für Tauchunfälle in Bayern zumeist aus Anästhesieabteilungen bestehen, die ihre Beatmungsplätze gerade noch managen.... Für ein faires Miteinander sollte man sich nicht die Frage stellen, wäre es trotz Ausgangsbeschränkung rechtlich legitim, Tauchen zu gehen....sondern muss eine solche Frage überhaupt gestellte werden.. (Meine persönlcihe Meinung, dafür ist ein offenes Forum da)
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
29.03.2020 10:40
@Fotohaie
Mit der Begründung (denkbarer Tauchunfall, denkbare nötige Rettung..) musst du aber noch weitere Dinge verbieten:
- Autofahren (Unfälle)
- Fahrradfahren (Unfälle)
- S/U-Bahn (Ansteckung)
- Arbeiten generell
- im kommenden Sommer nicht nur Baden im See (Badeunfälle) und sonnen am Strand (Kreislauf.. gerade bei geschlossenem Imbiss ohne Getränke), sondern auch Aufenthalt zu Hause in Dachgeschosswohnung ohne Klimaanlage.

Aktionismus, was teilweise gemacht wird, aber ok: Landesrecht ist durchzusetzen.
FotohaieMSD Rebreather (Triton)
29.03.2020 11:01
@GelbeMaske - korrekt, auf fast all diese Risiken ist die Ausgangsbeschränkung auch gemünzt (das sagt der Satz: sofern nicht zwingend erforderlich) - für die SEGs bedeutet dies (und wird auch so derzeit praktiziert) . keine Ausbildung, keine Übungstauchgänge - nur angeforderte Rettungseinsätze. Ich schliess mich einfach all den netten Facebook Bildern mit medizinischem Peronal mit Schildern "Wir sind für euch da - bleibt dafür ihr zuhause" an.

Zum Topic: kann es nicht verlinken, hab es nur schriftlich eben vor mir liegen: Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie; Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G80000-2020/122-98
....
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
...
g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstigeGruppenbildung und
....

Ein Jurist kann sicherlich den Punkt g, aufweichen (was mika69 wissen wollte) .... ich wollte dagegen halten...muss das sein?
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
29.03.2020 11:27
Ehrlich gesagt scheint mir das (theoretische Unfallgefahr beim Tauchen, dadurch Belastung des Rettungswesens) an den Haaren herbeigezogen, ähnlich wie Grenzschließungen, nachdem das Virus längst hier zu Hause ist.

"Die meisten Unfälle geschehen zu Hause", da ist noch viel Luft nach oben für Verbote.

Dass man die Leute (Berlin) nicht für 'ne Stunde (bei eingehaltenen Abständen, Sommerstrand ist was Anderes) "auf einer Decke" im Park sitzen lässt, sie aber bedenkenlos täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln (im aus wirtschaftlichen Gründen ausgedünntem Angebot..) zur Arbeit fahren lässt... erschließt sich mir nicht ganz.

Egal, Rechtsforum, da geht's ja nicht um Logik.
29.03.2020 11:49
Ich komme aus BaWü, dürfte noch raus, bleibe aber im Hinblick auf die allgemeine Situation auch zu Hause und gehe nicht alleine (dürfte ich auch...) tauchen. Mir geht es persönlich noch wirklich gut, Einkaufen funktioniert, Job ist auch noch da, da kann ich doch bitte mal ein paar Wochen/Monate meine Freizitaktivitäten runterfahren. Und ja, normalerweise gehe ich 2-3x / Monat zum tauchen.

Was mich aber noch bei der Aussage interessieren würde: "...g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, ..." Wie ist hier "frische Luft" definiert bzw. was haben wir in unseren Flaschen?


Bleibt gesund!
29.03.2020 12:31
Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Und da richte ich mich nach den Experten und Bestimmungen in meinem Land und nicht nach irgendwelchen fremden Meinungen.

"Die Ausgangsbeschränkung in Bayern sieht nicht vor, dass manjetzt tauchen gehen soll. "
---> Das ist völlig irrelevant. Relevant ist, was die Regelungen verbieten. Und da wird nicht das Tauchen verboten, sondern das Verlassen der Wohnung mit konkreten Ausnahmen. Wäre auf meinem Wohngrundstück ein Bootshaus, dürfte ich auch in Bayern von dort aus tauchen gehen, sofern auch sonst erlaubt.
29.03.2020 12:36
@Druckflasche, das hat Claus Nadeschdin oben doch deutlich gewürdigt: Dazu gibt es noch kein Urteil, aber da hätte der Taucher wohl schlechte Karten...
29.03.2020 12:38Geändert von kwolf1406,
29.03.2020 12:39
... aber man kanns ja probieren, wie Adidas und Co, die nun keine Miete mehr zahlen wollen, weil ihre Winkeladvokaten meinen, das sei rechtens kotzi
boltsnapGerman Baggerseebesserwisser
29.03.2020 12:46

Adidas und Co machen genau das, wovor Haus und Grund und viele Mietrechtsexperten zuvor gewarnt haben. Insoweit liegt der Fehler bei der Politik, die solch stümperhafte Gesetze macht.

29.03.2020 13:01

Einige haben offenbar Schwierigkeiten eine Ordnungswidrigkeit von einer bloßen Bitte zu unterscheiden.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-kontaktverbot-ausfluege-erlaubt-aber-unerwuenscht,RuRFHaY

https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/riedberger-horn-dicht-an-dicht-am-gipfelkreuz-anzeige-69619652.bild.html

Auch die FAQ der website https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php unterscheidet fein zwischen Dingen die verboten sind (Picknicks, längeres Sitzen auf Parkbänken ohne Bewegung, Spritztouren mit dem Motorrad), und Dingen von denen nur abgeraten wird (Anreisen über weite Strecken, Ausflüge an Berge und Seen).
Die Polizei kontrolliert das Abstandsgebot. Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen bei der Anfahrt oder Gruppenbildungen vor Ort ohne Minimalabstand sind verboten.


GarfiSchnorchelabzeichen
29.03.2020 13:35

Ganz ehrlich:

Mir fällt zu diesem Thema nicht mehr viel ein. Da wir diskutiert, ob man noch tauchen darf.

"Das ist völlig irrelevant. Relevant ist, was die Regelungen verbieten."
Ja, die Regelungen sind wichtig. Nur nicht das eigene Hirn benutzen und selbst drauf kommen, was sinnvoll ist.

Unsere italienischen Kollegen hier sind verzweifelt weil sich ihre Landsleute einfach nicht an die Regeln halten. Wenn sie am Telefon mitbekommen, was zu Hause gerade so passiert.

Ja aber, die persönliche Freiheit? Ja natürlich eines unserer höchsten Güter. Vielleicht sollte man aber auch mal im Hinterkopf behalten, dass es nicht nur um die eigene Freiheit geht, sondern auch um die Freiheit und Gesundheit der anderen.

Nur so nebenbei: Baden Württemberg und Bayern streiten sich momentan um den zweiten Platz in der Rangliste der höchsten Inzidenz. Das ist natürlich kein Grund für irgendwelche Maßnahmen.
Stattdessen ist die Polizei damit beschäftigt, Picknicks aufzulösen...
An die Vernunft der Leute appellieren! Dass ich nicht lache. Was dabei rauskommt, sieht man hier.

GrögiRostfrei
29.03.2020 13:42
Hallo zusammen,

die Aussage von Claus stimmt so nicht ganz. Im Regionalteil der Günzburger Zeitung (Augsburger Allgemeine) wurde am Freitag den 27.03.2020 in einer Richtigstellung des Lnadratsamtes Günzburg (Immerhin in BY) klargestellt, dass Angeln und Jagen weiter erlaubt und möglich sind, sofern der Abstand von 2 m eingehalten wird. Somit ist die Aussage man könne nicht Angeln wiederlegt. Soweit die Faktenlage

Nun zu meiner persönlichen Meinung: Es ist nicht einleuchtend und nicht hinnehmbar, dass eine Sportart erlaubt sei und eine andere nicht. Beide haben das selbe Potential dabei Andere Menschen anzustecken. Es muss dann schon gleiches Recht für alle gelten. Ich würde also im Zweifelsfall (solokompetenz vorausgestezt) den Artkiel mit ins Auto legen und der Polizei unter die Nase halten wenn die plötzlich dastehen sollte und einem Ordnungsgeld wiedersprechen.

Schöne Grüße
Michael
29.03.2020 14:52Geändert von kwolf1406,
29.03.2020 14:52
@ Garfi, wir diskutieren hier über Rechtsfragen, nicht über Moralfaktoren, die ebenfalls sehr wichtig sind. Unbestritten. Das sollte man trennen können. Man kann ja durchaus auch diskutieren, welche Strafe mich für einen Einbruch beim Nachbarn erwartet, auch wenn ich selbstverständlich das nicht tun wollte noch würde.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
29.03.2020 16:05Geändert von Gelbe Maske,
29.03.2020 16:09
@kwolf
Falls er da und nicht allein ist: Höhere Strafe wg. Kontaktverbot.

Das bayrische Ausgangsverbot hingegen würde evt. nicht greifen, falls du glaubhaft machen kannst, dass du damit deinen Lebensunterhalt verdienst. Hobbymäßig jedoch ebenfalls verboten.
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