Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Tauchversicherung und keine Tauchtauglichkeit

Geändert von Warmwassertaucher0815,

Vermutlich ein kontroverses Thema, dessen bin ich mir bewusst.

Ich tauche seit 10 Jahren als reiner Urlaubstaucher (AOWD mit ca. 150 TG). Mindestens genau so lange nehme ich auch Medikamente (Antidepressiva, SSRI). Meine Tauchtauglichkeit wird mir auf Grund dieser Medikamente nicht bescheinigt, da es zu wenig Daten gibt.
Anscheinend sehen das aber nicht alle Ärzte so; https://alertdiver.eu/de_DE/artikel/medikamente-gegen-depressionen-und-die-tauchtauglichkeit

Nun gut, ich tauche trotzdem. Ich bin sehr gut auf meine Medikamente eingestellt und hatte beim Tauchen noch nie Probleme.
Auf den Selbstauskunfts-Bögen lüge ich und kreuze an, dass ich keine Medikamente nehme.

Ich bin auch durchaus mal auf einem Liveaboard zu finden und würde dafür eigentlich gerne eine Tauchversicherung abschließen. Aber würden die im Notfall bezahlen wenn rauskommt, dass ich doch Medikamente nehme? Wenn nicht, wäre das eh nur verschwendetes Geld.

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26.02.2023 16:08
Frag doch die Versicherung deiner Wahl.
Dominik_Emind is like parachute
26.02.2023 16:19
Also erstmal, es könnte sich lohnen, Ärzte zu finden die sich ernsthaft mit Deiner Situation befassen. Fass es für SSRI keine Erkenntnisse gäbe ist so blanco nicht richtig.

26.02.2023 17:44Geändert von kwolf1406,
26.02.2023 17:46
Ja, es gibt halt zwei Wege: Du erschwindelst dir eine TT, indem du deine Situation verschweigtst dann wird eine Versicherung die Leistung kürzen, wenn das raus kommt, oder du findest einen kompetenten Arzt, der sich mit deinem Problem und der Pharmakologie auch beim Tauchen auskennt und die TT anerkennt. Nur letzteres macht wirklich Sinn in deinem ureigenen Interesse.
Du kannst auch mal mit den bekannten Tauchärzten Dr. Muth oder Dr. Klingmann (letzterer führt eine Tauchersprechstunde in München), beide im Netz zu finden, Kontakt aufnehmen. Die sind, soviel ich weiss, recht hilfsbereit.
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
26.02.2023 18:16
Oder, wie dein LINK schon ausweist, schildere DAN ausführlich und ehrlich deine Behandlungshistorie und frage, ob sie dich versichern.🖖
Motto einer Buddyline: "Tauchen ist gut für die Seele"
AnkouVielleicht
26.02.2023 20:30
Grundsätzlich ist das Verschweigen von Erkrankungen im Bereich Versicherungen keine zündende Idee, das führt zu einem Haftungsausschluss. Schau mal in die Bedingungen, dort findet sich die Antwort der Versicherung. Gleiches gilt beim Verschweigen beim Arzt. Für das Tauchen ohne TTU. Nun ja, die KV wird sich kaum weigern, kann es aber. Die UV zahlt nicht, so das Bergungskosten, Druckkammer bei dir hängen bleiben. Auch hier musst du bitte in die AVB der Gesellschaften schauen.
Generell ist tauchen unter medikamentöser Behandlung schwierig am Bildschirm zu beurteilen. Ich kenne einen negativen und einen positiven Fall. Beiden ist gemeinsam, dass eine enge Abstimmung mit dem Facharzt und den Taucharzt stattgefunden hat.
tdi_didiTDI Instr.Trainer
27.02.2023 07:11
Soweit ich mich im Hinterkopf erinnern kann, wird man bei DAN nicht nach TT gefragt ob man versicherbar ist.
Rein bei COVID gibts eine Empfehlung, wann man wieder anfangen sollte nach Erkrankung.
Die im Versicherungsschein von DAN aufgeführten Ausschlüsse habe ich in den Thread
https://taucher.net/forum-tauchversicherung_-_dan_vs_aquamed-ioz93687
kopiert
27.02.2023 07:29
tdi_didi, mein erster Reflex war auch zu sagen, die Versicherer, wenigsten bei Aquamed weiß ich es sicher, bei DAN gehe ich davon aus, verlangen gar keine TTU. Ich kann mich also ganz einfach versichern und da es auch keinen Gesundheitsfragebogen gibt, kann ich ja auch der VS gegenüber gar nichts verschweigen, was diese ggf. interessieren würde. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist aber die, das im hier vorliegenden Fall jemand ausdrücklich nicht Tauchtauglich ist (zumindest nach bisheriger Aussage der konsultierten Mediziner) und sich bewußt darüber hinweg setzt. Die Frage, die vermutlich niemand abschließend beantworten kann bis das ein solcher Fall eintritt, wie reagiert Aquamed oder DAN, wenn eine Leistungspflicht eintritt und dieser Umstand wie auch immer bekannt wird. Gleichzeitig gehe ich aber auch davon aus, um die Leistung zu verweigern, müsste der Nachweis erbracht sein, dass eben die Medikamentierung/Krankheit ursächlich für den Leistungsfall ist. Es ist eben jeweils nicht ausreichend zu sagen "Du hast uns was verschwiegen" deshalb zahlen wir nicht. Wenn ich meiner privaten KV den Bandscheibenvorfall verschweige, können sie mit der Ausrede nicht die Leistung für die Behandlung einer Lungenentzündung verweigern, das sich für den Versicherer daraus unter Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt steht wiederum auf einem anderen Blatt Papier.
Trotz alle dem würde auch ich dem Fragesteller die Konsultation entsprechender Ärzte empfehlen, allein um selbst genauer zu wissen wo ich dran bin, welche persönliche Entscheidung sich daraus ergibt steht ja noch einal auf einem ganz anderen Blatt papier, ne Fußfessel wird es ja nicht geben.
Dominik_Emind is like parachute
27.02.2023 08:21
Den juristischen Teil halte ich auch für nicht so einfach beantwortbar. In einem rein hypothetischen Fall müsste man doch mindestens das hier alles klären, oder?

--> Die gängigen großen Versicherungen schreiben ja eigentlich weder einen Medizincheck, noch eine TTU vor, um sich zu versichern (Ausnahme DAN bei Alter über 75, trifft hier nicht zu).

--> Die gängigen großen Versicherungen verlangen auch nicht, mit einem organisierten Anbieter oder Verband zu tauchen, man kann auch irgendwo einfach ohne jeden Fragebogen ins Wasser springen...

--> Der Fragebogen ist doch eine Aktion zwischen Taucher und Tauchbasis und/oder Verband, die Versicherung des Tauchers ist hier gar nicht direkt involviert.

--> Klar dürfte sein, bei unrichtigen Angaben auf dem Bogen ist die Basis aus der Haftung raus, wenn ein da verschwiegenes Problem dann einen Unfall verursacht.

--> Das aber auch nur FALLS diese Fragebögen und das Vorgehen um sie herum überhaupt allen möglichen Anforderungen und Schutzrechten entsprechen...

--> Ein etwaiges medizinisches Problem müsste so und so erstmal unfallursächlich werden, um in der Diskussion eine Rolle zu spielen.

--> Über welchen Weg erhielte in diesem Fall wann und vom wem die Versicherung Kenntnis von einer vorbestehenden Medikation?


Andererseits ist es ja aber schon so wie NilsNase schreibt, wenn man absichtlich und willentlich einer Versicherung Dinge verschweigt die für das versicherte Ding relevant sein können, dann kann die Versicherung manchmal kündigen, und kann auch manchmal Leistungen verweigern. Wie sich das in die oben aufgeworfenen Fragen im konkreten Einzelfall einfügt? Keine Ahnung...

Der große Sinn einer Versicherung ist ja auch, sich sicher zu fühlen. Und davon abgesehen finde ich es schon immer daneben, sich immer nur zu fragen, ob eine Aktion versichert ist. Für viel wichtiger halte ich, ob die Aktion verantwortbar und sicher ist!

Ich würde in diesem Fall hier sehr stark dazu raten, niemanden, weder sich selbst noch Basis und Versicherung, anzulügen. Auch weil Guides und Co. im Ernstfall wesentlich besser helfen können (was dann die eigenen Überlebenschancen erhöht), wenn sie wissen wo sie dran sind. Und es ist komplett "unnötig":

Es gibt sehr viele Leute die mit SSRIs tauchen. Die Erfahrungen sind da, und "es gibt keine Erfahrung" ist so und so kein gutes Argument. Was Du brauchst ist eine Ärztin oder ein Arzt, die mit Dir zusammen willens sind Deine Situation zu klären und zu schauen wo reale Risiken für Dich sein könnten. Man kann auch Medikationen anpassen, und vieles mehr. Dann wird es auch mit der TTU klappen.
tdi_didiTDI Instr.Trainer
27.02.2023 09:07
Hier noch was von DAN
https://alertdiver.eu/de_DE/artikel/medikamente-gegen-depressionen-und-die-tauchtauglichkeit
tdi_didiTDI Instr.Trainer
27.02.2023 09:09
Auszug von oben:
SSRI ('selective serotonin reuptake inhibitors', Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer)
SSRI kosten zwar meistens mehr als andere Antidepressiva, scheinen aber für Taucher relativ sicher zu sein. Sie haben allerdings eine Nebenwirkung, sie machen müde, und das kann sich schon auf die Tauchsicherheit auswirken.
Dominik_Emind is like parachute
27.02.2023 09:15
Auch das ist ja ne Übervereinfachung, nicht alle SSRI machen müde, und schon gar nicht immer. Aber, klar, wichtig ist DAN sieht sie durchaus als kompatibel an!
27.02.2023 09:31Geändert von kwolf1406,
27.02.2023 09:32
Ich habe die Versicherungen nicht verglichen, aber die VDST-Versicherung (Europa-KV) verlangt keine Auskunft über Details wie Vorerkrankungen oder Medikation, sondern generell eine gültige TTU, ohne weitere Details. Dann kürzen die aber die Leistungen der Behandlungskosten, wenn man ohne TTU taucht. Ganz verweigern sie die Zahlung nicht. Eine Kausalitätsprüfung ist dabei natürlich irrelevant denn die TT ist ja umfassend gemeint ( wobei natürlich auch relative Einschränkungen genannt sein können, die für eine Leistung zu beachten sind)
Dominik_Emind is like parachute
27.02.2023 09:49
Klaus, weder DAN noch Aquamed verlangen eine TTU. Dann kann doch also maximal der konkrete Punkt relevant werden, die Existenz einer umfassenden TTU ist doch von vornherein irrelevant in dem Fall...
AnkouVielleicht
27.02.2023 10:01
Das medizinische Problem klärst du am besten mit dem Arzt.
Und wir sprechen über einen hypothetischen Fall:
Im Rahme der Unfallermittlung der StA werden Medikanetenreste nachgewiesen. Der Gutachter stellt fest die Medikamente waren adäquat kausal für den letalen Fehler.
Die Versicherung fordert grundsätzlich die Ermittlungsakte an.
Sie wird fragen, war das tauchen unter Medikamenten fahrlässig, dann kein Leistungsausschluß oder grob fahrlässig, dann Leistungsausschluss.
Wenn Leistungsausschluß, dann Rückfoerdung bzw. Leistungsverweigerung.
WICHTIG: Bislang ist mir kein Fall aus dem Bereich tauchen bekannt in dem die Leistung verweigert wurde! Anders als im Straßenverkehr. Besoffen fahren = zahlen.

Funfact:
Ich habe für den Nachwuchs eine UV verbunden mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Wahrheitsgemäß wurde tauchen angekreutzt. Es kam ein Fragebogen zur Risikoermittlung. Besondere Tauchverfahren: Trimix, Kreisel, Wettkampf Apnoe, TL, UL und und Nachttauchen. Kurze Rückfrage bei der Agentur. Nachttauchen sei nach Auffassung der Versicherung ein besonders risikoreiches Tauchverfahren, dass zum Leistungsausschluß genau dazu führe. So was hat der Nachwuchs entschieden? Dann gehe ich halt einstweilen nicht mehr nachts tauchen.......

27.02.2023 10:02
Nun, es kann ja eine Entscheidungsgrundlage zur Versicherungswahl sein. Man kann auch über den VDST ohne Vereinsmitgliedschaft versichert werden. Kosten im Rahmen von Aquamed oder DAN.
27.02.2023 10:04
Ankou: " Fahrlässig" gibt es in meinen Versicherungsbedingungen nicht. Nur Vorsatz, den Schaden herbeizuführen.
Dominik_Emind is like parachute
27.02.2023 10:08
Die von vielen selbst betriebene Titulierung als "Extremsport" hat halt auch echte Nachteile...

Wie schon von vielen gesagt, der einzig sinnvolle Ratschlag kann ja sein nicht zu lügen, sondern einen Arzt zu finden der sich nicht auf seine persönliche Einschätzung, es gäbe keine Daten, zurückzieht, sondern den Stand der Forschung (siehe u.a. DAN Artikel oben) kennt, berücksichtigt, und mit Dir zusammen heraus findet wo Risiken und wo Möglichkeiten liegen.

Ich kenne aber auch keinen Fall in dem beim Tauchen nach einem Tauchunfall eine Leistung verweigert wurde.

In obiger Kette dürfte bereits "Im Rahme der Unfallermittlung der StA werden Medikanetenreste nachgewiesen. " ebenfalls hypothetisch sein.

Aber, nochmal, es ist doch komplett unnötig hier unaufrichtig zu sein! Die Menschheit weiss, wie und wann man mit SSRIs tauchen kann.
27.02.2023 10:17

Da darf der Hinweis nicht fehlen dass diese Tauchversicherungen (aquamed, VDST, ...) Pakete aus mehreren Versicherungen sind, nämlich Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung, ..., die unterschiedliche Ausschlüsse und Regeln haben.
Die Auslandskrankenversicherung hat meist keine Ausschlüsse und leistet immer, aber nur für die Heilbehandlung (Druckkammer vor Ort). Die Unfallversicherung (Invalidität, Todesfall, ...) dagegen hat i.d.R. viele Einschränkungen.

AnkouVielleicht
27.02.2023 10:24
Kwolf, die Leistungsfreiheit ergibt sich aus dem Gesetz!
Dominik, nach der reinen Lehre wird bei einem letalen Unfall eine Autopsie durchgeführt. Dazu gehört auch eine Untersuchung des Blutes. In der realen Welt hat die KTU bei Sportunfällen wenig Interesse an Arbeit.....
27.02.2023 10:57
Ankou, kannst du mir den Paragraphen nennen?
AnkouVielleicht
27.02.2023 11:19
§ 28 VVG = Versicherungsvertrags Gesetz mit einer relativ ausufernden Entscheidungsfülle überwiegend zum Thema Strassenverkehr.

Dominik_Emind is like parachute
27.02.2023 11:30
Ankou, ich denke aber viel relevanter ist auch der Fall Druckkamner, überlebt...
AnkouVielleicht
27.02.2023 11:36
Bei der Druckkammer sollte man auch seine UV genau prüfen, wenn man eine hat. Meine übernimmt z.B. jede Druckkammerbehandlung weil Gerätetauchen ohne Einschränkung inkludiert ist, inkluisve des Helis. Und eine Kerditkarte macht den Betreiber extrem geschmeidig......
Es wird einfach zuviel Geschisse um die Versicherungen gemacht.
27.02.2023 13:02
Ankou, danke. D.h., ich darf die an anderer Stelle im Versicherungsvertrag genannten Obliegenheiten (Pflichten) nicht verletzen und das muss auch ursächlich für den Schaden sein.
Daraus darf man wohl auch ableiten, dass, wenn eine TTU gefordert ist, man dem Arzt nichts grob fahrlässig verschweigen darf.
AnkouVielleicht
27.02.2023 14:18
So würde ich das sehen. Wenn du dem Arzt bewußt eine Vorerkrankung verschweigst, die sich auf die Tauglichkeit auswirken könnte und das dann auch noch adäquad kausal war, hast du ein Problem. Die gängigen Beispiel aus dem Bereich der Obliegenheitsverletzung sind besoffen Fahren oder auch ein Klassiker, du schließt eine BU ab und verschweigst Wirbelsäulenerkrankungen oder Bandscheibenvorfälle die die Prämienhöhe unmittelbar beeinflussen.
Deshalb sollte man die AVB mit der gebotenen Sorgfalt lesen und nicht dass ganze wegen des Geplappers des Vertreters unterlassen.......
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