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Tauchversicherung & Reisewarnung wg. Covid-19

Geändert von Schokoladenhai (Dalatias licha),

Da für immer mehr Länder Reisewarnungen bestehen, weiß jemand welche Auswirkungen das auf die Tauchversicherung hat? Bei DAN scheint es ein Ausschluss zu sein:

Reisewarnungen der Regierung Ihres Wohnsitzlandes Auf Basis dieser Versicherung besteht keine Versicherungsdeckung für Reiseziele, für die die Regierung eines der Staaten der EU oder des EWR, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, von Reisen abgeraten haben.

Quelle: https://www.daneurope.org/c/document_library/get_file?uuid=b40699e5-506f-4595-a46b-5f27d8476279&groupId=10103

Bei AquaMed konnte ich nur eine Formulierung bezüglich Kriegszuständen u.ä. finden, nicht generell bezüglich Reisewarnungen.

Quelle:https://www.aqua-med.eu/fileadmin/documents/de_chubb_versicherungsbedingungen_01_2019_dcb_dcf.pdf

Hat jemand diesbezüglich bei AquaMed schonmal nachgefragt ?

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IvoryAOWD DTSA**
20.08.2020 12:54
Das ist ein Interessanter Ausschluss bei DAN. Wäre mal abzuwarten, inwieweit der überhaupt Rechtswirksam ist, zumindest in dem Fall, dass die Gründe, weswegen die Reisewarnung ausgesprochen wurde, nicht im ursachlichen Zusammenhang zum Versicherungsfall stehen. Sprich wenn du trotz COVID-19 Warnung nach Ägyten fliegst, dort einen DEKO Unfall hast, in die Druckkammer musst und weder der Unfall noch die Behandlungskosten durch COVID-19 beeinflusst sind.
AnkouVielleicht
20.08.2020 13:00
Falscher Ansatz. Es geht nicht um Kausaliät zwischen Reisewarnung und Unfall. Die AVB unterliegen der Inhaltskontrolle nach allgemeinen Regeln. Der Entfall des Versicherungsschutze bei Einreise trotz Reisewarnung ist m.E. rechtmäßig.
IvoryAOWD DTSA**
20.08.2020 13:35
Nun das kann man so sehen und vermutlich wirst du recht haben. Aber wenn man die aktuelle Diskusion um Betriebsschließungsversicherungen während COVID-19 verfolgt, da kann es schon sein, dass dem Versicherer die ein oder andere Klausel auf die Füße fällt. Immerhin werden solche Verträge wie DAN regelmäßig mit weltweitem Versicherungsschutz beworben und die Klausel in der AVB schränkt dieses vordergründig beworbene Leistungsversprechen ein, im Zwiefel, also bei fehlender Kausalität auch ohne sachlichen Grund.
IvoryAOWD DTSA**
20.08.2020 13:45Geändert von Ivory,
20.08.2020 13:46
Im Übrigen konnte ich in den AVB bei Aquamed auch keinen derarten Ausschluss finden. Der Versicherungsschutz ist uneingeschränkt weltweit gültig. Aber Obacht ausgeschlossen sind Schäden in der Auslandsreisekrankenversicherung, die von der VP mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartbar waren. Diese klausel ist natürlich sehr vage formuliert und insbesondere in der Coronapandemie nicht einfach zu werten. Werde ich mich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit COVID-19 infizieren, wenn ich nach Malle reise? Was ist eine hohe Wahrscheinlichkeit? Z. B. mehr als 50 Prozent Chance auf eine Infektion? Wenn der Versicherer im Infektionsfall diese Klausel spielt, muss ein Gericht das klären, wobei die Schwammigkeit der Klausel schon ein Indiz dafür ist, dass im Zweifel der Versicherer leisten muss. Aber mit Sicherheit sagen kann dir das keiner.
AnkouVielleicht
20.08.2020 14:10
Äpfel und Birnen, die Diskussion der Betriebsschließungsversicherung ist eine Frage der AVB im Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung zwischen zwei Unternehmen. Da gibt es wirklich sehr unterschiedliche AVB die man nicht pauschal diskutieren kann.

Hier geht es um die Frage ob eine subsidiäre Versicherung in ihren AVB bei Verträgen mit Verbrauchern, bei Einreise trotz Reisewarung, den Versicherungsschutz entfallen lassen kann. Und das geht, die Klausel ist weder überaschend, noch benachteiligend etc. pp. Insbesondere setzt du dich ja über eine Reisewarnung des AA hinweg und die sind eigentlich selten. Sicherheitshinweise gibt es zur genüge, z.B. für den NordSinai. Deine normale PKV oder GKV zahlt ja im Zweifel.
20.08.2020 15:06Geändert von kwolf1406,
20.08.2020 15:06
EUROPA-Versicherung (VDST):

Frage: "Besteht Versicherungsschutz wenn ich in ein Covid-19-Risikogebiet reise oder mich in einem solchen Aufhalte?"

Antwort: "Ja. Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Tarifbedingungen. Diese sehen keinen Leistungs- Ausschluss für Reisen in Gebiete vor, in für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht oder die als Covid-19-Risikogebiete angesehen werden."
IvoryAOWD DTSA**
20.08.2020 15:50
"Und das geht, die Klausel ist weder überaschend, noch benachteiligend"

Nun marktüblich scheint sie ja nicht zu sein, also kann Sie durchaus überraschend sein, vor allem vor dem Hintergrund, wie solche Versicherungen gerne vertrieben werden, nämlich als kleines Nebengeschäft in der Tauchbude. Und natürlich ist sie benachteiligend, denn wenn die Reisewarnung, bzw. deren Hintegrund weder ursächlich für den Schaden noch für die Schadenhöhe ist, ist der Ausschluss doch willkürlich.

Aber gut, wie gesagt, ich behaupte nicht, dass es zwingend unwirksam sein muss, würde mich mal interessieren wie so ein Rechtstreit im Zwiefel ausgeht.

Jedenfalls bin ich froh, dass ich sowohl bei der EUROPA Versicherung vom VDST, als auch bei Aquamed verichert bin und nicht bei DAN. Da kann ich theoretisch sogar in zwei verschiedene Länder mit Reisewarnung gleichzeitig einreisen... supercool
AnkouVielleicht
20.08.2020 18:33
Nun ja, vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand. Ich persönlich habe eine schmerzfrei KEditkarte und eine ebensolche Krankenversicherung. Davon ist die Frage zu trennen, ob ich überhaupt reise.....
21.08.2020 12:47
Marktunüblich ist das nicht, wenn man sich mal Reisekrankenversicherungen anschaut, schließen das fast alle aus.
Naja was solls, DAN läuft bei mir eh bald ab, dann bekommt eben Aquamed den Zuschlag, Anfrage ist raus. Hatte DAN eigentlich nur den Vorzug gegeben, weil das im Fall der Fälle in Brasilien einfacher ist, aber da komm ich momentan nicht hin, und falls doch wärs ja eh wieder ausgenommen.
21.08.2020 14:47
Hier noch die Antwort von Aquamed:

Laut der Versicherungsbedingungen (anbei) unseres Partners Chubb sind Reisewarnungen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wir raten jedoch die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Auf Deiner Reise sind den örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen Folge zu leisten. Grundsätzlich sind Behandlungskosten von Coronainfektionen über Deine in der dive card inkludierte Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt.
Bitte beachte: Quarantäne-Situationen sind über eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht versichert. Wir empfehlen Dir, dass Du Dich mit Fragen hierzu an den Reiseveranstalter oder die Fluglinie wendest sowie den Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherer kontaktierst.

Somit ist es klar.
17.12.2020 17:26
Okay. Aber was ist, wenn wir uns immer noch entscheiden zu gehen? Ich habe gehört, dass es in Ordnung ist, noch quer durch Europa zu reisen, ich würde am Ende der Woche noch nach Bayern fahren. Ich versuche, irgendwelche Infos über ein Bußgeld zu finden, aber es gibt nichts. Würden sie so ein Geldstrafe verhängen? z.B https://bussgeldcheck.bild.de/c/geldstrafe/:
"

Nach § 40 StGB setzt sich diese grundlegend aus zwei Faktoren zusammen:

  1. Zahl der Tagessätze: Eine Geldstrafe setzt sich aus mindestens 5 und maximal 360 Tagessätzen zusammen (§ 40 Absatz 1 StGB). Eine Abweichung nach oben ist dann möglich, wenn in dem zugrundeliegenden Gesetz eine solche im Einzelfall ausdrücklich bestimmt ist. Aus wie vielen Tagessätzen sich die Geldstrafe zusammensetzt, legt das Gericht nach Bewertung des Falles fest.
  2. Höhe eines Tagessatzes: Der Rahmen für die Höhe des einzelnen Tagessatzes liegt bei 1 bis 30.000 Euro (§ 40 Absatz 2 StGB)."
Ich hoffe nicht.
17.12.2020 17:53Geändert von kwolf1406,
17.12.2020 17:55
Ich verstehe deine Frage nicht: Was hat die Höhe eines Bussgelds bei Missachtung irgendwelcher Verordnungen mit der Krankenversicherung zu tun?

Reisen sind bei Reisewarnung nicht verboten und nur allein deswegen gibt es auch kein Bußgeld.
R3scol Anfänger
17.12.2020 18:08Geändert von R3scol ,
17.12.2020 18:10

Wieso Bußgeld? Du darfst doch nach Bayern reisen oder gibts da eine Reisewarnung vom Gesundheitsamt? :D

so lange du bis 21 Uhr wieder irgendwo untergekommen bist bekommst du kein Bußgeld

Außerdem wird das Bußgeld in dem Fall doch nach dem Infektionsschutzgesetz und nicht nach dem StGB geregelt?

18.12.2020 14:28
@kwolf1406: Ah, ich wollte nur wissen, ob es eine Strafe geben wird, wenn wir die Regeln nicht befolgen

@R3scol: ach ja, stimmt. Die Ausgangssperre. Ich habe mich nur darüber gewundert, damit alles klar ist. Kein Bußgeld. Danke euch :D
GarfiSchnorchelabzeichen
18.12.2020 16:22
Noch eine Info: Ein Wohnmobil oder Wohnwagen zählt nicht als Unterkunft.
Du brauchst also ein Hotel (wird aber schwer, weil geschlossen) oder du musst privat irgendwo unterkommen.

Dann ist noch zu beachten, dass in Kreisen mit besonders hoher Inzidenz zusätzliche Einschränkungen möglich sind. Da darfst du auch tagsüber nicht ohne Grund unterwegs sein.

Übrigens: Der Regelsatz für das Bußgeld in Bayern beträgt 500€.
tauchbastiHaubentaucher ****** mit eichenlaub und octopus
07.01.2021 18:40
Wenn ich im Wohnmobil wohne und damit vom Starnberger See zum (Beispiel) Ammmersee fahre und dort auch tauche, dann ist das keine Reise sondern ein Umzug. Und Umzüge sind nicht verboten. Es gibt auch keine Umzugswarnung. Damit bin ich auch so oder so weiter versichert.
07.01.2021 23:50
Mit einer Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun, sondern zumindest mit dem Bußgeld für wildes Campen, denn du wirst keinen geöffneten Stellplatz finden.
08.01.2021 12:28
@tauchbasti
"...dann ist das keine Reise sondern ein Umzug."
Glaubst du den Unsinn, den du hier schreibst, wirklich, oder ist das reiner Trotz?
thunER* * *
08.01.2021 14:33
Satz aus der vertragsbestätigung von aqua med welche ich heute erhalten habe:

"Im Rahmen der Versicherungsbedingungen ist COVID-19 nicht ausgeschlossen."
Antwort