Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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InseCMAS **

Tauchvereinstraining Aufsicht?

Muss man im Hallenbad beim Training (nicht Ausbildung) als Tauchlehrer (IDA) das DLRG-Silberabzeichen als aufsichtsführende Person haben oder reicht die Tauchlehrerausbildung?

Inse
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Vercingétorixold school
19.12.2010 20:20
In NRW in einem Hallenbad in Komunaler Trägerschaft reicht allein der Rettungsschwimmer in Silber. Der allein wird vom GUV = GemeindeUnfallVerband anerkannt. Der TL oder der Trainer C, ist nicht ausreichend. Umgekehrt wird auch kein Trainer C oder TL verlangt.
sharky58Padi-RD / 1000+ TG
19.12.2010 20:58
Im Land Brandenburg darf man ab Rettungsschwimmer/Silber selbständig Aufsicht führen (egal ob Hallenbad oder See).War da bis vor ein paar Jahren selber aktiv ,habe auch Schwimmstufen abgenommen.
Inwieweit ein Tauchlehrer reicht,weiß ich leider nicht.
Ich gehe aber davon aus,daß es wie in NRW geregelt ist.
LG sharky
DeichgeistTaucher
19.12.2010 21:11
Inse,
Vercingetorix hat es bereits gesagt: Entscheidend ist der Vetrag des Vereins mit dem Betreiber des Schwimmbades. Bei öffentlichen Trägern gelten meist die Regeln der Gemeindeunfallversicherung GUV. Und die besagt bundesweit:

Hier nachzulesen: http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/regeln/R_1_111.pdf

--- Zitiert:
5.2.5 Rettung von Ertrinkenden
5.2.5.1 Als Retter sind nur solche Personen einzusetzen, die auf Grund ihrer
fachlichen und gesundheitlichen Eignung in der Lage sind, beim Retten Gefahren zu
erkennen und abzuwenden.
Die fachliche Eignung ist dann als erfüllt anzusehen, wenn der Retter den
Nachweis erbracht hat, dass er Ertrinkende retten kann. Diese Fähigkeiten
besitzen Schwimmmeister, Schwimmmeistergehilfen und Personen, die die
Leistungen zum Erwerb des deutschen Rettungsschwimmabzeichens in
Silber nachgewiesen haben. Die gesundheitliche Eignung ist in der Regel
dann erfüllt, wenn der Retter das 18. Lebensjahr vollendet hat und körperlich
nicht beeinträchtigt ist. Sie ist gegebenenfalls durch eine ärztliche
Untersuchung nachzuweisen.
Die Anforderungen an Retter sollen eine Gefährdung von Personen, die Ertrinkende
retten, vermeiden helfen und enthalten keine Hinweise, wie die
allgemeine Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden kann. Solche Hinweise
sind enthalten z.B. in Landesverordnungen über Badeanstalten und im
Merkblatt „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern
während des Badebetriebes“ (94.05) der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen. In diesen Regelungen ist angegeben, wann auf den Einsatz
von Schwimmmeistern nicht verzichtet werden kann.
5.2.5.2 In angemessenen Zeiträumen ist nachzuweisen, dass die in Abschnitt 5.2.5.1
geforderte Eignung fortbesteht.
Als angemessener Zeitraum haben sich 3 Jahre bewährt.


Ein IDA Tauchlehrer besitzt demnach *keine* Rettungsfähigkeit, wenn er nicht auch zeitgleich mindestens das Rettungsschwimmabzeichen Silber innerhalb der vergangenen drei Jahre abgelegt hat!
Das DRSA Silber ist *nicht* Bestandteil der IDA TL Ausbildung!

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Gruß,
Deichi

DeichgeistTaucher
19.12.2010 21:21
.... Zusatz:

Die Pflicht zur Überwachung der "Rettungsfähigkeit" obliegt dem Vorstand des Vereins, der den Aufsichtführenden benennt und ggfs. für den Verein haftet, wenn er seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist.
20.12.2010 08:25
zum Vergleich: http://www.schulsport-nrw.de/info/05_sicherheitsundgesundheitsfoerderung/sifoe_erlass_02a01.html#Rettungsfaehigkeit
Vercingétorixold school
20.12.2010 09:36
Der Rettungsfähigkeitserlass betrifft den Schulsport und nicht das Vereinstraining.
20.12.2010 09:42
deshalb schrub ich ja: zum Vergleich
Vercingétorixold school
20.12.2010 10:18
Es gibt allerdings eine Gemeinsamkeit. Es interessiert keine Sau, ob der Übungsleiter/Lehrer/Gewerblicher Tauchlehrer einen DLRG Silber hat. Erst wenn einer absäuft, dann geht es rund.........
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
20.12.2010 11:20
Es kommt drauf an, was in eurem Nutzungsvertrag mit dem Träger des Bades steht. Bei uns kann die Aufsichtführende Person ein Retungsschwimmer silber, ein Übungsleiter schwimmen oder Tauchen, ein TL oder TL-Assi sein. Alle müssen einen EH-Kurs haben, das dürfte bei dem Personenkreis aber eh kein Problem sein.

Grüße,

henri
DeichgeistTaucher
20.12.2010 23:19
Falls keine Schwimmeister anwesend sind (in kleinen Gemeindebädern oft der Fall), tut der Vorstand auch gut daran, sich davon zu überzeugen, dass die Aufsichtsperson einen Nachweis über die Einweisung in die Sicherungseinrichtungen des Schwimmbades nachweisen kann. Stichwörter:
- Chlorgasalram
- Brandschutzeinrichtungen
- Sprungtürme, falls benutzt
..... usw.

Aber die Rettungsfähigkeit steht natürlich oben auf der Liste
21.12.2010 18:38
Folgende Personen haben Rettungsfähigkeit (Aufzählung) bedeutet IMHO _nicht_, das Nichtaufgezählte diese Fähigkeit nicht haben. Sondern nur, dass der Formulierer diese nicht kennt. Also z.B. jeden erfolgreichen Absolventen des Kurses Tauchsicherheit und Rettung, ÜL, TL.
Gruß,
matthias
DeichgeistTaucher
21.12.2010 20:37
MatV: Deine IMHO liegt da leider nicht ganz richtig:
Übungsleiter und TL`s des VDST haben das DRSA Silber im Rahmen ihrer Ausbildung abgelegt. Inse fragte aber gezielt nach IDA! Dort ist es nicht Bestandteil der Ausbildung! Der Tauchlehrer schliesst mit seinem Schüler einen Ausbildungsvertrag ab und versichert ssseinen Schüler über seine proffessionelle Versicherung ab (z.B. Aquamed). Diese deckt jedoch nicht das regelmäßige Training im Schwimmbad ausserhalb des Ausbildungsvertrages ab.

Das Brevet Tauchsicherheit und Rettung oder der PADI Rescue reichen nicht als Qualifikation, denn der DOSB hat die DLRG als alleinige Instanz bestimmt (Lies mal: http://www.schwimmeister.net/Rettungsfaehigkeit/rettungsfaehigkeit.pdf).

Da Inse von Verein spricht ist dieser vermutlich auch Mitglieb in einem Sportbund (Kreis oder Land). Diese unterstehen vertraglich dem DOSB.

@Inse: Soll der TL doch einfach bei der DLRG das DRSA nachholen. Wenn er fit ist schafft er das spielend, und die Theorie sollte er eigentlich von Haus aus beherrschen.

Nur ein gutgemeinter Rat
Deichi
DeichgeistTaucher
22.12.2010 07:24
Ein Blick in das Reg von Inse erklärt die Situation:

Ihr Verein ist Mitglied im Landessportbund (Nummer: 0304452940). Demnach sind alle Mitglieder beim Training über diesen versichert, wenn der Nachweis über die Rettungsfähigkeit nach dem Regelwerk des DOSB sichergestellt ist.

Der Tauchlehrer gehört einem komerziellen CMAS Verband (IDA) an. Damit hat er keine mit dem VDST vergleichbar Ausbildung (DRSA) und im Sinne des DOSB auch keine Rettungsfähigkeit.


Die Gemeindeverträge für die Überlassung des Schwimmbades gehen meist von einer Tauchlehrerqualifikation aus, die der des DOSB entspricht, da der VDST in Deutschland hierfür der offizielle Ansprechpartner innerhalb des DOSB ist.

Daher der Ratschlag: Schickt den guten Mann einfach zu eurer ortsansässigen DLRG und lasst ihn das DRSA nachholen. Dann sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite.

Vercingetrorix hat es so schön treffend formuliert.... Solange nichts passiert interessiert das alles kein Schwein. Wenn doch geht die Post ab, und dann wird nur nach Papierlage entschieden.

Gruß, Deichi
22.12.2010 16:23
Auch wenn in dem DOSB Papier die DLRG genannt ist, sind die Rettungsschwimmabzeichen von der DRK Wasserwacht oder ASB auch anerkannt.

Der Kurs zum Rettungsschwimmabzeichen in Silber besteht aus mindestens 12 Stunden (Theorie+Praxis), danach erfolgt die Prüfung (laut Prüfungsordnung).

Zitat: Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 20.12.2010 - 09:36
Der Rettungsfähigkeitserlass betrifft den Schulsport und nicht das Vereinstraining.

Da der Richter im Prozess sicher den Schulschwimmerlaß als erstes zum Einlesen in die Hand nimmt gilt dieser (indirekt) für die Aufsichtspflicht.

DeichgeistTaucher
23.12.2010 07:18
Holger, genau!

Die Reformation des Begriffes "Rettungsfähigkeit" wurde 2003 durch den Schulschwimmerlass angeschoben und dann durch den DOSB in sein Regelwerk übernommen. Insofern gibt es hier einen Zusammenhang, falls sich ein Richter in einem Prozess einen Weg durch den Dschungel bahnen muss.

Deichi
phuketCMAS-Coursedirector
23.12.2010 16:25
mal ganz dumm gefragt:
Was ist eine Tauchlehrerausbildung wert wenn darin Rettung und Tauchsicherheit nicht enthalten ist???

Grüße und frohe Weihnachten aus dem sonnigen Phuket
Stephan
23.12.2010 17:16
... na, da hat Phuket aber sowas von Recht ....

Ich benötige solche Nachweise weder in Bremen, noch in Niedersachsen für die Nutzung von Schwimmbädern. Liegt aber sicher auch daran, dass immer das Personal zugegen ist ...

Die Nutzungsbedingungen mögen differieren, jedoch so stoisch ist das nicht ...
sharky58Padi-RD / 1000+ TG
23.12.2010 17:19
@phuket
Ein Rettungsschwimmer ist m. E. in erster Linie für die Absicherung des Badebetriebes zuständig.
Er ist in der Lage ,Badegäste bzw. Schwimmer zu retten, die auf Grund mangelnder Schwimmfertigkeit ,körperlicher Überforderung oder gesundheitlicher Probleme im Wasser Hilfe benötigen. Dazu werden spezielle Fertigkeiten trainiert,z.B. Abschleppen (besonders "toll" mit Bekleidung),Bergung im Flachwasser oder über Beckenrand oder Leiter ,ganz wichtig aber auch zur Eigensicherung Befreiungsgriffe.
Wer einmal erlebt hat ,wie ein Ertrinkender in Panik nach allem greift,was er kriegen kann und welche Kraft dahintersteckt,der weiß,was ich meine!
Sicherlich kann ein Tauchlehrer manches,aber eben nicht alles.
Auch bei der Wasserrettung gelten diverse Gesetze .Vercingetorix hat ja treffend formuliert,daß es erst "rund" geht,wenn einer absäuft .
LG sharky
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
23.12.2010 20:19
"Vercingetorix hat ja treffend" -> sharky lese nocheinmal was vercingétorix geschrieben hat. Kleiner Tipp, da gings nicht um Rettung im Wasser sondern um die Rechtsfolgen

Nichts gegen Rettungsschwimmer (ich komme aus dem DLRG) aber: wie oft genau hat der Rettungsschwimmer mit Tauchern geübt? und wie wurde er -der den Betrieb im Bad während der Trainings von Tauchern- beaufsichtigen soll- hierauf vorbereitet?

Die rechtliche Sitaution ist das Eine, die Realität etwas anderes. Ideal ist es m.E., wenn ein TL die DLRG Ausbildung zusätulich hat, dann ist er dem "normalen" Bademeister ein wenig voraus.
sharky58Padi-RD / 1000+ TG
23.12.2010 21:05
@shuttle
Hab`ich eigentlich auch gemeint (deswegen Verweis auf "diverse Gesetze").
Meine Hinweise zum Rettungsschwimmen an sich sollten nur zeigen,daß ein TL nicht alles beherrschen muß, was ein Rettungsschwimmer kann.
Ich gebe Dir aber Recht,daß ein "normaler" Rettungsschwimmer wohl eher selten mit Tauchern übt,wobei es bei uns in der Nähe seit einiger Zeit sogar die berühmte Ausnahme gibt.
Da gibt es eine sehr aktive Gruppe in der Wasserwacht,bei der einige Mitglieder als Rettungstaucher ausgebildet sind und auch zu Einsätzen gerufen werden.
LG sharky
p.s. Sag`bloß nicht öffentlich "Bademeister" zum Schwimmmeister ,da reagieren manche sauer drauf.
DeichgeistTaucher
23.12.2010 23:46
Womit wir genau wieder bei der ursprünglichen Aussage des Verzinkten angekommen wären: Generell sollte ein Tauchlehrer die Befähigung zum Retten haben, juristisch muss dies jedoch nicht automatisch gegeben sein. Genau aus dieser "Lücke" heraus wurde vermutlich die Ausgangsfrage gestellt.

Das wirft aus meiner Erfahrung generell eine interessante Haftungsfrage für alle Vereine und Clubs sowie deren Vorstände in denen TL`s und Übungsleiter in Deutschland die Aufsicht in einem Schwimmbad übernehmen auf:

Ist die Rettungsfähigkeit bei der Aufsichtsperon im Schwimmbad aktuell immer noch dadurch gegeben, dass ein befähigter Schwimmeister anwesend ist oder übernimmt der Verein/Vorstand die Aufsicht in eigener Regie (Vertrag). Dann sollte grundsätzlich eine Einweisung in die Sicherungseinrichtungen der Schwimmanlage sowie eine aktuell gültige Rettungsfähigkeit (Rettungsschwimmabeichen Silber) DRSA nicht älter als drei Jahre vorhanden sein, falls der Vorstand juristisch auf sicheren Beinen stehen möchte.

Ist der Verein zusätzlich in einem Sportbund ist die Rettungsfähigkeit gegeben durch Schwimmeister oder DRSA Silber sogar zwingend erforderlich, falls der Verein seine Mitglieder entsprechend den Versicherungsbedingungen der GUV beim Training versichern will. Sonst haftet der Verein durch seinen Vorstand im Schadensfall selbst!!

Diese Konstellation könnte derzeit in vielen Vereinen oder Clubs in Deutschland gegeben sein.

Frohe Weihnachten vom verschneiten Deich

Deichi
24.12.2010 14:21
Deichi, wie kommst du darauf, das VDST ÜL/TL das DRSA haben? Ist das neu, habe ich was verpasst?
Gruß,
Matthias
24.12.2010 15:50
Ist zumindest in Berlin seit über zwei Jahren Voraussetzung:

http://www.taucheninberlin.de/uelausbildung.htm

und

http://www.taucheninberlin.de/tlausbildung.htm

Die Webseite macht allerdings Augenkreps
DeichgeistTaucher
24.12.2010 22:54
Bundesweit..... Siehe Seite 22 http://www.vdst.de/uploads/media/gesamtkonzept_c-stufen_20080919.pdf

Deichi
DeichgeistTaucher
24.12.2010 22:59
Als Ergänzung.... Wer das Dokument intensiver studiert wird feststellen wo weitere Ausbildungsunterschiede zwischen den kommerziellen CMAS Verbänden und den idiellen sind......
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