Hallo Dirk!Bei der G31 handelt es sich um den "Grundsatz 31" der Berufsgenossenschaften. Dies ist eine Untersuchung, die man zum beruflichen Arbeiten unter Wasser bzw. unter Druckluft (hyperbare Baustellen, Druckkammer) zwingend benötigt. Sollte man eine G31 "Tauchen" haben, wird diese natürlich auch als Sporttauchtauglichkeit anerkannt.
Deine G26 kannst Du Dir eher nicht "umschreiben" lassen, da hierzu erweiterte Untersuchungen (v.a. HNO) erforderlich sind. Das ist jedoch Ermessenssache des Arztes.
Die Sporttauchtauglichkeitsuntersuchung solltest Du in jedem Falle von einem Arzt durchführen lassen, der ausgewiesener Taucherarzt ist, also von der Materie was versteht, und der am besten auch selbst aktiv taucht.
Zwar darf jeder approbierte Arzt eine Tauchtauglichkeit für Sporttaucher attestieren, man sollte sich aber im Interesse der eigenen Sicherheit an den Fachmann wenden.
Auch wenn es viele Sporttaucher nicht einsehen wollen, die regelmäßige TTU alle 3 Jahre, bzw. jedes Jahr für über 40jährige dient nicht zur Belustigung oder Bereicherung der Ärzte, sondern stellt einen nicht unwesentlichen Sicherheitsfaktor für unseren Sport dar.
Auf Gefälligkeitsatteste vom Hausarzt für 20 Märker in die Kaffeekasse sollte man deshalb tunlichst verzichten.
Es gibt keine Vorschrift über die durchzuführenden Untersuchungen. Die GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) empfiehlt grundsätzlich:
ausführliche Erhebung der Krankenvorgeschichte, ausführliche körperliche Untersuchung, Labor, HNO-Untersuchung, Ruhe-EKG und Lungenfunktion. Ein Belastungs-EKG und eine Röntgenaufnahme der Lunge sind ab 40 Jahren zusätzlich empfohlen und können auch vorher nicht schaden.
Da eine TTU nicht über die GKV abgerechnet werden darf (manche Kollegen tun's trotzdem), wird privat liquidiert. Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können dafür je nach Aufwand Kosten bis über DM 250,- anfallen. Die meisten Tauchmediziner verlangen jedoch nicht so viel, meist 100 - 150,- DM (oft Verhandlungssache).
Im Vergleich zu den Summen, die man sonst für's Tauchen ausgibt, ist das wirklich nicht viel.
Übrigens kann der attestierende Arzt im Falle eines Tauchunfalles aufgrund nicht erkannter gesundheitlicher Mängel haftbar gemacht werden.
Andi