Tauchmedizin ist ein sehr interessantes Thema. Über alles rund ums Thema Gesundheit und Tauchen kann hier ausgiebigst diskutiert und geschnackt werden. Sehr kompetente Antworten sind garantiert - denn viele Mediziner besuchen dieses Forum.
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Tauchunfall und Tauchversicherung

Hallo!

Ich tauche meist in etwas entlegeneren Gebieten, z. B. ist Sudan geplant.

Ich habe eine Auslandskrankenversicherung, die auch Druckkammerbehandlungen miteinschließt und eine Einzelmitgliedschaft beim VDST. Ich frage mich, ob das beides ausreicht.

Bei einem Tauchunfall im Sudan frage ich mich, wie das abläuft. Man hat ja nicht 10.000€ dabei , um z. B. die Kammer zu bezahlen, Kreditkarten/Geldautomaten kann man dort wohl auch vergessen.

Die Versicherungsbedingungen sprechen immer von medizinscher Notwendigkeit, die Krankenversicherung zahlt, sobald ein Arzt die Notwendigkeit feststellt.

Wenn man jetzt zur nächsten Kammer gebracht wird, wo kriegt man dann den Arzt her.
Insgesamt entstehen da Kosten, die man nicht so ohne weiteres mal auslegen kann.

Wie sind Eure Erfahrungen? Vielleicht doch DAN statt VDST?
Man taucht natürlich als AOW auch mal tiefer als 40 m und macht dann die Dekostopps, die der Computer anzeigt...

LG Heike
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16.02.2009 09:32
Äh, schon mal einfach in deinen Versicherungsschein und die AGB gesehen?

Da sollten die Deckungssummen drin stehen. Warum taucht man als AWD (?) natürlich tiefer als 40 m. Solltest du einen AOWD meinen deckt diese Ausbildung tiefer als 40 m und Deko schon mal gar nicht ab, zumindest nach den Versicherungsbedingungen und die werden sich streng (weil man Geld sparen will) an den Richtlinien deines Verbandes orientieren. Da ist es dann egal ob AquaMed, DAN oder VDST.

Gruß,
D3
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
16.02.2009 10:07
"Solltest du einen AOWD meinen deckt diese Ausbildung tiefer als 40 m und Deko schon mal gar nicht ab, zumindest nach den Versicherungsbedingungen und die werden sich streng (weil man Geld sparen will) an den Richtlinien deines Verbandes orientieren. Da ist es dann egal ob AquaMed, DAN oder VDST. "

Fast richtig ...

Kommt auf die Tauchpraxis des Tauchers an - zum einen ...
Zum anderen - gem. Mitteilung seitens Aquamed richten die sich nach den Empfehlungen international anerkannter Tauchorganisationen ... - da ist es zb. völlig egal, ob man nun seine Brevets alle bei Padi oder SSI oder CMAS gemacht hat ...
Wenn man so ausgerüstet ist und so taucht wie es entspr. int. Organisationen lehren (zb. SDI/TDI, Protec, ANDI, IANTD usw.) und vorgeben, dann ist man auch entspr. versichert ... - auch ohne das Brevet einer entspr. Organisation bzw. einer derartigen Tauchausbildung zu haben ... (ausgenommen Tauchen mit technischen Gasen)

Nitrox und 100% O2 hingegen sind zb. ausdrücklich erlaubt ...

Zitat:
"4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für
folgende Unfälle:

4.1.2 Unfälle bei folgenden Tauchgängen:

4.1.2.3
Tauchgänge, bei denen andere Atemgase
als Pressluft oder mit Sauerstoff angereicherte
Luft (Nitrox) benutzt werden, sofern der
Taucher hierfür keine nachweisbare Ausbildung
besitzt und der Tauchgang nicht der
Ausbildung zum Tauchen mit Gasgemischen
diente.
Versichert ist jedoch auch ohne entsprechende
Zusatzausbildung die Dekompression
mit Reinsauerstoff bis in maximal 6 Meter
Wassertiefe."

Quelle: Aqua Med Versicherungsbedingungen

Mit ein Grund, warum ich pers. bei AquaMed bin ...

Dazu ...

"Die Versicherungsbedingungen sprechen immer von medizinscher Notwendigkeit, die Krankenversicherung zahlt, sobald ein Arzt die Notwendigkeit feststellt. "

Bei AquaMed heißt es zb. med. sinnvoll ... - und das ist mehr wert als med. notwendig ... (med. notwendig ist zb. die erste Druckkammerfahrt ... - die weiteren wären meist med. sinnvoll, aber nicht immer zwingend med. notwendig ...)
Das man dazu natürlich auch eine 24Std. Hotline mit Ärzten hat und kein Callcenter (nicht mit Ärzten besetzt) ist ein weiterer Grund gewesen ...
Un die Abwicklung war nie ein Problem ...
16.02.2009 11:28
Hallo!
Danke für Eure Antworten!
Ja, ich habe gestern die Bedingungen der VDST-Versicherung durchgelesen, konnte aber Ausschlußgründe nicht finden.

Was ich nicht finden konnte, ist was genau TTU nach den Richtlinien des Verbandes bedeutet...
Gasgemische interessieren mich weniger, außer Nitrox, da habe ich eine Ausbildung.

LG Heike
16.02.2009 11:50
VDST richtet sich nach der GTÜM http://www.gtuem.org/32

TTU Bogen zum runterladen vorhanden.

Da gibt es auch nicht viele Ausschlussgründe, solange du einigermaßen mit Gehirn tauchst.

Gruß,
D3
Vercingétorixold school
16.02.2009 13:45
Die eingangs aufgestellte Behauptung ist schlicht falsch. Weder sind Decotauchgänge verboten noch Tauchgänge über 40 Meter. Es kommt wie immer auf den konkreten Einzelfall an!
Sowohl die VDST-Versicherung als auch AquaMed schicken dem jeweilgen Arzt eine Kostenübernahmebestätigung. Ist nicht wie bei der privaten KV, das du mit der Kreditkarte in Vorleistung gehst.
mr.copperreicht
16.02.2009 13:47
Also wenn Du als AOWD tiefer als 40m mit Luft tauchst, bist Du nur bei DAN ohne wenn und aber versichert.
Punkt.

Alle Anderen verlangen ein Brevet für das jeweilige Tauchen. Wenn Du die Grenzen Deiner Brevets überschreitest, bist Du bei Gerling, Aquamed etc durch die Versicherungsbedingungen ausserhalb der Leistung.

So simpel ist das.

Wäge ab, ob Du eine Versicherung bezahlen willst, die hinter genügend Handhabe hat, um sich zu drücken.

16.02.2009 14:05
@Vercingétorix

ruhig ganz ruhig nicht aufregen.

Der konkrete Einzelfall stellt sich mir hier als die Frage eines (vermutlichen) PADI AOWD dar. Wenn ich mir die Ausbildungsunterlagen und die Tabellen von PADI ansehen würde, könnte ich sicher feststellen dass die Ausbildung nicht für diese beschriebenen Tauchgänge ausreicht. Ist natürlich frei der Betrachtung der persönlichen Erfahrung der Taucherin, weil diese Informationen eben nicht vorliegen.

Hier könnte jetzt jede Versicherung mit grober Fahrlässigkeit argumentieren und schon könnte man sich prima streiten.

Sicher werden erst einmal alle Fälle spontan und schnell bezahlt. Es handelt sich ja um Notfälle die keinen Aufschub dulden aber spätere Rückzahlungsforderungen können immer drohen.

Hier kommt dann immer wieder meine Frage: warum lernen wir nicht das was wir machen gründlich? Ein halbes Vermögen ausgeben um um die halbe Welt zu fliegen zum tauchen und dann nur ein Anfängerschein aller AOWD in der Tasche zu haben ist doch am falschen Ende gespart.

Gruß,
D3
mr.copperreicht
16.02.2009 14:07
Hier nochmal die vom Boesewicht unterschlagen Bedingungen bei Aquamed:

4.1.2 Unfälle bei folgenden Tauchgängen:
4.1.2.1 Tauchgänge, bei denen die Empfehlungen international allgemein
anerkannter Verbände für das Freizeittauchen ... vorsätzlich oder grob fahrlässig
nicht beachtet werden;
4.1.2.2 sofern die allgemein anerkannten Empfehlungen nicht beachtet
werden bei Höhlen-, Wrack- und Eistauchen;


Hier jetzt DAN:

...Alle Arten von Lufttauchgängen...

Spricht für sich selber...

mr.copperreicht
16.02.2009 14:14
@D3

Du hast völlig recht.

Lediglich, wer sagt denn, daß auch in weiterführenden Kursen grundsätzlich - immer - alles - für jeden richtig ist.

Was ich meine, es werden zwar Guidelines für die Masse der Schüler gelehrt. Wird aber immer Einzelne geben, die ausserhalb der Masse sicher tauchen. Warum werden die dann durch Versicherungsbedingungen ausgegrenzt?
16.02.2009 14:32
@mr.copper

Vertragsbedingungen sind erst einmal Allgemein gehalten und werden dann auf den Einzelfall hin geprüft.

Wenn ich jetzt nur einen Grundtauchschein habe aber beweisen kann dass ich die Fähigkeiten habe einen 100 m Tauchgang mit 4 Dekogasen sicher zu meistern, kann ich mit Voranmeldung bei DAN durchaus versichert sein. Aber beweisen muss man es eben unstrittig können!!

Gruß,
D3
16.02.2009 15:17
Hallo!

Was müßte ich denn machen? PADI Deep Diver Specialty oder eine Tech Ausbildung für Deko-Tauchgänge?

Ich habe in den letzten Jahren schon ein Dutzend Tauchgänge über 40m Tiefe gemacht (insgesmt über 300TG), Deko nur selten, keine Höhlen etc., Gasgemische nur wie zertifiziert.

LG Heike

boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
16.02.2009 16:05
@mr. Cropper


"Hier nochmal die vom Boesewicht unterschlagen Bedingungen bei Aquamed:

4.1.2 Unfälle bei folgenden Tauchgängen:
4.1.2.1 Tauchgänge, bei denen die Empfehlungen international allgemein
anerkannter Verbände für das Freizeittauchen ... vorsätzlich oder grob fahrlässig
nicht beachtet werden;
4.1.2.2 sofern die allgemein anerkannten Empfehlungen nicht beachtet
werden bei Höhlen-, Wrack- und Eistauchen; "


Ich erlaube, mich selber zu zitieren ...

"Wenn man so ausgerüstet ist und so taucht wie es entspr. int. Organisationen lehren (zb. SDI/TDI, Protec, ANDI, IANTD usw.) und vorgeben, dann ist man auch entspr. versichert ... - auch ohne das Brevet einer entspr. Organisation bzw. einer derartigen Tauchausbildung zu haben ... (ausgenommen Tauchen mit technischen Gasen)

Nitrox und 100% O2 hingegen sind zb. ausdrücklich erlaubt ... "


Meinereiner schreibt - Versicherungsschutz, wenn der Taucher so taucht und ausgerüstet ist wie es int. anerkannte Organisationen lehren und ausbilden ...

Du schreibst ...

"4.1.2.1 Tauchgänge, bei denen die Empfehlungen international allgemein
anerkannter Verbände für das Freizeittauchen ... vorsätzlich oder grob fahrlässig
nicht beachtet werden;
4.1.2.2 sofern die allgemein anerkannten Empfehlungen nicht beachtet
werden bei Höhlen-, Wrack- und Eistauchen; "


Das Ausschlusskriterium ist also hierrauf "vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht beachtet werden; "

Fällt Dir was auf ?

Ich habe es nicht unterschlagen, Dir ist nur nicht aufgefallen, das Dein Text meinem genau entspricht ... - nur in anderer Satzformulierung ...
mr.copperreicht
16.02.2009 18:04
@boesewicht
Ich gehe immer vorsätzlich auf 60m mit Luft und bin deshalb bei Auamed nicht versichert!

@D3
Zitat: Wenn ich jetzt nur einen Grundtauchschein habe aber beweisen kann dass ich die Fähigkeiten habe einen 100 m Tauchgang mit 4 Dekogasen sicher zu meistern, kann ich mit Voranmeldung bei DAN durchaus versichert sein. Aber beweisen muss man es eben unstrittig können!!

Falsch: Du machst den Tauchgang ohne irgend einen Tauchschein und bist ohne Voranmeldung bis !130m! bei DAN versichert.
Richtig planen und durchführen tust Du den ja schon in eigenem Interresse.
16.02.2009 18:09
Als VDST-Gruppenversicherte musst Du keine TTU haben, um überhaupt versichert zu sein. Das heißt, ohne TTU verlierst Du keinesfalls den Versicherungsschutz! Allenfalls erhälst Du bei einem Unfall ohne gültige TTU weniger Versicherungsleistungen ausgezahlt, als mit TTU.

Ebenso steht in den Versicherungsbedingungen nichts von "TTU nach den Richtlinien des Verbandes", da es a) wie schon erwähnt, keinen Zwang zur TTU gibt und b) der Verband als TTU nie GTÜM vorschreibt, sondern die Form und die Quelle der TTU völlig offen lässt.

"Bei einem Tauchunfall im Sudan frage ich mich, wie das abläuft."

Warum fragst Du das Dich und nicht die Versicherung direkt? Jede Versicherung (egal ob Kranken- , Auslandskranken-, Unfall-, Privathaftpflicht-, Kfz-, Tauch-Versicherung, etc.) hat einen Kontakt, über den man solche Fragen stellen kann. Also ruf dort an, und stell Deine Fragen direkt an die Experten.

Auskunft und Beratung erteilt für uns "VDST-Versicherte" zum Sportversicherungsvertrag die HDI-Gerling unter Tel. 0221-144-2559, Herr Wickert und zum Auslandsreise-Krankenversicherung die Europa Krankenversicherungs AG unter Tel. 0221-5737289, Herr Hoffmann. Oder auch der VDST unter Tel. 069-9819025 (Quelle: VDST-Versicherungsbroschüre 2008).

boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
17.02.2009 03:51
"Ich gehe immer vorsätzlich auf 60m mit Luft und bin deshalb bei Auamed nicht versichert! "

Ein paar Mtr. weniger ... - bin trotzdem bei AquaMed und auch durch die versichert ... - es gibt int. anerkannte Organisationen, die Presslufttauchgänge bis 60mtr. ausbilden und brevetieren ...

In Frankreich darf man aber auch zb. seitens CMAS als CMAS*** mit Pressluft bis 60mtr tauchen ...

Wenn also die Erfahrung, Ausrüstung, mitgeführte Luftmenge und entspr. Planung stimmt, dann spricht nichts gegen derartige TG`s ...
DorisMittelschule (damals)
17.02.2009 05:56
Bösewicht, muss man tatsächlich für jeden Meter tiefer ein Brevet ablegen?
Ich habe weit über 800 TG und denke nicht daran nur wegen der Versicherung Karten zu sammeln. Mit etwas Umsicht beim Tauchen ist man sicherer als bei einem Tauchgang der streng nach Theorie auf Basis des Erlaubten geplant wurde, meine Meinung.
Ich empfehle Leuten, die nicht beim VDST sind je nach Tauchverhalten die Aquamed, wenn sie wissen, dass sie immer innerhalb ihrer Verbandsgrenzen tauchen, wenn sie das nicht tun ist meiner Meinung nach die DAN die richtige.
Vercingétorixold school
17.02.2009 09:44
Oh, hier sind ja echte Hilfsjuristen anwesend

Ob nun DAN, Gerling oder Aquamed. Versichert ist man in den meisten Fällen, es sei den ein vertraglicher Leistungsausschluß greift oder man kann grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Zum mal es sich bei allen Verbandregeln NUR um Empfehlungen handelt. Wird ein Deko-Tauchgang mit Pressluft auf eine Tiefe bis z.B. 55 Meter sachgerecht geplant und durchgeführt, so ist dieser grundsätzlich versichert. Oder hört die Deco 2000 bei 30 Metern auf? Ob man nun ein Diepdeivschpäschäl hat oder nicht. Mit 10 Tauchgängen könnte man allerdings über eine Selbstüberschätzung bzw. grobe Fahrlässigkeit nachdenken!!

Wer von euch Reichsbedenkenträgern kann eigentlich einschlägige Erfahrung im Versicherungsrecht nachweisen?
mr.copperreicht
17.02.2009 10:11
@vercing...

Deine Darstellung ist auch knapp vorbei...

O-ton auf der Messe:

Kunde:"Bin ich bei Euch mit einem TG 65m Luft versichert?"
Aquamed"Wenn Du ein Brevet dafür hast..."
K:"Nö, hab ich nicht, ausserdem gibt es dafür wohl nirgendwo ein Brevet. Also wäre ich dann bei Euch nicht versichert?"
Aquamed:"Du wärst versichert, wenn Du ein Brevet dafür hast oder DEINE Ausbildungsorg das empfiehlt."
K:"Das heisst doch in der Praxis, daß das ich NICHT versichert bin, oder?"
Aquamed:"So ist es."

Das war der Standchef von Aquamed auf der Boot2007

Selbsterklärend. Egal was welcher Hilfsjkurist hier zum Besten gibt. Um mit Deinen Worten zu sprechen...

O-Ton DAN:"Du bist versichert."
FrankNeuhausTDI Trimix Instr.
17.02.2009 10:34
Wenn anspruchsvolle Tauchgänge anstehen, dann sollte man nicht mit Vdst oder Aquamed diskutieren, das habe ich hinter mir. Ich habe auch einen Dekounfall hinter mir, wo die Betreung durch DAN erfolgt. Kann nur sagen, erstklassig. Keine dummen Fragen und sofortige Deckungszusage.
Würde mich mal intersssieren, wie die Leute gucken, wenn man in Ägypten oder Sudan ( gibt es da überhaupt ne Kammer ?) mit dem Vdst Kärtchen aufschlägt
Steini1**;ET2
17.02.2009 11:44
Hallo Heike01

Ich habe mich bei AQUAMED versichert.

Hier bekommst Du viele Antworten ...müsste, ..würde, sollte, ...

An deiner Stelle würde ich bei AQUAMED eine Anfrage stellen, und auf diene Frage um eine Stellungnahme bitten.

Die Antwort kannst hier ja einstellen.

Gruß
Steini1
Vercingétorixold school
17.02.2009 11:54
@mr copper
Also du hast daneben gestanden oder du hast gefragt. Wer hat die Aussage getätigt, Funktion, wo findet sie sich in den AGB der Versicherung wieder. Gibt es klare obergerichtliche Entscheidungen zu dem Thema?
Und was machen Absolventen eines französischen CMAS *** Kurses. 60 Meter mit Pressluft, bei guten Bedingungen kann um fünf Meter überzogen werden!
Die EN enthält übrigens keine Tiefenbeschränkung!
mr.copperreicht
17.02.2009 13:36
@Vercing...

Ich habe gefragt, es wurde extra der Standleiter geholt, Name habe ich mir nicht gemerkt.

Du kreist aber das eigentliche Problem ein. Mir geht es schlicht darum, daß ich versichert bin, ohne daß hinterher jemand sagt, ich bekomme nichts, weil ich gegen irgendeine Generalklausel verstossen hätte.

Wenn die Leistungen in den Versicherungsbedingungen an das Erfüllen von Empfehlungen oder Brevets Dritter geknüpft wird, kann ich mir nicht sicher sein, ob ICH ne Leistung bekomme.

Konkret: ich tauche seid langem ziemlich tief.
Ausserhalb dem, was Orgs ausbilden(können).
Klares Statement Aquamed:"wir versichern das nicht!"
Klares Statement DAN:"Wir versichern das!"

Alle Aquamed-Befürworter eiern sich an den TG-Beispielen immer an dem entlang was irgend ne ORG sagt. Das war gestern anders als heute und kann morgen wieder anders sein, je nachdem ob jemand neue Brevets verkaufen will. Davon möchte ich meinen Versicherungsschutz nicht abhängig machen.

Entweder ist was versichert, oder eben nicht.
Und nicht: ja, aber bla bla blubb blubb..


Frank34CMAS**, 700TG
17.02.2009 14:00
Ich habe mir gerade mal die neuen Versicherungsbedingungen von Aqua Med (gültig ab 1.1.09) angeschaut und habe den Eindruck, dass beinahe alle Vorposter hier einiges durcheinander werfen:

Bei Aqua Med sind 2 Versicherungen zusammengefasst:
1. Auslandskrankenversicherung (inkl. Druckkammerbehandlung)
2. Tauch Unfallversicherung

Die oben zitierten und diskutierten Auschlüsse beziehen ausschliesslich auf die Unfallversicherung. Druckkammerbehandlungen (um die ging es OP ja) dürften meiner (Laien) Meinung nach in jedem Fall gedeckt sein.

Vorsatz (6.1.1), Stuntmen und Artisten (6.1.5) ausgenommen
mr.copperreicht
17.02.2009 14:02
@Frank

So isses. Ich nur immer wieder überrascht, wie einfach Kunden ihre Rechte schon beim Abschluss abgeben und fröhlich zahlen. Hauptsache billich.
Und dann verbissen ihren Irrtum verteidigen.

PS: Wir kennen uns

LG Jörg

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