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Tauchtauglichskeitsuntersuchung

Hallo Tauchers!

Da ich noch blutiger Anfänger bin habe ich folgende Frage. Ich war gester nbei einem Tauch Arzt und habe mir eine Tauchtauglichskeit Bescheinigung ausstellen lassen, habe aber leider veräumt zu fragen wie lange diese denn überhaupt gültig ist. Könnt ihr mir da helfen. Ich bin 23 Jahre alt. (falls das was mit dem Alter zu tun haben sollte)

Vielen Dank und immer gut Luft!

Junior Diver
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27.02.2004 23:19
Wenn deine Tauchtauglichkeit nach Richtlinien der GETÜM gemacht wurde, ist sie 2 Jahre gültig.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
27.02.2004 23:21
http://www.taucher.net/forum/medizinShow.html?messageNummer=743
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
27.02.2004 23:24
ups, ich meinte den Thread

http://www.taucher.net/forum/diversesShow.html?messageNummer=1994
JoeTL***Nitrox**-Instr.
28.02.2004 05:19
Moin...
Bis 40 Jahre ist sie 3 Jahre gültig. ab 40 Jahre nur noch 1 Jahr.
http://www.gtuem.org/ttzert.htm
28.02.2004 09:49
Hallo,
der Arzt alleine entscheidet wie lange ein TTA gültig ist. Sollte es z.B. aus medizinischen Gründen notwendig sein das TTA auf 6 Monate zu begrenzen dann ist das seine Entscheidung, er alleine trägt schließlich die Verantwortung für das Attest.
Wenn dein Arzt keine Gültigkeitsdauer eingetragen hat geht er entweder stillschweigend von "den" Richtlinien aus wie sie z.B. GTÜM oder VDST vorgeben (s.u.) oder er hat keine Ahnung was er attestiert (oder er hat es einfach vergessen...).
Sogar GTÜM und VDST sind sich bzgl. der Gültigkeitsdauer nicht einig:
VDST --> 2 Jahre <40 J. / 1 Jahr >40 J.
GTÜM --> 3 Jahre <40 J. / 1 Jahr >40 J.

Die Folgen des fehlenden Datums auf dem TTA können für dich sein:
1. keine, da ein Basisleiter/Ausbilder/Seebetreiber u.U. stillschweigend von der 2- bzw. 3-jährigen Gültigkeit ausgeht und das TTA anerkennt

2. Tauchverbot: Ohne explizit angegebene Gültigkeitsdauer _muss_ niemand von einer 2- oder 3-jährigen Gültigkeitsdauer ausgehen, es könnte trotz vorhandenem TTA ein zusätzliches Attest verlangt werden. Gibt es keine Möglichkeit ein solches zu bekommen...))-:

3. $$€€$$: In Urlaubsbasen werden bei vergessenen oder abgelaufenen TTA gerne Kurzuntersuchungen beim Hoteldoc o.ä. gegen eine "geringe" Gebühr angeboten...)-:

4. "egal": Jede Tauchbasis o.ä. kann ihre eigenen Regeln bzgl. der Gültigkeitsdauer aufstellen - das können 3 Monate oder 3 Jahre sein, egal was auf deinem Attest steht (u.U. dann: s. 3.).

Wichtig: Vor dem Urlaub direkt vor Ort nachfragen, das erspart Ärger und zusätzliche Kosten am Urlaubsort.

Lange Rede...
Zum Arzt gehen und auf den Eintrag der Gültigkeitsdauer bestehen. Sollte diese kürzer als 2 oder 3 Jahre ausfallen einfach nach dem Grund fragen (medizinischer Grund, Unwissenheit/Unsicherheit des Arztes, Leasingkosten 911er,...)

Stefan
28.02.2004 10:01
Eine TTU hat überhaupt keine Gültigkeitsdauer. Die Tauchtauglichkeit wird während der Untersuchung festgestellt (oder auch nicht). Bereits eine Woche später kann auf Grund einer Erkrankung evtl. eine dauerhafte Untauglichkeit eintreten. Deshalb kann und wird Dir niemand eine Tauglichkeit für mehrere Jahre bescheinigen. Es gibt lediglich Empfehlungen oder Vorschriften wie lange eine TTU zurückliegen darf bevor eine neue Untersuchung stattfinden muss.
28.02.2004 10:23
@Bert:
und was bedeuten dann die Zahlen auf meinem GTÜM-Formular in Zeile "Nachuntersuchung:"
Inhaltlich hast du natürlich recht
28.02.2004 14:43
@und 26 Gäste
Das Datum der Nachuntersuchung kann nur ein Hinweis sein, denn es heißt ja im Formular ganz klar: "... ist heute untersucht worden. Aufgrund der Untersuchung liegen keine ..."
Es wird damit eindeutig ausgesagt, dass der attestierte Zustand eine Momentaufnahme ist.
Das Datum der Nachuntersuchung, falls es den drei Jahre in der Zukunft liegt, nutzt ohnehin nichts, wenn die Basis oder das Land (falls es staatliche Vorschriften gibt) eine TTU fordern, die nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Bert
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
29.02.2004 00:24
Alles gut und schön

Egal was Gütm oder VDST sagen. Wenn die Tauchbasis verlangt, dass deine TTU max 1 Jahr alt sein darf, dann ist es so. (egal ob abzocke oder nicht)

Auslandsbasen halten sich nicht an die Gtüm oder VDST-Regeln. Und wenn du dich nicht an die Regeln der Basis hälst, dann endet es wahrscheinlich in einem Tauchverbot dieser Basis für dich.

Hier stellen die Deutschen wieder Regeln auf, die kaum ein anderes Land akzeptiert.

Eigentlich kann jeder Hausarzt dir ein Attest ausstellen, oder du machst es dir selbst eins.
Ich für meinen Teil gehe lieber zum Gtüm-Arzt, bezahle mehrere Euros und weiss dann aber auch, dass ich tatsächlich tauchtauglich bin.





29.02.2004 02:08
@Bert
Natürlich bescheinigt dir der Arzt die Tauglichkeit für 1, 2 oder 3 Jahre und natürlich hast du trotzdem recht: Nach Erkrankung, Unfall oder sonstiger Änderung des Gesundheitszustandes verliert das TTA seine Gültigkeit, das sollte einem der Arzt auch bei der Untersuchung mitteilen.

Wenn du deine Ansicht "keine Gültigkeit" konsequent durchziehst musst du allerdings vor jedem TG einen Arzt konsultieren

BTW: Auch ein gerade "getüvtes" Auto kann schon morgen fahruntüchtig sein und trotzdem steht auf der Plakette eine "Gültigkeitsdauer"...
29.02.2004 19:40
@Stefan
Das mit dem TÜV ist ein gutes Beispiel. Der TÜV bescheinigt einem nämlich nicht, dass das Kfz für die nächsten Jahre sicherheitstechnisch Fahrtüchtig ist, sondern das dieser Zustand am Tage der Untersuchung festgestellt wurde. Die Plakette sagt aus, wann das Kfz (turnusmäßig) zu nächste Hauptuntersuchung vorzustellen ist.

Aber wie dem auch sei, ich denke es ist aus der Diskussion klar geworden worum es geht. Wir sollten die Wortklauberei jetzt sein lassen.
Gruß, Bert
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