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Tauchtauglichkeits Untersuchung

Hi, mal (vieleicht) ne bescheidene Frage :
Hab gestern mit mehreren getaucht. Danach hatten wir es über die Untersuchung und da wir alle seit ca. 2 Jahren bei Padi sind und deshalb ja auch beim Arzt wegen der Unbenklichkeitsbescheinigung waren, kam es dann zu Umstimmigkeiten.
Im Brevet hinten steht : Unter 40 alle 2 Jahre, danach einmal im Jahr. Soweit sogut, aber bei mehreren hat der Arzt aus der zwei handschriftlich ne drei (also 3 Jahre Gültigleit) gemacht!
Was ist denn nun aktuell?
Bei mir wurde nichts geändert!

Gruß
Frank
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17.07.2002 09:59
Hallo Frank,

die Gültigkeit der Untersuchung ist nicht einheitlich geregelt. Laut GTÜM-Richtlinien ist die Untersuchung (bei unauffälligem Befund) bei unter 40-jährigen drei Jahre lang gültig, bei älteren ein Jahr.
(Quelle: "Unterwasser" Ausgabe Juli 2002)
Da ich leider kein Mediziner bin kann ich dir nur diese Antwort anbieten. Mit Sicherheit werden sich hier aber noch ein paar Leute zu Wort melden die von der Materie mehr Ahnung haben als ich.
MfG
Flori
17.07.2002 10:34
Nachtrag : Ich bin 30 Jahre alt, somit muß ich alle 2/3 Jahre zum Arzt!

Frank
17.07.2002 12:31
...tja, daß scheinen die Ärzte selber nicht genau zu wissen. Ich war jetzt die Woche zum Arzt zur TTU. Der Arzt sagte er wäre selber "Urlaubstaucher", hätte vor 10 Jahren die TTU machen lassen und seitdem nie wieder. Er frug mich wer denn diese Bescheinigung haben will, also welcher Verein/Verband. Selber hat er im Urlaub auch nie die Bescheinigung vorzeigen müssen. Ich persönlich mußte sie schon des öfteren vorzeigen. Na ja, nachdem er mein linkes Trommelfell nicht gefunden hatte, durfte ich auch noch zum HNO-Arzt. Alles in Ordnung. So, nun kann ich erst am Ende dieser Woche die Bescheinigung abholen. Mal sehen was er mir dann in Rechnung stellen wird...
17.07.2002 12:52
Hallo zusammen,

@Taucher-Jörg

ich war gestern bei meinem Arzt um einen Termin für die TTU zu machen, er will 75,-EUR dafür haben. Angeblich wird ein EKG gemacht, Blut untersucht und was weis ich nicht alles. Meine letzte TTU war 1998 beim Truppenarzt (BW), der Arzt hat mich abgehört, mir in die Ohren geschaut und mich gefragt ob es mir ansonst gut geht, das wars auch schon.

Gruss
Jo
17.07.2002 17:37
@Jo,
ja, eigentlich gehört noch, soweit ich weiß, ein Lungenfunktionstest dazu. EKG jedoch kein Belastungs-EKG. Belastungs-EKG nur wenn das normale EKG nicht gut genug ausfällt. 75,- € halte ich für sehr viel. 40 sollten eigentlich ausreichen. Aber irgendwie wollen die Ärzte wohl auf unsere Kosten sich bereichern. Ich werde dann am Freitag schreiben, was ich bezahlen sollte.
Bis denne
19.07.2002 12:02
Hallo zusammen,
Die Gültigkeit ist nicht vom Arzt abhängig. Der stellt nur den momentanen Gesundheitszustand fest. Je nach Land und/oder Verband/Tauchschule gibt es unterschiedliche Regelungen. So sind im Mittelmeerraum in den meisten Ländern unabhängig vom Lebensalter Atteste nach 1 Jahr zu erneuern.

Gruss
Uwe
22.07.2002 11:05
Hallo zusammen,
in den neuesten Tauchtauglichkeitsrichtlinien der Gesellschaft für Tauch- u. Überdruckmedizin (GTÜM) steht:
TTU bei unter 40järigen: alle drei Jahre
TTU über 40 Jahre: jedes Jahr.
Der untersuchende Arzt kann kürzere Untersuchungsintervalle festlegen, wenn er das für erforderlich hält.
ACHTUNG! Ausländische Tauchbasen verlangen bisweilen ein zweijähriges Intervall.
Gut Luft
Kalle
siehe auch: www.hypermed-jena.de
22.07.2002 12:38
Hi Kalle, hab es mal eingefügt :
Gültigkeitsdauer
Nach den Vorgaben der GTÜM ist eine Tauchtauglichkeits- bescheinigung in der Regel drei Jahre gültig. Danach muss eine Wiederholungsuntersuchung erfolgen.
Bei über 40jährigen Sporttauchern erfolgt die Untersuchung jährlich.

Beachte: Manche Tauchbasen im Ausland und manche Sportvereine verlangen eine Nachuntersuchung bereits nach zwei Jahren.

Nachuntersuchungen können im Einzelfall vom Arzt auch für kürzere Fristen festgelegt werden.

Eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung ist kein Garantieschein!
Sie stellt lediglich den Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung dar. Nach später durchgemachten Erkrankungen oder Operationen sollte der Sporttaucher einen Taucherarzt bezüglich der Tauglichkeit und eventueller Risiken konsultieren.
Ist ja jetzt wieder ne interessante Grundlage für ne Diskussion, oder?
Gruß
Frank
21.08.2002 17:22
@Jo und Taucher-Jörg
Da Eure TTU ja sehr aktuell und vor allem von zwei unterschiedlichen Ärzten durchgeführt wurden, wäre es zur Aufklärung der vielen Fragen in diesem Thread ganz interessant, ihr würdet auch mal über die Untersuchungen berichten.
Bei welchen Ärzten seit ihr gewesen, Eure normalen Hausärzte oder Tauchärzte nach GTÜM?
Was wurde untersucht und was musstet Ihr Bezahlen?

Ich habe irgendwie immer noch einige offene Fragen bezüglich der TUU.

Ich habe vor einem Jahr bei PADI meinen OWD gemacht. Muß ich bei einem 1 Jahr alten Brevet auch noch eine TTU-Bescheinigung haben? Wird nicht vorausgesetzt, dass ich das vor einem Jahr gemacht habe? Zur Erklärung: Wir mussten nur die medizinischen Fragen bei der Anmeldung beantworten und wurden nicht zum Arzt geschickt.

Im Moment frage ich mich nämlich irgendwie, nach der Aussagekraft diese Bescheinigung. In der Liste der GTMÜ stehen fast nur Allgemeinärzte (mit Ausnahme einer Gynäkologin J). Wenn man sich wirklich richtig und fachlich umfassend nach dieser Bescheinigung untersuchen lassen möchte bzw. diese natürlich auch zu einer eigenen Sicherheit, dann müsste man mit dieser Bescheinigung zu einem Hausarzt, zu einem HNO-Arzt, zum Zahnarzt, zum Orthopäden, zum Urologen, etc. etc. gehen.
Alles andere ist für mich nur ein Frage- und Antwortspiel, wo man für ein paar Kreuzchen und eine Unterschrift viel Geld bezahlt.

Im Moment bin ich gesund und der einzige Arzt den ich nach meinem Gefühl im Moment aufsuchen möchte, ist ein HNO-Arzt, der mal nachschaut, ob meine Ohren o.k. sind (wegen Druckausgleich).

Also irgendwie verstehe ich das alles noch nicht so wirklich mit dieser Bescheinigung, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Gruß
Andrea
21.08.2002 17:47
@Andrea
...ich muß mich jetzt ein wenig kurz fassen, sorry!
Untersucht wurde beim Hausarzt:
- Ohren
- EKG
- Lungenfunktionstest
- Blutdruck

Da der Hausarzt ein Problem hatte mein Trommelfell im linken Ohr zu sehen, bin ich zum Ohrenarzt gesendet worden. alles i.O.

Bezahlt habe ich sage und schreibe nur 6,- Euro.

Zu Deinem Brevet: wenn Du wirklich nur die Fragen angekreuzt hattest und nicht beim Arzt wahrst, so ist dies, so meine ich, schon grob fahrlässig von der Tauchbasis oder vom Brevet Aussteller, dass darauf nicht geachtet worden ist. Mach auf alle Fälle in deinem eigenen Interesse die Untersuchung (bzw. lass sie durchführen). Irgendwo an irgendeiner Basis wird man Dich nach der Bescheinigung fragen. Wäre schade wenn Du deswegen in Deinem Urlaub nicht tauchen kannst. Schlimmer noch ist es wenn Dir was passiert, was vermieden werden könnte.
22.08.2002 11:21
Vielen Dank Taucher-Jörg.

Ich habe mir für nächste Woche einen Termin bei meiner Hausärztin geben lassen. Sie ist wirklich eine super Ärztin und wird mich gründlich durchchecken.

Jetzt habe ich aber noch eine Frage zu den Formalitäten.

Gibt es für diese TTU eine bestimmt Vorlage die ausgefüllt werden muß? Die Sprechstundenhilfe meinte, sie würden diese normalen Dreizeilen-Atteste austellen, da habe auch noch kein Patient Probleme mit gehabt. Eine Arbeitskollegin hat dafür Vorlagen in ihrem Logbuch, wo der Arzt den Stempel reinsetzt. In meinem Logbuch ist dafür aber nichts vorgesehen.

Gruß
Andrea
22.08.2002 12:44
@Andrea : Schau mal ziemlich hinten im Log-Buch, dort müßten einge Felder frei sein, indem der Arzt einen Stempel reinhaut. Das reicht aus.
Mal nen Tip : Bei Leuten über 35 Jahren gewährt die Krankenkasse einen Gesundheitscheck. Bei diesem kann ja zusätzlich auch die Ttp. mitgemacht werden. Hab ich auch so machen lassen und hab gar nicht´s bezahlt. War vieleicht auch nen Service vom Arzt. Keine Ahnung! Aber die Untersuchung beinhaltet :
- Allgemeiner Funktionstest (Gleichgewicht etc.)
- Lungentest
- Ruhe EKG
- Blutuntersuchung (Cholesterin etc.)
- Ohren-untersuchung
Also eigentlich fehlt eigentlich nur das Belastungs EKG. Aber da ich nebenbei noch aktiver Sportler bin hatte der Arzt keine Bedenken bei mir!
Bei unter 35 jährigen mußt Du Dir ne Sondergenehmigung von Deiner Kasse geben lassen. Der Arzt sellt ein Rezept aus, daß Du dann abstempeln lassen mußt. Wenn sie sich quer stellen einfach mal mit Kündigung drohen !!!
Gruß
Frank
22.08.2002 14:28
@Frank
Vielen Dank.

Mal schauen, was ich bezahlen muß und ob es dann überhaupt notwendig wird, dass ich mit meiner KV auseinandersetzen muß.

Ich bin begeistert, wie schnell man hier eine Antwort bekommt.

Als Tauch-Neuling gibt es doch immer wieder Fragen, bzw. Sachen auf die man achten muß, und da glaube ich, bin ich bei taucher.net ganz gut aufgehoben.

Gruß
Andrea
22.08.2002 16:32
@Andrea
Jeder Arzt hat da so sein eigenes Formular. Hauptsache es steht drauf, dass Du Tauchtauglich bist.
@Frank
Belastungs EKG wird, lt. meinen Informationen, nur gemacht, wenn das Ruhe-EKG nicht positiv ausfällt.

Ansonsten wünsche ich Dir noch viel Spaß und reichlich bunte Fische bei Deinem neuen Hobby
22.08.2002 16:59
@ Andrea : So soll´s sein, Frage stellen und Antworten bekommen!
Ist ja schließlich ein Forum!

Schließe mich Jörg an, viel Spaß beim Tauchsport!

CU
Frank
Antwort