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Tauchtauglichkeit etwa 3 Wochen Überfällig

Halli Hallo Expertenteam,

habe kürzlich festellen müssen, dass meine Tauchtauglichkeit wider erwarten schon einen Monat als (ich im Kopf hatte) früher aus läuft. Jetzt habe ich mir natürlicih sofort einen Termin zur Untersuchung geben lassen, habe allerdings erst einen ca. Mitte April bekommen.
Jetzt die eigentliche Frage:
Mal abgesehen von der Handhabung einiger Basen, die einen dann nicht tauchen lassen, wie sieht denn das rechtlich in der Zwischenzeit aus... Ich meine bei anderen Veranstalltern heißt es ja wiederum nur, das man selbst eine Art "ich fühle mich in der Lage zu tauchen" Erklärung abgeben muss
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26.03.2012 21:37
...das rechtlich...???

Es gilt wie immer das Recht des Stärkeren!!!

Der Basisbetreiber oder Seebesitzer macht die Regel.
Du kannst dem nur ausweichen wenn Du an anderen Stellen tauchst oder die Regeln einhälst. Die restlichen Regeln kannst Du mit Deiner Versicherung, wo für auch immer die gut ist, abklären.

Glückauf
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.03.2012 22:46
"... wie sieht denn das rechtlich .... aus..." -> inwiefern? ... an welche Rechtsfolgen in welcher Rechtssache denkst du denn?

Grundsätzlich gibt es hier bei uns keine allgemeine (rechtliche) Verpflichtung zu einer TTU, es sei denn, du hättest dich in irgendeiner Weise irgendjemand gegenüber dazu verpflichtet. Hieraus könnten (rein theoretisch) Rechtsfragen entstehen. Aber hierzu müsstest du schon einmal sagen, was du denn wo wem gegenüber warum erklärt hast

In manchen Ländern hängen Tauchgenehmigungen (von Rechts wegen) von einem vorliegenden tauchärztlichen Attest ab. Gehst du dort ohne tauchen, ist das zunächst mal ein Verstoß gegen geltendes Recht. Passiert aufgrund irgendeiner Kontraindikation, die bei einer TTU auffällig gewesen wäre (muss erst mal bewiesen werden) irgendwas und du musst geborgen werden, könnten dir Rechtsfolgen erwachsen (rein theoretisch). Nur mal so dahingeworfen (gab mal irgendwo im Netz einen Bericht über einen Fall in Spanien, wo wohl mal jemand Bergungskosten übernehmen musste + Strafe berappen: ob Regenbogenpresse oder real, keine Ahnung )
26.03.2012 23:11
Geht solange gut, wie nix passiert!

Also das sich Taucher ärztlich untersuchen lassen sollen, finde ich sinnvoll. Dies auch in regelmäßigen Abständen.
In welchem Umfange mag ich nicht zu beurteilen, da ich kein Mediziner bin.
Das dies dokumentiert werden sollte, versteht sich also von selbst.

Aber was ich adhoc vermute:
Egal wie hoch der Aufwand einer solchen Untersuchung ist, wird es hundertprozentige Verlässlichkeit auch hier nicht geben.
Ärzte sind auch mit den ganzen Untersuchungsmethoden, Gerätschaften und Hilfsmitteln keine Hellseher!

Aber es ist natürlich eine nette Paragraphenreiterei für Versicherungen - wenn denn was passiert.
Dann kommen sie geschwind mit erhobenem Zeigefinger daher und weisen einen darauf hin, das man sich ja nicht laut den Empfehlungen hat untersuchen lassen und die Tauchtauglichkeit zum Zeitpunkt des Unfalles ggf. nicht gegeben war und man bekommt ggf. den "schwarzen Peter" mit breitem Grinsen im Gesicht zugeschoben...

Am Ende steht dann womöglich da irgendwo
"Wir zahlen also leider nicht..."
und der Tauchkollege guckt in die Röhre.

Meine Meinung also soweit dazu:

Ohne positive ärztliche Beurteilung würde ich nicht Tauchen gehen. Punkt!

Ist die abgelaufen ... is das wie mit dem abgelaufenen TÜV fürs Auto. Bau da dann mal nen Unfall...


26.03.2012 23:46
Ich wollte eigentlich mehr auf die Versicherungstechnische Seite hinaus. Das sich die Basenbetreiber da nicht unbedingt den schwarzen Peter ans Bein binden wollen und das kontrollieren, oder eine Erklärung haben wollen ist klar... Allerdings lässt sich kaum eine Versicherung diesbezüglich aus, es sei denn sie bieten selbst die Untersuchung an (gegen Gebühr versteht sich). Aber ansonsten, gibt es scheinbar kein Zahlungsausschluss...
Das diese Untersuchung zweckmäßig ist, sollte klar sein!
SicarioTaucher
27.03.2012 07:45
@Michelchen , hast du schon mal einen TU gehabt ? Bist du in einer Tauchversicherung ? Hattes Du mal einen Verkersunfall und dein TÜV war abgelaufen ? Was du behauptest ist doch alles nur "ich habe das mal gehört o.ä" Es stimmt nicht!
Ich hatte schon einen TU mit allem drum und dran ( Kosten so um die 12.000€ und meine Versicherung wolle weder TTU o.ä. sehen alles sofort bezahlt und klasse Service.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
27.03.2012 08:08
"Aber es ist natürlich eine nette Paragraphenreiterei für Versicherungen - wenn denn was passiert.
Dann kommen sie geschwind mit erhobenem Zeigefinger daher und weisen einen darauf hin, das man sich ja nicht laut den Empfehlungen hat untersuchen lassen und die Tauchtauglichkeit zum Zeitpunkt des Unfalles ggf. nicht gegeben war und man bekommt ggf. den "schwarzen Peter" mit breitem Grinsen im Gesicht zugeschoben... "

Versicherungen kommen nur aus ihren Verträgen raus, wenn man gegen Gesetze verstößt, hinsichtlich Tauchsport in D gibt es keinerlei gesetzliche Regelung.

Eine TTU ist eine Verbandsempfehlung, aber auch hier nicht so gravierend wie gedacht, da mehr Augenmerk auf einer aktuellen Selbstauskunft liegt.

Dazu ist eine TTU im Endeffekt in dem Moment hinfällig, wenn man das Zimmer des Arztes verlassen hat.

Eine positive TTU ist keine Garantie, das man die nächsten Jahre (geschweige denn Minuten) Problemfrei ist, sondern nur eine Einschätzung des untersuchenden Arztes, ob Probleme vorliegen oder unter normalen Umständen in nächster Zeit eintreten könnten.

In den Standards der Verbände ist gefordert, entweder eine med. Selbstauskunft oder eine TTU ...

Nachdem es auch Taucher gibt, die sich eine TTU selber ausstellen und keine Tauchschule kontroliert, ob es den ausstellenden Arzt wirklich gibt, geschweige denn, ob dieser wirklich die TTU ausgestellt hat und auch keine Tauchschule zur Prüfung verpflichtet ist, ist hier eine med. Selbstauskunft deutlich sicherer ...

Im Endeffekt ist jeder Tauchausbilder auf der sicheren Seite, wenn er vom Taucher beides hat - Selbstauskunft und TTU ...


Hinsichtlich Versicherungen - die schreiben meist rein, das man Wert auf die Ausbildungsrichtlinien der entspr. Verbände legt, nicht auf den Rest ...

Eine TTU ist ebenso nur eine Empfehlung der Verbände wie auch das Tiefenlimit mit 30 bzw. 40mtr. sind genug etc. ...

Die TTU dient im Endeffekt nur dem Taucher selber, wenn er ansonsten rel. selten mal beim Arzt ist.
Oftmals sind durch die TTU-Untersuchungen - einfach durch die fixen Termine - Erkrankungen gefunden worden, die die betr. Personen ansonsten erst deutlich später mitbekommen hätten und wo es dann meist zu spät wäre - eine TTU ist also im Endeffekt nichts anderes ale eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung.

Dazu ist ja je nach Arzt die TTU immer wieder anders ... - manche schauen sich den Patienten nur kurz an ohne jegliche Untersuchung und hauen den Stempel auf den Wisch, manche führen eine korrekte und vollständige Untersuchung durch ...

Sicherheit durch eine vorgelegte TTU ist also nicht wirklich gegeben.
BaschtCMAS TL **
27.03.2012 08:10
welche versicherungen meinst denn? es gibt in deutschland keine versicherung die in ihren bedingungen in irgend einer weise auf das tauchen eingeht. ausser die bu bei antragstellung. da darf man halt nix verschweigen. keine z.b. krankenversicherung geht auf das thema tauchen ein. was laut bedingung nicht ausgeschlossen ist ist auch versichert. mittlerweilen oftmals sogar die grobe fahrlässigkeit. auch die stammtischparolen wie "wer tiefer als 40m taucht ist nicht versichert" sind absoluter unsinn. Wer mit seinem pkw mit überhöhter geschwindigkeit an eine baum fährt ist auch versichert obwohl er sogar das gesetz übertreten hat.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
27.03.2012 08:24
"es gibt in deutschland keine versicherung die in ihren bedingungen in irgend einer weise auf das tauchen eingeht" : .... lauter Spezialisten am Werk

... was ist mit Tauchunfallversicherungen?

http://www.vdst.de/fileadmin/dateien/Downloads/VDST_allgemein/VDST-Tauchsportversicherung.pdf -> Auszug: "... ab 70 Jahren muss jährlich eine tauchsportärztliche Untersuchung nachgewiesen werden .... "


http://www.aqua-med.de/files/dive/aqua med - Taucher Unfallversicherungsbedingungen.pdf

http://www.daneurope.org/web/guest/sport-plans


"wer tiefer als 40m taucht ist nicht versichert" -> siehe DAN Bronze "... wobei Tiefengrenzen zu beachten sind (40 Meter max)"

"Wer mit seinem pkw mit überhöhter geschwindigkeit an eine baum fährt ist auch versichert obwohl er sogar das gesetz übertreten hat. " -> und der Versicherer hat Regressmöglichkeiten ... und auch schon geltend gemacht ... oder hat sich hier in der Rechtssprechung etwas geändert?
NeptunCMAS 3-Stern
27.03.2012 09:31
Ich wurde in Frankreich schon mit dem Helikopter in eine Dekokammer geflogen und habe dort eine Kammerfahrt mitgemacht.

Ich hatte zunächst zwar bürokratische Hürden mit meiner Tauchversicherung, aber nach einem Nachweis meiner TTU wurde ich zu keiner Zeit gefragt und habe auch keine vorgelegt.

Grüßle vom Neptun
27.03.2012 13:04
@bösewicht
"Versicherungen kommen nur aus ihren Verträgen raus, wenn man gegen Gesetze verstößt, hinsichtlich Tauchsport in D gibt es keinerlei gesetzliche Regelung."

Viel wichtiger ist, was in den Versicherungsbedingungen steht. Bei der VDST-Krankenversicherung z.B. steht nichts von TTU - also können sie wegen fehlender TTU nicht die Leistung verweigern, solange nicht grobe Fahrlässigeit und ein kausaler Zusammenhang dazu besteht.
In der VDST *Unfall*versicherung werden Leistungen allerdings gemäß Versicherungsbedingungen ohne TTU gekürzt

Siehe: http://www.vdst.de/uploads/media/VDST-Versicherung_2010_01.pdf
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
28.03.2012 02:49
@Shuttle

"was ist mit Tauchunfallversicherungen?"

Bei Aqua-Med habe ich nichts hinsichtlich TTU gefunden.

shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
28.03.2012 08:11
boesewicht: Natürlich hast du nicht, da dort auch keine gefordert wird? hab ich was anderes behauptet? .

Meine Beiträge/Links bezogen sich auf die zitierten Gewaltaussage "es gibt in Deutschland keine versicherung die in ihren Bedingungen IN IRGEND EINER WEISE auf das tauchen eingeht .... "

Das Problem an solchen Diskussionen wie hier ist doch, dass jemand irgendein Bild im Kopf hat (zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung) und dann allgemein Aussagen trifft und in den Raum stellt, die vielleicht für das eine Bild zutreffen, aber nicht zu verallgemeinern sind. Es gibt viele Versicherungen, die in ihren Bedingungen sehr wohl auf das Tauchen eingehen und das in sehr unterschiedlicher Weise. Die gesetzliche KV ist nicht pauschal mit einer privaten KV vergleichbar, LV a) nicht unbedingt mit LV B); spezielle Tauchversicherungen sind jeweils sehr genau auf ihre tlw. völlig unterschiedlichen Bedinungen zu prüfen usw. usf.

Wenn jemand behauptet, Versicherungen würden unisono keine TTU verlangen, stimmt das halt nicht, (siehe " TTU gefordert ab 70 Lbensjahren, sihe Leistungsbegrenzungen bei nicht Vorlage...". Es stimmt nicht, dass Versicherungen nicht auf das Tauchen eingehen (siehe z.B. evtl. Leistungsbegrenzungen zum Stichwort Risikosportarten), der absolute Hammer "man ist auch versichert, wenn man Gesetze übetritt" ... ja, ja, Zivilrecht folgt Strafrecht, davon haben solch einfachst denkenden Menschen wohl noch nie etwas gehört. Manchmals könnte man schon schreiend davonlaufen ob dieser Gewaltaussagen und Verallgemeinerungen.

Beliebtester Satz hier oft "da Tauchen nicht gesetzlich geregelt ist ..." Ist einfach Bullshit, genauso wie viele andere Verallgemeinerungen ...

Speziell bei Fragen nach "Rechtsfolgen" (dieser Terminus ist ja schon ein recht weites Feld) kommt es in unserer Rechtssprechung nunmal i.d.R. auf den jeweils individuellen Einzelfall an. Verallgemeinern ist da nicht zielführend.
28.03.2012 13:16
@shuttle
"... ab 70 Jahren muss jährlich eine tauchsportärztliche Untersuchung nachgewiesen werden .... "

das gilt nur bei den Unfallversicherungsleistungen, nicht in der KV-Leistungen des VDST

Ansonsten stimme ich dir zu: Pauschalussagen sind nicht zielführend, man lese die Versicherungsbedingugen oder frage die Gesellschaften schriftlich(!)
31.03.2012 21:32
Lustig, wie man hier mal so ne Grundsatzdiskussion über Versicherungen und Bescheinigungen lostritt^^

Also was ich meinte war einfach nur folgendes:

Jeder Taucher sollte einmal im Jahr zu seinem Arzt gehen und fragen, ob dieser irgendwelche Bedenken hat.
Gemeint ist nicht ExtremSport, Tekki-Tauchen oder dekopflichtige TGs. Der Eingangsfrage ist auch nichts diesbezüglich zu entnehmen.

Auch wenn Basen, Clubs & Vereine oder Tauchbasen im Ausland dies erwarten oder nicht - es liegt doch im Interesse eines jeden von uns mögliche Risiken auszuschliessen und zu minimieren, oder?!

Also werde ich weiterhin jedes Jahr zum Doc gehen und mich untersuchen lassen, ob er Bedenken bezüglich des Tauchens hat.

Was ist daran nun so schwer?

Und ist die Bescheinigung abgelaufen, besorg ich mir ne neue bevor ich wieder Tauche.

Ist das so komliziert?^^

Klar gibts dadurch keine 100%ige Sicherheit... meine Güte...^^






31.03.2012 21:40
...aber ich bin mir nahezu sicher...wenn eine Versicherung eine Lücke entdeckt um nicht zu zahlen, wird sie diese ggf. nutzen!

Also meiner Meinung nach:

OHNE Bescheinigung vom Doc KEIN Tauchen!
LangerCMAS * *, Nitrox
06.04.2012 23:06
Bullshit.

Ich kenne die Macken meines alten Körpers besser als der Doc. meinen Körper, bin sportlich fitter als mancher mittzwanziger und immer in Bewegung.

Dieses Zertifikat beauftrage ich gleich mit wenn ich sowieso zum Doc muß - aber das ist nur alle paar Jahre. Sonst schade um´s Geld und um die Zeit. Was nutzt Euch eine Momentanaufnahme des Gesundheitszustandes für einen TG welcher in nem halben Jahr ist???
Nur für bürokratische Pflichten versau ich mir nicht die Beitragsrückerstattung meiner privaten KV.

Nun könnt Ihr mich federn und teeren oder in der Luft zerreißen. Und wer deshalb nicht mit mir ´runter will muß das auch nicht. Also- Belehrungen spart Euch.
07.04.2012 19:12
Zur Info

Ich bekam vom Doc schon einmal die Tauchtauglichkeit trotz Erkältung - war also in dem Momemnt definitiv NICHT tauchtauglich
hketTL CMAS
11.04.2012 11:50
meine persönliche Meinung:
Die TTU ist eigentlich nur wichtig vor Beginn der Tauchausbildung und nach relevanten Erkrankungen oder Unfällen.
Leider sehen das die Basen und Versicherungen anderst.
Warum darf ich ohne Attest bei einem Volkstriathlon starten, Auto und Motorrad fahren oder zum wandern ins Hochgebirge ?
Warum bin ich als Taucher nicht automatisch über meine Krankenversicherung abgedeckt, darf mit aber 3x pro Jahr beim Ski-, Maontainbike-, oder Inlinerfahren die Haxen brechen ?

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