Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Tauchmesser in Deutschland mit 14 (Unten Klinge oben Wellenschliff)

Geändert von SnorkiTimo,
13.11.2019 08:33

VORWEG BITTE ES GEHT UM DAS RECHTLICHE NICHT WARUM MAN SIE BRAUCHT ODER NICHT!!

Hallo, wieder eine rechtliche Frage zum Tauchermesser.

Ich habe mir einige berichte durchgelesen und bin darauf gekommen das 2 klingige Messer verboten sind. Meint man damit auch den Wellenschliff also wenn unten die Klinge ist und oben der Wellenschliff ist dies auch verboten?  Oder ist es bei Tauchermesser anders wenn man sie nurch beim schnorcheln oder so verwendet bzw Tauchen, gelten dort andere Regeln?

Ich werde diese Messer nicht kaufen mir geht es nur darum ob es erlaubt wäre.

Dieses Messer ist nehme ich an verboten http://www.eickhorn-solingen.de/SEK-M-Marine

Aber dieses sollte ja erlaubt sein http://www.eickhorn-solingen.de/SEK-II-G10 ( Wäre es auch erlaubt wenn der wellenschliff oben ist?)

Hier bin ich mir unsicher: http://www.eickhorn-solingen.de/SEK-III

Danke im vorraus.

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MySig... Hit and Run ...
19.08.2017 17:22
Servus! Tauchermesser sind "out". https://eezycut.com/ Mehr braucht es eigentlich nicht ;)
19.08.2017 17:24Geändert von SnorkiTimo,
19.08.2017 17:28

@MySig Es geht hier rein um das RECHTLICHE Thema sonst nichts. Und kann man damit netze schnell durchschneiden? Das geht mit einem Messer deutlich leichter nehme ich an.  Aber trotzdem danke.

19.08.2017 17:31Geändert von Michael2,
19.08.2017 17:34

Also da würde ich mal sagen, dass so ein Messer nicht zum Tauchen gedacht ist (dauer Wasser Belastung). Vor allen Dingen so etwas Dich in gefährliche Situation bringen kann (rutscht aus der Hand und sinkt Richtung Grund, Du hinterher, weil es ja Hochpreisig ist = eventuell Tauchunfall)

"So können Teppichmesser oder Tauchermesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind. Diese dürfen dann ebenfalls nicht geführt werden. Gleiches gilt für ein Rettungsmesser. Das Waffengesetzt muss dann beachtet werden, wenn ein solches Messer im Auto einsatzbereit mitgeführt wird."

Quelle :http://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/

19.08.2017 17:50Geändert von SnorkiTimo,
19.08.2017 17:52

@Michael2 Danke schon mal. Ich hatte icht vor diese zu kaufen aber man könnte es ja noch anderweitig durch die Ringe feste machen aber egal. Mir ging es eher darum ob diese Messer Erlaubt wären welches nicht oder welches schon.

shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
19.08.2017 17:50
"Das geht mit einem Messer deutlich leichter nehme ich an. "

dann hast du es nich nicht versucht, wenn du das annimmst. Aus der Praxis: wir haben einmal ein Netz von einer Koralle entfernt. Einsatz Eezycut: schnell und effektiv, die Tsucher mit Messer... würden heute noch Säbeln ..... 😉
19.08.2017 17:54

@shuttle Ich habe es auch nicht versucht aber wenn das so ist. Weist du ob es beim schnorcheln auch so hilfreich ist wie ein messer, und geht es mit einem Messer gleich gut?

shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
19.08.2017 18:00
Snorki: WAS denn ???? Ich tauche schon ein paar Jährchen, Messer: noch NIE gebraucht. Ich habe Netze entfernt, Angekschnüre durchtrennt, Fische non Angelhaken befreit.... Schere und Cutter waren hilfreich, die tauchpartner mit Messer könnten nie effektiv helfen.

.... gut ok, als Statist im nächsten Bondfilm vielleicht ..... 😉
19.08.2017 18:21Geändert von SnorkiTimo,
19.08.2017 18:22

@shuttle SORRY ich will alles wissen. 

UND DAS RECHTLICHE IST IMMERNOCH NCIHT GEKLÄRT CHECKT DAS MAL WER?

shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
19.08.2017 18:40Geändert von shuttle,
19.08.2017 18:48
Imho sind Tauchermesser, wenn als solche zweckbestimmt und erkennbar, wenn ausschließlich für Sporteinsatz (beim Transport in Kiste, nicht am Mann) von den üblichen Bestimmungen ausgenommen. Ohne Garantie....
19.08.2017 18:56

@shuttle danke dann wäre das geklärt

02.10.2017 08:56
Ich denke das für so ein tauchermesser dieselben rechtlichen Bedingungen gelten wie für andere Messer. Demnach Klingenlänge unter 15 cm., nicht beidseitig geschliffen, nicht öffentlich führen usw.
nandersenIANTD CCR
02.10.2017 09:49Geändert von nandersen,
02.10.2017 09:53
...ich stelle mir einen neuen Trend vor- in einer belebten Innenstadt werden Heranwachsende zukünftig mit Schnorchel und Maske vermummt das obligatorische Rambomesser am Bein tragen und so durch den zweckmässigen Gebrauch eines Werkzeugs immer wieder den rechtfertigenden Notstand herbeiführen.

Die Ordnungsmacht wird hier keine Handhabe sehen und dem Treiben zusehen müssen, die Apnoebürger treiben so Behörden in den Wahnsinn und den neuen kleinen Waffenschein ad absurdum.

Schöne neue Welt ;)

Ernsthaft:

Ein Schnorchler benötigt kein Tauchermesser. Wenn du Deinen Tauchschein machst darfst Du auch ein Tauchermesser haben. Ich behaupte mal frech bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und so wie von shuttle schon beschrieben dürfte es auch größer sein- da wird Dir Niemand einen Strick draus drehen. (Stichwort: Berechtigtes Interesse, Werkzeugcharakter, kein Führen in der Öffentlichkeit)

Dunkervorhanden
06.11.2017 10:17
Moin Timo!

Ich denke, ich kann Dir helfen. Liegt daran, dass ich u. a. hauptberuflich Waffenrecht unterrichte.

Also, erstens:
Ein Messer ist nur dann eine Waffe (ab 18), wenn der HERSTELLER es als Waffe deklariert. z.B. "Bajonett", "SEK Kampfmesser" oder es vom (ursprünglichen) Erfinder/Hersteller als Waffe (Def.: Zum Töten oder Verletzen von Menschen) gedacht war, z. b. Degen, Samuraischwert (auch Deko), Dolch etc.

Zweitens:
Alles andere ist "Werkzeug" und unterliegt bis auf das Führen nicht dem Waffenrecht!

Führen (zugriffsbereit) nur dann durchs WaffG eingeschränkt, wenn feststehende Klinge über 12 cm vorhanden (nix mit beidseitig geschliffen pp.!) oder ein gem. Anlage definiertes Einhandmesser (Springmesser seitlich unter 8,5cm einseitig geschl. , Faustmesser zur genannten Sport/Berufsausübung).
Wann man die Führen darf, steht im 42a WaffG.

Zackung / Schliff spielt bei einem Tauchmesser (da Werkzeug) keine Geige!!!

D.



Dunkervorhanden
06.11.2017 10:25
zu Deinen drei Messern noch: werden sie als militärisches Einsatzgerät beworben, werden sie grundsätzlich erstmal als Waffe eingeordnet. Lediglich ein abweichendes Gutachten des BKA ( sogenannter Waffenrecht Feststellungsbescheid) könnte dies ändern.

Die Buchstaben SEK ( =SpezialEinsatzKräfte) implementiert geradezu eine gewünschte Verwendung als Waffe.

D.
IvoryAOWD DTSA**
22.11.2017 11:10
Das ist doch mal ein Wort
20.08.2019 20:21
Der Thread ist zwar schon älter aber ich erst seit heute dabei
Sieht folgendermaßen aus:

Messer mit feststehender Klinge haben ein Führungsverbot, das stimmt (§42a WaffG), führen gibt es die Faustrege alles was in 3 Sekunden zufriffsbereit ist, also am Mann/Frau, auf dem Beifahrersitz etc. Im Kofferraum bei der Tauchausrüstung auf dem Weg zum See ist also schon mal kein Führen.
Ab ins Wasser, jetzt ist das Messer natürlich am Mann/Frau aber hier gilt §42a Abs. 2 Nr. 3 u. Abs. 3 WaffG da hier nun das berechtigte Führungsinteresse vorliegt, insbesondere beim Sport (gleiches gilt übrigens auch wer in den Baumarkt fährt und vergessen hat sein Teppichmesser aus der Hosentasche zu holen, ist genauso ein Einhandmesser mit Klinge länger 12 cm, sofern die noch relativ neu ist .
Verbotseigenschaft nach Anlage 2 des Waffengesetzes liegt keine vor, ist weder ein Spring noch ein Fallmesser.
nandersenIANTD CCR
21.08.2019 10:24
Tnx@ Dunker, DD

...somit wurde endlich Licht ins Dunkel der Verbotsvorschriften gebracht ;) Habe wieder was gelernt...
CigarDiverInstructor
11.11.2019 10:05Geändert von CigarDiver,
11.11.2019 10:06
Ich springe auch mal auf, ich habe von der Stadt ein Waffenverbot bekommen. Wie sieht es da mit einem Tauchmesser aus (Klinge 7cm oben gezackter Schliff unten glatt)

bis jetzt habe ich es beim tauchen immer bei mir, meine Sicherheit ist mir wichtiger. Mich würde nur mal interessieren wie es sich verhält wenn ich zufällig in eine Kontrolle komme auf dem Weg zum tauchen und die Polizei tatsächlich das Messer in der Tasche findet an meinem Wing befestigt.
PerkedderCMAS**/DTSA**
11.11.2019 10:26
Für mich sind Messer Werkzeuge, keine Waffen

Aber das ist meine Meinung als Laie. Wie das Juristen sehen, ist weiß ich nicht.

Leinencutter sollten aber immer gehen. (Vermute ich mal.)
nandersenIANTD CCR
11.11.2019 11:02
...was ist ein Waffenverbot und wie 'bekommt' man dieses? Was bedeutet das denn genau?

Man kann doch bis zum Tauchplatz ein Messer gegen Zugriff gesichert (bspw. verpackt) transportieren.
AnkouVielleicht
11.11.2019 11:33
41 WaffenG BRD, personenbezogenes Verbot Waffen zu führen
CigarDiverInstructor
11.11.2019 11:35

Waffenverbot §41 Waffengesetz. Bedeutet das für mich auch alle legal erwerbbaren oder frei zu führenden Waffen verboten sind. Selbst der Besitz ist für mich verboten. Im Klartext bedeutet dass mein Tauchermesser ist verboten, mich interessiert aber wie das aussieht da es ja speziell fürs tauchen ist und auch nicht unerhebliche für die Sicherheit in dem Sport. Zumal es auch permanent an meinen Wing befestigt ist.

Eventuell gibt es für diesen speziellen Fall ja eine Sonderregelung oder so. Vielleicht kennt sich damit jemand aus

11.11.2019 11:55
https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
Ist doch unschwer zu finden...

Nimm einfach kein "Tauchschwert".
CigarDiverInstructor
11.11.2019 12:01

Ich habe auf deinen Link bezüglich Paragraph 41 nichts gefunden. Und schon gar nicht die Sonderregelung bezüglich eventuell tauchen.

es gibt zum Beispiel Sonderregelungen wenn du dein Messer im Beruf brauchst. So einfach ist das Thema nicht wie du dir das vorstellst

11.11.2019 12:13
M.E. ist es ganz einfach: Nimm ein Messer, dass nicht als "Waffe" zählt. Vereinfacht unter 12cm Klingenlänge, detaillierter im Link, noch detaillierter beim Rechtsanwalt deines Vertrauens.
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