Hier können alle Fragen zum Thema Tauchausbildung ausgiebig diskutiert werden. Verbandsübergreifend kann hier nach allem gefragt werden was zum Bereich Aus- und Fortbildung gehört - moderiert von erfahrenen Tauchern.

Tauchlehrer-Haftpflicht

HAllo,
sind die Schäden die ein Schüler während der Ausbildung verursacht mit über die Tauchlehrer Haftpflicht versichert?

Ein Beispiel: Poolausbildung, Schüler lässt seine Flasche auf den Rand fallen, Rand Kaputt...wer würde dafür aufkommen?

LG
AntwortAbonnieren
GrillprinzPADI DM
14.07.2011 11:35
Also ich denke nein. Die Tauchlehrer-Haftpflicht haftet ja eig. nur für von dir verursachte Schäden... bin ich mir aber nicht sicher.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
14.07.2011 11:37
Was für eine Versicherung hast du denn bei welcher Versicherungsgesellschaft?

Das sollte in dem "Kleingedrucktem" bei dem Versicherungsschein drin stehen.
Ansonsten steht immer rechts oben auf dem Versicherungsschein eine Kontakt-Tel.-Nr..
jokk3lGrundsch, Abi, Dipl.
14.07.2011 11:56
Ich würd auf die Haftpflicht des Tauchschülers tippen.

Bei deiner Tauchlehrer-Versicherung (meist Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht, gibt jedoch auch spezielle TL-Versicherungen) bist Du (und ggfs. Dein Assi) die versicherte Person.
Die Versicherung greift also für durch Dich (ggfs. Deinen Assi) verursachte Schäden.

Wenn der tollpatschige Schüler einfach seine Flasche nicht festhalten kann, du aber deiner Sorgfalts-, Aufsichts- bzw. Verkehrssicherungspflicht nachgekommen bist, übernimmt das seine Privathaftpflicht (PHV). Hat er keine PHV, trägt er die Kosten aus eigener Tasche.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
14.07.2011 12:42
Derjenige, der einen Schaden verursacht, ist für diesen haftbar. Ob er hierfür entsprechend haftpflichtversichert ist und diese im entsprechenden Fall hierfür aufkommt, richtet sich nach seinen Versicherungsbestimmungen.

Ob eine Haftung des TL dem Verursachenden gegenüber gegeben ist, hängt davon ab, inwieweit z.B. eine ihm zurechenbare Sorgfaltspflicht verletzt wurde. DANN käme SEINE Haftpflicht zum tragen, die jedoch i.d.R. zunächst einmal eine entsprechende Geltungmachung abwehren würde.

Das Thema wäre +übrigens besser m forum Recht aufgehoben, mit Ausbildung hat das eigentlich wenig zu tun.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
14.07.2011 12:56
Der Ärger ist aber vorprogrammiert.

Du mietest das Schwimmbad und gibst es defekt zurück.
Und natürlich hat der Tauschschüler die defekte Fliese nicht gebeichtet und selbst wenn.........

Der Schwimmbadbetreiber wird von dir den Schaden bezahlt haben wollen.
Und wenn du nun sagt "war ich nicht, sondern ein Tauchschüler" mag das zwar stimmen, aber ob du dann nochmals das Bad mieten kannst??????????
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
14.07.2011 13:35
Schon klar, hat aber jetzt nicht wirklich was mit der Fragestellung zu tun, denn deswegen springt aber deine TL-Haftpflichtversicherung nicht wirklich ein, denen ist das relativ wurscht
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
14.07.2011 13:36
Schon klar, hat aber jetzt nicht wirklich was mit der Fragestellung zu tun, denn deswegen springt aber deine TL-Haftpflichtversicherung nicht wirklich ein, denen ist das relativ wurscht
14.07.2011 15:01

1. Kannst du nicht einfach deinen Versicherung fragen. Ist doch klar das wenn du diese Frag hier stellst du mehrere Antworten bekommst mit denen du nichts anfangen kannst.

2. Machst du das Gewerblich? Dann brauchst du einen Betriebshaftpflicht. Deine Haftpflicht (AquaMed etc.) wird das wohl meines wissens nicht abdecken.

Aber wie gesagt, mach dir doch die Mühe und ruf deinen Versicherung an. Ist viel einfacher.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
14.07.2011 16:29
1) ... kann er sich sparen (Begründung oben)

2) ... "brauchst du einen Betriebshaftpflicht" -> "Ist doch klar das .... du mehrere Antworten bekommst mit denen du nichts anfangen kannst" -> q. e. d.
EuregiotaucherTaucher i.R.
14.07.2011 21:13
Also - wenn du jemanden ausbildest solltest du eine "Tauchlehrer Haftpflicht" Versicherung abschliessen die alle "Unfälle" umfassen die mit der Tauchausbildung zu tun hat - das drastischste wäre wenn du einen Todesfall hast ... und du ggf. irgendwie dran Schuld hättest und für diesen Unfall haften musst - keine Ahnung wie man da "fahrlässig" oder auch "grob fahrlässig" definiert - aber ich sag mal ein Deep Dive Spezial mit einer 4 Liter Buddel auf 40 m wäre schon sehr grob fahrlässig. (denke ich - aber dein zuständiger Staatsanwalt hilft da gern weiter)

Bei schweren Unfällen wird eh ein Gericht entscheiden - bei leichten vielleicht ein Vergleich oder was auch immer - das "Kleingedruckte" der TL Haftpflicht wird aber auch wohl die ein oder andere Info enthalten ohne auf das Detail einzugehen.

Für die Schwimmbad Nutzung fragt sich der Betreiber meist einen Nachweis über eine Haftpflicht die abgeschlossen wird. Diese tritt ein wenn der Taucher zum Beispiel aus unachtsamkeit etwas zerstört - oben das Beispiel - oder wenn da kollektiv 4 Leute sich unter Wasser übergeben und Kosten für die Reinigung entstehen - wenn der Taucher mit seinem Gerödel durch Glastüren begibt ohne diese zu öffnen oder oder oder ...

Das wirst du aber im "Vertrag" über die Schwimmbad Nutzung finden - oder es wird dir vom Betreiber des Bades / des Pool bei Vertrag Abschluss in irgendeiner sonstigen Form mit geteilt
15.07.2011 14:13
Ich meine, haften muss erstmal der, der das Schwimmbad gemietet hat. Ist es ein Verein oder Tauchshop, ist der dran und hoffentlich versichert. Ob wer in Regress genommen werden kann, ist dann nachgelagert, dann käme dessen Haftpflicht dran - oder, hat er sie nicht - persönlich. Je fahrlässiger das Ganze wird, desto enger wird`s für die Einzelperson - ggf. auch für den Schüler.

imho
EuregiotaucherTaucher i.R.
15.07.2011 14:16
Das ist klar Kwolf - ich dachte aber zunächst mal an die Haftung als solches - und das die TL Haftpflicht das sicher nicht übernimmt - das sich die Versicherungen den Hergang schildern lassen und ggf. beim "Verursacher" das Geld zurück holen - oder eventuell auch mit Verweis auf diesen eine Versicherungsleistung vielleicht verwehren - das steht ja wieder ganz woanders
Antwort