Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Tauchlampen Gefahrgut !?

Hallo,
habe mal ein bischen in der Datenbank gestöbert, da es für mich mal wieder aktuell wird, eine Tauchlampe mit in den Flieger zu bekommen.
Bitte auch nicht auf Bestimmungen Luftfahrtbundesamt und sonstiges verweisen, ich glaub ich hab alles dazu gelesen.
Ich möchte nur eure Erfahrungen in letzter Zeit hören, wenn möglich speziell Flughafen München.
Reicht die Einschaltsicherung, oder doch Halogenbrenner entfernen, oder doch mehr Probleme?
Kommt es evtl. auf den Ausbildungsstand oder die Laune des Sicherheitspersonals an ?
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20.09.2005 16:53
Hi,
Das kommt auf die Fluglinie UND das Personal drauf an. Bis dato habe ich meine Kowalski immer (ausser einmal bei Egypt Air - da mussten wir ALLE Lampen beim Kabinenpersonal abgeben)entsprechend vorgeführt(Einschaltsicherung)und hatte keine Probleme.
Gruß
Weltenbummler
20.09.2005 17:29
Meine Erfahrungen der letzten Jahre , Lampe entladen UND Brenner ausbauen, diesesmal (bei dba) ZUSÄTZLICHE Anmeldung als Gefahrgut notwendig.

Aber Probleme hatte ich bislang nicht .

tg
20.09.2005 17:36
Hallo

bin dreimal ab München nach Ägypten (Condor) hat bis jetzt immer die Einschaltsicherung meiner Kowalski gereicht. Brenner würde ich erstmal drin lassen, da ich meine Lampen immer einschalten mußte ob es auch wirklich eine ist.

viel grüße
HarryCMAS*** usw.
20.09.2005 20:27
eine tauchlampe ist meiner erkenntnis nach KEIN GEFAHRGUT im sinne von ADR, RID, IATA,...

vgl.defintion gefahrgut!!!

brenner raus ist ürigens immer eine gute idee, ebenso wie einschaltsicherung rein, falls vorhanden!
u/o akku raus.
das überzeugt jedes bodenpersonal beim check-in!

harry
20.09.2005 22:20
Laut Luftfrachtbestimmen, sofern mir bekannt!, darf die Lampe nur nicht funktionieren, egal wie..

Im März bin ich von Saarbrücken aus nach Mallorca geflogen und die von der Gepäckkontrolle haben sich kaputt gelacht, warum ich denn die Birne rausgenommen habe...Antwort: Weil ich noch am Flughafen angerufen habe und deshalb nachgefragt habe.

Dann gaben die Herren zu, das die davon null Ahnung hätten und ich den das mal erklären sollte
Hab dem irgendwas erzählt und der war glücklich und hat es nun verstanden warum.
Auf Malle selber, hat niemanden interessiert, was bei uns im Handgepäck ist.

Am 1.9 flog ich von Düsseldorf nach Ägypten und wieder null interesse an der Lampe, ausser fragende Gesichter, wofür ich die wohl bräuchte im Urlaub
Rückflug genauso wie Malle, keinen Interessiert nichtmal rausholen musste ich die.

Da braucht sich keiner wundern, dass jeder über die Luftfahrtsicherheitsbestimmung nur schmunzeln kann, denn einhalten tut sie keiner, da nicht mal das Personal diese wirklich kennt.

Also ich werde es auch weiterhin so machen, vorher bei der Reisegesellschaft anmelden die Lampe und nur die Birne rausnehmen und in extra Stoff packen. So sollte jeder auf der sicheren Seite sein.
21.09.2005 08:38
Wie ich schon in einem ähnlichen Thread erwähnte, gibt es Unterschiede zwischen den Anforderungen der Luftfahrtgesellschaften und den Sicherheitskontrollen der Flughäfen.
Beispiel letztes Jahr in Deutschland : komplette Demontage der Kowalski und der Hartenberger iclusive Prüfung der einzelnen Zellen ... Rückflug ab Nizza, mein "terrorverdächtiges" Handgepäck, Fototasche, gefüllt mit Analog- und Digitalkamera, 1250 Hartenberge,Mini Compact Hartenberger, 2 Dekorechner, Ladegeräte ... interessieren niemanden, währenddessen an der parallelen Kontrollstation Sohnemann selbst den Gürtel aus der Jeans ziehen muss ...

@ Harry:
DBA macht folgende Vorschriften :

Tauchlampen dürfen nicht in das aufzugebende Gepäck gepackt werden.


Verbotene Gegenstände / Gefahrgut

...

Taucherlampen / Hitzeentwickelnde Geräte
Taucherlampen/Hitzeentwickelnde Geräte sind nur im Handgepäck erlaubt ( Licht- oder Energiequelle muss entfernt sein) und sind anmeldepflichtig unter Telefon ...

Quelle:

https://www.flydba.com/de/Fluginfo/Special_Services/Verbotene_Gegenstaende_Gefahrgut_/

tg


21.09.2005 09:23
Greenforce oder Tillytec kaufen, Lampenkopf runterschrauben (ohne Werkzeug, selbstverständlich) und gut ist.

Auf dem Flug von FFM nach Heraklion wollten die die Lampe schon zerlegt sehen. Und auf dem Rückflug auch.
21.09.2005 11:24
@Kormoran:
keine gute Idee, das käme sehr teuer, wenn jeder Taucher auf andere Lampen umsteigen müßte.

Haben evtl. die großen Lampenhersteller den Trend verschlafen???

Ich denke ich schraub die Einschaltsicherung rein wie immer und hoffe, daß es gut geht.
Wenn ich die Kommentare hier so lese, müßte ich an einen überpingeligen Zöllner kommen, der mir das vermiest.
Dann sind halt wieder Diskussionen angesagt.
21.09.2005 16:02
Hallo

ich bin vor einiger Zeit mit einer Lampe im Gepäck nach Schweden geflogen. Auf dem Hinflug hat es im Frankfurter Flughafen kein Mensch interessiert, was ich im Gepäck habe. Die böse Überaschung kam erst in Göteburg beim Rückflug! Bis ich mich versah, war ich umringt von einem Bombenräumkomando! - Totale Panik wegen einer Lampe: Ich wurde abgeführt, und in einen extra Raum gebracht, hier musste ich vorsichtig mein Gepäck öffnen, um schließlich den Entäuschten Beamten zu zeigen, daß es sich nur um eine Lampe handelt - ...als hätte ich es nicht schon die ganze Zeit gesagt...

Meinen Flug hatte ich natürlich verpasst...
Um sicher zu gehen, daß mir das nicht mehr passiert werde ich das Teil immer zerlegen und BEVOR ich das Gepäck abgebe, erklären, daß ich eine Lampe im Gepäck habe (die einer Bombe zum verwechseln ähnlich sieht ).

Fazit: geh auf Nummer Sicher, denn wenn Du Deinen Hinflug wegen so einer Sache verpasst, ist das weitaus ärgerlicher, als die "Arbeit" eine Lampe zu zerlegen, und dem Kontrolleur den Unterschied zwischen Bombe und Lampe zu erklären.

Gruß Mike
22.09.2005 18:44
@all
Aus aktuellem Anlaß weist das LBA besonders auf die
Beachtung der folgenden Vorschriften hin:
BATTERIEBETRIEBENE GERÄTE ( insbesondere
Taucherlampen / Videolampen ) sind GEFAHRGUT
und dürfen sich als solches generell nicht im
Passagiergepäck befinden.
Ausgenommen sind solche Geräte, bei denen die
Leuchtquelle ( meist Halogenbirnen ) oder die
Energiequelle ( Batterie/n) entnommen ist.
In diesem Falle ist die Mitnahme - mit Zustimmung des
Luftfahrtunternehmens - im Handgepäck zulässig
(siehe IATA - DGR 2.3.3.2 ) .
Wir bitten alle dienstlich Beteiligten ( z.B. bei Buchung
eines Urlaubes in Tauchgebieten, oder auch beim
Check-in von Flügen in solche ) die Fluggäste
entsprechend zu informieren.

Alles andere ist Spekulation.
http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/gefahrgut.htm

Diese Vorschrift ist bindend, für alle, wirklich alle Fluggesellschaften.
Ich kann nur empfehlen diese Seite des LBA auszudrucken und mit auf die Reise nehmen.

Für die Redaktion @ Harry
Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern im Passagiergepäck findest du unter anderem auch bei der International Air Transport Association (IATA) unter
www.iata.org/cargo/dg.

23.09.2005 19:27
Hallo tiefenrausch,

also die Vorschriften des LBAs kennst Du spätestens seit dem posting von wolfgang S. Ob man`s glaubt oder nicht: diese Vorschriften machen sogar Sinn. D.h. es kann durchaus sein das die Kontrolleure an den Sicherheitsschleusen Dich auch mit betriebsbereiter Lampe (dazu gehört auch Lampe mit Einschaltsicherung) aus Ignoranz durchlassen. Nur gehst Du dann für Dich und die Mitreisenden das Risiko eines Brandes im Flugzeug ein. Und diesen überlebst Du nur mit viel Glück (bei Flugzeugbränden sterben die meisten Leute aufgrund des kleinen Kabinenvolumens an Rauchvergiftung und nicht an Absturz oder Verbrennen)


Ich denke dieses Risiko sollte für alle Taucher so abschreckend sein, daß sie aus freien Stücken ihre Lampen absolut sicher deaktiviert transportieren. Für alles andere kann ich absolut kein Verständnis aufbringen.
Antwort