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Tauchkompressor - Verein, privat

Geändert von chrainer8,

Guten Abend!

Mich würde interessieren, welche Vorschriften es gibt, gelten oder zu beachten sind, wenn sich ein Tauchclub einen Atemluftkompressor bspw. über Sponsoring oder Eigenfinanzierung zulegt?

Welche Ausbildung ist erforderlich für die zu bedienenden Personen bzw. mit welchen Kosten muss man rechnen?

Eventuell hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik

Vielen Dank

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20.03.2019 07:59
Ohjeh, das ist wohl das umfangreichste Thema, das man sich als Verein so aussuchen kann

1) es gibt keine Vorschriften für den Kauf, sondern für den Betrieb.
2) Kosten: Kaufpreis + 20 Cent/Liter Luft kann man als Richtwert nehmen. Abschreibung, Neuanschaffung oder Reparatur kommt dann noch oben drauf.
3) Ausbildung: in der Tat ist da nichts vorgeschrieben, es wird nur aus Erfahrung dringend empfohlen. (dort lernt man in erster Linie die Vorschriften und das Juristische)
4) Betrieb: der Betrieb folgt Vorschriften der Technischen Richtlinie für Betriebssicherheit (TRBS) - an dieser orientieren sich die ganzen Sachen, die ihr beachten müsst, wie z.B.:
- Aufstellort
- Absicherung gegen Unbefugte
- Gefährdungsanalyse
- Wartung, Prüfung (WartungsplanPlan, Verantwortlichkeiten)
- Vorschriften zur Herstellung von Gefahrgut usw.
Das ist ne ellenlange Liste. Daraus resultiert eine Füllordnung, die das bei euch regelt, und eine regelmäßige Einweisung dazu.

H2CO3

20.03.2019 08:00
Nachtrag:
du kannst dir natürlich auch privat einen Kompressor anschaffen, dann sparst du dir die meiste Juristerei und Vorschriften, allerdings darfst du dann NUR für dich selber füllen (nicht mal für Kumpels ...)

Dann bleibt dir nur, dich um die Technik zu kümmern

H2CO3
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
20.03.2019 09:03
Ich bin kein Verein...
Aber, statt Juristerei oder gefährliches Halbwissen aus Internetforen zu bemühen: Man könnte auch pragmatisch vorgehen.
Das heißt: Schau dich in professionellen Füllbuden um. Erkundige dich, was technisch möglich ist (und was es kostet). Befasse dich mit der Technik und dem Bisschen "Physik" beim Füllen. Guck dir die an, die bei dir den Kompressor bedienen sollen.

Dann rechne und entscheide. Vorschriften regeln ja nur Mindeststandards, wenn du die übererfüllst, weil du aufgrund deiner technischen Sachkenntnis und des bereitgestellten Budgets nicht knausern musst, hast du sicher nichts zu befürchten. Wenn es finanziell eng kalkuliert ist, oder dir technischer Sachverstand fehlt, nützt dir auch Paragraphen- und Vorschriftenkenntnis nichts.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
20.03.2019 09:19
Z.B. das:
https://www.dn-drucklufttechnik.de/hochdrucksegment/bauer-luftueberwachung-und-messung/
https://www.ide.de/de/zubehoer/air-save/
Ist sicher nicht Vorschrift, nur zum Anlesen, was man machen können sollte, wenn Geld zweitrangig ist.
20.03.2019 15:56
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

AnkouVielleicht
20.03.2019 17:55
Ich würde keinen kaufen, das ist finanziell ein Fiasko und öffnet Haftungsfallen. Wir haben das im Verein durchgerechnet und dann ein Abkommen mit der nächsten Tauchbude geschlossen.
20.03.2019 20:50
Spielt es eigentlich auch eine (haftungstechnische) Rolle ob ich als Füller für einen Verein oder Club tätig werde?

Und @ H2CO3: Warum darf ich als privater Kompressorbesitzer und -Betreiber nicht für Kumpels füllen? Solange es keine gewerbsmässigen Züge annimmt?
AnkouVielleicht
20.03.2019 21:41
Nein, es kommt auf den Begriff Betreiber an.
20.03.2019 22:57
@Druckflasche, auch wenn die Frage nicht eindeutig ist, ich versuche sie mal zu beantworten. Ja, natürlich bringt der Job als "Füller" auch haftungsrechtlich etwas mit sich. In der Hauptsache ist im Verein jedoch der Vorstand in der Haftung. Hier geht es vor allem darum einen vorschriftsmäßigen Betrieb zu ermöglichen und zu überwachen (was durchaus delegiert werden kann). Als Füller bist Du für die ordnungsgemäße Bedienung verantwortlich, hier kommt es dann mitunter daraf an, was man Dir den zumuten kann. Wenn draußen vor dem Ansaug gerade jemand mit der Motorkettensäge Brenholz macht, wäre es schlecht, wenn Du weiter lustig füllst. Hat der Vorstand Geld sparen wollen und bei der Wartung geschlampt, dies ist von Dir jedoch ohne tieferes technisches Verständnis (das Du als eingewiesener Füller nicht haben mussst) nicht zu erkennen, kann man Dich für die CO Vergiftung der Kollegen kaum belangen. Und zwischen all dem gibt es dann noch viel Graubereich.

Doch, natürlich darf ich rein rechtlich für meine Kumpels privat die Flaschen an meinem Kompressor füllen, geht niemanden etwas an. AUSSER, es passiert was. Für den Kram den ich den Kollegen in die Flasche fülle bin ich als Betreiber zu 100% verantworlach. Ich sollte mir da also schon recht sicher sein, dass der Kram i.o. Ist. So schöne Überwachungsgerätschaften wie die vom Aushilfszorro verlinkten, hat selten jemand an seinem Garagenkompressor
20.03.2019 23:00Geändert von Druckflasche,
20.03.2019 23:01
@ankou: Versteh ich jetzt nicht. In wie fern kommt es auf den Begriff des Betreibers an?

Ich gehe mal davon aus (wenn wir die Begriffe "Besitzer", "Betreiber" und "Füller" differenzieren) dass der Betreiber primär die Verantwortung trägt. Ich wollte eher darauf hinaus das ein Verein ja eine gesetzlich geregelte Organisation ist und ein Club eher privat organisierten Charakter hat. Kann mich da aber auch irren.

@NilsNase: Danke für die Erklärung
20.03.2019 23:06
Hmm, wir haben einen, und das ist auch gut so.
Ein Deal mit der nächstgelegenen Basis käme nicht in Frage, zumal sie gerade im Winter nur sporadisch geöffnet hat - ein Transport der Flaschen wäre nur nervig.
Die Füllungen sind in der Jahresmitgliedschaft enthalten, und füllen kann jeder. Nur am Kompressor rumfummeln darf niemand - funktioniert soweit ganz gut.
Wir sind noch nicht sooo lange Mitglied, jedoch bezweifle ich, dass damals bei der Anschaffung Haftungsfragen ernsthaft erörtert wurden.
Der Kompressor *ist* neben der Pacht ein wesentlicher Kostenfaktor, aber so what?!? Er trägt ganz wesentlich zur Komfortzone bei, und wir kommen ganz gut über die Runden.

Meine 2ct

nandersenIANTD CCR
20.03.2019 23:50Geändert von nandersen,
20.03.2019 23:53
...die Schadenshaftung zum Betrieb einer Anlage (egal in welcher Form) kann grundsätzlich versichert werden. Hierbei wird grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz etc. generell oft ausgeschlossen. dies ist besonders problematisch, da Vorstand bzw. Körperschaft auch dann einstehen müssen wenn diese in den Statuten eine Haftung in solchen Fällen ebenso ablehnen.

Abgesehen von der Beauftragung der empfohlenen Wartung spielen Sachkunde des Bedienpersonals (Erfüllungsgehilfen) und Dinge wie Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eine Rolle. Oft übersehen übrigens auch die Umgebung ausserhalb der Grundstücksgrenze, hier können Nachbarn u.U. von einer gefahrdrohenden Anlage ausgehen und eine Stillegung fordern wenn diese in einem offensichtlichen Gefahrenbereich befindlich sind. (Bspw. Lagerung Druckgasbehälter)

Im individuellen Falle lohnt es sich ggf. zunächst mal mit der Versicherung zu sprechen was individuell gefordert würde und ob dies überhaupt versicherungsfähig wäre. Hierbei würde ich ebenso ansprechen wie sich ein solcher Haftpflichtschutz in bestehende Verträge wie Gebäudehaftpflicht etc. integrieren liesse.

Um eine Versicherung kommt man als Körperschaft eh nicht drum herum- eine Nachfrage kostet oft Nichts und (zumindest mir) haben meine Versicherungsheinis schon oft viel Recherchearbeit abgenommen...

AnkouVielleicht
21.03.2019 06:55Geändert von Ankou,
21.03.2019 06:56
Es gibt keinen Club, es gibt nur juristische Personen und Personengesellschaften. Betreiber können beide sein. Interessant wäre die Frage, wer Füller bei einer Automatenanlage ist....
21.03.2019 07:12
@Druckflasche:
einfach gesagt: jeder kann einen Kompressor betreiben und füllen oder füllen lassen. Es gibt kein Gesetz (wie einen Führerschein) das sowas regelt.
Hier gilt dann der Standardsatz "... wenn was passiert ..."
Und gegen diesen Fall muss sich ein Betreiber (egal ob Privat oder Verein, oder kommerzielle Füllbude) absichern.

Anmerkung: auch der Nachweis von sauberer und normgerechter Atemluft ist da dabei.

Beispiel aus der Praxis:
ein guter Bekannter von mir hat privat einen Kompressor. Hat auch für einen anderen Bekannten (privat, ohne Bezahlung) gefüllt. Dieser klagte nach einem Tauchgang (mit seiner Luft) über Übelkeit usw.
Ende vom Lied: die Staatsanwaltschaft stand 1 Tag später auf dem Hof... Das "privat" war in dem Fall dann völlig egal.
Durch ordentlich geführte Wartungspläne und Wartungsintervalle (nachgewiesen durch Wartungsplan) konnte er das abwenden.

H2CO3
21.03.2019 07:34
@Ankou, Füller bleibt derjenige, der letztlich die Luft in die Flasche füllt. Haftungstechnisch ändert sich jedoch etwas. Der Füller, der neben dem laufenden Kompressor steht, kann und sollte Unregelmäßigkeiten mitbekommen. Wenn das Ding also "klappert, klopft und dampft", der Füller aber fröhlich weiter füllt, ist er dran, weil er eben mitbekommen kann, das vermutlich was nicht stimmt. Fülle ich an einer Automatenanlage, kann ich das auch bei größter Sorgfalt nicht wissen oder mitbekommen, hafte also nur, wenn ich den Füllschlauch verbiege oder sowas
Das ist ja zum Teil auch bei Vereinsanlagen ähnlich, da steht der Kompressor schön Schalldicht im Kompressorraum, da hat auch nur ein kleiner Kreis überhaupt Zutritt, die Füllleiste hängt im Nachbarraum an der Wand. Haftungsrechtlich ist das gut für den Füller.

Wichtig auch, das Besipiel von Kohlensäure, ich bin eben nicht verpflichtet, auch nicht als Betreiber, aufwändige Messtechnik bereit zu halten. Ich muss "lediglich" die Vorgaben des Herstellers erfüllen hinsichtlich des Betriebs und der Wartung und sollte dies ordentlich dokumentiren. Damit bin ich dann zwar nicht in jedem Fall zu 100% aus jeder Haftung, aber das Risiko wird durchaus so überschaubar, dass ich die eingangs geäußerten Ängste einiger hier als überzogen abtun würde.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
21.03.2019 07:43
Nasennils:
"So schöne Überwachungsgerätschaften wie die vom Aushilfszorro verlinkten, hat selten jemand an seinem Garagenkompressor"
Richtig, schrieb ich ja auch oben ("
was man machen können sollte, wenn Geld zweitrangig ist.").
Allerdings schrieb der Fragesteller nichts von einem "Garagenkompressor", sondern von einem "
Tauchclub (der sich) einen Atemluftkompressor bspw. über Sponsoring oder Eigenfinanzierung zulegt".
Daher mein Gedanke, erstmal das technisch Sinnvolle und finanziel Mögliche abzuklopfen. Gut möglich, dass dann das herauskommt, was Jedimeister Ankou nannte, oder bei höherer Risikobereitschaft oder größerem Tauchclub auch eine technisch/organisatorisch (und rechtlich) saubere Lösung... d.h. kein verölter, staubiger "Garagenkompressor".
21.03.2019 08:18
Aushilfszorro, Du hast wie immer fast recht. In meiner Antwort ging es ja um den Privaten, der für seinen Kumpel füllt, wir waren also schon viiieeel weiter.
Mein Garagenkompressor ist übrigens weder staubig noch verölt, gut, die Garage ist auch mit guten 200qm etwas größer als üblich, trotzdem: Garage in der ein Kompressor steht, ergo Garagenkompressor baeh
nandersenIANTD CCR
21.03.2019 08:47
(...)Haftungsrechtlich ist das gut für den Füller.(...) Stimmt.

...weiterhin besteht ein Unterschied zwischen einem Mobilgerät und einer fest verbauten Anlage. Bei Letzterer gilt im Allgemeinen der Errichter als weitere Instanz. In der Elektrotechnik kann dies oft differenziert werden ob eine werkzeuglose Demontage möglich ist, also bspw. ein 'Stecker' Verwendung findet. Verklemmt eine Person also bspw. das Zuleitungskabel an einer Abzweigdose, montiert Gasrohre an Wänden oder schraubt die Kiste am Boden fest kann diese zum Errichter werden.
AnkouVielleicht
21.03.2019 09:08
Konkret ist das ein Ziffernfeld, eine Anzeige und ein Füllschlauch mit Ventil. Man kann mittels einer PIN füllen. Ein Betreiber ist nicht benannt. Ein e.V. bucht das Entgelt ab. Es sind zwei Personen mit Rufnummern für Notfälle und/oder Störungen angegeben. Nothing more.
Ich würde sagen, der e.V. ist Betreiber und hat die Verantwortlichkeit für die Anlage an x und y übertragen.
21.03.2019 09:09
@H2CO3
Beispiel aus der Praxis:ein guter Bekannter von mir [...] Hat auch für einen anderen Bekannten (privat, ohne Bezahlung) [...] Dieser klagte [...] über Übelkeit usw.Ende vom Lied: die Staatsanwaltschaft stand 1 Tag später auf dem Hof... Das "privat" war in dem Fall dann völlig egal.Durch ordentlich geführte Wartungspläne und Wartungsintervalle (nachgewiesen durch Wartungsplan) konnte er das abwenden.
Aber so etwas kann mir theoretisch auch beim Schmieren einer Butterstulle oder beim Zubereiten von Kartoffelsalat passieren: Ich biete anderen Personen rein privat ohne Bezahlung etwas an, später erleiden diese Peronen einen Schaden. Der Staatsanwalt kommt zu mir und prüft, ob ich die nötige Sorgfalt habe walten lassen. Ich kann nicht nachweisen, daß ich die Kühlkette eingehalten habe, das erwartet man aber ja auch nicht von mir. Wenn in meinem Kartoffelsalat oder Kühlschrank nichts ungewöhnliches gefunden wird, bin ich aus der Sache raus. Warum sollte das bei einem Kompressor anders sein? Ich muss doch keine Wartungen nachweisen können. Wenn eine Probefüllung mit meinem Kompressor saubere Luft hervorbringt, bin ich dann eben auch aus der Sache raus. Die ordentlich geführten Wartungspläne hätte dein Bekannter doch gar nicht gebraucht. Außerdem sind eigenhändig geführte Wartungspläne doch kein Beweis für eine tatsächlich durchgeführte Wartung. Oder siehst du das anders? Wenn ja, warum?
21.03.2019 09:39
Warum sollte das bei einem Kompressor anders sein?
Weil aus dem Betrieb eines Kompressors grundsätzlich zunächst eine Gefährdung hervorgehen kann, Deine "Eistulle" ist da deutlich ungefährlicher in Betrieb, Herstellung und Nutzung (auch wenn ich weiß wie unangenehm Salmonellen sein können).

Ich muss doch keine Wartungen nachweisen können. Wenn eine Probefüllung mit meinem Kompressor saubere Luft hervorbringt, bin ich dann eben auch aus der Sache raus.
Stimmt beides, vor allem wenn saubere Luft aus Deinem Kompressor kommt, entfällt ja der Grund der Klage.
Hier ging es aber darum, das eben keine saubere Luft aus dem Kompressor kam, es ist ja ein Schaden eingetreten. Dann ist es zwar immer noch so, das eine Nachweispflicht für Dich als Privatperson nicht bindend ist. Da Du aber als Betreiber einer Gefährdenshaftung unterliegts musst Du glaubhaft machen, dass der Schaden eingetreten ist, obwohl Du Dich an alle Erfordernisse gehalten hast, mithin also weder vorsätzlich noch grob Fahrlässig gehandelt hast. Das fällt um so leichter, je gewissenhafter Du alles dokumentierts, was man halt dokumentieren kann. Ein ausgefüllter Wartungsplan ist ja nicht der Plan wie man eine Wartung machen könnte, sondern darin ist dokumentiert, was man im einzelnen wann genau gemacht hat. Das ganze kombiniert mit den Einkaufbelegen über Wartungsmaterialien ist zumindest schon einmal extrem hilfreich. Ein fälschungssicherer Beweis ist das natürlich nicht. Für die reiche Erbtante solltest Du Dich darauf also nicht verlassen, hier könnte man evetuell trotz aller sonstiger Sorgfalt weitere Motive vermuten und Dir bewußte Manipulation unterstellenbaeh

AnkouVielleicht
21.03.2019 10:12Geändert von Ankou,
21.03.2019 10:15
Ich wills mal so formulieren, es gab vor Rund 10 bis 12 Jahren hier einen kleinen Zwischenfall. Eine Feierabendtauchschule wollte sich die Kosten für Filterpatronen und Servicetechniker sparen. Bauer nimmt es natürlich von den Lebenden und die Wartungsintervalle sind so unnötig kurz. Daher wurden gebrauchte Patronen eigenhändig neu befüllt und die Wartung selbst erledigt. Ergebnis war Kondensat in der Pulle, Kopfschmerzen und ein schlechter Geschmackt im Mund. Glücklicherweise ist der Einstieg nicht so tief und die Einwirkdauer war nur kurz. Vermutlich hatte der Betreiber auch ein paar Beeinträchtigungen seiner körperlichen Interität hin zunehmen, ich hörte jedenfalls so was.
Als StA würde ich so was als versuchten Totschlag locker anklagen.
21.03.2019 10:23
Daher wurden gebrauchte Patronen eigenhändig neu befüllt und die Wartung selbst erledigt.

Darf ich alles machen, erhöhe aber meine Verantwortung. Ich muss dies eben fachlich und sachlich richtig machen, unterlaufen mir Fehler, bin ich dran, genau wie Du schreibst.
Versagt der original Bauerfilter, bin ich für die schlechte Luft nicht verantwortlich zu machen. Wie schon vor, ich sollte mir immer bewußt sein, was ich da mache und von was ich besser die Finger lasse
21.03.2019 10:35
NilsNase
"Hier ging es aber darum, das eben keine saubere Luft aus dem Kompressor kam, es ist ja ein Schaden eingetreten."
Nein, in dem Beispiel ging es darum, das den Tauchern beim Tauchen übel wurde. Es ist ein Schaden eingetreten, dieser war aber nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Komressor.

Ankou
"Als StA würde ich so was als versuchten Totschlag locker anklagen."
Zum Glück bist du kein Staatsanwalt, das ist ja lächerlich. Das ist höchstens fahrlässige Körperverletzung.
"Vermutlich hatte der Betreiber auch ein paar Beeinträchtigungen seiner körperlichen Interität hin zunehmen, ich hörte jedenfalls so was."
Ich hoffe diejenigen wurden dafür gerecht verurteilt, aber ich denke eher, das ist Seemannsgarn.
21.03.2019 10:49
@DB, ok, da habe ich etwas interpretiert, da es ja grundsätzlich um das Tehma ging "was ist, wenn mit dem Kompressor was ist", ist das ja auch naheliegend.
Wenn mir aufgrund des verdorbenen Ei-Brot beim tauchen schlecht wird, klar dann hat das mit dem Kompressor nichts zu tun. Wäre dies jedoch der Fall, hätte H2CO3 vermutlich das Beispiel gar nicht erst gebracht, sonst könnte ich zum Besten geben, dass sich ein Bekannter von mir beim Einstieg schon mal den Knöchel gebrochen hatte, just nachdem er die Flaschen neu hat füllen lassen. Dafür wurde der Betreiber der Füllanlage auch nicht belangt. Hat aber auch nichts mit dem Thema zu tun!
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