Alles was nicht direkt zu den obigen Foren passt, findet hier Platz. Also Fragen zu den Verbänden, Vereinen, oder einfach allem was generell tauchspezifisch ist oder sonst einen Bezug zum Taucher.Net hat.

Tauchgepäck

Wer von Euch kann mir folgende Fragen beantworten?
1. Wo ist der Lungenautomat besser aufgehoben, im aufgegebenen Tauchgepäck, oder im Handgepäck und warum.
2. Die Tauchlampe soll laut Auskunft der Condor auseinandergeschraubt im Handgepäck transportiert werden. Es ist aber nicht herauszubekommen, ob der Akku voll oder entleert sein muß. Manches Sicherheitspersonal wie prüfen, ob die Lampe funktionstüchtig ist, andere wollen das der Akku leer ist. Was sollen wir nun tun? Hat da jemand Erfahrung bezgl. Düsseldorf und Sharm el Sheik?
Gruß Birgit:o
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30.07.2003 12:45
@ Birgit
zu 1.
Gut verpackt ist er überall gut zu tranportieren.

Dieses Thema ist scheinbar ein Dauerbrenner, hatten wir erst kürzlich.

Zu 2.
http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/gefahrgut.htm

- Lampe bei der Airline anmelden
- Birne entfernen
- Einschalt-Sicherung, wenn vorhanden, aktivieren
- im Handgepäck befördern

alles andere ist ein Sicherheitsrisiko, kostet nur Nerven und wird erfahrungsgemäß nicht akzeptiert.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
30.07.2003 13:37
Irgendwie fehlt die Frage nach dem Tauchcomputer

Den Tauchcomputer auch besser im Handgepäck, weil evt. ein anderer Luftdruck im Frachtraum herscht und es dadurch beim Comi zu Problemen kommen könnte.
Nicht zu vergessen ist der Diebstahlschutz.
30.07.2003 13:48
hey,

ich wickle meinen lungenautomat immer in den neoprenanzug ein - so ist er meines erachtens bestens geschützt. die tasche verschnüre ich bei den reissverschlüssen immer mit kabelbinder - so seh ich zumindest gleich ob was geöffnet wurde.

zur lampe: ins handgepäck, wobei man sich meines erachtens immer zu viele sorgen macht - meist kurzes herzeigen und erledigt...

schönen urlaub!
caligúla
30.07.2003 16:07
@ Stephan K.
Das mit dem anderen Luftdruck-Compi-und Problemen solltest du uns schon erklären.
Luftdruck nimmt pro/1000 m höhe um 0,1 bar ab.
D.h.in 2000 m höhe ist ein Umgebungedruck von 0,8 bar anzutreffen. Dies entspricht in etwa dem Kabinendruck.
Wo kann es da Probleme mit dem Compi geben ??
HarryCMAS*** usw.
30.07.2003 19:18
ich hatte uber viele tauchurlaube problemlos:

-automaten inkl. computer im aufgegenebenen gepäck
-scheinwerfer (hartenberger) mit herausgenommenem brenner (birne) und einschaltsicherung im handgepäck (aus gewichtsgründen!)

in DUS wird sicher schärfer kontrolliert als in SSH (lasch) !

harry
30.07.2003 19:47
@ Stephan K. + Wolfgang S!

Der Kabinendruck ist im Frachtraum und der Passagierkabine gleich, denn der Rumpf bildet den Druckörper des Flugzeuges (alles andere wäre konstruktiver Wahnsinn!). Wass _eventuell_ unterschiedlich sein kann ist die Temperatur, die meißt etwas unter dem Level der Personen gehalten wird (Heizkosten).

Ein Problem mit den Computern _kann_ es geben wenn mann diese im Flugzeug aktiviert (Feuchtigkeit oder manuell), da die Dinger sich quasi auf Null stellen (vermindeter Druck!). Erfolgt nun ein Druckanstieg (Landung) beginnt der Computer einen Druckanstieg (=Tauchgang) zu registrieren und rechnet los.

HTH PF
30.07.2003 20:28
@Birgit: Du solltest Deinen Atemregler mit ins Handgepäck nehmen weil sich Feuchtigkeit durch die Temperaturschwankungen im Frachtraum in ihm bilden kann.

NUR MAL AM RANDE:
Flughafen DUS ist ziemlich scharf in den Kontrollen, dennoch haben die mein Titan-Messer (im Frühjahr letzten Jahres) nicht in der separaten Tauchtasche, die ich als Handgepäck bei mir hatte, gesehen, aber man hat die Kontrollgeräte auch im November letzten Jahres komplett ausgetauscht, wahrscheinlich würde das Messer nicht mehr durchgehen.

Gute und saubere Luft

Detlef
30.07.2003 23:30
Ich transportiere meine Lungenautomaten und den Tauchcomputer immer im aufgegebenen Gepäck (Tauchrucksack), hatte nie Probleme. Tauchcomputer nicht in ein luftdicht schließendes Behältnis geben, sonst registriet er unter Umständen beim Landen oder beim öffnen des Behälters einen Druckanstieg und geht in den Tauchmodus. Ein beenden dieses TG ist dann mit Problemen behaftet.
Lampen anmelden und Akku und Lampe getrennt transportieren. Wird unter Umständen bei der Gepäckskontrolle kontrolliert.

Guten Flug
Kaiserfisch
31.07.2003 00:01
lungenautomat:
ist dir absolut wichtig mit deinem eigenen zu tauchen, dann gehört er in das handgepäck. hab ich persönlich zwar noch nie gemacht.

@detlef: frachtraum ist geheizt und auch hier die luft extrem trocken. ein feuchteniederschlag kann ausgeschossen werden. ich hab gehört, es soll leute geben, die die dinger sogar "unterwasser" mitnehmen.

tauchlampen/blitzgeräte
gehören zwingend ins handgepäck. wenns bei der kontrolle ganz richtig läuft, müsstest du zuerst zeigen, dass die lampe funktioniert und dann lampe entfernen und zusätzlich einschaltsicherung aktivieren. somit sollte der aku auch nicht leer sein.

schönen flug
swisstraveller
31.07.2003 07:49
Wenn`s geht (Platz, Gewicht) würde ich den Automaten in das Handgepäck packen. Einfach deshalb, weil die Airlines schon mal "großzügig" Tauchgepäck am Abflughafen vergessen. Oder sogar absichtlich stehen lassen. Ist mir schon passiert.
31.07.2003 09:15
Hallo Tauchfreunde,

herzlichen Dank an alle, die mir zu meinen Fragen geantwortet haben, besonders bezüglich des Tauchcomputers. Wir fliegen zum ersten Mal mit Tauchgepäck, da ist man für jeden Hinweis dankbar.
Also Gruß an alle und danke.
Birgit
31.07.2003 15:08
Nur noch mal kurz zum Thema Tauchlampe im Flugzeug:
Ich habe sowohl bei der Fluggesellschaft mit der ich fliege nachgefragt als auch bei der Aerotrans in Frankfurt (für die Sicherheits-Checks verantwortlich) ich habe ausdrücklich auf die IATA - DGR 2.3.3.2 (Gefahrgut-Richtlinien) verwiesen, in der ja steht, dass die Lampe ins Handgepäck muss, zerlegt (Brenner von Akku getrennt) sein muss und auch bei der Fluggesellschaft angemeldet werden muss.

Hier die Antworten:

Aerotrans:
die lampe muss nicht ins handgepaeck und braucht auch nicht angemeldet zu werden sie muessen lediglich die energie quelle/batterie entfernen sodass die lampe nicht versehentlich angeht und den koffer in brand setzt.

Hapag Lloyd:
Wir informieren Sie gerne, daß die Mitnahme von Tauchlampen nicht anmeldepflichtig ist. Die Tauchlampen müssen ausschließlich in der Kabine mitgenommen werden.
Achten Sie bitte darauf, daß die Tauchlampen nicht funktionsfähig sein müssen.

Na was gilt denn jetzt?

Ich jedenfalls werde es so wie immer machen:

Die Lampe kommt ins Handgepäck und der Brenner bleibt erstmal drinnen, damit ich die Lampe bei der Sicherheitskontrolle vorführen kann. Natürlich verriegele ich die Einschaltsicherung.

Grüße und dass denen mal ein Licht aufgeht!

Ulrich
31.07.2003 21:18
Wir waren kürzlich in Kas (Türkei) tauchen und hatten unsere Lampen bei Condor angemeldet. Der Hinflug war völlig problemlos.
Auf dem Heimflug in Dalaman mußte ich 30 minuten warten, bis meine Akku-Tank-Lampe akzeptiert wurde. Das war nervig! Die haben wohl die Lampe dem Kabinenpersonal zeigen müssen. Was weiss ich!
Das Ding sieht auch aus wie eine Bombe :o ( silberner Zylinder) usw. Nächtes Mal werde ich meine Lampe demontieren und extra auf das Band legen.Ob das in Ägypten auch so läuft? Wer weiß das?
Grüße Brigitte
01.08.2003 18:05
@swisstraveler: also Du nimmst Deinen Lungenautomaten nur unter Luftdruck "unter Wasser", somit kann keine Feuchtigkeit in ihn eindringen. Besonders kritisch ist das für die erste Stufe! Wird jeder Frachtraum geheizt, bei allen Airlines? Auf jeden Fall habe ich schon diverse Male meine normalen Koffer durchfeuchtet/naß zurück bekommen (z.B. sogar daß Wäsche verfärbt war (T-Shirts aus der Karibik, nicht waschecht) oder Original-Kartons, in denen Geräte transportiert wurden (als Sondergepäck aufgegeben) naß waren (...alles andere brauch ich nicht weiter aufführen)!

Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz (was trägt ggf. die zusätzlich abgeschlossene Reisegepäckversicherung) aus? In einem Fall hat ein Taucher seine Unterwasser-Videoausrüstung komplett ins Koffergepäck (aufgegeben) verstaut und nie zurück bekommen, leider war er nicht zusätzlich versichert.

Gruß Detlef
02.08.2003 10:10
hallo birgitt
ich gebe meinen senf auch noch ab.
habe mir für meinen urlaubsflug eine tauchgepäckbeförderung eine freistellung eingeholt
aero lloiyd schreibt vor das die lampe ohne brenner im handgepäck transportiert werden muss.
gruss buddy.
02.08.2003 18:00
@ Ulrich
es gilt, und das ist verbindlich die Vorschrift nach LBA Stand: 23.07.2003. Alles andere ist Unwissendheit des Angestellten der entsprechenden Airline, oder des Beauftragten Unternehmens.


BATTERIEBETRIEBENE GERÄTE ( insbesondere
Taucherlampen / Videolampen ) sind GEFAHRGUT
und dürfen sich als solches generell nicht im
Passagiergepäck befinden.

Also ab ins Tauchgepäck.

Ausgenommen sind solche Geräte, bei denen die
Leuchtquelle ( meist Halogenbirnen ) oder die
Energiequelle ( Batterie/n) entnommen ist.
In diesem Falle ist die Mitnahme - mit Zustimmung des Luftfahrtunternehmens - im Handgepäck zulässig
(siehe IATA - DGR 2.3.3.2 ) .

Bei Zustimmung dann ins Handgepäck.

Diese Anweisung des LBA
ausdrucken
und bei Problemen diese , dem Angestellten bestimmt aber höflich unter die Nase halten.

http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/gefahrgut.htm

02.08.2003 18:55
@ Wolfgang
was ist denn Passagiergepäck?
Handgepäck oder auch das Gepäck, welches aufgegeben wird?
Was verstehst du unter Tauchgepäck?

So wie ich diese Information verstanden habe dürfen Taucherlampen generell nur im Handgepäck nach Anmeldung bei der Fluggesellschaft sowie nur zerlegt (Brenner von Lampe getrennt) transportiert werden, eine Mitnahme im Koffer ist nicht erlaubt.

Komisch ist nur, das Aerotrans die Mitnahme im Koffer erlaubt, wenn Lampe und Batterie getrennt sind.

Ich stimme dir zu, das hat wahrscheinlich vor allem mit Unwissenheit zu tun. Ich werde mir diese Anweisung auf jedenfall ausdrucken und mitnehmen.

Grüße Ulrich
02.08.2003 21:38
Lampe ist im Frachtraum ( Passagiergepäck ) verboten.

Dann Ausnahme:

Wenn Leuchtquelle ( Halogenbirnen ) oder die
Energiequelle ( Batterie/n) entnommen sind.
Dann in den Frachtraum ( Passagiergepäck )

Dann Ausnahme:

mit Zustimmung des Luftfahrtunternehmens dann, im Handgepäck zulässig .


Vereinfacht
Wenn Leuchtmittel nicht entfernt = Transportverbot.

Leuchtmittel oder Akku entfernt = Beförderung nur im Frachtraum.

Wenn die Fluggesellschaft zustimmt, kann auch die Lampe ins Handgepäck ( Leuchtmittel oder Akku müssen auch hier entfernt sein )

Anmerkung: wenn du jetzt die Lampe im Handgepäck hast, musst du durch die Sicherheitskontrolle, hier ist dann Stress angesagt.


03.08.2003 23:27
leute machts nicht zu kompliziert

die lampe gehört in`s handgepäck und zwar brenner und energiequelle getrennt. wo`s geht, auch nur akku entfernen ist ok.

begründung: ist zwar absolut unwarscheinlich, aber entsteht ein defekt im frachtraum mit entzündung ist ein brand im flug sehr schwer zu löschen.

einde defekte lampe etc. in der kabine wird sofort wargenommen und ein allfällig aufkommendes feuer kann mit dem bordfeuerlöscher bekämpft werden.

überzeugt das? - darum solche sachen im handgepäck transportieren.

@detlef
hoffe doch, dass du deine 1. stufe mit einem stopfen verschliesst, 2. stufe ist eh dicht. somit kann kein wasser eindringen.

vielleicht hat`s ja beim umladen geregenet oder die schäden entstanden durch kondenswasser. das passiert aber am boden und nicht im flug.

die geschilderte erfahrung beweisst, dass diebe sich nicht um die feuchtigkeit scheren. wie ich eingangs geschrieben habe, gehören absolut wichtige oder eben wertvolle gegenstände ins handgepäck oder dann als fracht versandt. reiseversicherungen die das normale von ca. 2500 euro übersteigen und beträge bis ca. 10/20000 euro abdecken kenne ich nicht.

ich nehme kameras und gehäuse mit în die kabine

grüsse
swisstraveller
05.08.2003 18:08
@swisstraveler: Genau davon gehe ich auch aus, entweder haben die in DUS oder in AGP geschlampt und haben die Dinge naß werden lassen - unschön!
Selbstverständlich ist die Kappe drauf! Trotzdem habe ich mehrfach gehört, das Kondenswasser sich in der 1. Stufe bilden kann und es besser ist, den Atemregler aus diesem Grunde in die Kabine mit zu nehmen. Und was ich dabei (z.B. Wertsachen und dazu gehört mein Compi und mein Atemregler) habe, kann nur dann verloren gehen (oder gestohlen werden), wenn ich selber schlampe und nicht auf meine Sachen aufpasse.

Gruß und viel sauber Luft

Detlef
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