Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Tauchgepäck

Hallo zusammen!

ich habe neulich bei Tuifly angefragt, ob ich mein "Tauchgepäck" innerhalb des Freigepäcks (20kg) aufgeben kann oder es anmelden muss.

Hier die Antwort (Fehler im Original):

"Sobald Sie einen Neoprenanzug oder einen Bleigürtel aufgeben möchten, handelt es sich um ein anmeldepflichtiges Tauchgeäck.

Ihr Tauchgepäck können Sie gerne für 50€ nicht erstattbare Bearbeitungsgebühr pro Ausrüstung und pro Strecke anmelden. Tauchlampen melden wir gerne kostenlos für Sie an. Diese dürfen im Handgepäck mitgenommen werden, wobei Leuchtmittel und Stromquelle getrennt werden müssen. Pro Passagier ist eine Tauchlampe erlaubt.
Da die Ladekapazitäten stets begrenzt sind, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung so früh wie möglich vorzunehmen. Die Anmeldung kann auf www.tuifly.com (unter "Angebote" - "Rund um Ihren Flug" - "Sonder- & Übergepäck") erfolgen, wenn Sie direkt über TUIfly.com gebucht haben. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, kann die Anmeldung nur telefonisch in unserem Servicecenter erfolgen, alternativ können Sie sich auch an Ihren Reiseveranstalter, bzw. Ihr Reisebüro wenden."

...also ist eine Neoprenanzug anmeldepflichtig...so einen Blödsinn hab ich selten gehört. Die Lampe kann ich ja nachvollziehen.

Hat jemand von euch praktische Erfahrungen mit Tuifly?

Wenn ich nun meine Lampe anmelde und die Frage, ob in meiner Tasche Tauchgepäck ist verneine...werde ich Probleme bekommen?
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Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
22.10.2012 10:16
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass es egal ist was man innerhalb des Freigepäcks legal transportiert.

Anderseits schliesst du mit dem Kauf des Flugtickets einen Vertrag ab und akzeptierst auch deren Transportbedingungen.

Wenn du also den Tauchanzug unangemeldet in deinem Koffer transportierst, dann verstösst du gegen den "Vertrag", was zumindest theoretisch bis zum Ausschluss vom Flug führen könnte.

Kundenfreundlichkeit, Service und Recht sind leider meistens ganz unterschiedlich.


Vercingétorixold school
22.10.2012 10:26
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass es egal ist was man innerhalb des Freigepäcks legal transportiert. Nein!
Es kommt auf die AGB des geschlossenen Beförderungsvertrages an. Die unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. In der Praxis wirst du, wenn man dich erwischt, mit einer ordentlichen Nachberechnung rechnen müssen. Die kannst du dir dann vielleicht wiederholen.
Joe.MurrSSI DiveCon
22.10.2012 10:34
Lassen wir mal den rechtlichen Aspekt außen vor. Der ist schon so oft hier durchgekaut worden, dass er butterweich ist.

Wie sieht die Praxis aus. Hast Du einen neutralen Koffer und bist innerhalb Deiner Freigepäckgrenze, fragt niemand nach Tauchgepäck. Und wenn die Frage kommt, ein einfach "nein" genügt. Die auseinandergebaute Lampe sollte allenfalls beim Securitycheck auffallen - na und?

So meine Erfahrung(en). Garantien? Ja, beim Klabautermann!

Gruß
Joe
22.10.2012 11:26
Schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich hatte mich jetzt dazu entschlossen (safety first) 1 Tauchgepäckstück für 2 Reisende anzumelden und habe beim Servicecenter angerufen.
Ergebnis: Die nette Dame sagte mir, solange ich innerhalb der 20 kg und der Gepäckmaße bleibe, müsse ich kein Tauchgepäck anmelden...egal ob Anzug oder sonstwas drin ist. Sie hat diesbezüglich sogar eine Notiz in meine Buchung eingefügt, auf die ich mich beim Check-in beziehen könnte. Die Lampe konnte ich kostenlos anmelden. Außerdem hat sie nach der Person gefragt, die die Email an mich unterzeichnet hat, damit sie diese belehren kann

Der Hotline-Anruf hat mich zwar jetzt 4-5€ gekostet...aber immerhin noch billiger als Tauchgepäck für 50€
22.10.2012 16:15
Eine Person, welche mit tauchen nichts am Hut hat nimmt einen neoprenanzug mit und soll dann plötzlich tauchgepäck bezahlen?
Dies kann so doch nie stimmen.
Neoprenanzüge werden von Schwimmern, Trialethen, Surfern und was weiß ich verwendet - wieso sollen die Tauchgepäck bezahlen???
22.10.2012 16:27
@musher
ich sehe das ganz genauso wie du! Die Info ist ein Zitat und stammt aus einer email, die ich von Tuifly bekommen habe. Da ich es auch ziemlich unsinnig fand, habe ich hier mal nachgefragt.
Nach einem Telefonat mit einer anderen Tuifly-Mitarbeiterin, die es richtiggestellt hat, wollte diese Mitarbeiterin dies intern klären.
Das zeigt doch, das die Gepäckvorschriften und AGBs nicht mal von den eigenen Mitarbeitern verstanden werden. Wie soll man da als Kunde durchblicken...
22.10.2012 19:27
Diese telefonaussage nützt aber nichts
Du hast nichts schriftliches
Jetzt laß nur am Flughafen so unkompitente Leute sein, die dies auch als Sondergepäck ansehen
Dann nützt dir Dein telefongespräch garnichts

Und glaub mir, an den flughäfen gibt es genug unfähiges Personal - auch an den deutschen
EpsCMAS***
23.10.2012 23:40
Hey musher,
lesen bildet:
...sogar eine Notiz in meine Buchung...
HunsruecktaucherTL**, Kinder & Handi
24.10.2012 07:08
Lasst euch doch die AGB`s zusenden.
24.10.2012 08:09
Und was helfen einem die AGB`s wenn man eine individuelle Vereinbarung getroffen und bestätigt hat?
Und selbst wenn man die ABB`S vorliegen hat, ist dies immer noch Definitions und Auslegungssache:

www.airberlin.com/site/affiliate/.../agb/AGB_ABB_deu.pdf Nr. 6.5.2.5

Ist der Neoprenanzug jetzt Sportgerät oder nicht?
Joe.MurrSSI DiveCon
24.10.2012 08:35
@Jan

Hinsichtlich AB: nein, ist er nicht.

Bleigürtel und Flasche habe ich nie dabei, demzufolge habe ich auch kein Tauchgepäck (!). Konsequenz: ich bin mit meinem "nein" somit auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Schwierig wird`s allerdings mit der Lampe, aber meine W40 und die UK gehen auch als normale Taschenlampen durch.

Letztendlich würde ich es mir, wenn ich hier eine Regelung außerhalb der AGB/ABB nutzen würde (viele Gesellschaften haben erweitertes Freigepäck nur auf der Website aufgeführt), immer schriftlich bestätigen lassen; ob per Mail oder auf dem Ticket oder sonst wie. Am besten in Englisch, damit man im Urlaubsgebiet den Wisch auch nutzbringend vorzeigen kann.

Gruß
Joe
24.10.2012 08:37
Die AGBs stehen auch im Netz, sind aber nur teilweise hilfreich. Regelungen zu Sport-/Über- und Tauchgepäck gibt es zwar, aber keine ausreichende Definition, was im Freigepäck sein darf und was nicht. Und wie schon erwähnt, kann mir keine Airline erzählen, dass ein Neoprenanzug anmeldepflichtig ist.

Ich denke, man kann hier keine allgemeingültige Aussage treffen - was geht und was geht nicht.
Ich bin mit der telefonischen Auskunft von Tuifly zufrieden und verlasse mich auf diese Angaben.

Und wer bei seiner Reise Zweifel hat - mein Tipp: zum Telefon greifen. 5€ Hotline sind günstiger als 50€ Sportgepäck.
ramklovApnoeTL, TL**
24.10.2012 09:34
@ #tangaroa#,

"5€ Hotline sind günstiger als 50€ Sportgepäck" -> und 55€ sind am teuersten

Diese Frage haben wir am Beispiel Air Berlin mal durchgekaut: http://www.taucher.net/forum/Tauchgepaeck_div9123.html

Wenn Du sicher gehen willst: Schick der Fluggesellschaft soviele E-Mails notfalls mit unterschiedlichen Fragestellungen, bis Du schriftlich hast, was Du brauchst.

gruß ramklov
24.10.2012 16:01
Eps, erst hirn einschalten

Dieser vermerk in der Buchung wurde am telefon gesagt - aber was passiert wirklich?
Kannst du nicht nachprüfen.
und / Oder gerade deshalb kann es ja auch Schwierigkeiten geben, da ja nun vermerkt ist, Taucher - aber selbst hast du nichts auf der Hand
24.10.2012 16:04
Ich glaube an das Gute im Menschen
Ich kann gerne hinterher berichten ob es Probleme gab.
30.10.2012 19:58
Oh Mann,

das Lampen Thema ist schon so alt, wie Cousteau. Lampen sind nach der IATA Gefahrgut und müssen wie beschrieben zerlegt transportiert werden!

Es obliegt zudem der Einschätzung des Piloten, ob er die Lampe mit nehmen will oder nicht. Deswegen muss sie angemeldet werden.

Wird man mit nicht-zerlegter Lampe erwischt kann es wegen Gefährdung des Fluges *richtig* teuer werden!! (Schon mal gesehen, wie so ein 50W HLX Brenner die Klamotten ankokelt?? Hmm lecker!!)

Es obliegt dem Piloten zu definieren, ob was eine "Taschenlampe" oder eine "Taucherlampe" ist - denn er steht letztendlich für die Sicherheit des Fluges gerade. Und wenn der sagt: Zerlegen - oder sie bleibt draußen! Dann ist das so.

Beim Transport bzw. bei der Definition was denn "Tauchergepäck" ist (oder allgemeiner: Sportgepäck - wo auch Golftaschen drunter fallen) herrscht wohl Vertragsfreiheit: Die Airline kann es definieren, wie sie möchte - Du kannst mit denen fliegen - oder eben nicht. Das heißt: Beiß in den sauren Apfel - oder rechne mit drastischen Konsequenzen.
28.12.2012 12:49
Es kann ja jeder machen was er will und das alles auf eignes Risiko.

Ich mache es seit Jahren wie folgt:

Fliege ich nur für eine Tauchsafari in den Urlaub kommt mein komplettes Tauchgepäck in eine neutrale große Reisetasche. Die Atemregler nehme ich ins Handgepäck und auf die dicken Lampen verzichte ich komplett, ich nehme nur die kleinen starken von Tillytec mit.

So komme ich mit den Freigepäckmengen aus. Weiterhin verzichte ich auf das optisch klar erkennbare Tauchergepäck, tolle IQ- Klamotten, oder das T-Shirt vom bestandenen 29. TL-Kurs des Verbandes XYZ.

Reise ich mit Anhang und benötige ich am Urlaubsort anständige Klamotten melde ich 1. Tauchgepäck für 2. Personen an.

So Fliege ich schon einige Jahrzehnte zum Tauchen – ohne jemals ärger mit der Bodencrew gehabt zu haben.
Markus44CMAS ***
01.02.2013 16:19
Hallo,

ich buche gerade eine Flug mit AB und dabei kannn man gleich zusätzliches Gepäck anmelden, bei Tauchgepäck steht:

"Tauchflaschen müssen leer sein und dürfen nicht unter Druck stehen. Der Passagier muss die Flasche demontieren. Ebenso zählen Tauchgürtel (ohne Bleigewichte mitzuführen), leere Pressluftflaschen, Tauchlampen (Glühlampe oder Akku entfernt) zum Tauchgepäck"

habe ich also weder Bleigurt (kann an Basis ausgeliehen werden oder Bleitaschen) noch eigne Flasche noch eine Lampe (kannn auch zufällig eine wasserdichte Taschenlampe mit Batterien zB von die 500er-Serie von Tilly sein ) und bleibe in den 23kg Freigepäck so muss ich also kein Tauchgepäck anmelden!

Weiss jemand wie das ist wenn ich diesen Flug nicht direkt bei AB sondern mit einem Pauschalreiseveranstalter buche. Dort bekäme ich dann einen Voucher mit "Freigepäck 20kg". Kann ich dann dennoch 23KG mitnehmen wenn es dieser AB-Flug wird (klar, der Veranstalter könnte die Fluglinie nach eigenem Ermessen noch ändern!) und dürfte ich dann offiziell eine Bleigurt und eine Lampe mitnehmen?

Joe.MurrSSI DiveCon
01.02.2013 18:26
@Markus
Massgeblich ist die Menge Gepäck, die auf dem Ticket steht, bzw. bei ETIX hinterlegt ist. Weichst Du davon ab, ist die Fluggesellschaft berechtigt, Übergepäckraten einzufordern. Aber es spricht ja nichts dagegen, sich die 23kg von AB direkt (schriftlich) bestätigen zu lassen.

Und wie ich oben schon schrieb: Tauchgepäck (im Sinne von AB) habe ich auch keins, trotz komplettem Gerödel (ausser Flasche/Blei/Gurt).

Rein theoretisch müsstest Du beim Mitführen "NUR" eines Bleigurts schon Tauchgepäck anmelden. Zumindest dann, wenn man die ABB wortgemäß anwendet. Theoretisch, wie die Praxis aussieht, und schon gar eine Rechtssprechung, das weiß nur der Himmel.

Und meine beide Lämpchen sind mit LEDs bestückt und gehen somit auch als normale Taschenlampen durch. Klar liegt die Sachlage bei Halogen und Konsorten anders, aber das steht ja auch in den AB-ABBs.

Egal was so manche, besonders kluge Zeitgenossen von sich geben! Aber das schrieb ich ja bereits.

Gruß
Joe
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