Na ich glaube diesmal ist etwas wahres dran:
n dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9156 eingetragenen TauchGasometer GmbH, Emscherstr. 71, 47137 Duisburg, vertreten durch die Geschäftsführer Volker Seitz, Hellweg 244, 45279 Essen, Frank Jasinski, Gillhausenstr. 22, 47169 Duisburg und Beatrix Gerding, Hagedornstr. 51, 47169 Duisburg
Geschäftszweig: Betreiben des Tauchgasometers im Landschaftspark Duisburg-Nord
ist am 30.05.2005, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Lindnerstraße 165, 46149 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
60 IN 126/05
Amtsgericht Duisburg, 30.05.2005
