Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Tauchflaschen, Pressluftflaschen wie oft TÜV???

Hallo Tauchers,

ich tauche seit Jahren Pressluft und jetzt mittlerweile auch Kreisel.

Nun bin ich gerade dabei mal eine Liste aufzustellen wann welcher Flaschentyp laut Gesetz eigentlich zum TÜV muss.

Ist nicht ganz einfach hab ich festgestellt, da es ja diverse Flaschen gibt und sich die Sachlage dauernd ändert.

Könntet ihr mir dabei evtl. weiter helfen?

Und zwar wäre der TÜV Interwall für folgende Flaschen interessant.

1.Karbon-Flaschen (Compositeflaschen)
2. Alu-Flaschen
3. Stahlflaschen (fabrikneu)
4. Stahlflaschen (alt)
5. Sauerstoffflaschen (trocken)
6. Sauerstoffflaschen (Tauchbetrieb)

Wäre super wenn sie mir da einige Zahle nennen könnten.

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß O2loop
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13.11.2007 20:14
Hallo, also muß ist schon mal nicht ( vom Gesetz her ) für Privatpersonen und Selbstfüller, Gewerblich sieht das anders aus …..!

1.ich meine alle 2 Jahre
2. 6 Jahre kommt aber auf das Bundesland an
3. 2 Jahre
4. 2 Jahre
5. 6 oder 10 Jahre ( Industrieflaschen )
6. Alu oder Stahl 6 oder 2

Ich fülle halt auch selber meine aber das so in Erinnerung zu haben .

Holger

13.11.2007 20:21
@Sauerstoffschleife.....

"...ich tauche seit Jahren Pressluft und jetzt mittlerweile auch Kreisel..."

==>Dann solltest du eigentlich wissen, wo du dich über dieses Thema kundig machen kannst.

"...Ist nicht ganz einfach hab ich festgestellt, da es ja diverse Flaschen gibt und sich die Sachlage dauernd ändert..."

==>...und deshalb sollen sich da bitte andere durcharbeiten und auf dem Laufenden halten---auch eine Einstellung.
Außerdem ist es nicht wirklich schwierig, du musst es eben nur mal nachlesen, Tipp: Google hilft ("Druckbehälterverordnung", "Prüffristen für Druckbehälter" usw.)

Aber damit du es einfacher hast:

http://www.seveke.de

dort hat sich schonmal jemand die Mühe gemacht und so ziemlich alles darüber schön einfach zu finden zusammengestellt.
Lesen wirst du es ja selber können, gehe ich mal von aus.

:
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
13.11.2007 20:49
Bei Carbonflaschen sind die Fristen auch noch Herstellerunterschiedlich, bei Stahlflaschen kommt es auf die Art an - also ob zb. PTG (Presslufttauchgerät) oder AG (Atemgerät) ...

Bei Privatpersonen achtet man nicht so sehr auf die Art, sondern nur auf den Tüv ...
13.11.2007 20:55
AG = 6 Jahre und PG 2 Jahre ( bei Stahl ), Holger
13.11.2007 20:56
meinte PTG nicht PG

Holger
MueckeCMAS ***
13.11.2007 22:07
Moin,

ich glaube ihr braucht mal ein Update *fg*
Die Druckgasbehälterverordnung hat seit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung keinen Bestand mehr.

http://bundesrecht.juris.de/betrsichv/__15.html

Viel Spaß dabei....

Übrigens bekommen einige Compositeflaschen keinen neuen TÜV, weil der Prüfer die Schicht zwischen dem Stahl und der Kohlefaser nicht prüfen kann.

Gruß Muecke
13.11.2007 23:38
Meine eigene PTG lasse ich alle 10 Jahre vom TÜV prüfen.
Die Intervalle der Sichtprüfung wird durch mich selbst durchgeführt.
Alle 10 Jahre bekomme ich (früher Stempel, Heute Pickerl) die Bestätigung und den Hinweis, dass ich doch den TÜV in die Flasche schauen lassen soll; aber da ich selbst in die Flasche hinein sehe, denke ich keinen TÜV´ler noch Geld dafür geben zu müssen.

Übrigens reinige ich meine Flasche auch nach dem TÜV noch einmal (seit ich nach der Druckprüfung eine fesch angerostete Flasche zurück bekommen habe ist dies meine NORM).

3 Prüfungen in 10 Jahren bedeutet mehr als 100 Euro!
Einen PTG - Behälter beziehe ich füe 100 Euro!

Jo, nur mal ein wenig nachdenken!

Gasblender bringt viel (wenn der Ausbilder was taugt)!
13.11.2007 23:42
@muecke.....

Das ist aber nicht nett von dir!!!!
Jetzt muß er ja erst wieder SELBER lesen, wo er es doch soooo gerne bequem gehabt hätte, Easy eben, weil Diving-is-Fun
14.11.2007 00:14
Laut der gültigen Verordnung müssen Stahlflaschen nur noch alle 2 1/2 Jahre zum TÜV (in Deutschland).

Scott***/RD
14.11.2007 09:50
@Oliver2 - warum so böse ?
Wofür ist ein Forum denn sonst da, wenn man nichts fragen darf ? Heutzutage kann man JEDE Information irgendwie googeln, da können sog. Informationsforen alle zusperren.
Wenn dich Fragen stören, brauchst Du ja nicht darauf zu antworten
Gruß
Scott
14.11.2007 13:18
Hallo,

>Übrigens bekommen einige Compositeflaschen keinen neuen TÜV,
>weil der Prüfer die Schicht zwischen dem Stahl und der Kohlefaser nicht prüfen kann.

Falsch.
Wenn der "Prüf-Ingenieur" keine Ahnung vom Prüfen hat, soll er es lassen.
Es soll auch Prüfer geben, die meinen Kompositflaschen sind eigentlich fürs Tauchen nicht vorgesehen (obwohl das in der Konformitätsbescheinigung und der TÜV-Abnahme ausdrücklich als Einsatzzweck angegeben ist).

Außerdem soll es Leute geben, die können Komposit-Flaschen prüfen und sogar reparieren.

BetrSichV §15, (7) 2b sagt alles (2,5 Jahre I und 5 Jahre F),
und hoffentlich merkt dann jeder, daß es keinen Unterschied mehr zwischen den Flaschen an sich und PTG<=>AG gibt.

MfG
Andreas
DorisMittelschule (damals)
14.11.2007 13:49
@Oli2, saß da gestern und heute eine Laus auf der Leber?

Gerade eine Frage nach diesem in D recht uneinheitlich geregelten Thema ist hier gut platziert.

Ansonsten schließe ich mich mal wieder Scott an
14.11.2007 19:36
@ Andreas,
das heißt also, alle Flaschen haben 2,5 Jahre TÜV dann optische Sichtung, dann 2,5 Jahre dann Druckprüfung. Richtig? Egal, ob Compotite, O2, Alu oder Stahlflasche?

@Scott
du sprichst mir aus der Seele.

auf Komentare wie von Oliver2 kann man gut verzichten

Gruß von O2loop
MueckeCMAS ***
15.11.2007 11:50
Moin,

die Frage von o2Loop war doch durchaus berechtigt. Wenn jemand nicht weiß wonach er suchen soll, wird er im Netz die Antworten auch nur schwer finden. Der Hinweis auf die BetrSichV dürfte ihm hoffentlich weiter geholfen haben.

Darum habe ich den Link eingestellt und nicht geschrieben: Google doch mal. Ich glaube aber nicht, dass es erforderlich ist hier dann den gesamten Verordnungstext zu posten.

Hier übrigens noch was interessantes zu Composite-Flaschen: http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/gefahrgutrecht/gefahrgutrecht_medien/wp_fristen_composite.pdf

Ich habe den Text allerdings auch noch nicht komplett gelesen, werde das aber mal nachholen *g*

@o2loop: So würde ich die BetrSichV interpretieren.

@Andres Richter: Meine Aussage das einige Compositeflaschen nicht geprüft werden (können) beruht auf einigen Berichten in den Zeitschriften (Ich glaube in der Tauchen vom September oder Oktober wurde es kurz erwähnt) und im Netz. Da ich diese Flaschen selber nicht nutze kann ich auf keine eigenen Erfahrungen zurückgreifen.

Gruß Muecke
15.11.2007 15:22
@O2loop
Ja.
Egal ob die Flasche eine zulassungsbedingt längere Prüffrist ab Werk hat, wird spätestens bei Fälligkeit der ersten TÜV-Prüfung diese auf die o.g. Fristen gestutzt.

Meine Worthington Carbon Dive (WCD) Flaschen hatten z.B. eine 3-Jahresfrist ab Werk, welche nun flöten ist.

Unterschied zwischen normalen Stahlflaschen und Composit-Flaschen mit Stahl-Inliner ist die Prüfart. Stahlflaschen werden nur abgedrückt, bei Compositflaschen wird die Volumenzunahme im Wasserbad gemessen, welche ein bestimmtes prozentuales Maß nicht überschreiten darf.
Das kann nicht jeder TÜV Prüfer prüfen, daher enstehen zusätzliche Kosten.

@Muecke
Das hatte ich auch angenommen, da die Formulierung der "Tauchen" sehr nahekam. Sollte nicht persönlich sein.

Worthington (vormals Heiser) hat genau zu diesem Punkt eine Statement abgegeben, welches man sich im Netzt ergoogeln kann. Steht auf irgend einer Taucher-Seite zu diesem Thema.

No gugge mol: http://www.seastar.at/tuv.htm

MfG
Andreas
15.11.2007 16:30
die Volumenausdehnung darf nach der Prüfung nicht größer als 4% sein. Denke ich.

Gruß,
D3
MueckeCMAS ***
15.11.2007 19:46
@Andreas Richter,

danke für den Link, vor allem die Stellungnahme von Worthington Cylinders dürfte für Klarheit sorgen.

Gruß Muecke
ZyanCarlosOWD, AOWD, RD
15.11.2007 21:55
Wen es interessiert, hier ein Link zu Bestimmungen in Österreich (gut verständlich zusammengefaßt): http://tauchen.nullzeit.at/Content.Node/technik/geraetetest/TUEV.php



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