Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Tauchflaschen-Tüv

Hallo Ihr lieben,

ich habe ein Problem, bei dem ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine letztes Jahr gekaufte Stahl-Tauchflasche hat volgende Prägung:
2002/05...und 2004/05

Wann muß diese Flasche denn nun zum Tüv?
Was hat das ganze denn mit dem Kaufdatum, und dem damit verbundenen "in Verkehr bringen" zu tun?

Danke Für eure Hilfe.
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08.02.2006 19:26
Guckst du
http://seveke.de/tauchen/technik/flaschen/flasche-tuev2.jpg
DorisMittelschule (damals)
08.02.2006 19:41
Ich würde davon ausgehen, dass die Flasche von Mai 2002 ist und sofort zum TÜV muss, denn der ist seit Mai 2004 fällig. Hoffentlich war die Flasche billiger.
08.02.2006 19:54
@Doris
...IMHO
2002/05= Erste Prüfung
2004/05=Letzte Überprüfung

Die Flasche sollte 2009 wieder geprüft werden.

"Prüffristen: 5 Jahre für wiederkehrende Gesamtprüfung, 2,5 Jahre für wiederkehrende Sichtprüfung."
08.02.2006 20:05
Hmm...also meine Flaschen waren im Januar zum TÜV und da steht drauf 2006/01 und 2008/01 (jetzt mal aus dem Kopf niedergeschrieben). Auf seine Flasche angewandt hieße das, wie Doris schreibt, daß der TÜV mehr als überfällig ist...
08.02.2006 22:16
Sorry pitcairn, da täuschst Du Dich und Doris hat in diesem Falle recht, eingeschlagen / eingestempelt wird bei TG der nächstfällige Prüftermin, in diesem Fall ist er seit Mai 2004 abgelaufen .
Zu den Prüffristen gibt es unterschiedliche Handhabungsweisen der einzelnen Prüfstellen, die formalen 5 Jahre können beliebig, je nach Zustand des TG, vom Prüfer reduziert werden . Ist wie beim Auto, nach Neuzulassung 3 JAhre, danach in der Regel 2 Jahre, aber ....

tg
09.02.2006 01:29
Hier noch einen Link:
http://www.tauchen-deutschland.de/modules/wfsection/article.php?articleid=59
DorisMittelschule (damals)
09.02.2006 06:59
Wie in Pits Link zu lesen ist wird der TÜV je nach Bundesland alle zwei bzw. zweieinhalb jahre Stattfinden

Die entsprechende Passage dazu:

>Tauchgeräte die vor dem 01.01.2003 in Betrieb genommen wurden: alle 2 Jahre für die Äußere-, Innere-, Gewichts- und Festigkeitsprüfung.

Tauchgeräte die nach dem 01.01.2003 in Betrieb genommen wurden: alle 2,5 Jahre für die Äußere-, Innere-, Gewichtsprüfung und alle 5 Jahre eine Festigkeitsprüfung. Hier wird der Stempel mit einem "I" für Innere Prüfung und einem "F" für Festigkeitsprüfung gekennzeichnet.<
09.02.2006 09:15
Ich verstehnixmehr, was die TÜV-Fristen angeht: habe Anfang letzten Jahres eine Uraltvierer zum Tüven getragen und was wurde gestempelt: 02/05-F-07-07
Also zweieinhalb Jahre...
09.02.2006 09:17
Hallo Doris,
diese Angaben auf der unten angegebenen Internetseite widersprechen Dir. Laut diesen Angaben wird das Datum der Prüfung eingehauen, nicht das Datum der nächsten Prüfung.

Zitat:
Seit 29. Mai 2002 ist für die Herstellung und Abnahme von Taucherflaschen die Europäische Richtlinie 97/23/EG, die so genannte Druckgeräterichtlinie (PED) in ganz Europa verbindlich anzuwenden. Dies hat uns der TÜV Österreich in einem offiziellen Schreiben nochmals bestätigt.

Es werden nur noch Pressluftflaschen mit CE-Kennzeichen 0062, abgenommen nach der genannten Richtlinie, vertrieben.

Unterschied zum bisherigen Flaschen-TÜV: Das Datum der nächsten fälligen Druckprobe wird nicht mehr in den Flaschenhals eingeschlagen. Die nächste fällige Untersuchung ergibt sich aus dem eingeprägten Datum + 2 Jahre in Deutschland. Dann wird das Datum der Überprüfung eingeschlagen, ein Hinweis auf die nächste fällige Prüfung ist nach der Druckgeräterichtlinie nicht mehr erforderlich.

Zu beachten ist, dass in Europa unterschiedliche Prüffristen für die Wiederholungsdruckprobe existieren!
(http://www.n2-tauchsport.de/service.htm)

Oder verstehe ich das falsch, kann ja auch sein.

Grüße,
Claudi
09.02.2006 09:29
Was mir gerade nach einem Telefonat mit dem Tüv-Süd noch auffiel:

es könnte auch sein, dass die Flasche 05/2002 gebaut wurde, dann nie benutzt wurde und 05/2004 dann einen Aktualisierungstempel erhalten hat. Dies ist bei nachweisbar unbenutzten Flaschen möglich, diese werden dann korrekterweise ab der Aktualisierung als Frischtüv- Flaschen verkauft.
09.02.2006 09:53
@Tauchgeist
Es stimmt doch, was ich vorher dann geschrieben habe.
http://www.apnoe-online.de/html/ptg_kennzeichnungen.html
Sorry
Frank34CMAS**, 700TG
09.02.2006 11:02
Allerdings ist der Artikel in Pitcairns Link auch schon 2,5 Jahre alt und von daher mit Vorsicht zu geniessen. Zudem sich die Artikel in den Links auch gegenseitig widersprechen.

Tatsache ist ja leider, dass diese EU-Richtlinie zwar seit vielen Jahren besteht, sie aber in jeden dt. Bundesland anders umgesetzt wurde (und in Österreich vermutlich noch wieder anders) . Ich denke dadurch kommt das ganze Chaos zustande.

Ich kann daher auch nur von meinen neueren Erfahrungen in NRW berichten:

- alte Flasche, die letztes Jahr beim TÜV war trägt Stempel mit dem nächsten Prüftermin 07/07 (2,5 Jahre)
- neue Flasche von 2003 (war noch nicht in Bertrieb genommen) trägt jetzt auch Stempel für nächsten Prüftermin (2,5Jahre) und wurde "in Betrieb genommen". Hierzu war die Konformitätsbecheinigung des Herstellers notwendig.
- ganz neue Flasche von 01/2006, bereits in Betrieb genommen hat Stempel 07/2008 (ist aber erst nachher lackiert worden - dh. Stempel unter`m Lack)

Aus der Frage von Eisbär würde ich daher schliessen, dass der TÜV-Termin in 5/2004 war, da eine Inbetriebnahme 2002 noch nicht notwendig war - also lange überfällig
09.02.2006 11:12
Hallo,

Eure Links sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Die BetrSichV wurde mittlerweile an europäisches Recht angepaßt.
Kein "soll", "könnte", "müßte" sondern ist.

1.)Es besteht kein Unterschied mehr zwischen AG und TG.
2.) Einheitliche Prüffrist von 2,5 Jahren für Sichtprüfung etc.(I) und Druckprüfung (F) im Wechsel

Eine 2004/05 geprüfte Flasche müßte dann also 2006/11 zum TÜV, entweder für I oder F.

Ich habe auch schon aktuell getüvte Flaschen gesehen, welche auch den nächste Prüftermin mit eingeschlagen hatten (wie schon gepostet).

Das Problem ist aber einfach die Prüfhoheit der Länder und der dort verantwortlichen TÜV Organisationen.

MfG
Andreas
09.02.2006 12:55
Aus einer Quelle, die sich nur mit der Prüfung von Tauchflaschen beschäftigt:
"Wenn Du eine Flasche hast die nach RL97/23/EG hergestellt worden ist, dann muß das Datum der nächsten wiederkehrenden Prüfung (TÜV) nicht mehr angegeben werden. Das angegebene Datum ist das Datum der Herstellung. Die RL/97/23/EG beschreibt nur die Beschaffenheitsanforderungen der Druckgeräte und nicht z.B. das wiederkehrende Prüfen. Beim Kauf eines solchen Druckgerätes (Taucherflasche) musst Du eine Konformitätserklärung und Gebrauchsanweisung der Flasche, sowie des Ventils mitbekommen. Mit diesen Unterlagen wird dann eine Prüfung vor Inbetriebnhame gemäß §14 der BetrSichV erstellt. Weiterhin wird eine sicherheitstechnische Bewertung (Gefahrenanalyse) erstellt in der die Prüffristen mit angegeben werden. Hast Du diese Unterlagen nicht, so wird die Flasche weiterhin mit einer Prüffrist von 2 Jahren versehen. "
10.02.2006 18:23
Tach Eisbaer73

Weis ja nich,wo Du deinen Tauchschein gemacht hast,aber Mir wurde beim OWD beigebracht was das zu bedeuten hatt !!!
10.02.2006 18:48
hallo Dave g,

hat denn ein OWD auch Tüv? Und wenn ja, wann läuft er denn ab?

Bitte dringend Info
Weiß jetzt gar nichts mehr.....
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