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Vor Rost brauchst du nicht so viel Angst haben, Alu rostet ja nicht so oft
Drucklos machen, Ventil zu. Fertig.
In meiner Bedienungsanleitung steht halt auch immer mit 30 Bar lagern.
Noch was, kontrollieren die am Airport ob die drucklos ist? Haben die euch schon mal die Koffer aufgerupft?
Air Berlin schreibt in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen:
6.5.2.8 Für Sportgeräte gelten zusätzlich die weiteren Bestimmungen:
- Werden Tauchgeräte als Gepäck mitgeführt, sind die Gürtel ohne Bleigewichte mitzuführen; Pressluftflaschen werden nur in entleertem Zustand befördert.
Mehr ist bei denen z. B. nicht.
Kann man Flaschen mit montiertem Ventil denn durchleuchten?
Basta
Ich würde das Ventil runtermachen und einen Verschlussstopfen auf die Flasche tun.
In Hamburg wurde selbiges Set "konfisziert", alle riefen aufgeregt:Druckgasbehälter---Vorsicht Druckgasbehälter...selbst der Anruf bei der Leitung ergab....tja,wenn Druckgasbehälter, dann nicht im Flugzeug. Ventil offen und drucklos spielte keine Rolle mehr, weitere Aufklärungen( durch uns) schlugen fehl....die Argonpullen flogen nicht mit.
Liegt also viel am Bodenpersonal...was die eigenen Bestimmungen nicht kennt....ist aber wie so oft "Eigenes Ermessen".....viel Glück
LG Ursus
Air Berlin befördert die Tauchflasche aber nicht, wenn diese aus Metall ist, weil ein vollständiges Durchleuchten nicht möglich ist.
Meine Ponyflasche wurde aus diesem Grund entfernt.
Rechtsstreit anhängig.
Nie wieder Air Berlin!!!!
Man hätte sie doch auch aufschrauben und reinleuchten können
Ich kann verstehen dass du sauer bist, aber man sollte nicht vergessen dass diese Regelungen zur Sicherheit von uns Allen geschaffen wurden
Dass es manchmal "menschelt" und er Eine oder Andere übers Ziel hinaus schiesst.....
Ob ein Rechtsstreit weiterführt wage ich zu bezweifeln, aber die Deutschen sind eben Weltmeister im Klagen
Damit muss man wohl leben
Grüsse aus Dahab
- Airline nachfragen
- Überlegen, geht es nicht auch mit Leihen vor Ort
- Mein Mann hatte Ventilschutz gebaut, je nach Flughafen, kommen sie auf dem normalen Gepaeckband
- Restluft drin lassen, am Schalter entleeren, man zeigt somit sie ist wirklich leer
- Viel Zeit und Geduld beim check in mitbringen
- Schriftliche Anfrage dass sie mitgenommen werden kann, zum checkin mitbringen
Geh damit lieber gleich zum Sperrgepäckschalter. Das erspart dir den öffentlichen Ausruf und die Nachkontrolle. Und das Ventil ist - nach meinem Wissen - abzuschrauben.
Ich weiss nicht wo du hin willst, aber hier bei mir in Ägypten hatte ich schon öfters mal Wasser und einmal auch einem Schwung Öl in der Pulle.
Deshalb schraube ich meine Pullen regelmässig auch mal auf und checke was sich da drinnen so abspielt
Soll heissen: Nicht alles Kompressoren im Ausland machen deine Pulle glücklich
Ich überlege aber immer noch warum in trockener Umgebung angeblich immer gleich Feuchtigkeit eindringen soll? Mein Ventil ist doch immer zu.
@ag2908: Öl? Super, dann rostet sie nicht! ;)
"einmal auch einem Schwung Öl in der Pulle. Nicht alles Kompressoren im Ausland machen deine Pulle glücklich"
Wieso, Öl ist doch gut gegen Korrosion?
@Bennet
"Werde dann aufgerufen und muss nur kurz zeigen ob Sie leer ist."
Damit kommt sie dann schon mal zum Ziel. Muss sie nur noch zurückkommen.
am Schalter habe ich auf die Flasche hingewiesen und die Mitnahme wurde genehmigt
allerdings wurde die Flasche dann heimlich abmontiert und entfernt
Ja,deshalb schrieb ich ja auch dass wohl Manche übers Ziel hinausschiessen
Ich kann natürlich verstehen dass du verärgert bist.
Ich hoffe dass es bei meinen zwei Tanks besser läuft. Ich fliege mit Türkish Airlines und nicht mit Air Berlin.
"Ob ein Rechtsstreit weiterführt wage ich zu bezweifeln"
Rechtsstreit hat weitergeführt, siehe Entscheidung des Bundesgerichtshofs X ZR 126/14 vom 13. Oktober 2015:
- a)
Werden Reisende, Reisegepäck oder Güter nicht zum Bestimmungsort befördert, stellt dies keinen Fall der Verspätung bei der Luftbeförderung im Sinne von Art. 19 MÜ dar.
- b)
Sollen vor einer Luftbeförderung Reisegepäckstücke eines Fluggasts vom Transport ausgenommen werden, weil sie nach den Luftsicherheitsvorschriften möglicherweise nicht mittransportiert werden dürfen, trifft das Luftfahrtunternehmen grundsätzlich die vertragliche Pflicht, auf die Hinzuziehung des Fluggastes hinzuwirken, um ihm Gelegenheit zur Aufklärung zu schaffen.
Eine sehr taucherfreundliche Entscheidung zum Wohle aller Taucher!!!
Moin,
bin im Mai mit meiner Argonbuddel in den Urlaub geflogen. Habe es am Checkin angegeben und die Mitarbeiterin meinte es sei kein Problem. Trotzdem wurde ich dann vor dem Flug ans Gate gebeten um zur Bundespolizei zu fahren. Dort musste ich meinen Koffer öffnen, zeigen dass die Flasche leer ist und das Thema war damit innerhalb von zwei Minuten, mit positivem Ergebnis durch.
LG
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