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swidiAOWD

Taucherzusatzversicherung sinnvoll?

Hallo,

ich gebe zu, das der Titel dieses Beitrags etwas provokativ ausfällt.Vor ein paar Tagen , hatten wir jedoch, im Chat, eine Diskussion zu genau diesen Thema. Mit bedauern musste ich feststellen, das es viele unterschiedliche Meinungen zu dem Thema Tauchversicherung gibt.
Vor alle eröffneten sich Fragen, wie:
- Zahlt die Gesetzliche Krankenkasse eine Druckkammerbehandlung bei einem Tauchunfall?
-Was bezahlt DAN oder Aquamed?
-Was zahlt ADAC, die auch mit einer Taucherunfallversicherung wirbt?
-Werden Med. sinnvolle Behandlungen getragen, oder nur Med. notwendige Behandlungen?

Da wir uns im Chat nicht einig werden konnten, machte ich mir zur Aufgabe, mich in der Sache zu erkundigen.
Hier meine Anfragen und die dazugehörigen Antworten. Die Namen der Mitarbeiter der Versicherungen, die mir die Antworten geschickt haben, sind mir bekannt und können bei Bedarf bei mir erfragt werden.

Anfrage bei einer Gesetzlichen Krankenkasse,ob eine Druckkammerbehandlung nach einem Taucherunfall bezahlt wird, wurde folgends beantwortet:
"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Kosten für eine Druckkammerbehandlung werden von uns im Rahmen eines stationären Aufenthaltes übernommen. Vorausgesetzt, es wird von einem Zentrum durchgeführt, welches eine Kassenzulassung für diese Behandlung hat. Diagnostiziert ein Arzt einen Tauchunfall, so sollte auf dem Krankenhauseinweisungsschein der Vermerk "Lebensgefahr" angegeben sein.

Sollten Sie im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes tauchen, so empfehlen wir Ihnen, sich vorher mit der dortigen Krankenkasse bzw. einer örtlichen Tauchschule über zugelassenen Druckkammerzentren zu informieren.
In diesem Falle, wäre eine Zusatzversicherung zusätzlich noch angezeigt. Da in mehreren Ländern die Abrechnung über die Krankenversicherungskarte aus technischen Gründen noch nicht möglich ist, rechnen diese zu erhöhten Sätzen privat ab. Die gesetzliche Krankenversicherung kann jedoch nur die vertraglichen Kassensätze erstatten, welche oft erheblich niedriger sind als die privat liquidierten Rechnungen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Audi Betriebskrankenkasse
Service-Center Neckarsulm
NSU-Str. 1
74172 Neckarsulm"

Anfrage bei DAN, ob Med. sinnvoll oder Med. notwendige Behandlung bezahlt wird, wurde so beantwortet:

"Sehr geehrte Frau/Herr....,

Besten Dank für Ihre Mail und die interessante Frage. Mein Name ist *Pieeeep* und ich bin Schadensachbearbeiter bei DAN Europe.

Ihre Frage scheint mir ein wenig wie: was ist vorher geboren, das Ei oder das Huhn? In der Tat steht in den Versicherungsbedingungen nichts von medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen Behandlungen. Doch bei genauerer Betrachtung steht „ … sämtliche in direkter Folge des Tauchunfalls angefallene Kosten…“ soweit DAN Europe vorab verständigt wurde.

Gemäss meiner persönlichen Erfahrung, wurde die Frage nach med. sinnvoll oder med. notwendig seitens der Versicherungsgesellschaft noch nie gestellt. Auch deshalb, weil die oberste Priorität, im Notfall, das Wohlbefinden und schnelles Handeln zur Rettung und Behandlung unserer Mitglieder ist.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser kurzen Stellungsnahme weiter geholfen zu haben und würde mich freuen, Sie zu unserer DAN Gemeinschaft zählen zu dürfen.

Für zusätzliche Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

DAN EUROPE
CLAIMS DEPT.
P.O. Box DAN
I-64026 Roseto degli Abruzzi

Bei weiteren Versicherungen bin ich noch " Am BAll". Mit der Antwort von DAN gebe ich mich nicht zufrieden und verlange eine konkrete Erläuterung.Mal sehen was noch kommt.

In jedem FAll muß der Taucher selbst entscheiden , wie wichtig ihm die Versicherung ist und unabhängig von den hier genannten Äusserungen , selbst entscheiden. Ich übernehme hier für keinelei Verantwortung.

Grüße
swidi
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ButscheCMAS TL2
16.07.2007 17:59
Ich finde beim DAN immer diesen Satz
hinreißend
" soweit DAN Europe vorab verständigt wurde."
wie soll das im Ernstfall gehen ?

gruss Butsche
swidiAOWD
16.07.2007 18:01

Koresponendz mit DAN.
Anfrage:
"Sehr geehrter Hr.....,
.....

Die Frage, ob es eine Med. notwendige Leistung oder eine sinnvolle, erscheint mir mehr als gerechtfertig.Ich möchte es Ihnen gerne erläutern.

Wenn ich ins Krankenhaus mit Bsp. schwerer Beinfraktur angeliefert werde,könnte es passieren, das zwar das Bein, mit einem Gips wieder heilen wird, jedoch bleibende Fehlstellung übrig bleibt ( Med. notwendige Behandlung).Diese Fehlstellung wäre jedoch vermeidbar, wenn das Bein operativ behandelt worden wäre (Med. sinnvolle Behandlung).
Daher meine Frage:Werden Med. sinnvolle,oder Med. notwendige Leistungen übernohmen?
In Erwartung einer konkreten Antwort.

Mit freundlichen Grüßen"

Antwort von DAN:

"Sehr geehrte Frau/Herr ....

Besten Dank für die Erläuterung Ihrer Frage. Wie ich Ihnen in meiner ersten Antwort angedeutet habe liegt uns viel daran, dass unsere Mitglieder die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Ihr Beispiel ist einleuchtend, doch vergessen Sie nicht, dass sich DAN Europe vorwiegend mit Tauchunfällen beschäftigt und bei z.B. einer Dekompressionskrankheit (Bends) eine med. notwendige Behandlung, in dem von Ihnen dargestellten Beispiel, gravierende, wenn nicht tödliche, Folgen haben könnte. In diesem Sinne kann ich Ihnen bestätigen, dass medizinisch sinnvolle Behandlungen übernommen werden.

Eine kleine Neugierde haben Sie jedoch in mir geweckt. Kann ich davon ausgehen, dass Sie bei der Suche nach einer geeigneten Tauchversicherung auf eine, die „medizinisch-notwendige Leistungen“ übernimmt gestossen sind?

Ich hoffe, Ihre Frage positiv beantwortet zu haben und versichere Ihnen, dass Sie bei DAN Europe gut aufgehoben sein werden.

Mit freundlichen Grüssen
DAN EUROPE
CLAIMS DEPT.
P.O. Box DAN
I-64026 Roseto degli Abruzzi"

Cu
swidi
16.07.2007 19:29
http://www.frogdivers-ev.org/html/down/kk_tau.pdf

Da steht es drinne:

Zitat aus dem PDF:

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner
Sitzung vom 10. April 2000 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bestätigt nach
erneuter, umfassender und indikationsbezogener Überprüfung seinen
Beschluss vom 22.11.94, die Behandlungsmethode der Hyperbaren
Sauerstofftherapie nicht für die Vertragsärztliche Versorgung
anzuerkennen."
Der Beschluss trat Mitte Juli 2000 nach der Bekanntmachung im
Bundesanzeiger in Kraft. Er hat damit Gesetzescharakter.

Und damit ist ausserhalb des absoluten medizinischen Notfalls (Lebensgefahr) und der damit verbundenen stationären Behandlung wohl keine Dekokammer Behandlung mehr über die gesetzliche in D zu bekommen...

Ich bin privat bei der DKV und bei mir wird ebenfalls in Deutschland NICHT gezahlt, im Ausland schon.

cu
16.07.2007 22:59
und im Schreiben steht Stationäre Behandlung, in der Regel finden Druckkammerfahrten aber doch ambulant statt, oder?
17.07.2007 08:54
@swidi:
So sehr ich Deine Bemühungen um Klarstellung bei den Kassen befürworte - hast Du die Erlaubnis der entsprechenden Korrespondenzpartner, deren Text hier einfach so wieder zu geben? Wenn nein ==> Einstellen, Du darfst nicht einfach so Korrespondenz publizieren! (Auch wenn Du deren Namen aus-x-st.)

Ganz nebenbei werden sich die Kassen aufgrund solcher Informationen zu keiner allgemeingültigen und schon gar nicht zu einer übertragbaren Aussage hinreißen lassen.

Wenn etwas geschieht und sich irgend jemand hier auf diese Korrespondenz berufen möchte, werden sich die Kassen damit heraus reden, dass das eine individuelle, auf Deine Situation zugeschnittene Beratung war, die nicht übertragbar ist.

Die konkrete Situation muss sich jeder selbst *schriftlich* von seiner Kasse bestätigen lassen.

Alles andere ist vergebene Liebesmüh`.

@Massi:
Je nach Schwere des Unfalls kann es auch vorkommen, dass eine Druckkammerbehandlung auch stationär vorgenommen wird. Und gerade wenn`s teuer wird (=stationär, weil schwerer Tauchunfall) zahlt eine GKV in DE im Normalfall NICHT.

Gruß - Martin.
17.07.2007 09:06
@Redaktion:
Kann man dem doofen Board vielleicht beibringen, dass mein Apostroph (wie am Ende von Liebesmüh`) NICHT in Accent Grave umgewandelt werden?

Siehe dazu die Wikipedia Artikel über Anführungszeichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Anführungszeichen
und den Apostroph: http://de.wikipedia.org/wiki/Apostroph
Besonders der Abschnitt über typographische Umsetzung ist lesenswert....

*seufz*

Gruß - Martin.
17.07.2007 09:23
Hallo mhille,

Deine aussage ist falsch.
Wenn es ein schwerer Tauchunfall ist und die druckkammerbehandlung im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes durchgeführt wird, dann zahlen die gesetzlichen Krankenkassen schon, aber nur dann.
Dies schrieb nicht nur die AUDI-BKK Neckarsulm, wie oben zu lesen ist, sondern bestätigten auch schon andere gesetzliche Krankenkassen.

Nur leider werden die meisten Druckkammerbehandlungen ambulant ausgeführt, und dann zahlen keine gesetzlichen Krankenkassen.

Dies wurde übrigends den gesetzlichen kRankenkassen vom deutschen Staat verboten und ist keine Willkür der Kassen.
17.07.2007 11:06
@musher: Danke für die Richtigstellung... Irgendwie hab ich das wohl im Kopf verwechselt - Tauchen macht doch blöd...

Was ich an der Aussage der Audi BKK aber seltsam finde ist folgendes: "Vorausgesetzt, es wird von einem Zentrum durchgeführt, welches eine Kassenzulassung für diese Behandlung hat."

Wie soll das der Taucher im Falle eines Notfalls überprüfen bzw. ggfs. Gegensteuern? Das ist unrealistisch. Der Taucher wird so schnell es geht in die nächst gelegene Druckkammer verbracht....

Dann:
Dass die diskutierte Regelung keine Willkür der Kassen ist dürfte klar sein. Allerdings kommt es den Kassen sehr entgegen, wenn sie sich mal vor einer Leistung drücken können.

Wie Hakon schon schrieb ist die Regelung nicht zuletzt in Zusammenarbeit mit den Kassen (und ich behaupte auch: auf deren Betreiben hin) entstanden.

Begründung:
Nicht weil plötzlich so viele Tauchunfälle zu behandeln gewesen wären - die hyperbare Sauerstoffbehandlung wird auch bspw. bei Tinnitus angewandt. Und das *ist* ein Volksleiden. Auf die Kassen wäre eine Kostenlawine zugekommen, hätten die diese Behandlung auch noch übernehmen müssen.

Soviel ich weiß (ich mag mich irren) sind "plötzlich" ziemlich viele HBO Zentren entstanden -ganz ohne Taucherbezug- weil man eben in den Krankenhäusern eine zusätzliche Einnahmequelle darin gesehen hat. Und wenn die Kassen jeden Sch**** hätten bezahlen müssen, dann hätte das auch sicherlich geklappt.

Die Kassen haben sich mit der Beschlussfassung einfach dagegen gewehrt, die Sanierer der Krankenhäuser zu sein.

Zum Nachteil aller, die ein tatsächliches (gesundheitliches) Interesse an einer HBO Behandlung gehabt hätten. Inklusive der Taucher.

Gruß - Martin.
DümplerRescue/***
19.07.2007 15:27
Hi swidi,

und alle anderen. Ich vermisse hier etwas die Aqua-Med-Versicherung

http://www.aqua-med.de/produkte/taucher

Ist eine kombinierte Auslandsreise- und Dekoversicherung. Wie ich finde recht preiswert. Habe sie bisher Gott sei Dank nicht als Dekoversicherung gebraucht, aber in 2 Urlauben hatte sich mein Zwerg verletzt und die haben das schnell und unbürokratisch erledigt. Gibt auch nette Infos am Telefon.

Prädikat: sehr empfehlenswert.

Gruß Floh
Antwort