Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Tauchermesser im Fluggepäck

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Tauchermesser im Fluggepäck, die Sicherheitsleute am Flughafen FFM sind nicht begeistert, wenn sie beim Röntgen ein Tauchermesser finden.Gibt es Vorschriften die besagen, dass Tauchermesser als Waffen zu beschlagnahmen sind?
AntwortAbonnieren
25.02.2003 23:40
gibt es, ja! tauchmesser ins normalgepaeck und NICHT ins handgepaeck, dann ist es kein prob!
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
25.02.2003 23:45
Das Messer darf natürlich nicht ins Handgepäck sondern muss in den normalen Koffer oder Tauchgepäck.

Melde das Messer (sowie Lampe) vorsichtshalber beim Buchen (im Reisebüro, oder bei der Fluggesellschaft)) mit an. Meistens nicht nötig, aber bei meinem letzten Flug bin ich nach Lampe und Messer beim Buchen gefragt worden.

Die Lampe muss dafür ins Handgepäck.

Am Besten sich das Tauchgepäck schriftlich bestätigen lassen. Es hat schonmal Ärger gegeben und damit bist du auf der sicheren Seite.


Es gibt/gab auch die Möglichkeit, daß das Messer vom Piloten in Verwahrung genommen wird. Aber darauf würde ich mich nicht mehr verlassen.


25.02.2003 23:49
Hallo Elke & Karl,
Für MUC
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/abt3/3wirfuersie/3wissenswert/315wissen/bl_flug.htm
25.02.2003 23:52
Also ich habe auch bei allen Flugreisen, im Tauchgepäck immer meine ganze Ausrüstung (natürlich ohne Flasche und Blei) inclusive Tauchmesser und Werkzeug dabei und hatte noch nie Probleme. Obwohl ich meinen Tauchtrolley bei der Sicherheitskontrolle schon öfters öffnen mußte, da die Sicherheitsleute den Inhalt auf Grund der Röntgenkontrolle nicht mit Sicherheit identifizieren konnten.
Tauchermesser dürfen natürlich nicht im Handgepäck befördert werden.

Grüße
Kaiserfisch

26.02.2003 00:03
Klar, das Messer war im normalen Gepäck, das aufgegeben werden sollte. Die von der Sicherheit sagten, normalerweise müsste man uns jetzt verhaften, da der Besitz eines doppelschneidigen Messers in Deutschland verboten sei.( Orginalzitat Flughafen Frankfurt a. M)
26.02.2003 06:35
Das glaub ich ja fast nicht. Haben die Euch etwa die Tauchermesser abgenommen? Meint der dämliche Sicherheitsbeamte tatsächlich, dass ich mein Tauchmesser, welches kleiner als meine Küchenmesser ist, nicht im Tauchgepäck transportieren darf? (entschuldigt meine Sprache, werde ich jetzt wegen Beamtenbeleidigung verhaftet? Catch me if u can!) Dann darf ich konsequenterweise auch keine großen Küchenmesser kaufen. Wie sollte ich die denn nach Haus transportieren ohne mich strafbar zu machen?

Kurz gesagt: wenn Euch die Messer abgenommen wurden, solltet ihr diese unbedingt zurückverlangen! Habt Ihr noch den Namen des guten Mannes? Eine Beschwerde über dessen Verhalten ist allemal angesagt. Es müßte eigentlich auch eine persönliche Entschuldigung drin sein. Dann seid Ihr sicher dass der Kerl so einen Scheiss nicht nochmal macht. Ist allerdings zugegebenermaßen etwas fies

Gruß Wuppertaucher
26.02.2003 10:12
Also soviel ich weiß fallen unter das Waffengesetz (Verbotene Waffen) nur Spring- oder Fallmesser und Butterflymesser, waren denn die von der Sicherheit Polizisten oder Sicherheitsangestellte ???

Hier noch ein Auszug aus dem neuen Waffengesetz 2003: (tritt Anfag April in Kraft, bisher gilt allerdings ziemlich dasselbe)

9. Verbotene Waffen

9.1. Sofort nach Veröffentlichung des neuen Waffengesetzes in Bundesgesetzblatt tritt das Verbot der "Pumpgun" in Kraft. Dieses Verbot bezieht sich aber nicht auf alle Vorderschaftrepetierwaffen, sondern nur auf Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff, aber ohne Anschlagschaft (Hinterschaft).

9.2. Präzisionsschleudern, Wurfsterne und Butterfly-Messer sind verboten mit Inkrafttreten des Gesetzes, sechs Monate nach seiner Veröffentlichung.

9.3. Faustmesser dürfen von Inhabern einer jagdrechtlichen Erlaubnis oder den Angehörigen der leder- und pelzverarbeitenden Industrie zur Ausübung ihrer Tätigkeit erworben und benutzt werden, ansonsten sind sie verboten.

9.4. Spring- und Fallmesser sind verboten. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt (nicht nach vorne) und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge:

- höchstens 8,5 cm lang ist und
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % der Länge aufweist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt

9.5. Wer Waffen besitzt, die bislang nicht einem Verbot des § 37 WaffG unterlagen, jetzt aber verboten werden, hat diese bis vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes unbrauchbar zu machen, einem Berechtigten zu überlassen oder einen Ausnahmeantrag zu stellen.


Also von eurem Messer ist da nicht die Rede, ich glaub man sollte sich das ausdrucken und mitführen wenns zum Abflug geht ;) Es ist nicht immer gesagt das sich die Polizisten da perfekt auskennen, auch wenn sie am Flugplatz stehen, von verhaften kann ja wohl nicht die Rede sein, das ist ja auch gleich der Beweis, dass sich diese Sicherheitsleute nicht unbedingt auskannten.

Gruß Matthias
26.02.2003 12:06
Ich denke, der wunde Punkt ist die "Doppelschneidigkeit". Wobei normalerweise Messer mit beidseitig durchgehend geschliffenen Schneiden (Kampfdolche) gemeint sind, und nicht "normale" Messer mit zusätzlicher Säge- oder Wellenschlifffunktion (die auch normalerweise nur über einen Teil der Messerrückseite velaufen).

Vielleicht hat da die "Security-Fachkraft" was durcheinandergebracht, oder hat euer Messer tatsächlich einen beidseitigen Dolch-Schliff?

@Wuppertaucher: Vorm lospöbeln lieber erst mal schlau machen. Dein 2 cm Pipimesser wird wohl kaum gemeint sein
26.02.2003 17:51
Also, das Messer ist das kleinste, das man bei uns im Tauchcenter kaufen konnte und von uns auch in keiner Weise nachgeschliffen worden.
Es wurde uns am Flughafen auch nicht abgenommen, aber erst nach einiger Diskussion und der zuständige Beamte ließ dann nochmal "Gnade vor Recht" ergehen, wohl, weil wir so harmlos aussehen.
Trotzdem machte er ein Gesicht, als wäre dafür unsererseits mindestens ein Kniefall angebracht.
Vielen Dank aber für die Antworten, wir werden das Messer nächstesmal wieder mitnehmen, am besten, mit einem Ausdruck der gängigen Waffengesetze. Man unterstützt unsere Sicherheitsbeamten ja gerne bei ihrer Ausbildung.
27.02.2003 04:19
@Sigi,

also ich muss hier mal meine Macho-Würde verteidigen. Mein Tauchmesser war das größte was ich im Tauchshop finden konnte, aber da ich in der Küche noch martialischer als im Wasser bin, müsen meine Küchenmesser entsprechend größer sein

Lieben Gruß

Wuppertaucher
PS: Willkommen im www.koch.net Bereich Tec-Köche
27.02.2003 11:31
Hallo Wuppertaucher! Na denne, das ist doch wenigstens ein mannhafter Beitrag. Dein erster roch mir halt zu sehr nach einem kleinbürgerlichen Dienstaufsichtsbeschwerdeführer
06.03.2003 21:42
Tauchermesser gehören ins Normal/Tauchgepäck!

Aber es kann noch schlimmer kommen! In Düsseldorf wurde mir vor 3 Wochen aus der Erste-Hilfe-Box, die ich im Handgepäck hatte, eine Chirugische Pinzette mit angesetzter Lupe als "Waffe" beschlagnahmt. Meine heftigen Proteste waren zwecklos. Jetzt scheint der Behördenschimmel wirklich bald Amok zu laufen !!! Da sollten die Tauchverbände doch mal aktiv werden und Aufklärung bei den "Controlettis" betreiben !
01.02.2013 18:41
Hallo !
Hatte am Montag den 28.01.2013 meinen Alptraum.
Die Deutsche Bundesbahn hatte schon Verspätung,da war der Schalter zum Gepäck abgeben natürlich schon zu.Das Flugzeug nach Bangkok war aber noch da.Ich schnell zu der Kontrolle, dachte den Rucksack kannst du auch mit in die Kabiene nehmen.Der Rucksack wurde durchleuchtet,da sah man natürlich mein Tauchermesser.Das wars,angeblich 3 cm zu groß.Jetzt kam die Bundespolizei,die später feststellte das das stumpfe Tauchermesser keine Waffe sei.Man gab mir das Messer wieder zurück und der Beamte sagte mir "überreagiert".Ja schön mein Flieger war dann mal weg.Nicht nur der, sondern 600,00Euro Flug und mein ganzer Febuarurlaub.
Man hat doch gesehen das ich Taucher bin,oder man hätte das Messer weggeworfen,dann säße ich jetzt in Thailand.
Kann mir einer sagen,was ich jetzt machen soll.

Danke im Voraus Reiner
Ich sitze jezt hier und bin stink sauer.......
Antwort