Tauchermesser - Waffengesetz
Hi,
ich musste kürzlich beim Einchecken dem Bundespolizeibeamten mein im Reisegepäck (nicht Habdgepäck) miteführtes Tauchermesser vorzeigen. Auf meine Frage nach dem Grund gab er an, er müsse überprüfen, ob das Masser nicht zwei Schneiden habe. Das geht in Deutschland wohl nicht. Leider war dieser Herr nicht sehr auskunftsfreudig.
Frage:
Was ist denn bez. Form, Ausführung, Länge, etc. erlaubt bzw. verboten? Nehme an, das ist im Waffengesetz geregelt?
Thanks
Mike
ich musste kürzlich beim Einchecken dem Bundespolizeibeamten mein im Reisegepäck (nicht Habdgepäck) miteführtes Tauchermesser vorzeigen. Auf meine Frage nach dem Grund gab er an, er müsse überprüfen, ob das Masser nicht zwei Schneiden habe. Das geht in Deutschland wohl nicht. Leider war dieser Herr nicht sehr auskunftsfreudig.
Frage:
Was ist denn bez. Form, Ausführung, Länge, etc. erlaubt bzw. verboten? Nehme an, das ist im Waffengesetz geregelt?
Thanks
Mike
bzw. wie konnte dieser wissen, dass sich besagtes Messer darin befindet?

als wenn die BPOL direkt beim einchecken der Koffer das Messer sehen wollten. Zu diesem Zeitpunkt bzw. vor der Abgabe am Counter ist das Gepäck doch noch gar nicht durchgecheckt sondern nur gewogen
wie auch immer.
langlang isses her
.....wie kommste denn auf so eine Schnapsidee
