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ambrisPADI Instructor

Taucherlehrer als "Nebenjob" und Papa-Staat

Hi,

das Thema ist nur im äußerst weiterem Sinne was rechtliches, also eher Grauzone, dass ich hier Poste:

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich nebenbei als Tauchlehrer ein wenig jobbe. Wann muss ich das offiziell bei Papa-Staat anmelden? Welche Vor- Nachteile habe ich? Nennenswerte Gewinne habe ich dieses Jahr nicht damit erwirtschaftet. Also auf jeden Fall bin ich noch locker in diesen 400€ Freibetrag drin.

Hauptsächlich gehts mir ja auch um folgendes: Dieses Jahr hab ich erst den IDC besucht. Entsprechend von dem IDC-Center, PADI, Versicherung etc. jede Menge Rechnungen mit nicht ganz unerheblichen Beträgen. In wie weit ist nun der PADI-Instructor in Deutschland eine anerkannte Berufsausbildung? Sprich (darauf zielt meine Frage am Ende ab) was kann ich tun, um mir bei diesen Rechnungen was von der Steuer weider zu holen?

Danke für Tipps
Christian
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shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.11.2009 11:28
"In wie weit ist nun der PADI-Instructor in Deutschland eine anerkannte Berufsausbildung" -> das ist dem Finanzamt "wurscht", Einkünfte sind Einkünfte.


Bezüglich der Absetzbarkeit deiner bisherigen Aufwände kommt es auf die Gewinnerzielungsabsicht an, bezüglich einer Gewerbeanmeldung, oder ob freiberuflich unterwegs (ob ausschließlich lehrend tätig, kann man beantragen) oder als "klassischer" TL, bezüglich ...... Also, das Thema ist einigermaßen komplex, es empfiehlt sich hier einen Steuerberater aufzusuchen. Auch das Finanzamt gibt eigentlich (sogar umsonst) ganz gute Hinweise (einfach mal den persönlichen Sachbearbeiter löchern).
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
04.11.2009 12:00
In deiner Steuererklärung, welche du natürlich jedes Jahr machst, steht das mit den Nebeneinnamen drin.

einkünfte aus z.B.
Lohn, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, Nebenjobs, usw. müssen angegeben werden.
Dementsprechend wird dein Steuerbescheid neu berechnet und ein Steuerrückzahlung oder Nachzahlung folgt.

Bei den meisten Arbeitsnehmer wird es eine Steuerrückzahlung geben, weil das Weihnachts und Urlaubsgeld auf die gesamten 12 Monate umgerechnet wird.
Aber natürlich nur wenn du die Steuererklärung machst.

Vercingétorixold school
04.11.2009 12:06
Da du offenbar bei Null anfängst (steuerlich gesehen) frag einfach einen StB wie man es richtig macht. Alles andere ist nicht wirklich zielführend!
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
04.11.2009 12:13
Ich bin da nicht mehr auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung in D, aber zumindest bis 2005 gab es zur Einkommenssteuererklärung eine Anlage GSE.

Wenn man nur in geringem Umfang eine Nebentätigkeit ausübte, genügte es eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Überschußrechnung zu machen, die Anlage GSE auszufüllen und nebst der Einnahmen-/Ausgaben-Überschußrechnung der Steuererklärung beizufügen.
Dabei konnte man durchaus auch für einige Jahre negative Einkommen (also Verluste) geltend machen.

Aber Vorsicht!
Wie shuttle schon schreibt, das Schlüsselwort ist die "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Dauer akzeptieren die FA Verluste nicht. Dann wird eine bloße Liebhaberei unterstellt und da die FA gerne den Steuerbescheid im Hinblick auf die Verluste schreibende Nebentätigkeit nur für Vorläufig erklären, muss dann uU alles nachversteuert werden. Feste Grenzen wie lange man Verlust schreiben kann gibt es leider auch nicht.

Der Tipp mit dem Steuerberater ist insgesamt nicht schlecht!
Vercingétorixold school
04.11.2009 12:24
Im Regelfall ergeht der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Nach drei Veranlagungszeiträumen neigt das Finanzamt dazu von Liebhaberei auszugehen und ändert die Bescheide rückwirkend. Ein informatorischer Besuch bei Steuerberater sollte weiterhelfen.
04.11.2009 13:50
Ich schliesse mich den Vorpostern an. Ein Besuch beim Fachmann ist da der beste Weg. Eine Antwort kann hier nur pauschal gehalten sein und Deine Ziele und Vorstellungen sind hier auch bedeutsam.

Mal abgesehen davon, wäre auch noch der Sonderausgabenabzug im Rahmen einer Ausbildung im nichtausgeübten Beruf in den Raum zu stellen.
ambrisPADI Instructor
04.11.2009 14:14
Danke für Denkanstöße in die verschiedenen Richtungen.

Ich denke ich werde das Geld in einen Steuerberater investieren. Lieber das Geld bezahlen, bevor in ein paar Jahren die böse Überraschung in Form einer deftigen Nachzahlung ins Haus kommt

Der letzte Hinweis für die Ausbildung in einen nicht ausgeübten Beruf gefällt mir vom Klang her. Da ich ja wie gesagt bisher nur im Freundes und Kollegenkreis für nicht wirklich Geld gearbeitet habe, trifft diese Aussage bisher für dieses Jahr am besten. Nächstes Jahr sieht das sowieso wieder alles ganz anders aus, da ich dann doch schon gewisse Umsätze plane

Danke noch mals!
04.11.2009 16:28
Wenn du so an die Sache gehst gebe ich mal den hinweis auf das Gewerbeamt (Gewerbesteuer )und eventuelle Zahlungen an eine Berufgenossenschaften bis hin zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen für erhötes Risiko sowie diverse Genehmigungen die eventuell notwendig sind ,der rest geht wie beschrieben in deine Einkommensteuer .
05.11.2009 06:08
Hi Ambris, denk immer daran, dass du innerhalb von 3 bis 4 Jahre einen Gewinn abführen musst ans Finanzamt und du gehst mir rund 2.000 Euro oder mehr ins Minus. Da musst du als Nebenberufler eine Menge OWD´s ausbilden. Und nicht vergessen.... Jede Fahrt zum See 30 Cent pro Kilometer abrechnen. Ich galube nicht, dass du das als Nebenberufler beim Finanzamt durchhälst, aber wenn, dann lass es die Gemeinde wissen....
05.11.2009 14:46
Hab da auch eine Frage die eigentlich ganz gut zum Thema passt: wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, die Anlage GSE immer schön ausfülle (Gewinn/Verlust wird sich bei wenigen Schülern wohl immer um 0 herum bewegen) wird ja- wie ihr es schon sagtet- irgendwann Liebhaberei unterstellt. Welche Folgen hat das? Wenn ich kein Gewerbe, bzw Kleingewerbe anmelde ist es ja auch illegal, da ich ja Geld für die Ausbildung verlange (ob am Ende des Jahres ein + oder - da steht weiss ich ja nicht). Muss ich dann das Gewerbe abmelden? (Ich meine jetzt nicht die Auswirkungen auf den Steuerbescheid, sondern nur die rechtliche Lage bezüglich Einnahmen und Anmeldung dieser). Ich hoffe ihr versteht was ich meine...

Gruß Micha
07.11.2009 15:41
Jmd ne Antwort? Wenn ich ein Gewerbe anmelde (Kleingewerbe), dann aber nur 1-2 Schüler im Jahr hätte und somit evtl ein rechnerisches Minus erwitschaften würde (Versicherung, Fahrten, Füllungen, Wartung/TÜV, usw) - wie sollte man sowas anmelden? Sobald ich Einnahmen habe, muss ich sie anmelden. Wenn ich - auf den erste Blick - nur rote Zahlen schreibe (trotzdem ist ja meine Ausrüstung gewartet, die Versicherung bezahlt, das würde mir ja schon reichen...) kommt das Finanzamt ja und sagt: Liebhaberei. Aber ich muss doch anmelden - was tun? Ausser ein Schulterzucken hab ich beim FA nichts erfahren...
SchliedükerCommercial Diver
12.11.2009 14:56
Das FA will immer wissen, wieviel du einnimmst. Egal, plus oder minus. Wenn du immer nur minus machst, aber dein Hobby zum größten Teil finanziert kriegst, ist das doch prima und völlig legal. Nach einiger Zeit wird dir aber die Möglichkeit entzogen, Ausgaben steuerlich geltend zu machen z.B. zu deinem Haupteinkommen im Hauptjob (Liebhaberei). Damit wird verhindert, dass ein Nebengewerbe ledglich zum drücken der Steuerlast des Haupteinkommens missbraucht wird. Also: Gewerbe Anmelden, Gewinn bzw. Verlust in der Ekst-Erklärung in Anlage GSE eintragen, Einnahme-Überschussrechnung beilegen (macht jedes popelige Buchhaltungsprogramm) und gut ist.

Viele Grüße
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