Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Taucherlampe wohin in Reisegepäck ?

Hallo,

morgen gehts mit Condor los nach Ägypten. Nun habe ich mir eine batteriebetriebene 700g Kowalskilampe gekauft und möchte nicht am Flughafen noch wild hin und her packen. Damit es nun keinen Ärger für mich gibt. Wohin packe ich die Lampe ? Ins Handgepäck mit entnommenen Batterien oder in den Koffer ? Wie ist es richtig nach den aktuellen Bestimmungen ? Wäre für ne kurzfristige Antwort dankbar.
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boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
27.04.2011 15:22
Akkulampen gehören ins Handgepäck, eine Taucherlampe mit herausnehmbaren Batterien ist aber im Endeffekt nichts anderes als eine einfache Taschenlampe ...

Batterien ins Handgepäck und die Lampe alleine ins Hauptgepäck ist also machbar und zulässig ...
Hat sich bei meinen bisherigen Reisen auch nie einer dran gestört ...
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
27.04.2011 15:38
http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/22068/publicationFile/1095/B32_taucherlampen_warm.pdf

Ich melde die Lampe immer an und nehme immer den Akku aus meiner D2 raus und nehme beides im Handgepäck mit.
So kann ich die Lampe auch vorführen wenn verlangt.

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aus:
http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/22068/publicationFile/1095/B32_taucherlampen_warm.pdf



Das Luftfahrt-Bundesamt informiert.....
Wärmeerzeugende Artikel im Reisegepäck
hier: Taucherlampen
Aus aktuellem Anlass weist das LBA besonders auf die Beachtung der
folgenden Vorschriften hin:
Batteriebetriebene Geräte, die große Wärme erzeugen und einen Brand
verursachen können wenn sie eingeschaltet werden (z.B. Taucherlampen /
Videolampen) sind vom Transport im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Ausgenommen sind solche Geräte, bei denen die Leuchtquelle (meist
Halogenbirne) von der Energiequelle (Batterie/n) getrennt ist.
In diesem Falle ist die Mitnahme mit Zustimmung der
Luftverkehrsgesellschaft im Handgepäck und/oder im aufgegebenen
Passagiergepäck zulässig (ICAO T.I Part 8 / Chapter 1.1.2 n) bzw. IATA -
DGR 2.3.4.7).
Wir möchten alle dienstlich Beteiligte (z.B. Reisebüros, Check-in Personal
der Luftverkehrsgesellschaft, Sicherheitspersonal am Flughafen) dringend
bitten, die Fluggäste darauf anzusprechen bzw. zu informieren.
RobinsonTaucherSSI Divecon
27.04.2011 15:41
Hi,

bei Condor auf jeden Fall anmelden. Und Condor will die Lampen (egal welche) im Handgepäck haben.

RT
27.04.2011 19:12
Hallo,
ich mag meine 4kg Lampe nicht gerne im Handgepäck mitschleppen. Daher melde ich sie vorher telefonisch bei der Fluggesellschaft für den Laderaum an und lasse mir das auch bei der Buchungsbestätigung für den Flug mit draufschreiben.
27.04.2011 23:56
Nur die Birne raus und dann beim Metalldetektor-Mann vorzeigen. Der macht dann noch `nen Abstrich, damit du nicht das Flugzeug hochjagen kannst. Ach ja, in`s HAndgepäck
ag2908PADI Staff Instr.
28.04.2011 09:59
Birne raus und ins Handgepäck, aber die Birne griffbereit bei der Lampe. Von mir wurde schon mal verlangt, das Ding vorzuführen, dass es wirklich eine Lampe ist. Wenn es eine Lampe mit herausnehmbaren Akkus oder Batterien ist solltest du diese ebenfalls getrennt mitnehmen.

Gruss Fred
Joe.MurrSSI DiveCon
29.04.2011 08:30
Also, ich hatte noch nie Probleme, wenn ich meine Lampe "auseinandergebaut" im Handgepäck transportiere. Gehäuse in der Reglertasche, Lampenkopf (geschützt) beim Foto mit drin und die Akkus/Batterien im Rucksack.

Es hatte auch noch nie ein Sicherheitsmensch beanstandet, geschweige denn wollte er es in Betrieb sehen.

Im Gegensatz zu Fotogehäuse oder Tauchcomputer, die mussten bereits mehrmals zur Sprengstoffkontrolle.

Gruß
Joe

PS: ich habe das Schreiben vom LBA (wie von Stephan K. beschrieben) auch immer dabei, in Deutsch und Englisch - für den Notfall. Dieser ist aber eben noch nie eingetreten.
29.04.2011 14:45
Hallo,

mir liegt da jetzt eine vielleicht blöde Frage auf der Zunge: Was spricht denn dagegen, die Lampe ins Aufgabegepäck zu tun?
Tauchausrüstung (ohne Flasche!) muss man ja auch nicht zwingend anmelden und kann sie auch in den normalen Koffer tun. Warum dann nicht auch die Lampe mit rein?
Joe.MurrSSI DiveCon
29.04.2011 14:57
Tun kannst Du das, seitens den Gepäckbestimmung der Fluggesellschaft wäre das weniger das Problem.

ABER: hier spielt der Sicherheitsgedanke eine Rolle. Hintergrund ist der, dass bei einigen Tauchlampen die Gefahr besteht (oder besser bestehen könnte ), dass sie im Koffer aktiviert werden, was wiederum zur Folge hat, dass "alles abfackelt" (mal kurz und bündig formuliert).

Ergo, wird man möglicherweise beim Durchleuchten Deines aufgegebenen Gepäcks (also Zoll bzw. Sicherheitsdienst, nicht Fluggesellschaft), die mögliche Gefahr sehen und dies eventuell beanstanden.

Weiterer Grund, nicht sicherheitsrelevant, aber durchaus überlegenswert: rechne mal den Wert des Inhalts und des Koffers zusammen und vergleiche diesen mit der Maximalerstattung gemäß Montrealer Abkommen.

Gruß
Joe
29.04.2011 15:15
hmm .. auch bei einer Lampe mit Drehknopf? Ich versuche gerade, mir das praktisch vorzustellen.

Das Wertargument klingt gut. Ist die Erstattung bei angemeldetem Sportgepäck denn höher?
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
29.04.2011 15:27
Ein Freund von mir hatte eine Tauchlampe und Medikamente im Handgepäck und da die Medikamente zuviel Flüssigkeit hatten musste dieses Handgepäckstück nachträglich zum normalem Reisegepäck.

Beim Umsteigen in München würde dieses Gepäckstück wegen der Lampe rausgenommen.
1. Anzeige wegen Lampe
2. Gepäck kam erst 24 Std später an
3. die MEdikamente kamen deswegen auch später an.

Da er eine fremde Niere hat und denwegen 2 mal täglich die Medikamente nehmen muss war auf einem Mal praktisch Panik angesagt.
In Ägypten gibt es dieses MEdikament nur in 2 Orten (Kairo und El Gouna).
Wir mussten deswegen nachts von Hurghada nach El Gouna fahren. Wenn er die MEdikamente nicht regelmäßig nimmt kann die Fremdniere abgestossen werden.


Lehren:
a.
wichtige Medikamente unbedingt aufteilen
b.
Lampe immer mit in den Flieger

Auf Grund der Sache mit den Medikamenten ist das Verfahren wegen Gefährdung der Flugsicherheit eingestellt worden. Aber den Stress, den wir am Anreisetag hatten will ich NIE wieder haben.
Jetzt wissen wir auch dass das beim Aussetzen der MEdikamente nicht sofort kritisch wrd, aber damals wussten wir das nicht.



Wie gesagt ich melde immer unsere Tauchlampen (Handgepäck) an und nehme den Akku raus. Auch Tauchmesser melde ich direkt mit an (natürlich Koffergepäck).
Sowie das Schreiben vom LBA habe ich dabei.
Ich bin wegen meiner Tauchlampe schon 2 mal in die Bombenkontrolle gekommen (OK Die HArtenberger D2, Akkupack und div. LAdekabel sehen auf dem Röntgenbild vom Handgepäck schon etwas bedenklich aus.
Aber wenn man von 4 Man der Sicherheit an die Wand gedrängt wird und das Handgepäck speziell und vorsichtig untersucht wird, dann ist dies auch nicht lustig. (zumindest für mich, meine Freunde haben sich königlich amüsiert)
Joe.MurrSSI DiveCon
29.04.2011 15:43
"Drehknopf"! Was DU Dir praktisch vorstellen kannst und was sich irgendwelche "Sicherheitsleute" ausdenken ....
Muss ich mehr sagen?

Was nützt es Dir, wenn Sie Deinen Koffer rausziehen, Du aufgerufen wirst, dann kommen Deine Erklärungsversuche "... geht doch gar nicht ..." und Dein Gegenüber zeigt auf die Bestimmung und schüttelt den Kopf. Praxis hin oder her, es ist Ärger angesagt - wie auch immer.

Es ist sein Job da zu stehen und zu maulen (salopp formuliert), da bekommt er Geld für, aber es ist Dein Urlaub.

Bei den Erstattungen muss ich passen, bin kein Jurist, ich weiß nur dass es irgendwas um die 1160,- Euro maximale Erstattung gibt (eben aufgrund des Montrealer Abkommens).

Wie das mit Sportgepäck ist, das ja angemeldet und bezahlt wird, hmmm? Könnte sein wie mit dem Übergepäck, da gibt es gut 20 Euro pro Kilogramm maximale Erstattung. Aber das ist nur eine Vermutung.

Bsp.: Du hast einen "Kleidungskoffer" mit 20kg und einen Tauchkoffer mit sagen wir mal 15 Kg. Ersteres ist Freigepäck, für Letzteres berappst Du Kohle, so 25,- Euro pro Strecke.

Beides geht nun verschütt, nach Adam Riese müsstest Du also 1160 Euro für die Klamotten und 300 Euro für das Gerödel bekommen. Wiegt Dein Freigepäck weniger als 20 Kg, bekommst auch nur anteilig - natürlich.

Wie gesagt: mein Rechtsempfinden der ABB, was aber nichts (definitives) heissen mag.

Gruß
Joe

PS: frag mal bei der Fluggesellschaft. Da bekommst Du ganz sicher eine schwammige Auskunft, aber wenn Du sie schriftlich hast, dann kannst Du sie jedenfalls damit festnageln
musicdiverDivemaster, Nitrox,
29.04.2011 20:35
Jede/r Akku/-lampe kann durch einen technischen Defekt Feuer fangen. Ein Feuer an Bord eines Flugzeuges ist sehr fatal. Im Passagierraum besteht durch sofortigen Zugriff auf das Fach/Handgepäckstück eine sofortige Löschmöglichkeit. Im Frachtraum nicht.
Fatale Abstürze durch Feuer an Bord (z.B.: 28.11.1987, JUMBOJET m. 159 Toten wg. Feuer an Bord ,oder Valuejet 11.5.1996 ausglöst durch transportierte Sauerstoffgeräte) sprechen eine eindeutige Sprache.
Auch im Sinne der eigenen Sicherheite deshalb ins Handgepäck.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
29.04.2011 20:39
Hier wurde überwiegend überlesen, das der Threadstarter eine "batteriebetriebene" Lampe mitnehmen möchte ...

Diese Links und die Aussagen zu Sicherheitskräften gilt für Akkulampen ... - diese sind meist ja nicht wirklich trennbar und nur mit Lösungen wie "Birne raus" nicht versehentlich einzuschalten ...

Bei "batteriebetriebenen" Lampen - wie zb. auch die Backuplampen von TillyTec reicht das entfernen der Batterien und das Teil macht nichts mehr ...

Batterie ins Handgepäck, Lampe aber als leeres totes Gehäuse ist somit absolut kein Thema ...
Beim Durchleuchten der Koffer ist auch für die Sicherheitskräfte schnell erkennbar, das die Lampe leer ist ...
30.04.2011 07:56
Stephan K.

Tauchgepäck und Lampen vorher anmelden und bestätigen! lassen. Bei AB gibs ne mail in Deu und Eng,
den Schrieb mitnehmen. Erspart unter Umständen ne Menge Diskussionen am Check-In. Wer will sich schon den teuer bezahlten Tauchurlaub versauen lassen.
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