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Taucherflagge setzten

Hallo
Ich war kürzlich am Walchensee und war erstaunt, dass keine Taucherflagge gesetzt wurde. Auf meine Frage erhielt ich die Antwort, dass man in Deutschland keine Flagge setzen muss. Ist dies wirklich so? Gibt es da keine Probleme mit den Booten? Am Bodensee habe ich schon unzählige der blau/weissen Dinger gesehen. Oder wurden die alle von Schweizern aufgestellt? .....
Weiss vielleicht jemand einen offiziellen Link, bei dem die Regelung Schwarz auf Weiss geschrieben steht?
Vielen Dank.
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RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
CMAS ***, VDST TRIMIX, VDST TRIMIX CCR, PATD TRIMIX, IANTD TRIMIX CCR, VDST TL**
02.10.2006 14:19
Die Regelung ist in der jeweiligen Nutzungsverordnung der Gewässer vorgeschrieben.

Stander A oder auch Alpha muß nach Binnen und Seeschifffahrtsverordnungen nur auf Schiffen gesetzt werden um diese als manövrierbehindert oder manövrierunfähig zu kennzeichnen.

Am Walchensee an der Galerie einen Stander A zu setzen wäre bestimmt lustig. Damit würde alles im umkreis von 100m um die Flagge zur Sperrzone für Surfer und Boote.

Gruß
Robert
DorisMittelschule (damals)
02.10.2006 14:21
Hallo Sonnenbarsch,

Ich habe keine Ahnung wie das am Walchensee geregelt ist. Am Bodensee kostet ein Vergessen der Fahne Geld, auf schweizer Seite sogar richtig viel davon. Deshalb ist die Disziplin natürlich deutlich besser.

Ich würde davon ausgehen, dass man schon zur eigenen Sicherheit in einem Gewässer mit Bootsverkehr immer entweder eine Flagge setzt oder zumindest eine Boje mit Alphaflagge mitnimmt. In Seen und an Stellen ohne Bootsverkehr nehme ich nichts mit. Das ist sicher nicht ganz richtig, aber da siegt die Nachlässigkeit.

Ich habe schon oft gesehen, dass gerade die Bojen von vielen Sportbootfahrern und Surfern gerne als Wendemarke genommen werden und eher der Gefahrenmaximierung denn der Unfallverhütung dienen. Deshalb verstehe ich auch, wenn manche die Dinger nicht mitnehmen wollen und lieber sehr vorsichtig auftauchen.

DorisMittelschule (damals)
02.10.2006 14:35
Hallo Robert,

Für den Bodensee ist dreiländerweit die Alphaflagge zwingend vorgeschrieben, in der Schweiz muss sie meines Wissens an jedem See gesetzt werden.

Die Flagge wurde bei meinem Sportbootführerschein als "Taucher unter Wasser/Unterwasserarbeiten" gelehrt.
Mytilus23TL CMAS
02.10.2006 14:40
@ Doris

Du sprichst ein Problem an, das es auch hier an der Ostseeküste gibt, egal ob die Alpha nun groß und deutlich am Mast eines Tauchbootes oder auf einer Boje gesetzt ist.

Gerade Surfer wissen meist gar nicht um deren Bedeutung und nehmen sie als Wendemarke. Viele Freizeitskipper wissen es auch nicht.

Missachtet ein Boot das Signal, ist die Sache recht einfach: Unter Zeugen Bootsnamen und ggf. Unterscheidungssignal bzw. Segelnummer notieren, Foto machen und Anzeige bei der WaschPo. Wird teuer für den Skipper.

Bei Surfern ist es ein Problem, da keine Segelkennung vorhanden. Als Ankerwache auf einem größeren Tauchboot hilft im Notfall (!) eine kleine Leuchtkugel ins Segel, beim Tauchen von Land aus kann man versuchen, den Übeltäter später dingfest zu machen.
RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
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02.10.2006 14:47
@Doris,

ist schon richtig, aber am Bodensee ist sowieso alles anders..

Wie die Schweiz das geregelt hat weiss ich nicht.

Ich weiß nur beim Tauchen vom Boot aus muß der Stander A gesetzt werden. Tauchen vom Ufer aus tut man, auf schiffbaren Gewässern, gut daran eine Boje mit Stander A zu setzen.
Aber den Richtigen und nicht das Teil was sie in Tauchshops verkaufen.
Wie heisst es so schön im int. Signalbuch:
"die Flagge "A" des Internationalen Signalbuchs als Tafel von mindestens 1 Meter Höhe. Ihre Rundumsichtbarkeit muß sichergestellt sein."

Gruß
Robert

Mytilus23TL CMAS
02.10.2006 14:59
Genau! Dieses Ami-Rot/weiß-Teil hat schon mal null Bedeutung! Und ein Fähnchen 15 x 20 cm ist auch ein Witz! Ich habe mir damals eine 60 - 90 cm-Flagge extra nähen lassen, weil es diese Größe im Flaggenhandel gar nicht gibt.

Was auch zwar oft korrekt ist, aber für viele Fragen anderer Boote Anlass gibt: Zusätzlich Signalkörper Ball - Rhombus - Ball setzen. Häufigste Frage nach viel zu dichter Annäherung: Braucht ihr Hilfe?
02.10.2006 15:00
ja die sachemit den surfern ist echt gemeingefährlich.unter verwendung der aufstiegsboje habe ich das schon erlebt,auch mit nem segelboot, waren aber beide nicht schnell, aber man bekomt doch nen schreck wenn da son ding über einen rauscht...kann ja auch mal mächtig schief gehen...son schwert in der birne...auah
die alpha flagge setz ich aber auch nur da, wo verkehr aufm wasser ist oder wo es ausdrücklich vorgeschrieben ist.
mfg
DorisMittelschule (damals)
02.10.2006 15:07
@ Robert

Meines Wissens muss bei der Alphaflagge lediglich "ausreichend" Abstand eingehalten werden, was immer das heißen mag. genau das ist ja beim Tauchen auch gewünscht.
Mit Manövrierunfähigkeit hat das allerdings nichts zu tun.

Da Sportbootfahrern und Seglern die Signale weigehend egal sind nehme ich die große Alphaflagge nur für Bodensee und Schweiz, in unseren schiffbaren Wassern muss die Boje ran und ich versuche tunlichst Freiwasseraufstiege zu vermeiden
Mytilus23TL CMAS
02.10.2006 15:37
Hallo Doris,

an gesetzter Alpha sollst du mit mindestens 50 m, große Schiffe mindestens 100 m seitlichem Abstand und mit kleiner Fahrt vorbeifahren.
02.10.2006 16:44
@D32
Ball - Rombus - Ball beim Tauchen? Bist du sicher das das korrekt ist.
Viele Gruesse
Juergen
02.10.2006 16:59
@ Robert

ZITAT:
Damit würde alles im umkreis von 100m um die Flagge zur Sperrzone für Surfer und Boote.

Damit wären eine Menge der Surfer überlastet weil diese auch (oftmals) keinen Surfschein brauchen ...
Hier würde die Flagge als Marke für das Halsen benutzt werden.

RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
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02.10.2006 17:04
@Euregiotaucher,

unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Auch als Radfahrer brauche ich keinen Führerschein, trotzdem darf ich nicht über rote Ampeln.

Wapo, oder wenn es an dem See keine gibt, die Polizei, reicht aus.

Allerdings ist damit aber niemandem geholfen.
Die Surfer wollen ihren Sport ausüben, die Taucher auch. Also einigt man sich wie ein Normaler Mensch und nicht wie ein "Typisch Deutscher"

Gruß
Robert
02.10.2006 17:36
am besten ist es nach möglichkeit keine freiwasseraufstiege zumachen...wenns geht halt...
RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
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02.10.2006 17:43
@Doris,

Ich kopier Dir aus meiner SeeStrOV was rein.
Abs e.) ist der interessante.
---
SeeStrO SeeStrOV Regel 27 Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge
a) Ein manövrierunfähiges Fahrzeug muß führen
i) zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten
gesehen werden können;
ii) zwei Bälle oder ähnliche Signalkörper senkrecht übereinander dort, wo
sie am besten gesehen werden können;
iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben
vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht.
b) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ausgenommen ein Fahrzeug beim Minenräumen, muß
führen
i) drei Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten
gesehen werden können. Das obere und das untere Licht müssen rot, das
mittlere muß weiß sein;
ii) drei Signalkörper senkrecht übereinander dort, wo sie am besten
gesehen werden können. Der obere und der untere Signalkörper müssen Bälle, der mittlere muß ein Rhombus sein;
iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter Ziffer i
vorgeschriebenen Lichtern ein Topplicht oder mehrere Topplichter sowie
Seitenlichter und ein Hecklicht;
iv) vor Anker zusätzlich zu den unter den Ziffern i und ii
vorgeschriebenen Lichtern oder Signalkörpern das Licht, die Lichter
oder den Signalkörper nach Regel 30.
c) Ein schleppendes Maschinenfahrzeug muß während eines Schleppvorgangs, bei dem das
schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen,
zusätzlich zu den in Regel 24 Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern oder
Signalkörpern die unter Buchstabe b Ziffern i und ii dieser Regel vorgeschriebenen
Lichter oder Signalkörper führen.
d) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt,
muß die unter Buchstabe b Ziffern i, ii und iii vorgeschriebenen Lichter oder
Signalkörper führen, bei Behinderung außerdem
i) zwei rote Rundumlichter oder zwei Bälle senkrecht übereinander, um die
Seite anzuzeigen, an der die Behinderung besteht;
ii) zwei grüne Rundumlichter oder zwei Rhomben senkrecht übereinander, um
die Passierseite für ein anderes Fahrzeug anzuzeigen;
iii) vor Anker an Stelle der Lichter oder des Signalkörpers nach Regel 30
die unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper.
e) Macht die Größe eines Fahrzeugs bei Taucherarbeiten es unmöglich, alle unter
Buchstabe d vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper zu führen, so sind zu führen
i) drei Rundumlichter, senkrecht übereinander dort, wo sie am besten
gesehen werden können. Das obere und das untere Licht müssen rot, das
mittlere muß weiß sein;
ii) die Flagge "A" des Internationalen Signalbuchs als Tafel von
mindestens 1 Meter Höhe. Ihre Rundumsichtbarkeit muß sichergestellt
sein.
f) Ein Fahrzeug beim Minenräumen muß zusätzlich zu den in Regel 23 vorgeschriebenen
Lichtern für Maschinenfahrzeuge oder zu den Lichtern oder dem Signalkörper nach Regel
30 für ein Fahrzeug vor Anker drei grüne Rundumlichter oder drei Bälle führen. Eines
dieser Lichter oder einer dieser Signalkörper muß nahe dem Vormasttopp und eines oder
einer an jedem Ende der vorderen Rah geführt werden. Diese Lichter oder Signalkörper
zeigen an, daß es für andere Fahrzeuge gefährlich ist, sich dem Minenräumfahrzeug auf
weniger als 1.000 Meter zu nähern.
g) Fahrzeuge von weniger als 12 Meter Länge, mit Ausnahme solcher Fahrzeuge, die
Taucherarbeiten durchführen, brauchen die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter
und Signalkörper nicht zu führen.
h) Die in dieser Regel vorgeschriebenen Signale sind keine Notsignale, durch die
Hilfeleistung verlangt wird. Solche Signale sind in Anlage IV aufgeführt.

Gruß
Robert
Mytilus23TL CMAS
02.10.2006 17:50
@ kub

Wenn vor Anker, reichen als Tagsignale Ankerball + Alpha.
Wenn nicht vor Anker, aber Taucher im Wasser, also Schiff fährt im Umkreis der Abtauchmarke, dann Ball - Rhombus - Ball + Alpha
02.10.2006 17:58
@johnporno

ZITAT:
am besten ist es nach möglichkeit keine freiwasseraufstiege zumachen...wenns geht halt...

was dir aber beim Windsurfer nicht viel nutzt. Lass die Finne des Teiles mal 40 cm sein und rechne nochmal ein bisschen Tiefgang von ein paar Zentimetern mit drauf.

Dann schau dir den gemeinen Windsurfer - der es einigermassen draufhat einmal an ... der kommt in Richtung Ufer geknallt (wenns der Wind dann zulässt) und genau in dem Moment wo die Finne droht aufzulaufen dreht der sein Board zur Seite damit es auch "spektakulär" aussieht für die Strandmäuse.
Dann steigt er ... galant ab - max. knietief das Wasser ...
soviel zu keinen Freiaufstieg.

Ein Board kann dich beim Freiaufstieg genauso erwischen wie am Ufer ... und: Das Teil ist absolut LAUTLOS und für einen Taucher überhaupt nicht auszumachen - darüber hinaus u.Umständen absolut schnell.

Am Grevelinger Meer baut man ab und an eine "Radarfalle" für Surfer auf. Hier kann der Surfer auf das Teil zufahren und erfährt über ein Display -statt eines Foto´s - seine aktuelle Geschwindigkeit. Bei gutem Wind sind Geschwindigkeiten von über 50 km/h keine Seltenheit.

50 km/h = 14 m je Sekunde (hab ich richtig gerechnet ?)

Das sicherste bei einem freien Aufstieg ist nach wie vor die NotBoje (wenn die Zeit es zulässt) -
zu setzten. Und so nah wie möglich hier an der Boja auftauchen. Das sollte selbst den dümmsten Überwassersportler zu denken geben.
Mytilus23TL CMAS
02.10.2006 18:12
In meiner Nähe gabs mal so einen Zwischenfall mit einem Surfer, der einer Taucherin einen Scheitel zog, die direkt an der Boje auftauchte. Die wütenden Mittaucher bekamen Brett und Rigg des Surfers zu fassen, während einer sich um die Schwerverletzte kümmerte, 5 Minuten später waren Brett, Mast und Segel Kleinholz, der Surfer weinte. Das war es - es sprach sich blitzschnell bei denen herum. Fortan war Ruhe, keine Anzeige seitens der Surfers, aber Anzeige seitens der Taucherin, was für den Surfer teuer wurde.

Anders lernen die megacoolen Bügelbrettfanatiker es nicht!
02.10.2006 19:00
Vielen Dank euch allen für die zahlreichen Antworten. Leider gehen sie eher in Richtung Bootsfahrprüfung..
Mich interessiert, ob ich an deutschen Seen am U f e r( keine Boje)eine Flagge setzten muss. Danke.
Gruss Sonnenbarsch
02.10.2006 20:11
Wer Lust und Zeit hat kann das in der vom Landratsamt Bodenseekreis erteilten gesetzlichen Bestimmung der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) nachlesen. Wobei die erforderliche Flaggen-Größe nicht genau genannt ist, allerdngs richtet sich das bestimmt auch nach irgendwelchen internationalen Flaggenmindestgrößen.

http://www.truesche.de/see/BSO_Konsolidiert_2005.pdf (Seite 12, Artikel 3.13)

Auch noch hier interessant http://www.truesche.com/see/gesetze.htm#Anker516866
02.10.2006 20:22
P.S.: Sonnenbarsch, wie wir aus den zahlreichen Antworten (besonders die von robert und seinem Auszug aus der SeeStrOV) sehen können, sind in Deutschland Taucherbojen keine Pflicht, außer einen besondere Gewässerordnung wie im Bodensee regelt es oder man taucht vom Boot aus. Zum Selbstschutz können wir jedoch überall eine Flagge setzen und Bootsfahrer müssen sich dann 50 Meter im Umkreis davon fern halten. Wenn nicht, dann Anzeige bei der Polizei anhand der Bootsnummer (am Segel) oder des Bootsnamens. Surfer, und das besonders am Walchensee, kennen solche Seezeichen leider fast nie oder ignorieren diese bewusst. Sonst könnte an der Galerie kein Surfer mehr ins Wasser, sobald der erste Taucher eine Taucherflagge am Ufer gesetzt hat.
AnnaFull-Trimix, Fullcave, mCCR
02.10.2006 21:22
im Bodensee ist das Setzen der Alphaflagge am Ufer Pflicht. Ausnahme es ist eine fest "montiert", z.B. Campingplatz Ueberlingen

siehe auch
http://truesche.de/tauchplaetze/tauchplaetze.htm

In der Schweiz ist das Setzen ebenso Pflicht, weiss es da ich gerade am WE in der Schweiz tauchen war.

Gruesse Anna
02.10.2006 21:32
Vielen Dank an Telemar-King und Anna für die aussagekräftigen links!
Gruss Sonnenbarsch
03.10.2006 13:55
Wie es in Deutschland geregelt ist kann ich nicht sagen. In der Schweiz muss immer eine Flagge gesetzt werden (wenn nicht kostet es viel Geld) die Boote dürfen nicht näher als 30m an die Flagge heran und der Taucher sich nicht mehr 15m entfernen. Die Ausnahmen sind z.B. Hafeneinfahrten und Haltestellen der Schifffahrt da ist tauchen verboten.
04.10.2006 11:33
Hallo,
in Brühl bei Köln muss sowohl am Bleibtreusee und Heider Bergsee Flagge/Boje gesetzt werden (eigene Erfahrung).

Gruß
Wolfgang / bacchus
04.10.2006 12:50
@Besucher, woher hast du diese Informationen für die Schweiz? denk, schau mal in die Schweiz. Binnenschifffahrtsverordnung!!!!

CH: Das Schiff muss einen Abstand von 50 m zur Tauchflagge einhalten.

Tauchverbote:
a.) auf den Fahrlinien der Kursschiffe;

b.) in engem Fahrwasser;

c.) bei Hafeneinfahrten;

d.) in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen.

http://www.ftu.ch/d/tipps/index.php?page=1139845292

Übringens, das Nichtsetzen der Flagge kostet um die SFr. 200.-- pro Taucher. Also für eine Gruppe von 4 Tauchern kostet dies gegen SFr. 800.-- also ca. €500. Wird auch kontrolliert, so sind wir Schweizer halt.

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