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Tauchen verboten = Schnorcheln verboten?

Am Eibsee unter der Zugspitze ist tauchen verboten. soweit so gut... ist damit schnorcheln auch verboten? würde nämlich gerne in meinen neopren schlüpfen und dort ein wenig schnorcheln... oder muss der hintern dann immer über wasser bleiben?

bezieht sich das "tauchen verboten" nur aufs "geräte-tauchen" oder auch aufs kurze "apnoe-tauchen" beim schnorcheln??

dankje und gruß
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HarryCMAS*** usw.
23.06.2005 19:24
mir wurde mal gesagt, (oder steht´s in einem tauchführer drinnen) dass bei uns in *österreich* schnorcheln (wahrscheinlich somit auch apnoe) gleich schwimmen sei, und somit erlaubt ist.

möchte aber betonen, dass ich KEIN jurist bin!

harry
23.06.2005 23:44
Solange du nicht abtauchst, also dein Schnorchel oberhalb der Wasseroberfläche ist gilt das nicht als tauchen. Frag doch mal bei der zuständigen Gemeinde.
23.06.2005 23:46
@ harry
seit wann ist der Eibsee in Österreich?
(Direkt bei Garmisch-partenkirchen, gehört auch dazu und somit in D)

Zumindest bei uns im Allgäu steht immer: "tauchen mit gerät verboten"

schnorcheln erlaubt. Wie es mit Apnoe ist, weis ich nicht, sollte aber erlaubt sein.

Gruß

Markus
HarryCMAS*** usw.
24.06.2005 06:51
schau genau: ich hab nicht gesagt, dass der eibsee in österreich sei!

harry
24.06.2005 06:59
Habe vor kurzem ein Telefongespräch mit dem Landratsamt in meiner Stadt gehabt (D).
Es ging um einen Baggersee den ich mal betauchen möchte,da er direkt vor der Haustüre liegt.
Nun hat sich aber herausgestellt, das der halbe See einem Fischereiverein gehört und die andere hälfte unter Naturschutz steht.
Da der Herr vom LA selber Taucher ist, ist er auf meine Frage eingegangen und hat sich selber schlau gemacht.
Er ist der meinung das ein Neoprenanzug;Schnorchelset und ein Bleigurt immer OK sind.

Am besten, wenn zweifel aufkomen, was darf ich, was darf ich nicht ---- Nachfragen.

Gruß HappyTom
Vercingétorixold school
24.06.2005 09:02
Also,
Tauchen mit Gerät ist idR Sondernutzung eines Gewässers und muß damit erlaubt werden. Schnorcheln würde ich zum Schwimmen zählen und ist damit Gemeingebrauch. Es ist erlaubt wenn nicht ausdrücklich verboten. Wenn der See verpachtet ist, macht der Pächter die Regeln. Wenn die Gemeinde eine Nutzungssatzung hat, macht sie die Regeln. Entweder, wer viel Fragt kriegt viel dumme Antworten oder Versuch macht klug. Kann aber Geld kosten.
24.06.2005 10:20
@Detlef:
Es kommt darauf ab wo Du bist, ob das Gerätetauchen zum Gemeinnutz gehöhrt oder nicht. Das ist in DE Ländersache.

In BaWü ist`s drin (muss also ggfs. ausdrücklich verboten sein), in Bayern ists nicht drin (muss also ggfs. ausdrücklich erlaubt sein).

Bei privat bewirtschafteten Seen bestimmt der Pächter/Besitzer die Regeln.

Schnorcheln ja/nein: Auf der zuständigen Gemeinde nachfragen, die können einem Auskunft geben. Kann allerdings sein, daß man da eine Auskunft bekommt, die einem nicht gefällt

Grüße
Martin.
Vercingétorixold school
24.06.2005 11:06
Ja Ja, Gewässer sind Landessache. In NRW ist das Tauche Sondernutzung bzw. gehört nicht zum Gemeingebrauch, daher ist eine Erlaubnis erforderlich.
Ich sahte doch, wer viel Fragt, bekommt viel dumme Antwort:o
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